Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
Eine Lokalzeitung berichtet über den Missbrauch eines 10-jährigen Mädchens, das von seinem Peiniger in dem dunklen, eiskalten Kellerschacht eines still gelegten Fabrikgebäudes eingesperrt und später von der Polizei befreit worden war. Das gequälte Kind soll jetzt in einer Kinderpsychiatrie sein Horror-Erlebnis bewältigen. Die Zeitung nennt den Namen und veröffentlicht ein Foto des Opfers, schildert die Tatumstände und bezeichnet einen 44-jährigen Obdachlosen als Tatverdächtigen. Ein Ehepaar, selbst Eltern von drei Kindern, beantragt beim Deutschen Presserat eine Rüge. Es ist der Ansicht, dass Kinder – noch dazu, wenn sie Opfer eines solch abscheulichen Verbrechens wurden – den absoluten Schutz der Gesellschaft verdient haben und nicht ihre schutzlose Preisgabe und Bloßstellung. Selbst wenn es möglicherweise der Vater gewesen sei, der den Journalisten das Foto des Mädchens überlassen habe, wer gebe der Zeitung das Recht, dem Kind nach dem erlittenen Verbrechen einen Missbrauch ganz anderer Dimension zuzufügen und möglicherweise anderen kranken Hirnen ein „Suchbild“ an die Hand zu geben? Die Rechtsvertretung der Zeitung verweist darauf, dass das Foto des Mädchens von dessen Erziehungsberechtigtem der Zeitung übergeben und mit seiner Einwilligung veröffentlicht worden sei. Durch den Abdruck des Bildes werde die soziale Integration des Opfers nicht gefährdet. Bewusst sei ein Bild publiziert worden, das bereits dreieinhalb Jahre alt sei. Im übrigen wohne das Mädchen mit seiner Familie in einer Kleinstadt, wo der Vorgang ohnehin bekannt sei. Angesichts der aktuellen Diskussion zum Thema Opferschutz ziele der Beitrag darauf ab, in dieser Hinsicht Positives zu leisten. (2001)
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Unter der Überschrift „Passau ist braun“ schildert ein Nachrichtenmagazin den politischen Kampf einer „Antifaschistischen Aktion Passau“, die 1993 begonnen hatte, Demonstrationen zu organisieren und Flugblätter aufzusetzen, um damit gegen Neonazis anzutreten, die ihrer Meinung nach ihre Stadt zu einer Heimat von Rechtsradikalen hatten werden lassen. Jahr für Jahr seien DVU und NPD zu ihren Kongressen in die Nibelungenhalle gekommen, und es habe so gut wie keine Proteste gegeben. Die Zeitschrift schildert die Reaktionen auf die Aktionen der jungen Leute. Jahrelang habe das Landeskriminalamt gegen 32 junge Passauer ohne Grund ermittelt. Und wer in der Lokalpresse über die Affäre berichtet habe, sei fristlos und ohne Begründung entlassen worden. Der Oberbürgermeister der Stadt bezeichnet den Artikel in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat als diskriminierend. Es sei nicht richtig, dass es keine Proteste gegen die Kongresse von DVU und NPD gegeben habe. Mit über 20 Prozessen habe die Stadt seit 1983 versucht, den Rechtsextremisten den Zugang zur Nibelungenhalle zu verweigern. Gemeinsam mit Kirchen, Gewerkschaften, Parteien und Institutionen habe man eine Vielzahl von Gegenkundgebungen mit prominenten Rednern veranstaltet. In Passau selbst gebe es keine eigene rechtsextreme Szene. In einer weiteren Beschwerde beklagt ein Bürger der Stadt, der Artikel sei mangelhaft recherchiert. Er enthalte zahlreiche Falschaussagen und fördere eine Hetze gegen die Stadt und ihre Einwohner. Das so genannte gewaltfreie Eintreten der „Kinder“ gegen Rechts habe sich leider auch in zahllosen Gewalttätigkeiten gegen fremde Sachen geäußert. Schaufenster seien eingeworfen und Häuser beschädigt worden. Parolen der „Antifa“ an den Wänden von Privathäusern könnten auch heute noch besichtigt werden. Die Chefredaktion des