Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
Eine Zeitschrift präsentiert unter der Überschrift »Am Ende des Jahres sehen wir, wem Hörner und Teufelsschwänze wuchsen - Teufel und Teufelchen '93« zehn Personen, von denen verschiedene im Jahr 1993 wegen schwerer Straftaten bzw. wegen des Verdachts schwerer Straftaten von sich reden machten: Innerhalb dieser Personengruppe erscheint auch das mit Teufelshörnern versehene Porträt eines Zeitschriftenredakteurs: Dieser wird als »Medien-Teufel des Jahres« tituliert. Ein Kollege des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ein seit vielen Jahren als seriös bekannter Journalist werde wegen seiner Berichterstattung über die Tötung eines Terroristen in Bad Kleinen bösartig diffamiert.
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Eine Wochenzeitung berichtet über einen Verein, in dem Männer lernen, `die eigene Gewalttätigkeit zu bekämpfen. Der Autor zitiert aus einem Gutachten des Vereins: »Der Gewalttäter ist von niedriger Intelligenz, skrupellos und körperlich roh«. Die Gruppenberatungen des Vereins werden in Anlehnung an ein angebliches Zitat von einem Mitarbeiter als »Kneipengespräche auf höherem Niveau« bezeichnet, Ein Vertreter des Vereins beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er bemängelt zahlreiche Ungenauigkeiten und stört sich an dem Zitat aus dem Gutachten: Der Leser müsse durch die Form der Darstellung annehmen, dass der Verein seine Klienten mit Gewaltproblemen ebenso einstufe. (1994)
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In einem Kommentar nimmt eine Lokalzeitung zu einer Demonstration der örtlichen Antifaschisten für ein Jugendzentrum und zu Antifa-Aktionen in der Vergangenheit Stellung. U. a. wird die symbolische Verbrennung der Zeitung während der Demonstration beklagt. Der Autor bedauert, dass in den vergangenen Monaten Scheiben des Verlags- und Redaktionsgebäudes seiner Zeitung mehrfach eingeschlagen; die Gebäude mit Farbbeuteln verschmiert wurden. Die Täter seien unbekannt, aber eindeutig im Lager der Antifa zu suchen. Schließlich nimmt der Autor Anstoß an der Verwendung eines RAF-Emblems bei der Demo. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht die antifaschistische Aktion in der Öffentlichkeit diskreditiert. Die Zeitung weist darauf hin, dass es bereits lange und heftig ausgetragene Meinungsverschiedenheiten zwischen der örtlichen Antifa und der Zeitung gebe. Der Vorwurf der Sachbeschädigung am Verlags- und Redaktionsgebäude beziehe sich auf Angaben der Polizei und ein Bekennerschreiben. (1994)
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Unter der Überschrift »Jude als Nachbar ungern gesehen - Umfrage: Jeder fünfte Deutsche äußert Abneigung« beschäftigt sich eine Lokalzeitung mit dem Ergebnis einer Umfrage, die ein Institut im Auftrag des Amerikanisch-Jüdischen Komitees veranstaltet hat. Nach dieser Umfrage hat mehr als jeder fünfte Deutsche eine mehr oder weniger negative Einstellung Juden gegenüber. Die Schlagzeile ist ohne Quellenangabe und ohne Anführungszeichen abgefasst. Als Quelle des Fließtextes ist eine Nachrichtenagentur benannt: In einem Kommentar unter der Überschrift »Unglaublich« äußert sich der verantwortliche Redakteur am selben Tag über die Aussagekraft des vorliegenden Umfrageergebnisses. In einer Kastenmeldung »An unsere Leser« weist der Verleger am folgenden Tag darauf hin, dass durch die Überschrift des Artikels der Eindruck entstanden sei, die Zeitung vertrete eine antisemitische Haltung. Er weist dies zurück, entschuldigt sich und teilt mit, dass der verantwortliche Redakteur zur Rechenschaft gezogen worden sei. Ein Leser bittet den Presserat um Prüfung, ob Überschrift und Text tatsächlich eine antisemitische Einstellung des Autors erkennen lassen. Er selbst ist der Ansicht, dass der Beitrag keine antisemitischen Stimmungen erzeugen kann. Verlag, Herausgeber und Chefredaktion geben zu, dass man in der Schlagzeile eine missdeutbare Meinungsäußerung sehen kann, die den Anschein entstehen lassen könnte, die Zeitung wende sich gegen Juden als Nachbarn. (1994)
