Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Interview

Die Redaktion eines Straßenmagazins und ein Verein zur Förderung obdachloser und armer Menschen nehmen Anstoß an dem Bericht einer Zeitschrift über “das süße Leben der Sozial-Schmarotzer”. Ihre Beschwerde beim Deutschen Presserat betrifft u.a. ein Interview mit dem Leiter eines Landessozialamtes. Ein Satz aus dem autorisierten Interviewtext sei nachträglich gestrichen worden. Die Redaktion kann nicht erkennen, dass das Interview durch das Weglassen einer Zeile entstellt worden ist. Sie hat sich für die produktionsbedingt notwendig gewordene Kürzung bei dem Betroffenen schriftlich und mündlich entschuldigt und diesem sofort angeboten, in einem Leserbrief die Angelegenheit richtig zu stellen. (1995)

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Einbruchsdiebstahl

Unter der Rubrik “Namen und Nachrichten” berichtet eine Lokalzeitung über den ehemaligen Leiter des städtischen Verkehrsamtes und dessen Erfahrungen als Tourist in Aufbruchstimmung. Einen Tag vor der Reise in den Urlaub drang ein Einbrecher in das Wohnhaus des Tourismus-Experten ein und stahl u.a. dessen Reisekasse. Im Beitrag heißt es: “Und jetzt macht ... (Name wird genannt) auch eine typische Erfahrung für einen Touristen, allerdings paradoxerweise zu Hause.” Der Betroffene wehrt sich gegen die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Darstellung des Diebstahls stelle einen bewussten Angriff auf seine Person dar und verletze sein Privatleben. Die Chefredaktion ist anderer Ansicht. Der Beschwerdeführer sei zumindest eine Person der lokalen Zeitgeschichte. Der Vorgang sei glossierend, der stadtbekannten Persönlichkeit gegenüber mit sympathisierender Diktion geschildert. (1995)

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Tierschutz

Unter der Rubrik “Was uns in dieser Woche bewegt” berichtet eine Zeitschrift, dass sich auf Volksfesten ein grausames Spiel breit mache. Unter Hinweis auf eine Kirmes “mitten in Deutschland” wird beschrieben, wie Besucher mit verbundenen Augen versuchen, mit einer Machete einen Hahn zu köpfen. Tiere würden zum Vergnügen getötet. Das Spektakel sei eine “neue, perverse Attraktion”. “Verroht unser Land?” fragt die Schlagzeile. Ein Vertreter der Stadt weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat darauf hin, dass es sich bei der kritisierten Veranstaltung um das jahrhundertealte, traditionelle “Hahneköppen” handle. Dabei werde ein bereits toter Hahn enthauptet. Mag sein, dass das “Hahneköppen” nicht nur Freunde hat, schreibt er. Jedoch sei der Vorwurf nicht gerechtfertigt, die Besucher des Volksfestes ergötzten sich an irgendeiner perversen Tierfolter. Zudem seien die martialischen Szenen erfunden. Der Verfasser des Artikels führt an, dass bei dem geschilderten Brauch bis zum Jahre 1986 lebende Tiere getötet worden seien. Es sei eine Tatsache, dass die Hähne sterben müssten, wo bei es unerheblich sei, ob dies vorher durch einen Züchter veranlasst werde. Die von ihm beschriebenen Szenen habe er so beobachtet. Die Bewertung des Spektakels als “perverse Attraktion” halte er für zulässig. Die Chefredaktion des Blattes erklärt sich bereit, Maßnahmen für eine Wiedergutmachung zu treffen, sofern der Satz “Hähne werden ausschließlich für das Volksfest getötet” einen Verstoß gegen den Pressekodex darstelle. (1995)

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Bezeichnung “Nigger”

