Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7053 Entscheidungen

Behauptung über AfD tatsachenbasiert

Handyvideo einer Gewaltszene demütigt Opfer ein weiteres Mal

Redaktion eines Bastler-Magazins verstößt gegen Sorgfalt, da sie nicht ausreichend auf Unverkäuflichkeit an Privatpersonen und Gefahren eines vorgestellten Diodenlasers hinweist

Amt musste im Leserbrief genannt werden

Keine Persönlichkeitschutzverletzung bei Berichterstattung über einen möglichen Suizid

Tierquälerische Szenen aus einem Fernsehkrimi durften gezeigt werden

Bezeichnung einer Software auf der Titelseite als "Premium-Vollversion" ist zulässig

Redaktion stellt Unternehmensverkäufe nicht korrekt dar

Hat die Hamas im Kibbuz 40 Babys und Kinder geköpft?

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Kommentar zum Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 im israelischen Kibbuz Kfar Azza. Im Text heißt es: „Der Ort, an dem Hamas 40 Babys und Kinder abgeschlachtet hat. Geköpft.“ Der Beschwerdeführer zweifelt die Behauptung der Redaktion an: Es fehle eine Bestätigung einer zuständigen israelischen Behörde, dass in Kfar Azza 40 Babys geköpft worden seien. Im Vorprüfungsverfahren weist der Presserat die Beschwerde zunächst zurück. Daraufhin teilt der Beschwerdeführer ergänzend mit, dass die Terrorgruppe Hamas und ihre Mittäter zwar sehr schreckliche Verbrechen begangen hätten, doch hätten sie sich nicht so ereignet, wie die Redaktion berichtet habe. Auch die Regierungen von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und US-Präsident Joe Biden würden dies bestreiten. Die Zeitung hält die Beschwerde für „geschmacklosen Unfug“.

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Freien Journalisten fälschlich als Terror-Sympathisanten hingestellt

Eine überregionale Tageszeitung, die der Linkspartei nahesteht, berichtet über eine Lesung der ehemaligen Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht. Der Beitrag enthält ein Foto von der Veranstaltung, die wenige Tage nach dem Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 auf Israel stattfand. Das Bild zeigt Wagenknecht sitzend auf dem Podium und in der Online-Fassung auch den neben ihrem Tisch sitzenden späteren Beschwerdeführer, laut Bildunterschrift „ein zum Islam konvertierter Hamas-Fan, der seit Monaten für die Wagenknecht-Partei trommelt“. Im Bericht heißt es über ihn: „Der Mann ist berüchtigt: konvertierte zum Islam und verfolgte vor Jahren mit seiner Kamera den damaligen Chef der Linke-Bundestagsfraktion, Gregor Gysi, bis auf die Toilette, um ihn wegen angeblich zu großer Israel-Freundlichkeit zu stellen.“ Er nenne die Hamas „eine normale Partei“, fordere von ihr mehr Waffengewalt „zur Befreiung von Jerusalem“, wolle Juden „brennen“ sehen, verherrliche den islamistischen „Märtyrertod“ und stelle öffentlich den Holocaust in Frage. Wegen seiner „Fake-News-Berichterstattung aus Gaza“ sei ihm auch der Spitzname „Pressesprecher der Hamas“ verpasst worden. Inzwischen rühre er „die Werbetrommel für die Wagenknecht-Partei“. Der Beschwerdeführer kritisiert, dass ihn die Redaktion „Hamas-Fan“ nenne. Dabei habe er sich deutlich von der Hamas distanziert. Zum Beispiel habe er im Internet ein Video veröffentlicht, das ausführlich Plakate der Hamas-Opfer gezeigt habe. Er habe auch gefragt, ob Deutschland durch Zahlungen an Katar den Hamas-Terror indirekt mitfinanziere. Auch in Gesprächen mit dem israelischen Militärsprecher Arye Sharuz Shalicar und mit Botschafter Ron Prosor habe er seine Abscheu gegenüber der Hamas deutlich gemacht. Ihn nach dem beispiellosen Hamas-Terror gegen Israel vom 7. Oktober einen „Hamas-Fan“ zu nennen, sei sein gesellschaftlicher Tod. Der durchschnittlich verständige Leser verstehe die Äußerung dahingehend, dass er den schrecklichen Terror befürworte. Unwahr sei auch der Vorwurf der „Fake-News-Berichterstattung aus Gaza“. Immerhin habe er mehrmals großes Lob erhalten für seine wahrhaftige Berichterstattung aus Gaza, auch vom Chefredakteur der parteinahen Zeitung, über die er sich jetzt beschwert. Nicht nur für diese Zeitung, sondern auch für die BBC habe er wahrhaftig aus Gaza berichtet. Ihn als „Pressesprecher der Hamas“ zu bezeichnen, sei eine üble Verleumdung. Er sei nie in irgendeiner Funktion für die Hamas tätig gewesen und habe sie nie bei ihrem Terror unterstützt. Als „normale Partei“ habe er sie 2014 bezeichnet; damals habe er über die Wahlen zum Parlament gesprochen, bei denen die Hamas als „eine normale Partei“ angetreten sei und gewonnen habe. Er habe auch nie die „Werbetrommel für die Wagenknecht-Partei" gerührt. Tatsächlich gebe es noch gar keine Partei, sondern nur einen Verein namens BSW. Abgesehen davon mache er keine Werbung für sie; er habe lediglich als freier Journalist über Wagenknechts Buchlesung berichtet. Er bestreitet auch, Gregor Gysi 2014 bis auf die Toilette verfolgt zu haben. Er habe nur gefilmt, wie zwei Israel-Kritiker den Oppositionsführer auf die Bundestagstoilette verfolgt hätten. Dieser von ihm dokumentierte Vorfall sei am nächsten Tag auch auf zahlreichen Zeitungstitelseiten erwähnt worden. Insgesamt sei der Bericht ein Schmähartikel gegen seine Person, gleiche einem Medienpranger und verletze seine Ehre. Er sei tief gekränkt durch diesen Bericht, der auch in seinem persönlichen Umfeld großen Schaden hinterlasse. Eine später angefügte Anmerkung der Redaktion sei keine Korrektur. Die Schriftgröße sei halb so groß wie der Bericht, und der Artikel selbst verweise an keiner Stelle auf diese Fußnote. In ihrer Entgegnung räumt die Zeitung ein, dass die Bezeichnung „Hamas-Fan“ für die Gegenwart und jüngere Vergangenheit nicht mehr stimmen möge und insofern womöglich zu allgemein formuliert worden sei.

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