Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Namensnennung

In vier Artikeln berichtet eine Regionalzeitung über einen Immobilienhändler, der mehrere hundert Anleger um rund 4,5 Millionen Mark betrogen haben soll. Die Ermittlungen in diesem Fall laufen bereits seit drei Jahren. In drei der vier Artikel wird der volle Name des Mannes genannt. Die Ehefrau des Verdächtigten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie ist der Ansicht, dass durch die Namensnennung ihre Intimsphäre sowie die ihrer Kinder verletzt wird. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass der Fall mit voller Namensnennung erstmals von einem privaten Fernsehsender aufgegriffen worden sei. Die Zeitung habe sich verpflichtet gefühlt, ausnahmsweise gleichfalls mit Namensnennung zu berichten, weil es sich bei der Firma des Verdächtigten um ein in der Region bekanntes Unternehmen handele. Die Namensnennung habe dem vorsorglichen Schutz von Anlegern und Kommunen dienen sollen, die von den Ermittlungen bis dahin nichts gewusst haben. Nach der Veröffentlichung im Fernsehen seien bei der zuständigen Staatsanwaltschaft tatsächlich täglich neue Anzeigen eingegangen. Dies habe die Auffassung der Zeitung, dass im vorliegenden Fall eine Namensnennung gerechtfertigt sei, bestätigt. Abschließend teilt die Chefredaktion mit, dass der Betroffene mittlerweile wegen Anlagebetrugs verurteilt worden sei und daher vorerst kein Anlass bestehe, über den Fall erneut mit Namensnennung zu berichten. (1996/97)

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Zitate

Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift “Scientology: USA stärken Position Bonns” eine Agenturmeldung. Darin wird berichtet, der Sprecher des US-Außenministeriums, Nicholas Burns, habe Deutschland in der Diskussion um die Scientology-Organisation den Rücken gestärkt. Der Vergleich Deutschlands mit dem Nazi-Regime wegen der angeblichen Verfolgung von Scientology sei “völlig unangemessen” und “unangebracht”. Nach Ansicht eines Lesers wird die Presseerklärung von Burns verzerrt und einseitig wiedergegeben. Seine Beschwerde beim Deutschen Presserat richtet sich sowohl gegen die Agentur als auch die Zeitung. Als Beleg für seinen Vorwurf legt er ein Wortlautprotokoll aus dem US-Außenministerium vor, das er sich bei der US-Botschaft in Bonn besorgt hat. Die Chefredaktion der Zeitung trägt vor, aus diesem Protokoll gehe eindeutig hervor, dass die von ihr veröffentlichte Agenturmeldung den tatsächlichen Äußerungen des Pressesprechers entspreche. Der Beschwerdeführer “bombardiere” die Redaktion schon seit Jahren mit “Traktaten der Scientology-Bewegung”. Die Nachrichtenagentur äußert sich nicht zu dem Fall. (1997)

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Gewalt gegen Tiere

Eine Mädchenzeitschrift berichtet unter der Überschrift “Die Qual der Kälber” über die Kälbermast. Der Text ist illustriert mit einer Vielzahl von Fotos, die das Leiden der Tiere dokumentieren sollen. Drei der Fotos sind offenbar auf dem Wege zum Schlachthof bzw. im Schlachthof aufgenommen worden. Die Mutter einer 12jährigen Tochter ist entsetzt. In ihrer Beschwerde beim Deutschen Presserat äußert sie die Befürchtung, dass solche Fotos die Verrohung und Abstumpfung von Kindern fördern. Die Chefredaktion der Zeitschrift erklärt, sie habe mit dieser Reportage ihre Leser aufrütteln und dazu animieren wollen, Missstände zu erkennen und aktiv dagegen vorzugehen. Der Beitrag solle daher nicht die Sensationslust der Leser befriedigen, sondern sie vielmehr zu einer Protestaktion gegen die brutalen Mastmethoden anregen. Mit dieser Intention seien in einer anderen Jugendzeitschrift des Verlags mehrere Reportagen veröffentlicht worden mit dem Ergebnis, dass eine Protestaktion zustande gekommen und eine Tierfabrik im ukrainischen Kiew geschlossen worden sei. Bei der Vorprüfung der Beschwerde stellt der Presserat fest, dass drei der Fotos sich nicht auf das Thema Kälbermast beziehen und damit der Zusammenhang mit dem Inhalt des Beitrags fehlt. (1996)