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Unter der Überschrift »Job nicht angemeldet und doppelt abkassiert« berichtet eine Lokalzeitung über einen eklatanten Fall von Schwarzarbeit. Ein nicht namentlich genannter Teehändler soll nicht nur einen Arbeitslosen als Standverkäufer beschäftigt, sondern auf einer Baustelle weitere nicht gemeldete Arbeiter mit Jobs versorgt haben. Auch ein zweites Blatt am Ort schildert sinngemäß denselben Fall. Der betroffene Teehändler beschwert sich beim Deutschen Presserat. Unter Verweis auf eine bislang vergeblich geltend gemachte Gegendarstellung begründet er seine Beschwerde mit dem Hinweis, der Arbeitslosenhilfeempfänger sei bei ihm nur im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig. Diese Arbeit sei sogleich dem Arbeitsamt und der Krankenkasse gemeldet und darüber hinaus ordnungsgemäß und pauschal versteuert worden. Aufgrund der Artikel werde er vor Ort diffamiert. Die eine Zeitung verweist auf die Entscheidungsgründe eines Landgerichts, welches das Gegendarstellungsverlangen des Beschwerdeführers zurückgewiesen hat. Das Gericht stützt seine Entscheidung darauf, dass sich die Gegendarstellung in einzelnen Punkten nicht auf tatsächliche Behauptungen beschränkt. Die zweite Zeitung trägt vor, der Beschwerdeführer sei lediglich mit dem Satz erwähnt worden »Sein Arbeitgeber soll ein Teehändler gewesen sein, bei dessen Hausbau er gemeinsam mit weiteren nicht angemeldeten Arbeitern ebenfalls mit Hand angelegt haben soll.« (1994)
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»Kleiderdieben wird ihre Eitelkeit zum Verhängnis - Erkannt, weil sie Hemden aus der Beute trugen« lautet die Überschrift eines Polizeiberichts in einer Lokalzeitung. Der Autor schildert den Einbruch in eine Kleiderboutique und erwähnt dabei, dass »die beiden mutmaßlichen Einbrecher, zwei 19 und 20 Jahre alte Ausländer«, exklusive und ausgefallene Herrenhemden aus der Beute selbst angezogen hätten. Ein Ehepaar beanstandet in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat die Formulierung "Ausländer«. Dies hält es für diskriminierend in einer Zeit, in der Ausländerfeindlichkeit leider zu unserem Alltag gehört. Wenn in einem Bericht mitgeteilt werde, dass der größte Teil der Beute in einer Asylunterkunft gefunden worden sei, müsse wohl auch zwingend erwähnt werden, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Ausländer handelt. So die Stellungnahme der Zeitung. (1994)
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Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift »Un-Heil über Deutschland« über Gewaltakte gegen Ausländer, verübt von Angehörigen der rechten Szene. Der Artikel stellt` fest, dass dahinter international vernetzte braune Strukturen stünden. Unter Bezug auf das Fernsehspiel »Die Bombe tickt« beschäftigt sich der Beitrag sodann mit Organisation, Medien, Finanzierung, Nachwuchs und Ziel nationalistischer Organisationen. Unter der Rubrik »Organisation« stellt die Zeitschrift fest: »Die DVU ... und die Republikaner mit 18.000 Mitgliedern dienen als Durchlauferhitzer«. Unter »Ziele« wird ausgeführt: »Rassengesetze und erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente, ..., Wiedereinführung der Todesstrafe für gewisse asoziale Dreckstypen (Zitate aus Parteiprogrammen).« Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Ausführungen unter der Rubrik »Ziele« des Beitrags ließen beim Leser den Eindruck entstehen, »Rassengesetze und erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente« sowie die »Wiedereinführung der Todesstrafe« könnten Parteiprogrammpunkte der Republikaner sein. Laut Parteiprogramm der Republikaner treffe dies gerade nicht zu. Die Rechtsabteilung des Verlags hält dagegen: Die Art und Weise der beispielhaften Darstellung von diversen »Zielen« rechtsgerichteter Gruppierungen erwecke nicht den unrichtigen Eindruck, die vom Beschwerdeführer im einzelnen zitierten Ziele seien (auch) Ziele der Republikaner. Bestätigt sieht sich der Beschwerdegegner auch dadurch, dass weder von den Republikanern noch irgendeiner anderen Gruppierung irgendeine Beanstandung gleicher oder ähnlicher Art gekommen sei. (1993)
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Eine Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Schutz gegen Infarkt und Schlaganfall - Super-Pille putzt Adern« einen Beitrag über die Wirkung von Adenosin. Der Autor führt unter Bezugnahme auf englische Wissenschaftler aus, Adenosin sei »stärker als Herzinfarkt und Schlaganfall, stärker als Durchblutungsstörungen«. In dem Text äußern sich dann noch zwei Ärzte zu den Wirkungen der neuen Kapseln. Sie werden wörtlich zitiert. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die behaupteten Wirkungen der »Super-Pille« gegen Herzinfarkt, Schlaganfall, Vergesslichkeit, Raucherbein, Krampfadern und Hautalterungen seien in keiner Weise belegt, ja sogar höchst unwahrscheinlich. Außerdem liege der Verdacht auf redaktionelle Werbung nahe. Der Verlag teilt mit, dass er die Zusammenarbeit mit dem Autor des Beitrags beendet hat. Er sei bisher davon ausgegangen, dass dessen Gesundheits- und Medizinberichterstattung seriös und fundiert sei. (1994)
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