Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Ironie

Eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes über die Sozialhilfe ist Thema eines Kommentars einer Tageszeitung. Der Autor macht sich Gedanken, wie man die Information lesen und interpretieren könne. Die Feststellung der Behörde, der Anteil ausländischer Sozialhilfeempfänger habe im Bezugsjahr überproportional zugenommen' und Ausländer in Deutschland bekämen mehr als ein Drittel der Sozialhilfe, kommentiert er wie folgt: »Sie (die Feststellung) könnte Unbedarfte zu der Überlegung verleiten, daran sei etwas nicht unbedingt richtig. Wer dergleichen denkt, verbrennt vielleicht eines Tages auch Menschen.« Ein Berufskollege beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Kommentar enthalte eine unmissverständliche, zwar ironisch verbrämte, aber desto wirkungsvollere Logik: Es handele sich um einen Missstand, und wer davon erfahre, könne zur Abhilfe eines Tages Menschen verbrennen, nämlich ausländische Sozialhilfeempfänger. Der Artikel erlaube keine andere Schlussfolgerung und sei deshalb mit Ziffer 12 des Pressekodex unvereinbar. Die Geschäftsführung des Blattes weist den Vorwurf zurück. Der Autor des Kommentars habe auf die Möglichkeit einer extremistischen Interpretation der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsradikale hingewiesen. Er habe dies, was in einer Glosse nicht unüblich sei, mit teilweise ironischen Formulierungen hervorgehoben. Die Interpretation des Beschwerdeführers sei deshalb absurd (1994)

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Pressemitteilung verfälscht

Hinweis auf ethnische Merkmale

Meinungsäußerung

Betroffene nicht gehört

»Politik beginnt vor der Haustür« lautet ein Slogan, den eine Partei derzeit im Kommunalwahlkampf prägt. Diese Partei versteht sich als bürgernah, friedliebend und hat ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden: Eine Gemeinderatskandidatin dieser Partei scheint den Slogan und die Grundhaltung ihrer Gruppierung jedoch miss zu verstehen. Vor ihrer eigenen Haustür in der ... (Name der Straße) betreibt sie eine Grundstückspolitik, die ganz und gar nicht vorbildlich ist. Sie hat mit Beton und Holz einen Zaun gezogen und dabei ungefragt 30 Zentimeter des Nachbargrundstücks »erobert«. Diese Politik ließ sich der Nachbar nicht bieten. Jetzt darf sich die Gemeinderatskandidatin in Friedenspolitik üben und den Zaun wieder abreißen. Diese Glosse in einer Lokalzeitung veranlasst den Ehemann der Betroffenen zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Nicht seine Frau, sondern er habe den Zaun gesetzt. Drei Jahre sei das her. Es handele sich um einen trivialen Nachbarschaftskonflikt, der sicherlich keine öffentliche Aufmerksamkeit verdiene. Der Autor habe weder ihn noch seine Frau dazu gehört. Die Redaktion besteht auf der Korrektheit des dargestellten Sachverhalts. Die Veröffentlichung wenige Tage vor der Gemeinderatswahl sei rein zufällig erfolgt. Der Betroffene hätte noch vor der Wahl eine Gegendarstellung, eine Richtigstellung oder einen Widerruf verlangen können. (1994)

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Krankheit

Eine Zeitschrift berichtet über einen »Wunderarzt« der schwerkranken Menschen wieder neues Leben schenkte. Fest stehe, ein Großteil seiner Patienten werde auf wunderbare Weise wieder gesund mit der Kraft, die aus seinen Händen ströme. Namentlich genannt wird eine Patientin, die jahrelang an einer schlimmen Darmerkrankung litt. Der Doktor habe ihr zweimal die Hände aufgelegt und anschließend sei die Krankheit weg gewesen. Die Frau wird zitiert: »Was mit mir passiert ist, ist ein Wunder«: Eine Selbsthilfevereinigung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmkrankheiten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Berichterstattung bei den Betroffenen falsche Hoffnungen wecke. Überhaupt nicht einverstanden sei man mit der Veröffentlichung der Telefonnummer des Arztes im redaktionellen Teil der Zeitschrift. Es handele sich zudem um eine ausländische Rufnummer, was den möglichen Schaden der Anrufer noch vergrößere. Die Redaktion entgegnet, sie habe nicht einen Wunderarzt verherrlichen, sondern verzweifelten Menschen eine weitere Möglichkeit vermitteln wollen. Die außergewöhnliche Kraft des Doktors sei durch Hunderte von Briefen dokumentiert. So bestätigt auch die namentlich genannte Patientin die Richtigkeit der Angaben. (1994)

