Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Unbegründete Befürchtungen geweckt

Mit der Schlagzeile »Kinder sterben durch verseuchte Babynahrung« erhebt eine Zeitschrift massive Vorwürfe gegen die Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrung. Ein nicht näher identifizierter, aber namentlich genannter Gesundheitsexperte legt Reportern der Zeitschrift Untersuchungsergebnisse vor; die bisher noch nicht veröffentlicht wurden. Ein Zitat aus seinem Protokoll: »... bei der Herstellung von Babynahrung werden Obst und Gemüse beigemischt, die mit Gift- und Schadstoffen verseucht sind. Durch die zunehmende Umweltverschmutzung und das Sprühen von giftigen Unkrautvernichtungsmitteln sind die Lebensmittel aus der Natur im höchsten Maß verseucht. Das Immunsystem eines Erwachsenen kann diese Giftmengen verarbeiten, aber das eines Kindes nicht ...!« Weiter wird berichtet, wichtige Kontrollverfahren seien einfach abgeschafft worden, um Geld einzusparen. Die Folge davon sei: »Immer mehr Säuglinge und Kleinkinder werden schwerkrank.« Ein Diätverband beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er legt Stellungnahmen zweier Experten vor, aus denen hervorgeht, dass Vergiftungen und Todesfälle durch verseuchte Babynahrung nicht bekannt sind. Auch der Vorwurf, dass Hersteller wichtige Kontrollverfahren einfach abgeschafft haben, sei nicht zutreffend. Qualitätssicherungssysteme zur Gewährleistung von Produktsicherheit seien vielmehr ausgebaut worden. Der Chefredakteur des Blattes betont, seine Veröffentlichung betreffe nicht die Erzeugnisse von Mitgliedern des Diätverbandes, sondern diejenige von Außenseitern. (1993)

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Persönlichkeitsrechte

Unter der Überschrift »Stadt sucht Sozialpädagogen: Stelle als ABM besetzen« berichtet eine Lokalzeitung über das Ende der Probezeit einer Sozialpädagogin, die von der Stadtverwaltung nicht übernommen wird. Neben der Meldung, als deren Quelle der stellvertretende Verwaltungschef angegeben wird, befindet sich ein Foto der Frau, darunter ihr Vor- und Nachname. Die 'Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Es gehe nicht an, dass die Veröffentlichung über ihre Einstellung auf eine Stufe mit der öffentlichen Bekanntgabe ihrer Kündigung gestellt werde. Die Zeitung hält die Formulierung »Die Verwaltung übernahm die bisherige Stelleninhaberin ... nach dem Ende der Probezeit nicht ...« für ausgesprochen wertneutral. (1993)

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Vorverurteilung

»Fatales Sexualdelikt: Vergewaltiger trieb Schwägerin zu Selbstmordversuch - Bislang unbescholtener Familienvater aus ... nach Tat in Untersuchungshaft« betitelt eine Lokalzeitung ihren Bericht über einen 36jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, die Schwester seiner Frau sexuell genötigt und dreimal vergewaltigt zu haben. Der Redakteur eines Konkurrenzblattes hält den Artikel für vorverurteilend und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die betroffene Redaktion teilt diese Ansicht. Die Chefredaktion distanziert sich. Alle Lokalredaktionen werden darauf verwiesen, wie gravierend eine derartige Vorverurteilung sei. Der Redakteur, der den Fehler gemacht hat, entschuldigt sich bei der Chefredaktion. (1994)

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Werturteil

Ein Boulevardblatt berichtet über einen Industrieboss. Dieser habe den Verlust von mehreren Milliarden Mark zu verantworten. 7.500 Arbeiter und Angestellte würden seinetwegen ihre Arbeit verlieren. In der Überschrift wird der Betroffene als »Der Hass-Mann« apostrophiert. Der Ex-Manager legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Ihm werde die alleinige Verantwortung für den derzeit herrschenden Zustand des Konzerns zugeschrieben. Es werde eine Art Pogrom-Stimmung gegen ihn erzeugt. Die Zeitung erklärt, die Bezeichnung »Hass-Mann« möge zwar überpointiert sein, eine ehrverletzende Äußerung sei sie aber nicht. Immerhin hätte sein Verhalten dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer, dazu noch in Zeiten der Rezession, ihren Arbeitsplatz verlieren. (1994)

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Gerichtsberichterstattung

Gesellschaftskritik

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Der Chef einer Herstellerfirma im Bereich der Gastronomietechnik stört sich daran, dass ein Mitbewerber im redaktionellen Teil von drei Fachzeitschriften Werbung betreibt, ohne dass diese als solche gekennzeichnet ist. Die erste Zeitschrift meint, die Anzeige sei zweifelsfrei als solche erkennbar, will aber künftig das beanstandete Inserat mit dem Zusatz »Anzeige« versehen. Die zweite Zeitschrift sieht ein, dass die Veröffentlichung als Anzeige hätte gekennzeichnet werden müssen, und verweist auf eine Folgeausgabe, in der dies auch geschehen ist. Das dritte Blatt betont, sein Titel sei durch die eigene Gestaltung klar und unmissverständlich und hebe sich somit deutlich von Anzeigen auf dem Titelbild ab. Bei Textteilanzeigen im Innern der Zeitschrift verwende man konsequent die Kennzeichnung »Anzeige«. (1994)

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Gebrauch des Vornamens

Zeitungsleute scheinen neuerdings keine Hemmungen mehr davor zu haben, Nichtdeutsche in ihren Blättern einfach zu duzen, schreibt ein Leser einer Lokalzeitung an den Deutschen Presserat. Kein Deutscher würde jemals nur mit »Willi« in der Zeitung genannt werden, sondern immer mit »Willi Müller«. Bei Griechen oder Türken sei es nicht mehr ungebräuchlich, sie einfach als »Anastasios« oder »Yasar« zu benennen. Als Belege nennt der Beschwerdeführer zwei Beispiele aus seiner Zeitung: Einen Bericht über einen Mordprozess gegen den Türken Yasar und die Geschichte des Griechen Anastasios, der bei der Abschlussfeier seines Fußballvereins ein Auto gewonnen hat und beim Händler reklamiert, dass es durch das Faltdach regnet. Ausländer nur beim Vornamen zu nennen, sei nicht nur einfache journalistische Masche und Flapsigkeit, beklagt der Leser. In seinen Augen sei das schleichende Ausländerfeindlichkeit. (1994)

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Vorverurteilung

Eine Lokalzeitung berichtet über ein zivilgerichtliches Verfahren. Ein Zahnarzt will seinen Honoraranspruch gegen einen Patienten durchsetzen, nachdem mehrere - vergebliche - Ausbesserungen des Gebisses vorgenommen worden sind. Der Zahnarzt wird mehrere Male namentlich genannt. Der Patient bleibt anonym. In dem Beitrag finden sich Bemerkungen wie »... falsch einzementiert« und »... hatte keine Geduld mehr mit seinem Patienten«. Der Arzt beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung seines Namens. Angesichts bestehender ärztlicher Schweigepflicht sei er gar nicht in der Lage, sich wirksam verteidigen zu können: Die Redaktionsleitung bedauert ihr Fehlverhalten und will dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt. (1994)

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