Unter der Überschrift “Grün ist die Heidi” glossiert eine Tageszeitung die Proteste deutscher Politiker gegen die französischen Atomversuche auf dem Mururoa-Atoll. Ihr Schiff auf der Fahrt dorthin und die Stimmung darauf werden als “ein Abenteuer von Joseph-Conradschen Dimensionen” beschrieben. Wörtlich schreibt der Autor: “Die allmorgendlichen Statements kamen von einem steuerlos im Ozean hin- und hergeschleuderten Rosthaufen mit einer Mannschaft, so braun, so träge und so schicksalergeben wie zwanzig Nigger von der Narzissus.” Ein Leser stößt sich an dem Vergleich und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem angeblich funktionsuntauglichen Schiff und der Hautfarbe seiner Mannschaft sei geeignet, in Teilen der Bevölkerung Vorurteile gegenüber Schwarzen zu fördern und zu festigen. Hinzu komme, dass es sich um eine eigene, wertende Beschreibung durch die Zeitung handele und nicht um eine bloße Wiedergabe einer Beschreibung von Joseph Conrad. Die Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Glosse habe einen durchgehend ironisch-parodistischen Zug, der sich gleichmäßig gegen alle darin erwähnten Personen richte, also nicht nur oder gar vorrangig die farbige Besatzung des Protestschiffes. Bei der Formulierung “Nigger von Narzissus” handele es sich um eine Anspielung auf den berühmten Roman “The Nigger of the Narcissus” von Joseph Conrad aus dem Jahre 1897. Die Glosse sei insgesamt aufgebaut auf der Atmosphäre der Conradschen See-Erzählungen, die in der missglückten Protestfahrt zu dem Mururoa-Atoll wiedergefunden werde. (1995)

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Kruzifix-Urteil

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit verstößt, dass in den Klassenzimmern bayerischer Grund- und Hauptschulen obligatorisch Kreuze hängen, greift eine Satirezeitschrift in einem größeren Beitrag auf. Auf ihrer Titelseite zeigt sie den gekreuzigten Jesus als Halter einer Toilettenpapierrolle und fragt in der Schlagzeile. “Nach dem Kruzifix-Urteil: Spielt Jesus noch eine Rolle?” Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Konferenz Evangelikaler Publizisten und eine Leserin rufen den Deutschen Presserat an. Alle sind der Ansicht, dass mit dieser Veröffentlichung der christliche Glaube verhöhnt, Jesus Christus und das Kreuz in blasphemischer und gotteslästerlicher Weise dargestellt werden. Der Chefredakteur des Blattes lässt den Presserat wissen, dass er sich zu dieser Angelegenheit nicht äußern möchte. (1995)

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Rechtsradikales Milieu

Wirtschaft

“Die Deutschen gaben eine ganz schwache Vorstellung in China” schreibt eine Wirtschaftszeitschrift über Aktivitäten der deutschen Außenhandelskammer anlässlich einer Messe in Schanghai. U.a. wird behauptet, Kammerfunktionäre seien mit Frau und Kind 1.Klasse geflogen. Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Schanghai weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat den Vorwurf zurück, sofern mit Kammerfunktionären einer der drei deutschen Entsandten des Delegiertenbüros bei der AHK gemeint sei. In einem folgenden Beitrag geht die Redaktion auf diese Reaktion ein. “Nun sind wir in der Zwickmühle”, gesteht sie, ”beide Seiten – AHK wie unsere Informanten – sind für uns ernst zu nehmen und seriös”. Die Redaktion rät ihren Lesern, die IHK, die AHK und DIHT zu prüfen. “Wenn schon Zwangsmitgliedschaft, dann her mit den Dienstleistungen.” Mit dieser Meldung, meint sie, sei die Angelegenheit öffentlich in Ordnung gebracht worden. (1995)

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Fotos

Gerichtsberichterstattung

Ausländer

Eine Lokalzeitung berichtet, eine 48-jährige Frau habe eine 30-jährige Mutter erdrosselt, um deren fünf Wochen altes Baby ihrem Freund als ihr eigenes präsentieren zu können. Ihrem Lebenspartner hatte sie nicht nur ein jüngeres Alter, sondern auch eine Schwangerschaft vorgegaukelt. Die Zeitung schildert den Hergang der Tat und nennt die Nationalität der Täterin. Die beiden Frauen hätten sich über den Buddhismus, über Konzentrations- und Entspannungsübungen mit gefesselten Händen und Füßen unterhalten. Die ahnungslose junge Mutter habe sich schließlich festbinden lassen. Daraufhin sei sie von der Älteren mit Stoffresten erwürgt und auf dem Balkon ihrer Wohnung versteckt worden. Ein Leser des Blattes bittet den Deutschen Presserat, die Zeitung zu rügen. Zum Verständnis der geschilderten Straftat sei es nicht notwendig gewesen, die Nationalität der Täterin zu nennen. Die Chefredaktion der Zeitung betont, aus keinem Satz der Berichterstattung sei eine Diskriminierung herauszulesen. Der Sachbezug auf das Herkunftsland der Täterin habe sich aus den buddhistischen Entspannungsübungen ergeben, welche die Tat erst ermöglicht hätten. (1995)

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