Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
Unter dem Titel »Drugs« berichtet eine Zeitschrift über die Drogenszene in einer deutschen Großstadt. Dabei veröffentlicht sie das Farbfoto eines Drogenopfers, dessen Leiche sich bereits im Zustand der Verwesung befindet. Die Gesichtszüge des Toten sind entstellt, aber dennoch deutlich erkennbar. Sein Name wird nicht genannt. Die Ehefrau des Opfers beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1991)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht die Kontaktanzeige einer Frau, die mit vollem Namen und der Adresse genannt wird. Die Betroffene ist ahnungslos. Offenbar hatte ein Unbekannter den Anzeigen-Bestell-Coupon ausgefüllt, die Unterschrift gefälscht und den Coupon bei der Zeitschrift eingereicht. Nach Veröffentlichung der Anzeige erhält die Frau entsprechende Briefe. Sie erstattet Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren jedoch einstellen, da der für die Anzeige eingesandte Coupon nicht mehr auffindbar ist und somit kein Täter ermittelt werden kann. Daraufhin wendet sich die Frau an den Deutschen Presserat. Ihr Standpunkt: Seriöse Presseorgane lassen sich - sofern sie derartige Anzeigen mit Anschriften überhaupt veröffentlichen - eine Kopie des Personalausweises vorlegen, um auf diese Weise einem Missbrauch vorzubeugen. Der Verlag bedauert den Vorfall, entschuldigt sich bei der Beschwerdeführerin und kündigt einen »gerechten Ausgleich für den erlittenen Schaden« an. Trotz intensiver Bemühungen kann der Verlag den Bestellcoupon nicht mehr finden. Alle Coupons sind sorgfältig aufbewahrt - nur dieser nicht. Bei jedem Vorgang wird überprüft, ob die Unterschrift mit dem Absender auf dem Bestellschein übereinstimmt. Eine Überprüfung der Identität des Absenders, z B. durch die Kopie des Personalausweises, - so die Einlassung der Zeitschrift - ist bei der Masse der Einsendungen nicht möglich. (1991)
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»Anonyme Briefe sind Hilfeschreie« schreibt ein Lokalblatt in einem neuen Bundesland. Mit dem Argument, Menschen hätten immer noch Angst, ihre Meinung öffentlich kundzutun, kündigt die Redaktion an: »Wir behalten uns daher das Recht vor, gelegentlich auch Leserbriefe ohne Absender zu drucken.« In einem anonymen Leserbrief wird dem stellvertretenden Landrat u. a. vorgeworfen, er habe in der früheren DDR als Funktionär kostenlos oder verbilligt Auslandsreisen unternommen. In einem namentlich gekennzeichneten Leserbrief werden drei Frauen wegen ihrer DDR-Vergangenheit scharf kritisiert. In der Überschrift wird die Frage gestellt: »Wie lange sollen solche >Frauen< noch regieren?« Der Leserbrief war angeblich nur mit einem maschinengeschriebenen Namenszug gezeichnet. Es handelt sich offensichtlich um eine Dauerauseinandersetzung vor dem Hintergrund einer schwer durchschaubaren Vergangenheit der Beteiligten in der ehemaligen DDR. (1991)
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Ein Säugling wird bei einer Bluttransfusion in einem Krankenhaus mit HIV infiziert. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber. Ihre Schlagzeile lautet »Aids-Baby - Komm' und sieh, wie Lars stirbt!« Die Zeitung druckt einen Brief der Mutter des infizierten Kindes an den Blutspender ab, der für die Infektion verantwortlich sein soll. In einer weiteren Ausgabe der Zeitung wird der Klinik eine »unglaubliche Kette von Pannen« vorgeworfen, die zu der Infektion geführt habe. Neben der Schlagzeile »Aids-Baby Lars -Sein Blut war's - Geschieden - Zwei Kinder - Homosexuell« wird der angeblich verantwortliche Blutspender abgebildet, wobei die Augen mit einem schwarzen Balken abgedeckt sind. Sein Vorname wird genannt, der erste Buchstabe des Familiennamens angegeben. Am Ende des Artikels heißt es, er reise als »lebende Bombe« durchs Land. Unter dem Titel »Lieber Gott, lass Lars nicht sterben« erscheint einen Tag später ein Interview mit dem Mann. Zwei Fotos zeigen ihn im Profil. Die Redaktion einer Homosexuellen Zeitschrift und die Aids-Hilfe beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung schaffe eine Atmosphäre der Ausgrenzung und des Hasses gegenüber HIV-Infizierten und Aids-Erkrankten, so