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Namensnennung

Sponsoring

Eine Boulevardzeitung berichtet in ihrem Sportteil in großer Aufmachung über ein Reitturnier, das von einer Bierbrauerei gesponsert wird. In dem Beitrag wird achtmal der Name der Brauerei genannt. Auf der selben Seite befindet sich unten links eine große Anzeige der Brauerei. Ein Zeitungsverlag legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er sieht in der mehrmaligen Nennung des Firmennamens Schleichwerbung. Der Druck aus Inserentenkreisen werde nicht auszuhalten sein, wenn das, was hier praktiziert werde, weiter Schule mache. Die Chefredaktion der kritisierten Zeitung weist darauf hin, der in dem Hallenturnier ausgetragene Cup sei nach der Brauerei benannt. Insofern sei der Hinweis auf die Firma allein schon redaktionell bedingt gewesen. Von einer Schleichwerbung könne demzufolge nicht gesprochen werden. Würde man auf die Nennung des Sponsors verzichten, würde das dazu führen, dass über ein namenloses Turnier berichtet werden müsse. Dies wäre eine unvollständige und unzutreffende Berichterstattung. Der Cup sei immerhin mit 66.000 D-Mark dotiert und dies könne man nicht mitteilen, ohne den Sponsor zu nennen. Die Veröffentlichung der Anzeige der Brauerei auf derselben Seite stellt nach Ansicht der Chefredaktion keine Verquickung redaktionellen Textes mit einer Werbung dar. Schließlich werde über ein aktuelles Ereignis berichtet und dies könne wiederum nicht bedeuten, dass für den Zeitpunkt der Berichterstattung über das Turnier Anzeigen der Brauerei nicht veröffentlicht werden dürfen. Zudem werde in dem redaktionellen Beitrag das Bier der Brauerei nicht lobend hervorgehoben. (1997)

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Drogen

Eine deutsche Großstadt will probeweise einhundert Drogensüchtige mit Heroin versorgen. Unter der Überschrift “Ohne Gott hat jeder Verbrecher recht” schreibt der Verleger einer Zeitung dazu einen Kommentar. Darin stellt er u.a. fest: “Die Grünen sehen darin die Chance, über eine fast kostenlose Abgabe (10 DM pro Gramm Heroin) die Drogensucht weiter zu verbreiten und dadurch das Chaos, das uns überall wachsend begegnet, noch zu verstärken.” Der Verfasser schreibt ferner: “In Deutschland zum Beispiel arbeitet die ev. Kirche zielstrebig und zeitgeistorientiert einer Auflösung des christlichen Glaubens zu...”. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat kritisiert ein Leser des Blattes die Unterstellung, die Grünen bemühten sich gezielt um eine Förderung der Drogenabhängigkeit, als eine schlimme Entgleisung. Der Verleger teilt dem Presserat mit, dass er in seinem Kommentar Sachverhalte darstelle, die der Öffentlichkeit bekannt seien. Seinen Ausführungen habe er auch anlässlich der Beschwerde nichts hinzuzufügen. (1997)

