Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Parteiprogramme

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift »Un-Heil über Deutschland« über Gewaltakte gegen Ausländer, verübt von Angehörigen der rechten Szene. Der Artikel stellt` fest, dass dahinter international vernetzte braune Strukturen stünden. Unter Bezug auf das Fernsehspiel »Die Bombe tickt« beschäftigt sich der Beitrag sodann mit Organisation, Medien, Finanzierung, Nachwuchs und Ziel nationalistischer Organisationen. Unter der Rubrik »Organisation« stellt die Zeitschrift fest: »Die DVU ... und die Republikaner mit 18.000 Mitgliedern dienen als Durchlauferhitzer«. Unter »Ziele« wird ausgeführt: »Rassengesetze und erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente, ..., Wiedereinführung der Todesstrafe für gewisse asoziale Dreckstypen (Zitate aus Parteiprogrammen).« Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Ausführungen unter der Rubrik »Ziele« des Beitrags ließen beim Leser den Eindruck entstehen, »Rassengesetze und erbarmungslose Ausweisung fremdrassiger Elemente« sowie die »Wiedereinführung der Todesstrafe« könnten Parteiprogrammpunkte der Republikaner sein. Laut Parteiprogramm der Republikaner treffe dies gerade nicht zu. Die Rechtsabteilung des Verlags hält dagegen: Die Art und Weise der beispielhaften Darstellung von diversen »Zielen« rechtsgerichteter Gruppierungen erwecke nicht den unrichtigen Eindruck, die vom Beschwerdeführer im einzelnen zitierten Ziele seien (auch) Ziele der Republikaner. Bestätigt sieht sich der Beschwerdegegner auch dadurch, dass weder von den Republikanern noch irgendeiner anderen Gruppierung irgendeine Beanstandung gleicher oder ähnlicher Art gekommen sei. (1993)

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Beschreibung eines Arzneimittels

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Schutz gegen Infarkt und Schlaganfall - Super-Pille putzt Adern« einen Beitrag über die Wirkung von Adenosin. Der Autor führt unter Bezugnahme auf englische Wissenschaftler aus, Adenosin sei »stärker als Herzinfarkt und Schlaganfall, stärker als Durchblutungsstörungen«. In dem Text äußern sich dann noch zwei Ärzte zu den Wirkungen der neuen Kapseln. Sie werden wörtlich zitiert. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die behaupteten Wirkungen der »Super-Pille« gegen Herzinfarkt, Schlaganfall, Vergesslichkeit, Raucherbein, Krampfadern und Hautalterungen seien in keiner Weise belegt, ja sogar höchst unwahrscheinlich. Außerdem liege der Verdacht auf redaktionelle Werbung nahe. Der Verlag teilt mit, dass er die Zusammenarbeit mit dem Autor des Beitrags beendet hat. Er sei bisher davon ausgegangen, dass dessen Gesundheits- und Medizinberichterstattung seriös und fundiert sei. (1994)

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Unfallopfer

Ein Kameramann stolpert im Dunkeln über seine Katze, prallt gegen einen Schrank, stürzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Ein Boulevardblatt berichtet über die Tragödie, nennt Namen, Alter, Beruf und Wohnort: Und erwähnt, dass der Mann einst der Lebensgefährte einer namentlich genannten bekannten Schauspielerin war. Die jetzige Freundin des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sieht die Persönlichkeitsrechte ihres Partners verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung widerspricht und verweist auf den Charakter der Kolumne, die sich mit Personen aus dem Bereich der Medien beschäftigt. Der Verunglückte habe einen großen Namen in der Film-Szene und während seiner Freundschaft mit der erwähnten Schauspielerin mehrfach für Home-Stories posiert. (1994)

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Schilderung der Todesart

Selbsttötung

Ermittlungsverfahren

In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über ein Unternehmen, das unter seiner neuen Firmenhalle Giftabfälle vergraben habe. Wegen dieses Umweltdeliktes werde nun gegen den Geschäftsführer der Firma ermittelt. Der Betroffene wird namentlich genannt. Er habe das Unternehmen in den Konkurs geführt und sei inzwischen wegen Subventionsbetruges rechtskräftig verurteilt. Der Beschuldigte wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er moniert die Nennung seines Namens und weist darauf hin, dass der Vorwurf, eine Umweltstraftat begangen zu haben, mehrere Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Firma erhoben wurde. Die Zeitung beruft sich auf Informationen der Staatsanwaltschaft. Einer Forderung des Betroffenen nach Gegendarstellung habe sie entsprochen. (1993)

