Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6869 Entscheidungen
Nachforschungen einer Beschwerdeführerin ergeben: Eine Lokalredaktion hat einen fingierten Leserbrief zu einem vorangegangenen Bericht veröffentlicht. Der Leserbrief ist sehr persönlich gehalten und richtet sich gegen das öffentliche Engagement der Beschwerdeführerin. (1986)
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Ein Beitrag auf Seite 1 einer Tageszeitung verbindet Gedanken zum Thema Technik und Fortschritt mit der Würdigung einer ortsansässigen Firma zu deren 100-jährigem Bestehen. An anderer Stelle derselben Ausgabe des Blattes findet sich eine ganzseitige Anzeige eben jener Firma, zum anderen die Werbung für ein Buch über Leben und Leistung des Firmengründers. Ein Leser der Zeitung sieht in diesen Veröffentlichungen einen Verstoß gegen das Gebot der klaren Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung. (1986)
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In der Großstadtausgabe einer Tageszeitung erscheint eine Einkaufsbeilage, die nach Meinung eines Lesers die Ziffern 1, 2 und 7 des Pressekodex berührt, weil sie wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Zeitung diene. Die Redaktion gibt zu, für mehrere Beiträge fremde Texte verwendet zu haben, bestreitet aber, dass dies aus finanziellen oder wirtschaftlichen Gründen geschehen sei. Die Beiträge enthalten ihrer Meinung nach nebenpositiven Aussagen auch negative Anmerkungen: Schließlich räumt die Redaktion ein, dass sie einige Texte zu unkritisch übernommen hat. Sie versichert, dass für künftige Sonderveröffentlichungen eine kritischere Prüfung angeordnet worden sei. (1986)
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Ein Nachrichtenmagazin schildert Umstände und Hintergründe der Enttarnung eines Parteireferenten, der von einem westlichen Geheimdienst als Ost-Spion verdächtigt wird. Ein von dem Fall Betroffener beschwert sich darüber, dass er in dem Beitrag u. a. mit Bild und Bildunterschrift als »Urheber« der die Verdächtigung auslösenden Gerüchte erwähnt wird und dass das Magazin eine entsprechende Gegendarstellung abgelehnt hat. (1986)
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»Lehrer sah rot - Autoknacker (16) erschossen « - so lautet der Aufmacher einer Boulevardzeitung. Berichtet wird über einen Mann, der zwei Jugendliche beim Aufbrechen seines Personenwagens ertappt und daraufhin Schüsse auf sie abgibt. Eine Zeichnung mit Beitext rekonstruiert den berichteten Vorfall (»Das Drama von ..., wie es unser Zeichner ... sieht«). Ein Leser sieht darin eine »Vorverurteilung«. (1986)
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Ein Parteipolitiker beklagt, dass seine Lokalzeitung in der Berichterstattung vor der Landtagswahl seine Partei »bewusst benachteiligt« habe. So sei der Kandidat seiner Partei als einziger nicht im Rahmen einer Telefonaktion für die Leser vorgestellt worden, obwohl der Redaktion die hierfür notwendigen Unterlagen rechtzeitig zugeleitet worden seien. Die Redaktion habe auch keine Veranstaltung der Partei besucht und Leserbriefe der Partei seien »entgegen sonstigen Gepflogenheiten« nicht abgedruckt worden. (1986)
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Im Lokalteil einer Tageszeitung wird über arbeitsrechtliche Verfehlungen eines Friseurmeisters berichtet. Dabei werden ehemalige Angestellte zitiert, die ihrem früheren Arbeitgeber zugleich Verstöße gegen Menschenwürde und Sittlichkeit zum Vorwurf machen. Der Betroffene beanstandet, die ihn betreffenden Aussagen seien nicht hinreichend recherchiert worden und der Beitrag enthalte grobe Vorurteile. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Gift-Wein: Gibt's jetzt Geld zurück? - Sensationelles Urteil gegen Händler« über ein Urteil, das ein Amtsgericht in einem Verfahren gegen eine Weinhandelsfirma verhängt hat. Die Firma fühlt sich »durch den Dreckgezogen« und unterstellt, der Beitrag in dem Blatt sei durch die gegnerische Anwaltskanzlei »lanciert« worden, »die hiermit unzulässige Anwaltswerbung betreibt«. (1986)
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Der Leser einer Lokalzeitung ärgert sich über einen Kommentar und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Autor des Artikels werfe mit Begriffen wie »militant« und »Radikalisierung« zwei bundesdeutsche Einzelgewerkschaften »mit Chaoten in einen Topf«. (1986)
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