Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7550 Entscheidungen
Der Staatsbesuch der Präsidentin des Deutschen Bundestags in Südafrika ist Thema eines Beitrags in einer Boulevardzeitung. In dem Artikel wird die Begrüßung von Rita Süßmuth durch den südafrikanischen Präsidenten Nelson Mandela geschildert. Demzufolge erkundigte sich Mandela nach dem Präsidenten von Weizsäcker und stellte die Frage: „ Was macht der liebe Franz Josef Strauß?“. Laut Zeitung antwortete die Bundestagspräsidentin, dass von Weizsäcker nicht mehr Bundespräsident und Strauß schon lange tot sei. Die Heinrich-Böll-Stiftung sieht in dieser Darstellung eine rassistische Tendenz und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Bericht stelle den Staatspräsidenten Südafrikas als Tattergreis dar. Dies sei eine Verunglimpfung eines Staatsoberhauptes und beschädige die deutsch-südafrikanischen Beziehungen. Die Mandela von der Zeitung zugeschriebenen Aussagen seien unwahr. Auf einen Kommentar im ARD-Hörfunk verweisend, erklärt die Beschwerdeführerin, dass Mandela seiner Besucherin Grüße an den Bundeskanzler und an Richard von Weizsäcker aufgetragen habe. Zu letzterem habe er angemerkt, dass er ja nicht mehr Präsident sei. Außerdem habe der Gastgeber berichtet, dass er jüngst von einem Nachfolger von Franz Josef Strauß besucht worden sei. Die Chefredaktion weist den Vorwurf, sie verbreite rassistische Tendenzen, als „Infam“ zurück. Sie lege dem Presserat exemplarisch einige Veröffentlichungen hervor, aus denen ihre absolut positive Einstellung zur Person des Staatspräsidenten hervorgehe. Der zitierte Hörfunkkommentator könne keinesfalls ausschließen, dass der in der Zeitung geschilderte Sachverhalt zutreffe. Dabei bezieht sich die Chefredaktion auf den Satz im Kommentar: „Daraus mischt ... , offenbar mit Hilfe der englischen Sprache kaum mächtiger Begleiter von Frau Süßmuth, diese erbärmliche Geschichte.“ Sie versichert, dass die Informanten sehr wohl das, was Staatspräsident Mandela gesagt habe, verstanden und in diesem Sinne die Zeitung informiert hätten. Daran ändere sich nichts, auch wenn der Hörfunkkommentator aus polemischen Gründen den Begleitern der Bundestagspräsidentin sprachliche Unkenntnis unterstelle. Der Presserat bittet darauf hin vier beteiligte Bundestagsabgeordneten um eine Stellungnahme. Zwei Abgeordnete kommen dieser Bitte nach. Sie erklären, dass das von der Zeitung Mandela in den Mund gelegte Zitat „Grüßen Sie Franz-Josef Strauß“ weder wörtlich noch dem Sinn nach gesagt worden sei. Der Staatspräsident habe sich vielmehr zu Beginn des Gesprächs nach dem Nachfolger von Franz-Josef Strauß erkundigt. Und der deutsche Botschafter habe daraufhin den Namen Stoiber genannt. Fälschlicherweise habe der südafrikanische Präsident allerdings Bundespräsident Herzog mit dem ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker verwechselt. Ob in dem Dialog zwischen Frau Süßmuth und Herrn Mandela der Name Franz-Josef Strauß überhaupt gefallen sei, können die Abgeordneten nicht beurteilen. (1996)
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Der Chefredakteur dreier Zeitschriften für Wintersportler bittet einen Touristikverband, die Lieferung seines Pressedienstes einzustellen. Fast ein halbes Jahrzehnt sei ins Land gegangen, ohne dass der Verband in den Medien seines Verlags eine Anzeige geschaltet habe. Der Brief schließt mit der Mitteilung: “Zukünftig planen wir unsere Leserreisen und Gebietsvorstellungen ausschließlich nur noch in Zusammenarbeit mit unseren regelmäßigen Werbepartnern.” Eine Werbeagentur, die den betroffenen Touristikverband zu ihren Kunden zählt, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht in der Aufforderung der Chefredaktion, von der Zusendung von Informationen künftig abzusehen, eine gewisse Erpressung und eine versteckte Anschwärzung. Dieser Vorgang zeige, dass bei diesen Zeitschriften die journalistische Berichterstattung von