Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7408 Entscheidungen
Beim Deutschen Presserat gehen drei Beschwerden über die Berichterstattung des Chefredakteurs einer Zeitschrift zu den Themen »Asylanten« und »Ausländerkriminalität« ein. Nach Meinung einer Leserin provoziere eine solche Art von Berichterstattung Anschläge auf Flüchtlingsheime. Zudem werde dadurch Ausländerhass geschürt. Ein Leser nimmt daran Anstoß, dass in dem Kommentar »Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen!« impliziert werde, dass die meisten Asylbewerber Geld durch' kriminelle Machenschaften verdienen. Dritter Beschwerdeführer ist der Deutsche Journalistenverband, der sich an dem Kommentar stört: »Jetzt wollen wir Bürger Taten sehen: Scheinasylanten ab nach Hause, aber schnell!«. Der Chefredakteur schickt zahlreiche Artikel aus anderen Presseorganen, die belegen sollen, dass dort auch über Einschlägiges« berichtet wird. Dabei sei zu beachten, dass breite Bevölkerungskreise sich mit ihren Sorgen auf diesem Gebiet nicht genügend durch die Medien vertreten fühlten. (1993)
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Unter der Rubrik »Polizeibericht« schildert eine Lokalzeitung einen Fall von unsachgemäßer Aufbewahrung von Waffen. Gegen den Waffenbesitzer sei Anzeige erstattet worden. Seine sechsjährige Tochter lebe mit ihm im Haus. Um sie vor möglichem Schaden zu bewahren, so der Bericht, sei das Kreisjugendamt verständigt worden. Der Betroffene wirft der Zeitung in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat unlautere Methoden vor. Er lebe mit seiner Frau in Scheidung und arbeite am Wochenende außerhalb seines Wohnortes. Seihe Frau habe seine Abwesenheit genutzt, um zusammen mit einer befreundeten Journalistin der örtlichen Zeitung in sein Haus einzudringen und eine unrechtmäßige Aufbewahrung der Jagdwaffen zu fingieren. Anschließend hätten die beiden die Polizei benachrichtigt. Der in der Zeitung veröffentlichte »Polizeibericht« solle also den Eindruck eines amtlichen Berichts erwecken. Er sei so verfasst, dass jeder, der ihn kenne, sofort wisse, wer gemeint sei. Er sei somit zum »Gespött der Leute« gemacht worden. Die Redaktion übermittelt die schriftliche Stellungnahme des Polizeibeamten, der den Vorgang bearbeitet hat. Darin wird geschildert, dass ein Redakteur von einer freien Mitarbeiterin der Zeitung, die Augenzeugin der Vorfälle gewesen sei, benachrichtigt worden ist: Daraufhin habe der Redakteur den Beamten angerufen und den Vorgang so beschrieben, wie er in den Bericht übernommen wurde. (1993)
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Eine Bürgerinitiative gegen die Umwandlung einer US-Airbase in einen zivilen Nachtflughafen beschwert sich beim Deutschen Presserat gegen eine Verlagssonderseite der heimischen Regionalzeitung, die über das geplante Großprojekt berichtet; Nach Auffassung des Beschwerdeführers handelt es sich bei dieser Sonderveröffentlichung unter dem Titel »Flugschreiber« um eine Mischung aus mehr als wohlwollendem redaktionellen Text und Werbeanzeigen: Dies könne als »Gefälligkeitsjournalismus« beschrieben werden. Der Verlag nutze sein Pressemonopol aus, um die Landesregierung darin zu unterstützen, ein in der Bevölkerung höchst umstrittenes Prestigeobjekt mit allen Mitteln durchzusetzen. Unabhängige Experten würden dem Projekt aber kaum eine wirtschaftliche Überlebenschance geben. Die Redaktion weist den Vorwurf, Gefälligkeitsjournalismus zu betreiben, zurück. Regelmäßig und ausführlich seien Befürworter und Gegner des Projekts in der Zeitung zu Wort gekommen. Zu dem Themenbereich sind 130 Berichte, acht Kommentare, zwei Standpunkte sowie fünf Solobilder und 26 Leserbriefe erschienen: Der Leserdienst der Zeitung veranstaltete eine Podiumsdiskussion. Die Zeitung habe bei ihrer Kommentierung allerdings keinen Hehl daraus gemacht, dass sie angesichts der verheerenden wirtschaftlichen Situation in dieser Region eine solche Lösung als Chance für die Bürger ansehe. Es müsse einer Tageszeitung möglich sein, in einer Beilage wie dem »Flugschreiber« ein für die Zukunft einer Region lebenswichtiges Projekt positiv zu bewerten und auch zu begleiten. (1993)
