Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
7408 Entscheidungen

Ethnische Gruppen

Das Bundeskriminalamt ermittelt gegen bundesweit tätige Teppichhändler. Eine Zeitschrift berichtet darüber. Unter der Überschrift “Großbetrug mit Plastik-Persern – Roma-Clans verkaufen an der Haustür Ramsch zu Phantasiepreisen” führt sie u.a. aus: “Auffällige Gemeinsamkeit: Fast alle sind Roma ... Die Roma-Clans haben Deutschland unter sich in Einflussgebiete aufgeteilt und tauschen Adressen potentieller Teppichkäufer aus, die sie sich durch Bestechung von Angestellten etablierter Teppichhäuser oder in den orientalischen Urlaubsländern besorgen.” Als Quellen nennt die Zeitschrift einen Beamten des BKA und ein reuiges Mitglied der “Perser Connection”. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung der Roma-Zugehörigkeit der Verdächtigten. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift verweist auf eine Auskunft des Bundeskriminalamtes, dass alle Tatverdächtigten aus der kriminellen Teppichszene Roma seien. Die mafiosen Strukturen, die dem Großbetrug zugrunde liegen, rechtfertigten eine Aufklärung der Öffentlichkeit darüber, wie sich die Organisation der Täter zusammensetze. Deren ethnische Zugehörigkeit sei jedoch nicht genannt worden, um zu stigmatisieren oder gar rassistische Vorurteile zu verbreiten. (1995)

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Ethnische Gruppen

Ethnische Gruppen

In zwei Meldungen berichtet eine Nachrichtenagentur über Fälle von umfangreichem betrügerischem Devisenaustausch. An einer Stelle zitiert sie einen Polizeibeamten, der dem Täterkreis 60 Personen zuordnet, von denen die meisten Roma-Angehörige seien. Zwei Zeitungen, welche die Meldungen nachdrucken, ändern diese Mitteilung in die Aussage um: “Die Täter gehören einer Roma-Sippe an”. In einer Beschwerde darüber beim Deutschen Presserat spricht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma von einer schlimmen journalistischen Praxis, die rassistische Vorurteile schüre. Die Agentur erklärt, dass sie Zitate aus einer Pressekonferenz so zu verbreiten habe, wie sie gefallen seien. Der Bezug auf Roma sei von ihr als ein konjunktivisch gekennzeichnetes Zitat des Polizeisprechers wiedergegeben worden, und zwar – anders als von den beiden Zeitungen – in der Textmitte und mit der Einschränkung “die meisten ...”. (1995)

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Ethnische Gruppen

Eine Lokalzeitung berichtet über betrügerische Devisen-Tauschgeschäfte, die einer Geldschieberbande zur Last gelegt werden. Dabei soll ein Schaden von mindestens 30 Millionen Mark entstanden sein. Die Zeitung gründet ihre Mitteilung, dass es sich bei dem Täterkreis um eine etwa 60-köpfige Roma-Sippe jugoslawischer Herkunft handele, auf Erkenntnisse der Polizei. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht die Gruppe der Roma durch diesen Hinweis stigmatisiert und ruft den Deutschen Presserat an. Eine sorgfältige und umfassende Berichterstattung gebietet nach Auffassung der Chefredaktion, dass bei Delikten von Schwerstkriminalität der Täterkreis so genau wie eben möglich beschrieben werden muss. Von dem Hinweis auf die Herkunft der Täter hätte sich die Polizei zudem eine Verhinderung weiterer Straftaten und eine Beschleunigung der Ermittlungen erhofft. Zugleich sollten potentielle neue Opfer gewarnt werden. (1995)

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Ethnische Gruppen

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“Er ist wahrscheinlich 19 Jahre alt, in Rumänien geboren, nach Ablehnung des Asylantrags seiner Familie staatenlos und gehört dem Clan der Roma an.” So beginnt der Gerichtsreport einer Lokalzeitung, der den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlasst. Dem Angeklagten werden neun Fälle von Diebstahl zur Last gelegt. Zum familiären Umfeld schreibt die Zeitung, die Sippe des 19jährigen lebe von der Sozialhilfe und der Vater betreibe einen fliegenden Teppichhandel. Ferner wird berichtet, dass die Vertreterin der Jugend-Gerichtshilfe um Anwendung des Jugendstrafrechts gebeten habe, da man den Angeklagten nicht mit deutschen Heranwachsenden vergleichen könne. So sei beispielsweise die Tendenz der Loslösung von der Familie bei ihm nicht so ausgeprägt wie bei einem gleichaltrigen Deutschen. Die Rechtsabteilung des Verlags ist der Ansicht, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit des Angeklagten begründet sei. Die Art und Weise, wie die Straftaten begangen worden seien, aber auch die Gründe, die in der Hauptverhandlung zur Entlastung des Angeklagten angeführt worden seien, könne man nicht verstehen, wenn nicht die Herkunft des Beschuldigen erklärt werde. (1995)