lautet einer der Vorwürfe. (1991)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Textbeitrag, der mit dem Namen des Autors gekennzeichnet ist. Lediglich die ersten beiden Absätze der Veröffentlichung stimmen in weiten Teilen mit dem Manuskript des Verfassers überein. Die anderen Teile des Manuskripts werden stark verkürzt und verändert wiedergegeben. U. a. wird in der Veröffentlichung über einen »ausführlichen, mehrjährigen Schriftwechsel« berichtet. Ein solcher Schriftwechsel wird im Manuskript nicht erwähnt. Auch eine Passage im letzten Absatz des Textes findet sich nicht in der Urfassung des Autors. Die Zeitschrift druckt einige Wochen später eine Richtigstellung, in der aber auf den Sachverhalt, der der Richtigstellung zugrunde liegt, nicht hingewiesen wird. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat spricht der Autor von einer Manipulation seines Manuskripts. Die Redaktion gesteht ein, dass sie nicht sorgfältig gehandelt hat. Sie entschuldigt sich und erklärt ihre Bereitschaft, eine zweite Richtigstellung des Beschwerdeführers abzudrucken. (1991)
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Ein Fotoamateur äußert sich in einem Brief an eine Zeitschriftenredaktion kritisch über eine Kamera. Das Schreiben trägt in großen Buchstaben die Aufschrift »KEIN LESER-BRIEF«. Dennoch wird der Brief auszugsweise veröffentlicht. Auf den Protest des Autors reagiert die Redaktion nicht. Erst als sie vom Deutschen Presserat erfährt, dass der Betroffene Beschwerde eingelegt hat, bietet sie dem Beschwerdeführer den Abdruck eines Leserbriefs an, »dessen Inhalt auf die Richtigstellung der Fakten abzielt«. (1991)
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Zwei Regionalzeitungen drucken den gleichlautenden Beitrag eines Bonner Korrespondenten ab, in dem es um »Startschwierigkeiten« eines neuen Teams in einer Bonner Parteizentrale geht. Dabei wird der Wechsel eines Funktionsträgers in die Staatskanzlei einer Landesregierung als befreiend gewertet. Er werde als inkompetent und illoyal geschildert. Bei seinem Ausstand soll es beißende Kritik an der neuen Führungsspitze gegeben haben. Der Betroffene wehrt sich durch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung sei einseitig und grob fehlerhaft. (1991)
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Der Direktor einer Stadt, in deren Umgebung Schlacke einer alten Kupferhütte gelagert wird, reicht beim Deutschen Presserat eine Sammelbeschwerde ein. Drei Presseorgane hätten durch reißerisch aufgemachte Überschriften in der Bevölkerung Angst und Verunsicherung hervorgerufen. Es werde wahrheitswidrig berichtet, Dioxin habe den ganzen Ort verseucht. Dadurch habe das Ansehen seiner Stadt großen Schaden erlitten. Eine Boulevardzeitung hatte unter der Überschrift »Der Tod aus der Kupferschlacke - Sie hat den ganzen Ort verseucht - Schon vier Tote« über eine trügerische Idylle berichtet. In der Schlacke der alten Kupferhütte lauere der Tod. Sie enthalte große Mengen des Giftes Dioxin und habe den ganzen Ort verseucht. Vier Menschen seien unter ungeklärten Umständen gestorben, viele andere klagten über Krankheiten. Eine Zeitschrift ließ ihre Leser wissen, die Stadt sei »eine einzige Gifthalde«. Der schleichende Tod lauere in den roten Bergen am Stadtrand. Überall in der Stadt herrsche Panik, sei kaum Platz für andere Gefühle. Hobbygärtner säten in diesem Frühjahr erst gar nicht mehr aus, Mütter sperrten ihre Kinder ein. Überall seien Verbotsschilder angebracht. Berichtet wird auch, dass mehr als 800000 Tonnen der Dioxin-Schlacke in über 220 Orten zur Aufschüttung bei Fußballfeldern, Kinderspielplätzen und Schulhöfen verwendet werden. Eine zweite Zeitschrift hatte unter der Überschrift »Krebsgift Dioxin - unsere Kinder in höchster Gefahr« über die entsetzliche Entdeckung berichtet, dass 800 000 Tonnen Giftschlacke auf Schulhöfen, Spazierwegen, Sport und Spielplätzen verarbeitet worden seien. Fast 300 deutsche Städte seien betroffen. In einer »Liste des Todes« wird mitgeteilt, in welchen großen deutschen Städten Sport- und Kinderspielplätze mit der Schlacke belegt sind. (1991)
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