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Die Bundesgeschäftsstelle eines gemeinnützigen Vereins beschwert sich beim Deutschen Presserat über ein Interview, das eine Tageszeitung mit dem Regionalbeauftragten des Vereins geführt hat. Das Interview enthielt bei der Veröffentlichung überraschenderweise eine zusätzliche Frage und eine entsprechende Antwort, über die weder der freie Mitarbeiter, der das Interview geführt hatte, noch der Interviewte Bescheid wussten. Der Inhalt der von der Redaktion nachträglich eingebauten Frage zum Vorwurf an den Bundesvorsitzenden, dass er seine ehrenamtliche Tätigkeit mit kommerziellen Interessen verknüpfe, sei völlig haltlos und schade dem Ansehen des Vereins. Die Redaktion erklärt den Vorgang damit, dass der Regionalbeauftragte einen Tag nach dem Interview eine Pressemitteilung herausgegeben habe; in der er sich u. a. kritisch mit dem Bundesvorsitzenden auseinandersetzt: Dieser Auszug aus der Pressemitteilung sei dem Interview mit dem Regionalbeauftragten hinzugefügt worden. Man habe diese Zusammenhänge der Bundesgeschäftsstelle des Vereins erläutert und sich bei dem Betroffenen ausdrücklich entschuldigt, der seinerseits in einem Brief die Annahme der Erklärung und Entschuldigung bestätigt habe. (1993)
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Der Bildungsurlaub einer gewerkschaftsnahen Landesarbeitsgemeinschaft ist Thema eines Magazinberichts. Darin heißt es u: a:, »Arbeitnehmer sollten fürs Küssen (»mitzubringen sind bequeme Kleidung und eine kuschelige Decke«) fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub erhalten«. Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern würden das erforderliche Geld aus der Landeskasse bezahlt bekommen. Der Landesbezirk der Gewerkschaft moniert in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass der Artikel aufgrund eines anonymen Anrufes bei der Landesarbeitsgemeinschaft zustande gekommen sei. Eine Reporterin des Nachrichtenmagazins habe angerufen und vorgegeben, eine interessierte Teilnehmerin zu sein. Die Gewerkschaft betont, dass sie sich mit der Beschwerde nicht gegen Inhalte und Falschinformationen, die in dem Beitrag verbreitet würden, wende, sondern gegen die erfolgte versteckte Recherche. Die Redaktion bezeichnet den Inhalt ihrer Veröffentlichung als zutreffend und beweisbar. U. a. sei es richtig, dass »Kussinteressenten« von der Landesarbeitsgemeinschaft mitgeteilt wurde, dass ein entsprechendes Seminar vom zuständigen Ministerium anerkannt und bezuschusst werde. Verdeckt sei nicht recherchiert worden. Ein hochrangiger Landespolitiker habe das Magazin über die Existenz des Kurses informiert. Er habe berichtet, dass das Seminar bezuschusst werde. Nicht eine Reporterin der Zeitschrift, sondern die Sekretärin des Politikers habe sich bei der Landesarbeitsgemeinschaft als Interessentin ausgegeben. (1993)
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Mit der Schlagzeile »Stell dir vor, es klingelt, und deine Vergangenheit steht draußen« berichtet eine Tageszeitung über ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit. Einer der Mitarbeiter, der in einem Foto vorgestellt wird, beschwert sich beim Deutschen Presserat. In dem Text wird sein voller Name genannt. Und das Gehalt; das er vom MfS bezogen haben soll, ist gleichfalls erwähnt. Der Mann fühlt sich durch die Veröffentlichung verächtlich gemacht. Er widerspricht der Zeitung, wonach er aus Furcht; von der Vergangenheit eingeholt zu werden, sich in seiner Wohnung versteckt habe und in Angst lebe. Die in dem Beitrag verbreitete Behauptung, er habe sich zunächst nicht einmal an die Tür gewagt, sondern seine Frau vorgeschickt, sei erlogen. Seine Lebensgefährtin habe lediglich die Tür geöffnet, ohne zu wissen, wer sich davor befinde. Zwei Herren hätten sich nicht vorgestellt und wegen der herrschenden Dunkelheit habe sie die Haustür wieder geschlossen. Daraufhin habe er, der Beschwerdeführer, sich an die Tür begeben und diese ahnungslos geöffnet. Dabei sei er überfallartig von einem der beiden Unbekannten mehrmals mittels