Magazins entgegnet, bei der Überschrift ihres Beitrages handele es sich erkennbar um ein Zitat. Es stamme von einem in dem Artikel erwähnten Studenten, der als Schüler Anfang der neunziger Jahre zur – wie es in dem Beitrag heißt – „ziemlich mickrigen linken Szene“ von Passau gestoßen war. Aus dessen Situation heraus werde erkennbar, dass persönliche Beweggründe Motivation für diese Wortwahl gewesen seien. Die Zeitschrift habe sich diesen Satz nicht zu eigen gemacht. Bei der Beurteilung der Verhältnisse von den 60-er Jahren bis heute handele es sich um erkennbar zulässige Wertungen. Auch eine Bezeichnung Passaus als „Heimat der Rechtsradikalen“ sei gerechtfertigt, da seit knapp 20 Jahren jährlich Veranstaltungen von DVU und NPD in Passau stattfinden. Daran würden auch die Bemühungen der Stadt, die Versammlungen zu verhindern, nichts ändern. Der Beitrag versuche schließlich, die überzogenen Ermittlungsmethoden der Polizei darzustellen. (2001)
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Die Berichterstattung verschiedener deutscher Zeitungen und Zeitschriften über den Terroranschlag am 11. September 2001 in New York löst fünf Beschwerden beim Deutschen Presserat aus. Die Kritik zweier Leser richtet sich gegen die Veröffentlichung von zum Teil großformatigen Fotos, die einen Mann, der sich aus einem oberen Stockwerk des World Trade Centers stürzt, oder Menschen zeigen, die verzweifelt an den Fenstern nach einem Ausweg aus den Flammen suchen. Ein Leser beschwert sich über zwei Tageszeitungen, in denen er das Foto des in die Tiefe stürzenden Menschen entdeckt hat. Er ist der Ansicht, dass das Bild keinerlei dokumentarischen Charakter besitze. Es diene nicht der Information der Leserinnen und Leser, sondern solle offenbar einen sensationsgierigen, menschenverachtenden Voyeurismus befriedigen. Des weiteren sieht er eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, da eine Identifizierung nicht unmöglich sei. Eine Leserin richtet ihre Beschwerde über die Veröffentlichung der Fotos gegen drei Zeitschriften. Sie sieht kein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, das die Veröffentlichung der Fotos rechtfertigen würde, und stellt drei Fragen: Ist es denn nicht möglich – in Absprache mit weiteren großen Magazinen – auf solche Bilder zu verzichten? Müssen wir wirklich die Technik dazu missbrauchen, die Gesichter der Hoffnungslosen noch näher heranzuholen? Sind wir eine derart perverse und pietätlose Gesellschaft, dass wir uns dies ansehen müssen? Eine leere Doppelseite mit dem Hinweis „An dieser Stelle gedenken wir der Opfer“ hätte ihr mehr imponiert, stellt sie abschließend fest. Die Chefredaktion einer der beiden Tageszeitungen ist der Meinung, dass der Anschlag auf das World Trade Center allseits als neue Qualität terroristischer Anschläge gelte. Dies rechtfertige eine äußerst ausführliche Berichterstattung, auch mit Fotos. Es sei journalistische Pflicht, den unbekannten Dimensionen der Ereignisse auch durch die Form der Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Chefredaktion hält die Veröffentlichung eines solchen Fotodokuments für journalistisch vertretbar, da sich eine ganze Reihe ähnlicher Fälle in den Minuten nach dem Anschlag ereignet habe. Menschenverachtend sei der Abdruck des Bildes nicht, weil die festgehaltene Szene die gesamte Monstrosität der Anschläge darstelle. Das Bild habe sowohl dokumentarisch als auch nachrichtlich enormen Wert. Entgegen der Einschätzung des Beschwerdeführers hält es die Chefredaktion für unmöglich, die Person auf dem Bild als weiblich oder männlich zu unterscheiden, geschweige denn, sie namentlich zu identifizieren.