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Tabu-Thema »Inzest«

Recherche

»Braucht ein Pfarrer ein Haus für 2,1 Millionen?« fragt ein Boulevardblatt seine Leser und berichtet über den Neubau eines Pfarrhauses auf einem eigenen, sehr wertvollen Stadtgrundstück. In dem Beitrag heißt es: »Jetzt langen die christlichen Abkassierer kräftig zu. Dabei geht es allerdings nicht um Peanuts. Sondern um 2,1 Millionen!«. Vier Bürger der Stadt äußern sich zu dem Vorgang. Übereinstimmendes Urteil: Die Kirche hat bessere Möglichkeiten, ihr Geld auszugeben. Die Landeskirche sieht in der Veröffentlichung eine Schmähung mit dem Ziel, den Bau eines Pfarrhauses als Beleg für Verschwendungssucht in der Kirche darzustellen: Richtig sei, dass die Neubaukosten 600.000 Mark betragen. Hinzu kommen Abbruchs-, Entsorgungs- und Gründungskosten in Höhe von 300.000 Mark. Das mit einem Wert von 1,2 Millionen Mark bezifferte Grundstück musste nicht angekauft werden. Es sei Pfarrgelände. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, man habe die Kirche nicht schmähen wollen, sondern nur die Frage gestellt, ob ein Pfarrer ein Haus im Wert von 2,1 Millionen Mark benötige. Das Projekt der Pfarrei habe in der Stadt erheblichen Ärger verursacht. (1994)

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Telefonnummern veröffentlicht

In einem Beitrag unter der Überschrift »Eishockey-Skandal«-Aufstand gegen die Berlin-Hasser« stellt ein Boulevardblatt in Wort und Bild die verantwortlichen Funktionäre eines Hockey-Verbandes vor. Diese hatten zuvor drei Sportvereinen aus Berlin die Lizenzen entzogen. Unter Hinweis auf die Telefonnummern der Beteiligten werden die Leser aufgerufen, telefonisch den »Herren« doch einmal die Meinung zu sagen: Die Betroffenen, von zahlreichen Anrufern belästigt, wenden sich an` den Deutschen Presserat. Sie sehen durch diesen Aufruf die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Die Redaktion verweist auf den vorangegangenen Streit um Lizenzen, der den Eindruck habe entstehen lassen, die Verantwortlichen seien »Berlin-Hasser«. Einen Tag nach der Veröffentlichung habe man die Angelegenheit mit einem Interview bereinigt. Der verantwortliche Redakteur bedauert, dass die Telefonnummern der Büros der beteiligten Funktionäre angegeben worden sind. (1994)

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Unfallopfer

Ein Kameramann stolpert im Dunkeln über seine Katze, prallt gegen einen Schrank, stürzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Ein Boulevardblatt berichtet über die Tragödie, nennt Namen, Alter, Beruf und Wohnort: Und erwähnt, dass der Mann einst der Lebensgefährte einer namentlich genannten bekannten Schauspielerin war. Die jetzige Freundin des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sieht die Persönlichkeitsrechte ihres Partners verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung widerspricht und verweist auf den Charakter der Kolumne, die sich mit Personen aus dem Bereich der Medien beschäftigt. Der Verunglückte habe einen großen Namen in der Film-Szene und während seiner Freundschaft mit der erwähnten Schauspielerin mehrfach für Home-Stories posiert. (1994)

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