Anzeigenbuchungen abhänge. Der Chefredakteur erklärt dem Presserat, dass die realen Bruttoeinnahmen aus Anzeigen bei den Printmedien des Wintersports seit 1990 um mehr als 80 Prozent zurückgegangen seien. Zugleich kritisiert er die Werbestrategien von Agenturen, die dazu führten, dass Anzeigen auf dem Weg kostspielig produzierter Werbeclips für private TV- und Rundfunkanstalten bzw. durch Lithos für Großverlage mit hohen Reichweiten geschaltet und die Spezialmagazine lediglich mit Pressediensten beliefert würden. Im Falle der beschwerdeführenden Agentur sei er zu der Erkenntnis gelangt, dass seine Zeitschriften offenbar nicht mehr zur Zielgruppe dieses einstigen Auftraggebers von Anzeigen gehörten. Notfalls müsse er sich mit unpopulären Mitteln jener Firmen, Organisationen oder Agenturen entledigen, die ihn bewusst oder unbewusst vorrangig nur als Mittel zu ihrem Zweck ge- oder missbrauchen wollten. (1995)
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Ein Journalist, diplomierter Theologe, setzt sich in einem Beitrag in einer Wochenzeitung mit der Personalpolitik eines Erzbistums auseinander. Anlass ist die Absicht des Kardinals, den 70jährigen Schriftleiter eines Pastoralblattes in den Ruhestand zu schicken, nach Ansicht des Autors “mundtot” zu machen. Die Veröffentlichung veranlasst den Chefredakteur der Kirchenzeitung des Erzbistums zu einem Kommentar seinerseits. Unter der Überschrift “Papier ist geduldig” bescheinigt er dem Verfasser eine Herkunft aus katholischem Milieu. Er wirft ihm mangelnde Sorgfalt und Wahrhaftigkeit vor und nennt seinen Beitrag ein Machwerk, ihn selbst einen “Artikelhausierer”, dem die Wochenzeitung auf den Leim gegangen sei. Der Betroffene schaltet den Deutschen Presserat ein. Er sieht sich beleidigt und diffamiert und legt eine Liste seiner Recherchen vor. Der Chefredakteur der Kirchenzeitung sieht in der Veröffentlichung des Beschwerdeführers einen Rufmord am Kardinal. In den Formulierungen “katholisches Milieu” und “Machwerk” kann er keine Diffamierung erkennen. (1996)
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Unter der Überschrift “Lebende Hunde auf glühenden Grillspießen geröstet!” berichtet eine Zeitschrift über die Praxis der Zubereitung von Hundefleisch in Korea. Der Autor enthüllt u.a., wie ein Hund bei lebendigem Leib gebraten wird. Angeprangert werden auch Missstände bei der Tierhaltung. Eine Zwischenzeile zum Text lautet: “Grinsend übergießt der dickbäuchige Asiaten-Koch das sterbende Tier mit heißem Bratenfett!”. In der Unterzeile zu zwei der Fotos schreibt die Zeitschrift: “... schmierige Koreaner nehmen den Hund aus”. Drei Leser der Veröffentlichung, darunter ein Journalist, legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Sie monieren Passagen, die der Aufstachelung zum Rassenhass Vorschub leisten. Ihre Kritik machen sie an Formulierungen wie “perverse Schlitzaugen”, “schmierige Koreaner” und “dickbäuchiger Asiaten-Koch” fest. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift erklärt, die kritisierten Attribute würden nicht generell der Bevölkerung von Südkorea zugeordnet, sondern nur den hier geschilderten Personen. Deren Verhalten werde nach den hier geltenden Wertvorstellungen beurteilt. Der Text richte sich ausschließlich gegen die Tatsache, dass in den südostasiatischen Ländern Hunde verspeist würden und dagegen, wie dies geschehe. (1996)
