Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Leserbrief

Der Leser einer Zeitschrift beklagt, dass die Redaktion seine Zuschrift durch Kürzungen, Hinzufügungen und Umformulierungen manipuliert habe. Die ersten beiden Sätze der veröffentlichten Fassung seien nicht dem Leserbrief entnommen, sondern dem Anschreiben dazu, das nicht zur Veröffentlichung bestimmt war. Um deutlich herauszustellen, wo der Leserbrief anfängt und wo er aufhört, hatte ihn der Verfasser um 15 mm eingerückt. Der kritische Inhalt des eigentlichen Leserbriefes sei durch das Hinzufügen der ersten beiden Sätze entschärft und verwässert worden. (1988)

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Namensnennung

Milieuschilderung

Unter der Überschrift »Einige >Pennertreffs< Bürgern ein Ärgernis« berichtet eine Lokalzeitung über das Verhalten von Nicht-sesshaften in der Stadt und ihr Verhältnis zu deren Bürgern. Der Artikel beginnt mit der Feststellung, die als »Penner« bezeichneten skurrilen Zeitgenossen sprächen auf Kosten von Vater Staat permanent dem Alkohol zu. Der Autor schildert die Folgen des Alkoholkonsums und die damit verbundenen »Unzumutbarkeiten« für die Bürger. Ein Leser des Blattes legt Beschwerde ein beim Deutschen Presserat. Der Artikel erzeuge Pogromstimmung gegen Nicht-sesshafte. Die Redaktion erklärt, sie habe auf einen Missstand aufmerksam machen, die Behörden zu Maßnahmen herausfordern und den betroffenen Nicht-sesshaften in ihrer Situation Hilfe vermitteln wollen. (1988)

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Anmerkungen der Redaktion

Eine Lokalzeitung veröffentlicht die Pressemitteilung einer Partei, die sich für die Schaffung einer Fußgängerzone im Ort ausspricht. Der Beitrag ist mit dem Namen des Pressereferenten der Partei unterzeichnet in den laufenden Text hat die Redaktion Bemerkungen eingefügt, auf deren Urheberschaft sie am Schluss mit dem Zusatz hinweist »( ) ... Anmerkung der Redaktion«. Auf derselben Seite berichtet die Zeitung ausführlich über das Thema Fußgängerzone und über Gegenstimmen. Sie ruft die Leser zur Meinungsäußerung auf. Die betroffene Partei und ihr Pressereferent sehen sich durch die in den Text eingefügten Bemerkungen ins Lächerliche gezogen und verunglimpft. Berichterstattung dieser Art habe nichts mit zulässiger Kritik und Glossierung des politischen Themas zu tun. (1988)

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Meinungsumfrage

Eine Boulevardzeitung fragt Bürger einer deutschen Großstadt, was sie von dem Einsatz eines privaten Bewachungsunternehmens In der U-Bahn der Stadt halten. Wörtliche Zitate der Befragten werden unter Namensnennung mit Foto veröffentlicht. Das betroffene Unternehmen sieht die Grenze der gezielten Schmähung überschritten. Die Aussagen der interviewten Personen seien bewusst verfälscht und In das Gegenteil verdreht. Die Redaktion erklärt dagegen, die Meinungsumfrage sei korrekt wiedergegeben. Denkbar seien lediglich Missverständnisse oder Erinnerungslücken. (1988)

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Presse und Polizei

Gerüchte

Krankheit

Der Leser einer Illustrierten beschwert sich über einen Beitrag, der den Kampf eines bekannten deutschen Wissenschaftlers gegen den Lungenkrebs schildert. Die Geschichte sei frei erfunden. Der Betroffene selbst berichtet, der Autor des Beitrags, der »Wind davon bekommen« hätte, »dass ich tumorkrank bin«, habe ihn telefonisch um ein Gespräch über seine Krankheit gebeten. Dies habe er nach anfänglicher Zustimmung in einem zweiten Telefonat abgelehnt. Er habe den Autor um sein Wort gebeten, dass er nichts über die Krankheit bringen werde. Abredewidrig sei dann die Geschichte mit »wahrheitswidrigen Behauptungen«, insbesondere über die Krankheit, die ihm z.T. auch noch als angeblich eigene Äußerungen in den Mund gelegt worden seien, in der Zeitschrift erschienen. Die angeblichen Zitate stammten nicht aus dem Telefonat mit dem Autor. Was es menschlich bedeute..., wenn ihm... aufgrund einer aus den Fingern gesogenen »Diagnose« öffentlich eine Lebenserwartung von 6 Monaten bescheinigt werde, bedürfe ja wohl kaum der Beschreibung im Detail. (1988)

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Meinungsäußerung

Unter der Überschrift "Aufgespießt« befasst sich eine Regionalzeitung mit den journalistischen Unzulänglichkeiten eines in der Region erscheinenden Magazins. " ... seit jeher schon quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit erschienen, hat sich seine Abonnentenzahl nunmehr auf rund 800 reduziert«, schreibt der Kommentator. Und weiter: »Dass 1987 trotzdem noch immer >keine Miesen< gemacht wurden, glaubt man aufs Wort, denn ohne Zusatzrubelchen aus dem Arbeiter- und Bauernparadies wäre, wie man sich leicht ausrechnen kann, das 3-Mark-Blättle schon nach der ersten Nummer pleite gewesen.« Nach Einleitung des Beschwerdeverfahrens vor dem Deutschen Presserat nimmt die Zeitung die Behauptung über die »Zusatzrubelchen« mit dem Ausdruck des Bedauerns« zurück. Alle anderen angefochtenen Behauptungen seien durch belegbare Quellen gedeckt. (1988)

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Verdeckte Recherche

Unter falschem Namen schleicht sich ein Reporterin die Praxis einer Ärztin ein, die zugleich eine bekannte Schauspielerin ist, und lässt sich untersuchen. Erst am Ende der Behandlung gibt er seine Identität preis und erklärt, er wolle über die Untersuchung berichten. Die Redaktion der Zeitschrift, für die der Reporter arbeitet, entspricht zunächst der Bitte der Ärztin, die Veröffentlichung zu unterlassen. Sie druckt aber nach einem Jahr den Bericht doch ab, ohne dass zuvor Rücksprache mit der Betroffenen genommen worden ist. Die Redaktion erklärt ihr Verhalten mit einem aktuellen Anlass: Die Ärztin habe in einem Fernsehfilm eine Ärztin gespielt und gleichzeitig als richtige Ärztin im Fernsehen ein Medizin-Magazin moderiert. (1988)

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