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Eine Regionalzeitung berichtet über die Begeisterung, die das Shopping-Angebot einer Einkaufsmeile im Internet in der Bevölkerung des Landes auslöse. So habe eine 72-jährige Rentnerin zum ersten Mal in ihrem Leben eine Computer-Maus in die Hand genommen, und schon könne sie all die tollen Produkte, die es in dem virtuellen Kaufhaus zu bestaunen gebe, auch gleich bestellen. Ein vielfältiges Warenangebot, günstige Preise und die zahlreichen „E-Coupons“, mit denen die Käufer Rabatte und Zugaben einheimsen könnten, hätten alt und jung überzeugt. Das Kompliment „Ich hätte nie gedacht, dass es bei euch so viel zu kaufen gibt“ hätten die Macher mit großer Freude gehört. Der Text schließt mit einem Hinweis auf die Internet-Adresse der virtuellen Einkaufsmeile. Die Veröffentlichung löst eine Beschwerde beim Deutschen Presserat aus. Ein Leser sieht in dem Beitrag Schleichwerbung, da die Zeitung mit dem Internetshop-System verflochten sei. In dem Artikel werde suggeriert, dass jeder das Angebot toll finde. Wäre eine gewissenhafte Recherche vorgenommen worden, hätte man in dem „Pseudobericht“ auch etwas von der Meinung derer wiedergeben müssen, die das Angebot kritisch sehen. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, der Artikel sei im Rahmen der Berichterstattung über die Messe „Welt der Familie“ erschienen. Ein Redakteur der Zeitung sei auf der Messe gewesen und habe sich einen objektiven Überblick über das Geschehen verschafft. Seine Beobachtungen, insbesondere das auffallend starke Interesse älterer Menschen am Internet-Shopping, seien dann in den Beitrag eingeflossen. Es sei zwar richtig, dass die Zeitung Anteile an der Shopping-Betreibergesellschaft habe. Auswirkungen auf Inhalte und Form der Berichterstattung habe dies allerdings nicht. (2001)
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Eine Boulevardzeitung veröffentlicht auf ihrer Titelseite ein Foto von Osama bin Laden und blendet die Schlagzeile „Jagt ihn! 10 Millionen für seinen Kopf“ ein. Ein Beitrag im Innenteil der Ausgabe unter der Überschrift „Bin Laden – die Blutspur des Terrors“ beginnt mit dem Satz „In den zerklüfteten Bergen im Süden Afghanistans wohnt das Böse“. Die Veröffentlichung löst eine Beschwerde beim Deutschen Presserat aus. Eine Leserin ist der Ansicht, dass die Schlagzeile populistisch und nahezu volksverhetzend ist. Mit dieser Schlagzeile und der Einleitung des Beitrages im Innenteil finde eine Polarisierung statt, die dazu beitrage, weitere Gräben zwischen ethnischen und religiösen Gruppen aufzutun. Die Darstellungen seien absolut undifferenziert und ließen jegliche journalistische Sorgfaltspflicht außer acht. Die Rechtsabteilung des Verlages stellt fest, zum Zeitpunkt der Berichterstattung hätten dem FBI bereits Beweise vorgelegen, dass Anhänger Osama bin Ladens an den Anschlägen beteiligt gewesen seien. Zugleich werde bin Laden vom FBI als Terrorist gesucht. Für seine Ergreifung seien von den Vereinigten Staaten 5 Millionen Dollar ausgesetzt worden. Die Schlagzeile „Jagt ihn! 10 Millionen für seinen Kopf“ gebe den Fahndungsaufruf des FBI wieder. Mit dem Ziel der Ergreifung bzw. Verhaftung bin Ladens sei die Bevölkerung zu jeder denkbaren Hilfe aufgerufen. Von einer vorverurteilenden, volksverhetzenden und undifferenzierten Berichterstattung könne keine Rede sein. Selbst wenn man die Titelseite sowie den angegriffenen Artikel isoliert betrachte, könne man erkennen, dass die Zeitung ihren Lesern nur eine Person und nicht etwa eine Religionsgemeinschaft oder bestimmte Volksgruppe als möglichen Drahtzieher der Terroranschläge in den USA präsentiere. Sowohl Titelseite als auch Artikel beschäftigten sich ausschließlich mit der Person bin Ladens. Auf ihn und niemand sonst beziehe sich auch der von der Beschwerdeführerin offenbar als besonders verwerflich eingestufte Satz „In den zerklüfteten Bergen im Süden Afghanistans wohnt das Böse“. Insgesamt leiste die Berichterstattung nicht Feindbildern Vorschub, sondern spreche aus, was nicht zuletzt George Bush in seiner Rede an die Nation formuliert habe, nämlich dass er die Verantwortlichen der Terroranschläge bis zuletzt jagen werde, und dass er ihre Ergreifung wünsche und fordere – dead or alive. (2001)
