Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
Im Kommentar einer Lokalzeitung unter der Überschrift »Das Fass läuft über« heißt es wörtlich: »Spätestens seit weit über 1000 Zigeuner aus Rumänien (und Jugoslawien) die Stadt bevölkern und ihrem schlechten Ruf durch miserable Hygiene und provozierende Missachtung jeglicher Eigentumsverhältnisse gerecht werden, ist das Fas am Überlaufen. « Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in der Veröffentlichung eine rassistische Pauschalkriminalisierung: Zigeuner werden als »unzivilisierte Menschen« herabgesetzt. Die Redaktion der Zeitung weigert sich, eine Stellungnahme abzugeben. (1990)
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Unter der Überschrift »Zwei Hellseherinnen sitzen hinter Gittern« berichtet eine Tageszeitung über die Festnahme zweier Hellseherinnen, die eine Frau gegen Zahlung eines Betrages von 10000 Mark und einer »Vorauszahlung« in Schmuck von einem »Fluch« befreien wollten. In dem Text erscheint zweimal der Hinweis, die beiden Frauen seien »Landfahrerinnen«. Nach Ansicht der Redaktion ist in der Verwendung der Begriffe »Landfahrerin und Landfahrer« keine Diskriminierung zu sehen. Dennoch ist die Redaktion bereit, auf die völlig verständliche Empfindlichkeit des Beschwerdeführers Rücksicht zu nehmen. Sie will sich darum bemühen, dass diese Bezeichnungen nicht mehr verwendet werden. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift »Bei Zigeunern heißt Stehlen >nur< teilen« über eine Diskussionsveranstaltung, in der es um die Frage ging; Betreuung von Asylbewerbern in Lagern oder verteilte Unterbringung in einzelnen Dörfern zur besseren Integration. Ein bei der Betreuung von Sinti und Roma engagierter Bürger wird mit der Aussage zitiert, es komme darauf an, den Ausländern bei der Gestaltung ihres Lebens zu helfen. Dazu gehöre das »Deutlichmachen unserer Denkweisen«, denn die völlig andere Mentalität der Sinti und Roma sei die Hauptursache für die Missverständnisse zwischen den Nomaden und den sesshaften Bürgern. So habe das Wort »stehlen« im Rumänischen die Bedeutung »teilen«. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma weist den Vorwurf »mentalitätsbedingter« Eigentumskriminalität zurück. Die Redaktion dagegen will mit ihrem Bericht deutlich gemacht haben, dass auch Privatbürger auf Sinti und Roma zugehen, ihnen helfen und sie zu verstehen suchen. (1991)
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Unter der Überschrift »Bewährungsstrafen für versuchten Raub« berichtet eine Lokalzeitung, die Große Strafkammer des Landgerichts habe für »drei Sind Frauen aus Polen« eine drohende Freiheitsstrafe wegen versuchten Raubes zur Bewährung ausgesetzt. Einen weiteren Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Betroffenen enthält der Text nicht. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet, ein Jugendlicher, »der auf dem Stadtring fuhr«, sei angeschossen worden. Eine anschließende Durchsuchung des »Zigeunerlagers« an einem Park habe zwei Bockflinten zu Tage gefördert, aus denen jedoch »offensichtlich nicht geschossen wurde«. Die Überschrift des Berichts lautet: »Zwischenfall im Camp der Sinti und Roma - Jugendlicher angeschossen / VP warnt vor Vorurteilen«. (1990)
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Unter der Überschrift »Devise bei Polen-Zigeunern: Klauen alles« berichtet eine Lokalzeitung, die Gemeinschaft der Einzelhändler habe angesichts steigender Ladendiebstähle beschlossen, den Einsatz von Detektiven auszubauen. Einzelhändler warnten vor allem ihr Verkaufspersonal, die Augen »bei Polen-Zigeunern (»Das sind die Schlimmsten«), Rumänen und ganz stark bei jugoslawischen Staatsangehörigen« offen zu halten«. Eines wüssten die Einzelhändler »abgesichert: Polen-Zigeuner klauen alles, von der Windel bis zum Bonbon-Paket.« Ein Jahr später, nach Kenntnisnahme einer Beschwerde über diese Veröffentlichung beim Deutschen Presserat, erklärt die Redaktion ihren Lesern »in eigener Sache«, dass eine Diskriminierung nicht beabsichtigt war. Sie bringt in einer Notiz zum Ausdruck, dass sie die Veröffentlichung der beanstandeten Äußerung bedauert und auf eine Wiederholung verzichten wird. Pauschale Diffamierung ebenso wie rassendiskriminierende Äußerungen hätten der Zeitung fern gelegen. (1990)
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Eine Regionalzeitung berichtet über den Prozess gegen drei »Landfahrerfrauen«, denen Körperverletzung und versuchter Diebstahl vorgeworfen wird. Der Bericht enthält Formulierungen wie: »Lange, bunte Schürzen, in den runden Gesichtern eine unschuldsvolle Miene.« Oder: »Eine andere Landfahrerin, wie die Sinti und Roma allgemein von der Justiz bezeichnet werden, sah sich in dieser Zeit im Zimmer der alten Dame um.« (1990)
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Ein Lokalblatt meldet unter der Überschrift »Vierjähriges Kind wurde zum Stehlen geschickt ... klagen über Terror von Sinti und Roma«, in einem Teil der Stadt grassiere die Angst. Der Terror, den drei Sinti- und Roma-Familien ausübten, sei nicht mehr hinnehmbar. Berichtet wird über »erschreckende Vorfälle« wie Bedrohung von Nachbarn und Diebstahl in Geschäften. Dazu gebe es eine Dokumentation der Stadtverwaltung. Mehrere Beispiele von Verfehlungen »junger Zigeuner« und »betrunkener Roma« werden mitgeteilt. (1990)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »33 Auto-Unfälle vorgetäuscht« über den Prozess gegen einen Kaufmann, dessen Geliebte und einen Möbelhändler, die des Betrugs und anderer Straftaten angeklagt sind. Die Angeklagten werden beschrieben mit »stirnglatzig«, »füllig« und »der dritte im Bunde Zigeuner Alexander M.«. Weitere Hinweise auf ethnische Zugehörigkeit enthält der Artikel nicht. (1990)
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