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Lügengeschichten

Eine Boulevardzeitung berichtet über die Vorsitzende einer Initiativgruppe vom Zölibat betroffener Frauen, die in einem Schreiben an das zuständige Bistum mitgeteilt habe, sie kenne ein 15jähriges Mädchen, das von einem Pfarrer zum Sex gezwungen worden sei. Das Kind sei dabei geschwängert worden, so dass eine Abtreibung vorgenommen werden müsse. Die Zeitung unterstellt der Frau, dass sie den Pfarrer kennt. Sie unterstellt ihr auch, sie wolle der Staatsanwaltschaft den Namen nicht bekannt geben und sie nehme es lieber in Kauf, dass ein übler Verbrecher ungestraft bleibe. Auf Grund dieser – angenommenen – Verhaltensweise stellt die Zeitung die Frage, ob der ganze Vorgang möglicherweise nur erfunden sei. In der Überschrift heißt es daher “Wer lügt denn da, Frau ...?” Verbunden damit ist ein Wortspiel mit dem Namen der Sozialpädagogin. Die betroffene Frau beschwert sich beim Deutschen Presserat darüber, dass ihr Eigenname zur Unterstützung der Tendenz des Artikels in unzulässiger und journalistisch unredlicher Weise verunstaltet wurde. Ferner beklagt sie inhaltlich falsche Darstellungen. Bei einer einigermaßen seriösen Recherche wäre den Autoren nicht entgangen, dass ihr der Name des beschuldigten Priesters nicht bekannt sei. Etwas anderes hätte sie zu keinem Zeitpunkt angegeben. Die Rechtsabteilung des Verlags teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass der Hintergrund des Artikels eine öffentliche Erklärung der Beschwerdeführerin gewesen sei. In dieser Erklärung seien zwar weder der Name des Opfers noch der Name des Täters genannt worden. Die Beschwerdeführerin habe jedoch keinen Zweifel daran gelassen, dass ihr beide Personen bekannt seien. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, weil die Frau sich weder zur Person des Geistlichen noch zu der des betroffenen Mädchens habe äußern wollen. Sie habe dem Mädchen Anonymität zugesichert, habe sie dazu zunächst gesagt. Dieses Verhalten der Gründerin einer Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, von Geistlichen “missbrauchten” Frauen zu helfen, sei nur schwer nachvollziehbar und habe Anlass zu Zweifeln gegeben. Dies um so mehr, als die Frau in der Folgezeit ihr Schweigen damit begründet habe, weder den Namen des beschuldigten Priesters noch den des betroffenen Mädchens zu kennen. Dieser offensichtliche Widerspruch zu ihrer früheren Aussage habe der Zeitung Anlass gegeben, den Sachverhalt und das Verhalten der Frau in Frage zu stellen. Der kritisierte Artikel artikuliere nur die Zweifel, zu denen die Beschwerdeführerin mit ihrem Verhalten selbst Anlass gegeben habe. Er enthalte weder unrichtige Behauptungen, noch verletze er die Ehre der Beschwerdeführerin. (1996)

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Wörtliche Rede

Vier Manager von Konzerttagen stehen vor Gericht. Sie sollen Künstler und Fördervereine betrogen und Urkunden gefälscht haben. Unter der Überschrift “In die falschen Tasten gegriffen” berichtet eine Lokalzeitung über das Strafverfahren. In dem Beitrag werden der Staatsanwaltschaft die beiden Zitate “Absahnfirmen” und “Sie mussten teilweise für einen Hungerlohn spielen, während die Angeklagten den großen Reibach machten” zugeschrieben. Der Anwalt eines der Angeklagten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Weder in der Anklageschrift, noch in der mündlichen Verhandlung habe die Staatsanwaltschaft eine Erklärung des Inhalts abgegeben, dass die Künstler “teilweise für einen Hungerlohn” spielten, während die Angeklagten “den großen Reibach” machten. Der Autor des Artikels bleibt dabei: Das Zitat der Staatsanwaltschaft sei objektiv richtig und stamme aus der Beweiserhebung. Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft dagegen mit, dass sie keine Presseerklärung herausgegeben habe, in welcher das erwähnte Zitat enthalten sei. Auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft habe innerhalb und außerhalb der Hauptversammlung die wörtlich zitierte Äußerung nicht abgegeben. In der Anklageschrift seien die genannten Scheinfirmen der Angeklagten auch nicht als “Absahnfirmen” bezeichnet worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung sieht in den beanstandeten Formulierungen keine Sinnverfälschung der Anklage. Die Tatsache, dass Künstler mit 2.500 D-Mark bezahlt wurden, demgegenüber 40.000 D-Mark beim Veranstalter abgerechnet wurden, belege augenscheinlich das krasse Missverhältnis, das man in Pointiertheit durchaus als “Hungerlohn” beschreiben könne. Dabei könne es keine entscheidende Rolle spielen, ob die Anklage von “Absahnfirmen” bzw. “Hungerlohn” gesprochen habe oder ob dies durch den Verfasser geschehen sei. (1996)