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Unter der Überschrift „Terror-Bestie: wir wünschen dir ewige Hölle!“ berichtet eine Boulevardzeitung über den Attentäter Mohamed Atta, der acht Jahre in Deutschland gelebt und jetzt das erste Todesflugzeug in einen der Türme des World Trade Centers gesteuert habe. In den Titel montiert ist ein Foto des Arabers. Ein Leser des Blattes reagiert auf die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass der Ausdruck „Terror-Bestie“ gegen Ziffer 1 des Pressekodex verstoße. Dem mutmaßlichen Attentäter werde das Menschsein abgesprochen, da er durch die Verwendung des Begriffs „Bestie“ zum Tier herabgewürdigt werde. Die Rechtsvertretung der Zeitung führt an, es bestehe kein Zweifel daran, dass Mohamed Atta einer der Todespiloten gewesen sei, die zur Durchführung des Attentats am 11. September 2001 in New York Flugzeuge zu einer Bombe umfunktioniert hätten. Bestialischer könnte sich ein Mensch nicht verhalten. Wer ein solches im Grunde nicht mehr fassbares Verbrechen begehe, sei eine Bestie. (2001)
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Eine Lokalzeitung widmet Krähen und Rabenvögeln einen Beitrag. Darin kündigt sie eine Gesetzesänderung an, nach der Rabenvögel künftig bejagt werden könnten. Die Zeitung zitiert Beobachter, die davon berichten, dass die Vögel immer aggressiver werden. So habe ein Jäger erlebt, wie eine Krähe mehrere Male seinen Hund und schließlich auch ihn angegriffen habe. Er habe mit dem Schirm den Vogel abwehren müssen. Ein anderer Jäger berichte von großen Schäden in der Landwirtschaft. Und der Hauptsachbearbeiter bei der Unteren Naturschutzbehörde habe gesehen, wie Krähen und Elstern einen Junghasen gejagt und dem Tier schließlich die Augen ausgehackt hätten. Ein Leser reicht die Veröffentlichung beim Deutschen Presserat ein. Hier werde aus einzelnen Vorkommnissen, die teilweise falsch seien, eine Story gemacht. Er glaubt, darin eine Kampagne, eine bewusste Meinungsmache gegen Bejagungsgegner und für Bejagungsbefürworter zu erkennen. Die Chefredaktion der Zeitung registriert, dass sie bislang keinerlei Beschwerden über den Artikel – auch nicht von den Interviewten – erhalten habe. Ihres Erachtens sei der Beitrag weder in unangebrachter Weise reißerisch formuliert, noch verletze er die journalistische Sorgfaltspflicht. Anlass der Veröffentlichung sei immerhin eine Änderung des Jagdrechts. Offenbar betrachte auch der Gesetzgeber Krähen, Elstern und Raben als Problem. (2001)
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Eine Tageszeitung berichtet unter der Überschrift „Als ‚Patrioten‘ pflegen sie den unseligen Geist“ über die Kameradschaft „Freikorps und Bund Oberland“, die sich jeden 1. Mai am „Husarengrab“, dem Gräberfeld für Freikorpskämpfer und Ulanen im Waldfriedhof, zum Totengedenken und Böllerschießen treffe, gemeinsam mit anderen rechten Kameraden vom „Deutschen Block“, wie man sich nenne. Außerdem komme sie jeden ersten Julisonntag in Schliersee am Ehrenmal für die Gefallenen vom Annaberg zusammen. Die Zeitung zitiert einen Aussteiger: Wenn die Touristen fort seien, werde deutlicher, dass der Bund Oberland kein harmloser Traditionsverein sei. Das seien gefährliche Leute mit Verbindungen, die sich unsereins gar nicht vorstellen könne. Dann komme es zum Treffen alter und junger Nazis. Rüstige Rentner mit dem Oberland-„Edelweiß“ am Hut diskutierten mit Ritterkreuzträgern und munteren Greisen mit dem „Stahlhelm“-Abzeichen. Skins aus Sachsen berichteten über ihre Zusammenstöße mit der Leipziger Antifa. 