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Ethnische Gruppen

Die Festnahme zweier mutmaßlicher Falschgeldbetrüger ist Thema eines Zeitungsberichts. In der Unterzeile zur Überschrift ist von zwei Zigeunern die Rede, die festgenommen worden seien. Auch im Text wird erwähnt, dass es Zigeuner waren, die einem 64jährigen Rentner 200 gefälschte US-Goldmünzen für 50.000 Mark verkauft haben sollen. Die Lokalzeitung beruft sich auf Angaben des Landeskriminalamtes. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erinnert in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat an einen Erlass von Reichsinnenminister Wilhelm Frick im Jahre 1935, mit dem dieser angeordnet habe, “bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben”. Die Kennzeichnung im vorliegenden Artikel entspreche diesem Geist. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, eine Diskriminierung von Minderheiten liege ihr völlig fern. Sie ist der Meinung, dass in dem Artikel weder Vorurteile geschürt noch eine ethnische Minderheit herabgewürdigt worden sei. Die Beschreibung der Täter stamme von der Polizei. (1995)

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Ethnische Gruppen

Der Leser einer Lokalzeitung reagiert auf die Berichterstattung über einen Trickbetrüger mit einem Leserbrief, der auch veröffentlicht wird. Unter der Überschrift “Rumänische Täter” fordert er deren Abschiebung. Wörtlich heißt es: “Wohl sind sie rumänische Staatsbürger, aber von der Nationalität aus sind es höchstwahrscheinlich Romas, sprich Zigeuner, und die kommen nach Deutschland, um ein Schmarotzerleben zu führen und wie es scheint, sind sie hier im richtigen Land.” In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat über diesen Leserbrief spricht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma von einem Missbrauch der Pressefreiheit. Anders als mit rassistischen Vorurteilen sei diese ethnische Kennzeichnung nicht begründbar. Verlagsleitung und Redaktion der Zeitung teilen mit, dass die Veröffentlichung auf einem organisatorischen Fehler beruhe. Leserbriefe, die sich auf ein Thema der Mantelredaktion bezögen, würden normalerweise an diese zur Bearbeitung weitergereicht. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. Die Redaktion entschuldigt sich für diesen Fehler. (1995)

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Ethnische Gruppen

Bei der Bearbeitung eines Betruges, begangen an einem Schmuckhändler, sei die Polizei einer Bande von Zigeunern auf die Spur gekommen, die durch ähnliche Betrügereien seit 1993 etwa 20 Millionen Mark erbeutet hätten, berichtet eine Lokalzeitung. Dabei beruft sie sich auf Angaben der Polizei. Bei der Flucht der Betrüger hätten Zeugen zwei Luxuswagen mit “südländisch aussehenden Personen” an Bord beobachtet. Über ein Autokennzeichen sei ein 22-jähriger Zigeuner als dringend Tatverdächtiger ermittelt worden. Die Kennzeichnung der mutmaßlichen Täter als Zigeuner veranlasst den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Artikel verstoße gegen Ziffer 12 des Pressekodex, die trotz ihrer Umformulierung von Journalisten in gleich geringem Maße beachtet werde wie vorher. Die Lokalzeitung reagiert auf die Beschwerde nicht. (1995)

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Ethnische Gruppen

Während sich ihre Cousine in der Wohnung von der alten Dame beim Ausfüllen eines Zettels für die Nachbarin helfen ließ, schlich sich die Komplizin ein und stahl Bargeld und Schmuck. Um unauffälliger zu wirken, hatten sich die beiden Trickdiebinnen die Haare blond gefärbt. Als man ihnen wegen schweren Diebstahls den Prozess machte, berichtet die örtliche Zeitung über dessen Verlauf. In der Dachzeile zur Überschrift und im Text erwähnt sie, dass beide Täterinnen Roma-Frauen sind. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht keinen zwingenden Sachbezug, der diese Kennzeichnung zum Verständnis des berichteten Tathergangs notwendig gemacht hätte. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit der Täterinnen sachlich und ohne jegliches Adjektiv wertfrei getroffen worden sei. In der Stadt seien über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder diese sogen. Einschleichdiebstähle zum Nachteil alleinstehender alter Menschen festgestellt worden. Vor der Festnahme beider Frauen, die zu einer größeren Tätergruppe gehört hätten, habe die Polizei auf die Methoden der Trickdiebinnen aufmerksam gemacht und die Medien gebeten, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Bei der Berichterstattung über die anschließende Gerichtsverhandlung sei es angezeigt gewesen, den Zusammenhang zu der Vorgeschichte herzustellen. (1995)

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