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Ein sechsjähriges Mädchen wird auf brutale Art missbraucht und getötet. Eine Boulevardzeitung berichtet über das Verbrechen in großer Aufmachung. Sie erwähnt Namen von Angehörigen des Opfers und gibt den Hinweis: “Der Opa erlitt nach der Nachricht einen Herzinfarkt.” Die Ausländerhilfe beklagt, der Artikel sei darauf ausgerichtet, das ganze Leid der betroffenen Familie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Damit widerspreche er den Grundsätzen einer humanen, das Andenken wahrenden Berichterstattung. Für unzulässig hält die Beschwerdeführerin die Nennung der Namen von Opfer und Mutter sowie die Veröffentlichung eines Fotos des Kindes. Ferner seien die Angaben über den Herzinfarkt des Opas unrichtig. Die Zeitung führt an, in den Berichten der Staatsanwaltschaft und der Mordkommission seien Vor- und Nachnamen des Kindes genannt worden. Auch das Fotomaterial sei von der Polizei zur Verfügung gestellt worden in der Hoffnung, durch die Abbildung des Opfers könnten entscheidende Hinweise auf den Täter kommen. Im übrigen könne keine Rede davon sein, dass der Beitrag die Privatsphäre der Familie verletze. Der Artikel schildere ein tragisches Ereignis, das nicht verschwiegen werden dürfe, auch wenn nachvollziehbar das Leid der Hinterbliebenen groß sei. (1996)
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Unter Berufung auf den Sprecher des Flughafens berichtet eine Nachrichtenagentur, Mitarbeiter einer Boulevardzeitung seien daran gehindert worden, in dem abgesperrten Terrain mit Angehörigen und Freunden der Opfer einer Flugzeugkatastrophe in der Dominikanischen Republik zu sprechen. Sie hätten sich als Verwandte ausgegeben. Ein Leser der Nachricht beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Journalisten hätten die Situation der leidenden und trauernden Angehörigen schändlich ausgenutzt. Die Redaktionsleitung der Boulevardzeitung erklärt, dass die beiden Mitarbeiter der Redaktion nicht mehr angehörten. Die Kontrolle am Eingang des besagten Raums habe ein “Anschleichen” nicht zugelassen. Die damaligen Mitarbeiter seien mit einem Passagier befreundet gewesen und hätten deshalb die Sperre passieren dürfen. Der Name des Freundes, der offensichtlich auch auf der Passagier-Liste festgestellt worden ist, ist der Redaktionsleitung nicht geläufig. Der späteren Aufforderung, den abgesperrten Raum zu verlassen, seien die Mitarbeiter nachgekommen. Sie hätten keinen journalistischen Auftrag gehabt, sondern sich aus rein persönlichen Gründen in dem Raum für die Angehörigen der Opfer aufgehalten. (1996)
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Eine Tageszeitung beschreibt Maßnahmen einer Bürgervereinigung zur Fluglärmbekämpfung. Sie berichtet in diesem Zusammenhang über eine Gerichtsentscheidung, nach der Kartoffel-Furchen keine Luftfahrthindernisse im Sinne des Gesetzes sind. Die Autorin beschreibt den Vorsitzenden der Kammer, die zu diesem Ergebnis gekommen ist, mit Formulierungen wie: “...ist bekannt für unorthodoxe Urteile” oder “...hat sich Tiefschürfendes einfallen lassen”. Dadurch erscheint der Richter als alleiniger Urheber des Urteils. Der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht sieht in dieser Berichterstattung eine Schmähung und ruft den Deutschen Presserat an. Die Art und Weise der Berichterstattung entspreche nicht der Gerichtsreportage, sondern richte sich bewusst gegen sein Ansehen und seinen Ruf. Sie rücke ihn in ein derart negatives Bild, als würde er allein und nicht die jeweilige Kammer über einen Fall entscheiden. Ihm werde unausgesprochen der Vorwurf gemacht, er arbeite am Rande der Legalität und der Rechtsbeugung. Die Zeitung weist die Unterstellungen des Beschwerdeführers zurück. Der Bericht vermittele nicht den Eindruck, der Beschwerdeführer habe als Einzelrichter entschieden. Es werde vielmehr darauf hingewiesen, dass es sich um den “Vorsitzenden” handelt. Die beanstandeten Redewendungen seien zudem keine Schmähkritik, sondern sogar eine “durchaus lobende Beurteilung”. (1996)