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Strafvollzug

Angebliche Missstände in einer Justizvollzugsanstalt sind das Thema einer Artikelserie in einem Boulevardblatt. Die Zeitung spricht von einem “Saustall”. Nach der Aussage eines Beamten ist das Wachpersonal käuflich. Außerdem gibt es eine Schutzgeld-Mafia. Gehandelt wird mit Drogen, Sex und Schnaps. Der namentlich nicht genannte Beamte wird wie folgt zitiert: ”Für 10.000 Mark bekommen sie ganz privaten Ausgang. Zwischen 22 und fünf Uhr. Durch die Hintertür hinter dem Sportplatz werden sie nachts herausgelassen. Und können ganz gemütlich ins Städtchen fahren. In aller Regel werden die Herren von einem Chauffeur abgeholt.” Beim Deutschen Presserat gehen zwei Beschwerden über diese Veröffentlichungen ein. Ein Mitglied des Beirats der Anstalt und der Anstaltsleiter selbst vertreten die Auffassung, dass die Serie nicht über die in einem Gefängnis üblichen und keineswegs auszuschließenden Unregelmäßigkeiten berichtet. Allein schon der Titel “Saustall” wolle suggerieren, dass hier ein ganz außergewöhnlicher Skandal aufgedeckt werde. Doch selbst wenn die in den Artikeln enthaltenen Behauptungen wahr wären, könne ihre Abhandlung auf diesem Sex- and Crime-Niveau nicht hingenommen werden. Das Beiratsmitglied wirft dem Autor vor, gar nicht recherchiert zu haben. Die Behauptungen des angeblichen Informanten hätten durch Fragen an jede(n) beliebige(n) Beamtin/Beamten der JVA leicht widerlegt werden können. Da dies offensichtlich unterlassen wurde, dürfe unterstellt werden, dass kein Interesse an der Wahrheit bestand. Wie der Leiter der Anstalt mitteilt, hat die Artikelserie großes Aufsehen erregt. Der Justizminister des Landes hat eine Untersuchungskommission eingesetzt, die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Rechtsabteilung des Verlags erklärt, wegen der hoch sensiblen Thematik habe der Redakteur den Gewährsmann sorgfältig auf seine Glaubwürdigkeit und die Zuverlässigkeit seiner Informationen hin überprüft. Er habe sich nicht nur durch Vorlage seines Dienstausweises als JVA-Beamter ausweisen können, er sei auch anderen Mitarbeitern des Hauses als Bediensteter der JVA bekannt. In mehreren Punkten deckten sich die Aussagen des Informanten mit den Berichten von Gefangenen. Die Berichterstattung sei aber auch durch die Äußerungen verschiedener Strafverteidiger, darunter eines namentlich genannten Rechtsanwalts, bestätigt worden. (1997)

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AIDS

Die Titelseite einer Zeitschrift besteht aus dem Foto einer überwiegend in Grün gehaltenen AIDS-Solidaritätsschleife. Der Text dazu lautet: “Ende des Sterbens – Das AIDS-Wunder – Eine neue Wirkstoff-Kombination kann 80 % der Patienten retten (in den reichen Ländern)”. Eine AIDS-Hilfe-Organisation beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das Titelblatt vermittele den falschen und trügerischen Schluss, bei AIDS handele es sich auf Grund von neuen Behandlungsmethoden nunmehr um eine heilbare Krankheit. Den Erkrankten würden damit unberechtigte Hoffnungen gemacht und den Nicht-Infizierten falsche Sicherheit vor AIDS vorgegaukelt. Diese Form von Journalismus, der es unter dem Deckmantel der Seriosität nur um Effekthascherei gehe, hält die Beschwerdeführerin für unverantwortlich. Die Chefredaktion der Zeitschrift hat Zweifel, ob das Titelblatt überhaupt vom Inhalt der Titelgeschichte, die es ankündigt, zu trennen ist. In ihr werde der Stand der Behandlungsmöglichkeiten richtig und differenziert dargestellt. Hingegen übersteige es die Möglichkeiten eines Titelblatts, alle Details optisch umzusetzen, die im Interesse der sorgfältigen Berichterstattung in dem zugehörigen Artikel erörtert würden. Dies sei jedoch auch nicht Aufgabe eines Titelblatts, das Dinge plakativ darstellen, zuspitzen und “auf den Punkt bringen” dürfe. Dies gelte um so mehr, wenn medizinische Bewertungen, mithin Meinungsäußerungen, eine zentrale Rolle spielten. Nachdem die Zeitschrift in der Vergangenheit häufig vor den Gefahren durch AIDS gewarnt habe, gehöre es zu ihrer journalistischen Pflicht, einen grundsätzlichen Wandel in der Behandlung AIDS-Kranker zu schildern. Erstmals stünden der Medizin Therapien zur Verfügung, nach deren Anwendung sich bei 80% der behandelten Patienten keine Viren mehr im Blut nachweisen ließen. Dies würde die zu 80% grün gefärbte AIDS-Schleife symbolisieren. Die Chefredaktion führt weiterhin aus, dass gerade am Thema interessierte oder gar betroffene Leser es nicht bei der Betrachtung des Titelblatts belassen, sondern sich anhand der Titelgeschichte informieren würden. (1997)

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