Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7053 Entscheidungen
Unter der Überschrift »Aufregung in ... Frau auf dem Dach« berichtet eine Lokalzeitung über den Versuch einer Frau, sich durch einen Sprung vom Dach ihres Wohnhauses das Leben zu nehmen. Mitgeteilt wird, dass die Frau unter Depressionen leidet und zur psychiatrischen Behandlung in die Landesnervenklinik gebracht wurde. Ein Foto zeigt das Wohnhaus der Frau, die Unterzeile nennt Namen des Ortes und der Straße. Eine Leserin des Blattes sieht vertrauliche Informationen über Krankheitszustände unzulässig verbreitet der Artikel sei unsensibel, der Autor bedenke nicht die Auswirkungen. (1989)
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»Die Mörder sind unter uns« stellt eine Zeitschriftfest. Unter dieser Schlagzeile berichtet sie über »Religions-Terroristen« arabischer Herkunft, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, wo sie »alle Gesetzeslücken ausnutzen können«. So sei in einer süddeutschen Stadt ein Mann untergetaucht, der wegen Mordverdachts in Spanien inhaftiert war und dann freigepresst wurde. Das Mitglied einer Kampfgruppe, indem Bericht mit Namen genannt, habe in der Bundesrepublik politisches Asyl beantragt, sei wegen Diebstahls hier inzwischen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Interessengemeinschaft von Flüchtlingen hält den Bericht für hetzerisch und persönlichkeitsverletzend. Die Informationen seien unter falschem Vorwand und unter Bruch des Sozialgeheimnisses beschafft worden. (1989)
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In einer Tageszeitung erscheinen neun Leserbriefe. Alle befassen sich mit Äußerungen eines Abgeordneten im Landtag zu umstrittenen Promotionsverfahren an einer Universität des Landes. Alle neun Leserbriefe stammen von fingierten Absendern. Die Redaktion stellt dies in einer der folgen Ausgaben unter der Überschrift »Fingierte Leserbriefe« richtig. Sie bedauert, dass es ihr trotz großer Sorgfalt hier nicht vollständig gelungen sei, die Echtheit der Leserbriefe zu überprüfen. Der betroffene Abgeordnete beklagt, dass die Richtigstellung seinen berechtigten Interessen nicht gerecht wird. (1989)
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Ein prominenter Sänger muss wegen einer Erkrankung Konzerte absagen. Eine Boulevardzeitung spricht von 18 Absagen innerhalb eines Monats, führt eine schwere Virusgrippe als Ursache an und zitiert den Sänger wörtlich: »Ich habe 39 Grad Fieber, bin völlig heiser«. Der Betroffene verlangt eine Gegendarstellung. Man einigt sich auf einen neuen Text in der gleichen Kolumne: Der Star-Tenor sei nach drei geplatzten Konzerten wieder fit, die Tournee könne jetzt weitergehen. In verschiedenen Pressemeldungen wird aber erneut über einzelne Ausfälle berichtet. Schließlich wird berichtet, der Sänger müsse drei Wochen in eine Klinik, die Tournee werde im nächsten Jahr nachgeholt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat verweist der Sänger auf mehrere Fehler: Es war keine Virusgrippe. Es wurden nur drei von 21 Konzerten abgesagt. Er wurde von seiner Frau gepflegt, musste nicht in eine Klinik. Zitate vermitteln den falschen Eindruck, als habe die Autorin mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Dabei hat der sich weder so noch in anderer Weise tatsächlich zu seiner Krankheit geäußert. Von 39 Grad Fieber war nie die Rede. Die Redaktion erklärt, ihre Erstmitteilung sei zutreffend gewesen. Mit seiner Richtigstellung habe der Sänger bewusst eine Falschmeldung inszeniert. Die Zitate seien der Autorin von einem Sprecher des Künstlers mitgeteilt worden. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet, in der Bundesrepublik könnte jeder zweite der schwer Nierenkranken durch Empfang eines Spenderorgans wieder ein weitgehend normales Leben führen. »Doch die westdeutschen Nierenverpflanzer liegen weit zurück- nicht nur weil es an Spendernieren mangelt: Ein Kartell von Medizinern, Geräteindustrie und Dialysevereinen ist darauf bedacht, die Zahl der Blutwäsche-Patienten hoch zu halten«, heißt es im Vorspann. So habe ein Interessenverband, der sich um Dialyse und Nierentransplantation sorge, die Unterstützung für die notwendige Erweiterung eines süddeutschen Transplantationszentrums verweigert, statt dessen ein neues Dialysezentrum vorgeschlagen. Daraufhin sei das Projekt nicht weiter verfolgt worden. Der zitierte Verband sieht Ärzte und Institutionen diffamiert und verächtlich gemacht. Der Artikel enthalte eine Fülle unwahrer Behauptungen. (1989)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht im Wortlaut ein Schreiben, mit dem ein Leser sein Abonnement gekündigt hat. Auf einer kompletten Heftseite kommentiert anschließend der Chefredakteur den Stil des Briefes, seine Sprache und die Zeichensetzung. Der Absender sieht sich durch das Zerpflücken seines nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Briefes lächerlich gemacht. (1989)
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»Erneut sorgt ein Professor.. . für Unruhe - Eltern befürchten die Entführung ihres Kindes« verkündet eine Lokalzeitung ihren Lesern in einer Schlagzeile. Und sie berichtet: Ein 50jähriger Professor habe sich maskiert auf ein Grundstück geschlichen, so dass die Bewohner ein Verbrechen befürchteten und die Polizei einschalteten. Der Wissenschaftlerhabe seine Aktion mit seinem Auftrag begründet, wonach neue Lernziele, Lehrverfahren und Unterrichtsinhalte erforscht werden sollen. In der selben Veröffentlichung erinnert die Zeitung an einen ähnlich spektakulären Vorgang ein Jahr zuvor, für den ein Kollege des Forschers, Professor am selben Institut, verantwortlich war. Dieser Vorgang, der damals zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt hatte, wird noch einmal in Einzelheiten geschildert. Während der Name des Handelnden im aktuellen Fall unerwähnt bleibt, nennt die Zeitung im Zusammenhang mit dem ein Jahr zurückliegenden Fall den Namen des Betroffenen. Einen Tag später stellt sie klar, die Maskierungs- Aktion des Professors habe nichts mit einem Forschungsprojekt zu tun. Vielmehr werde das Verhalten des Mannes als »krankhaft« bewertet. Es sei als private Handlung einzustufen. Die betroffene Familie habe mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Mannes auf ein Strafverfahren verzichtet. Ergänzend wird mitgeteilt, dass Untersuchungen im Vorjahr zu keiner Beanstandung der Aktion durch Institutsleitung oder Staatsanwaltschaft geführt hatten. Dennoch sieht sich der Betroffene durch die Veröffentlichung diffamiert. Der Artikel stelle ohne Grund einen Zusammenhang zwischen dem damaligen Unterrichtsprojekt und dem jetzigen obskuren Entführungsfall her. (1989)
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Ein Leser äußert sich in einem Brief an seine Zeitung in drastischen Worten zu einem Kommentar. Die Redaktion antwortet ihm, der Brief werde nicht veröffentlicht, da er nur Beschimpfungen enthalte. Da ihm nicht zugemutet werden könne, die Zeitung weiter zu lesen, kündige diese ihrerseits das Abonnement und werde ab Januar die Lieferung einstellen. In einem weiteren Schreiben teilt der Verlag dem Verfasser des Leserbriefes mit, er werde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Der Betroffene ruft den Deutschen Presserat an. Er will wissen, ob es den Richtlinien für die publizistische Arbeit entspricht, einen Leserbrief abzulehnen, und ob der Verlag wegen seiner »monopolartigen Stellung« nicht zur Lieferung der Zeitung verpflichtet ist. Die Zeitung selbst vertritt die Auffassung, dass ein Verlag das Recht hat, ein Abonnement von sich aus zu kündigen. Dies sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Einen Zwang für den Verlag, einen bestimmten Leser zu beliefern, könne es nicht geben. (1989)
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