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“Hier sitzt er drin” titelt ein Boulevardblatt und gibt den Aufenthaltsort eines Untersuchungshäftlings bekannt, der von der Staatsanwaltschaft unter Zeugenschutz gestellt worden ist. Die Justizvollzugsanstalt, in welcher der Mann einsitzt, wird ausführlich beschrieben. Der Pressereferent des Staatsministeriums der Justiz hält die Preisgabe der Informationen für in hohem Maße unverantwortlich. Die Maßnahme, einen Zeugen unter Schutz zu stellen, werde nur selten ergriffen und nur dann, wenn ganz konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass Leib und Leben des Betroffenen gefährdet seien. Die Zeitung gibt an, sie sei weder vom Landeskriminalamt noch von der Staatsanwaltschaft gebeten worden, den Aufenthaltsort des prominenten Untersuchungshäftlings nicht zu nennen. Im Rotlichtmilieu der Stadt sei der Aufenthaltsort des Zeugen ohnehin bekannt gewesen. Außerdem habe die Justizvollzugsanstalt bei der telefonischen Recherche indirekt bestätigt, dass der Mann bei ihr inhaftiert sei. (1996)
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Unter der Überschrift “Die Mühlen mahlen langsam” berichtet eine Illustrierte über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen ehemaligen Bundesminister wegen des Verdachts des vielfachen Mordes im Zweiten Weltkrieg. In diesem Zusammenhang werden verschiedene als Vermutungen gekennzeichnete Vorwürfe gegen den inzwischen 91jährigen geschildert und gleichzeitig über zwei alte Verfahren in der Bundesrepublik und ehemaligen DDR berichtet. Das Oberste Gericht der DDR verurteilte den Mann 1960 in Abwesenheit zu lebenslangem Zuchthaus, ein paralleles Verfahren der Staatsanwaltschaft Bonn wurde “wegen fehlenden Tatverdachts” eingestellt. Ende 1993 kassierte das Landgericht Berlin den alten DDR-Spruch als “rechtsstaatswidrig”. In dem Artikel heißt es weiter, dass das kürzlich eingeleitete Verfahren auf Unterlagen basiere, die in dem früheren Ostberliner Prozess nur zum Teil eine Rolle gespielt hätten. Gleichzeitig wird auf ein Dossier der Ermittler von Januar 1996 hingewiesen, in dem eine “besonders abscheuliche Tat” dokumentiert wird. Danach soll der damalige Wehrmachtsoffizier im Kaukasus einer gefangenen Lehrerin befohlen haben, “über ihre Verbindungen zu Partisanen” zu berichten. Sie habe, obschon sie ausgepeitscht worden sei, geschwiegen. Dann habe er “ihr in die rechte Brust” geschossen und sie “im Sterben liegengelassen”, heißt es weiter. Am Ende des Artikels kommt der Betroffene selbst zu Wort und erklärt, er habe mit dieser Tat nichts zu tun, dies sei eine “alte sowjetische Lüge”. Er selbst sei “mit der Waffe nur Personen gegenübergetreten, die selbst eine trugen”. Ein Leser der Zeitschrift, Student der Geschichtswissenschaften, und ein Rechtsanwalt im Auftrag des Betroffenen legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Beitrag enthalte mehrere falsche Behauptungen und sei schlecht recherchiert. Durch die Entstellung der Wahrheit werde gegen den alten Herrn eine verleumderische und ehrabschneidende Schmutzkampagne eingeleitet. Der Anwalt weist darauf hin, dass kein Ermittlungs-, sondern lediglich ein Vorermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten laufe. Es gebe auch keine neuen Unterlagen bzw. Vernehmungsprotokolle, die nicht schon 1960 verwendet worden seien. Auch die beschriebene “abscheuliche Tat” sei bei den Ermittlungen in den Jahren 1960 und 1961 bereits Gegenstand der Untersuchungen gewesen. Das in dem Bericht erwähnte Dossier der Ermittler existiere nicht. Die Zeitschrift hält den Fall zeitgeschichtlich und politisch für einen der bemerkenswertesten in der jungen Bundesrepublik. Daher bestünde an der Berichterstattung darüber ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die neuerliche Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens rechtfertige auch eine öffentliche Mitteilung mit Namensnennung. Zudem sei der Betroffene vor der Veröffentlichung zu dem konkreten Vorwurf ausdrücklich befragt worden. Der Wortlaut seines Dementis sei persönlich mit ihm abgestimmt worden. Entgegen der Aussage des Anwalts laufe zur Zeit tatsächlich ein Ermittlungsverfahren. Das Vorermittlungsverfahren sei bereits mit dem im Artikel erwähnten Dossier der Ermittler als Resultat abgeschlossen worden. (1996)
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