Blitzlicht fotografiert worden. Die Männer hätten versucht; die Tür nach außen aufzuziehen und einzudringen. Daraufhin habe er erschrocken reagiert und die Tür schnell wieder zugezogen. Die Redaktion hält die Beschwerde beim Deutschen Presserat für unbegründet. Die Reporter hatten sich bei ihrem Besuch korrekt vorgestellte Der Beschwerdeführer habe sich jedoch jedem Gespräch verweigert. (1993)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein junger Mann durch einen Polizeibeamten erschossen wurde. Der Leiter des zuständigen Polizeipräsidiums verwahrt sich in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat gegen die seiner Ansicht nach unsachliche, tendenziöse und verletzende Berichterstattung. Es sei richtig, dass bei der Verfolgung durch die Polizei ein junger Mann sein Leben verloren habe. Dies rechtfertige aber nicht, zu einem Zeitpunkt; zu dem niemand über den Geschehensablauf Näheres sagen konnte, zum einen von einem »Todesschützen« zu sprechen und zum anderen einem Beamten völlig unqualifiziert mit der Überschrift »Er kam, sah und schoß« Rambo-Methoden zu unterstellen. Die Redaktion entgegnet, die Identität des Beamten nicht gelüftet und Missverständnisse in Überschrift und Text in einem Folgebericht ausgeräumt zu haben. (1993)
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Im Sonderdruck einer Zeitschrift über Büromöbel findet sich der Satz »An einem einfachen Tisch kann man essen und trinken, zuhören, parlieren, diskutieren, Blumen beschneiden, töpfern womöglich und vielleicht auch, wenn man geübt ist, eine Frau beschlafen«. Kommunale Frauenbüros und - beauftragte sowie das Bundesministerium für Frauen und Jugend beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Passage eine regelrechte Aufforderung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und damit die Menschenwürde verletzt. Der Verlag lässt wissen, dass der Sonderdruck aufgrund des Frauenprotests nicht weiter verteilt, sondern ohne den Halbsatz neu aufgelegt wurde. Außerdem sei das Büro nicht die Insel der Seligen, »bei deren Betreten all das, was an den sonstigen 16 Stunden stattfindet, an der Garderobe abgegeben wird«. (1992)
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Eine Lokalzeitung berichtet über Zustände in Asylbewerberheimen der Stadt: »Rumänen prügeln Albaner und umgekehrt, Serben gegen Kroaten und Bosnier ... und was sonst noch an Kriminellen sich so dabei finden mag.« In Anspielung auf vorangegangene Demolierungen in einem instandgesetzten Hotel schließt der Artikel mit der Frage, wie lange der Wähler diesem kostenträchtigen Treiben noch zusehen werde. Ein Leser des Blattes stellt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat fest, eine kritische Presse finde nach seinem Dafürhalten dort ihre Grenzen, wo sie sich bewusst und gezielt gegen ethisch-moralische Grundsätze und die die freiheitlich demokratische Grundordnung prägende Würde aller Menschen richte. Eine Jugendgruppe sieht in der Veröffentlichung eine rechtsradikale Meinungsmache: Der Autor des Beitrags rechtfertigt seinen Hinweis auf Kriminelle mit Erfahrungen aus dem eigenen Umfeld. Ihm gehe es darum, der Bevölkerung in einem kommentierenden Artikel zu zeigen, wohin die Versäumnisse der Verwaltung führen könnten. Solange die Parteien trotz des Asylkompromisses nicht bereit seien, ihre Kontroversen dazu endlich beizulegen, werde die Presse gezwungen sein, zu den durch den übermäßigen Zustrom von Flüchtlingen entstandenen Sicherheitsrisiken des Bürgers nachdrücklich Stellung zu nehmen. Das werde die Zeitung auch weiterhin tun. (1993)
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Eine Frauenzeitschrift behauptet von einem verschreibungspflichtigen Rheumamedikament, der Wirkstoff Methotrexat wirke schneller, sei besser verträglich. Bereits eine Tablette pro Woche reiche aus, um chronische rheumatische Gelenkentzündungen nach vier bis zwölf Wochen deutlich zu lindem. Eine Apothekerfachkommission sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Redaktion zitiert eine Reihe von Fachblättern als Quellen. (1993)
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