1996 habe die Kameradschaft eine Selbstdarstellung, den Bildband „Für das stolze Edelweiß“, herausgegeben. Auch die aus dem Bund Oberland hervorgegangene SS-Elite werde darin distanzlos gewürdigt. Der Vorsitzende der Vereinigung bittet den Deutschen Presserat um Prüfung der Veröffentlichung. Er sieht darin eine Diskriminierung seiner Organisation, da sie in die rechte Ecke gestellt werde. Zudem enthalte der Beitrag diverse Falschdarstellungen. Die Autorin des Artikels weist darauf hin, dass sie mit einem Fotografen mehrfach an den Treffen des Bundes teilgenommen habe. Sie habe das Auftreten der „Oberländer“ und der Sympathisanten aus der NPD, der Deutschen Patrioten oder der „jungen Kameraden“, den Skinheads aus Sachsen, aus eigener Anschauung geschildert. Mehrfach habe sie auch mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Sowohl dieser als auch der Autor von „Für das stolze Edelweiß“ hätten erklärt, dass sie nicht als Rechtsextreme bezeichnet werden wollen. Wer sich als „rechts“ bezeichne, drücke damit eine Stellung innerhalb des demokratischen Systems aus. Sie seien aber unpolitisch. Abschließend weist die Autorin darauf hin, dass alle zitierten Äußerungen gefallen seien. Auf Anfrage des Presserats teilt das zuständige Innenministerium mit, dass der Verein nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes unterliege. Die Teilnahme von einzelnen Rechtsextremisten an Veranstaltungen des Bundes würden allerdings bei Beobachtungen des Rechtsextremismus registriert. Das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz hält fest, dass es zwar vereinzelt Hinweise auf rechtsextremistische Teilnehmer an den Veranstaltungen der Gruppierung gebe, in einer Gesamtschau die Anhaltspunkte jedoch nicht dafür ausreichen, die Organisation als rechtsextremistisch zu bewerten. (2000)
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Unter der Überschrift „OB fordert Distanzierung von ‚radikaler Gruppe‘“ berichtet eine Regionalzeitung über Wirbel im Rathaus. Wenn sich die Landsmannschaft der Oberschlesier nicht klar von einer offenbar rechtsextremen Splittergruppe distanziere, gebe der Oberbürgermeister die ursprünglich zugesagte Schirmherrschaft über eine geplante Gedenkveranstaltung zurück. Wie die Zeitung mitteilt, kursierten Schreiben, in denen auch die Kameradschaft „Freikorps und Bund Oberland“ zu der Veranstaltung einlade. Diese Gruppierung aber, so warnten die „Antifaschistischen Nachrichten“ im Internet, sei reaktionär bis rechtsextrem. In der Unterzeile des Beitrags, der sich ausführlich mit der Geschichte der Kameradschaft befasst, heißt es „Warnung vor rechtsextremer Kameradschaft“. Der Vorsitzende der Vereinigung ruft den Deutschen Presserat an. Er sieht in dem Beitrag eine Diskriminierung, da er und seine Kameradschaft in die rechte Ecke gestellt und als rechtsextremistisch bezeichnet würden. Zudem kritisiert er eine falsche Behauptung. Nicht seine Organisation habe zu der Gedenkfeier eingeladen, sondern sie sei von der Oberschlesischen Landsmannschaft eingeladen worden. Nach Erscheinen des vorliegenden Artikels habe man die Kameradschaft wieder „ausgeladen“. Sie habe auch nicht an der Veranstaltung teilgenommen. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, dass das städtische Rechtsamt die Befürchtung gehabt habe, dass der Oberbürgermeister die Schirmherrschaft für eine Veranstaltung übernehmen könne, die sich einer „offenbar rechtsextremen Gruppe“ öffnen würde. Unabhängig von dieser Einschätzung des Rechtsamtes habe der Autor des Beitrages recherchiert. Dabei sei er zu dem Ergebnis gelangt, dass der „Bund Oberland“ kein harmloser Kameradschaftsclub sei, sondern ein Verein, der rechtsextremen und völkischen Gruppierungen nahe stehe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass er nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt werde. Ein Sprecher des zuständigen Innenministeriums habe sich aktuell nicht in der Lage gesehen, zu klären, ob der Verein observiert werde.
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