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Werbung

Der Chef einer Herstellerfirma im Bereich der Gastronomietechnik stört sich daran, dass ein Mitbewerber im redaktionellen Teil von drei Fachzeitschriften Werbung betreibt, ohne dass diese als solche gekennzeichnet ist. Die erste Zeitschrift meint, die Anzeige sei zweifelsfrei als solche erkennbar, will aber künftig das beanstandete Inserat mit dem Zusatz »Anzeige« versehen. Die zweite Zeitschrift sieht ein, dass die Veröffentlichung als Anzeige hätte gekennzeichnet werden müssen, und verweist auf eine Folgeausgabe, in der dies auch geschehen ist. Das dritte Blatt betont, sein Titel sei durch die eigene Gestaltung klar und unmissverständlich und hebe sich somit deutlich von Anzeigen auf dem Titelbild ab. Bei Textteilanzeigen im Innern der Zeitschrift verwende man konsequent die Kennzeichnung »Anzeige«. (1994)

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Gebrauch des Vornamens

Zeitungsleute scheinen neuerdings keine Hemmungen mehr davor zu haben, Nichtdeutsche in ihren Blättern einfach zu duzen, schreibt ein Leser einer Lokalzeitung an den Deutschen Presserat. Kein Deutscher würde jemals nur mit »Willi« in der Zeitung genannt werden, sondern immer mit »Willi Müller«. Bei Griechen oder Türken sei es nicht mehr ungebräuchlich, sie einfach als »Anastasios« oder »Yasar« zu benennen. Als Belege nennt der Beschwerdeführer zwei Beispiele aus seiner Zeitung: Einen Bericht über einen Mordprozess gegen den Türken Yasar und die Geschichte des Griechen Anastasios, der bei der Abschlussfeier seines Fußballvereins ein Auto gewonnen hat und beim Händler reklamiert, dass es durch das Faltdach regnet. Ausländer nur beim Vornamen zu nennen, sei nicht nur einfache journalistische Masche und Flapsigkeit, beklagt der Leser. In seinen Augen sei das schleichende Ausländerfeindlichkeit. (1994)

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Vorverurteilung

Eine Lokalzeitung berichtet über ein zivilgerichtliches Verfahren. Ein Zahnarzt will seinen Honoraranspruch gegen einen Patienten durchsetzen, nachdem mehrere - vergebliche - Ausbesserungen des Gebisses vorgenommen worden sind. Der Zahnarzt wird mehrere Male namentlich genannt. Der Patient bleibt anonym. In dem Beitrag finden sich Bemerkungen wie »... falsch einzementiert« und »... hatte keine Geduld mehr mit seinem Patienten«. Der Arzt beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Nennung seines Namens. Angesichts bestehender ärztlicher Schweigepflicht sei er gar nicht in der Lage, sich wirksam verteidigen zu können: Die Redaktionsleitung bedauert ihr Fehlverhalten und will dafür Sorge tragen, dass sich ein solcher Fehler nicht wiederholt. (1994)

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Ehrverletzung

Eine Fachzeitschrift widerspricht einem Luftamt in der Auslegung von luftverkehrsrechtlichen Gesetzen und Richtlinien. Dabei geht es u. a. um die Frage, wie ein Sportflugplatz angeflogen werden muss. Von dem Leiter des Luftamtes behauptet der Autor, er sei ein Schnüffler und lasse verbotenerweise den Flugfunkverkehr mitschneiden: Die Polemik setzt sich in mehreren Heften fort. Dabei wird die Einrichtung der Luftaufsicht aus der Nazi-Verwaltung abgeleitet: Die betroffene Behörde legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Herausgeber der Zeitschrift kündige an, künftig absichtlich gegen die vom Luftamt erlassenen Flugbetriebsregelungen verstoßen zu wollen. Der Name des Leiters des Luftamtes werde verunstaltet und die Person durch Karikaturenbildlich als Scherge mit eindeutigen Attributen des Dritten Reiches dargestellt. Der Herausgeber betont, das karikierende Darstellen des Luftamtes in Form von obrigkeitsorientierten, amtsanmaßenden, rechtsbeugenden, gern auch schaftbestiefelten Figuren sei angesichts der tatsächlichen Vorgänge mehr als angebracht. (1993/94)

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