Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7537 Entscheidungen
Eine Lokalzeitung preist unter der Rubrik »Rezept des Tages« eine Lammkeule »Nicosia« aus Zypern an. In dem Beitrag sind viermal Produkte eines Würzmittelherstellers erwähnt. Ein Journalist sieht darin Schleichwerbung und trägt dem Deutschen Presserat eine entsprechende Beschwerde vor. Die Zeitung ist sich keiner Schuld bewusst. Wenn ein Rezept für ein bestimmtes Gericht veröffentlicht werde, müssten auch diejenigen Produkte namentlich genannt werden können, die für dieses Rezept gedacht seien. Weder der Autor des Rezepts noch die Zeitung hätten einen kommerziellen Nutzen aus der Erwähnung gezogen. (1994)
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Eine Zeitschrift präsentiert unter der Überschrift »Am Ende des Jahres sehen wir, wem Hörner und Teufelsschwänze wuchsen - Teufel und Teufelchen '93« zehn Personen, von denen verschiedene im Jahr 1993 wegen schwerer Straftaten bzw. wegen des Verdachts schwerer Straftaten von sich reden machten: Innerhalb dieser Personengruppe erscheint auch das mit Teufelshörnern versehene Porträt eines Zeitschriftenredakteurs: Dieser wird als »Medien-Teufel des Jahres« tituliert. Ein Kollege des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ein seit vielen Jahren als seriös bekannter Journalist werde wegen seiner Berichterstattung über die Tötung eines Terroristen in Bad Kleinen bösartig diffamiert.
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Eine Wochenzeitung berichtet über einen Verein, in dem Männer lernen, `die eigene Gewalttätigkeit zu bekämpfen. Der Autor zitiert aus einem Gutachten des Vereins: »Der Gewalttäter ist von niedriger Intelligenz, skrupellos und körperlich roh«. Die Gruppenberatungen des Vereins werden in Anlehnung an ein angebliches Zitat von einem Mitarbeiter als »Kneipengespräche auf höherem Niveau« bezeichnet, Ein Vertreter des Vereins beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er bemängelt zahlreiche Ungenauigkeiten und stört sich an dem Zitat aus dem Gutachten: Der Leser müsse durch die Form der Darstellung annehmen, dass der Verein seine Klienten mit Gewaltproblemen ebenso einstufe. (1994)
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In einem Kommentar nimmt eine Lokalzeitung zu einer Demonstration der örtlichen Antifaschisten für ein Jugendzentrum und zu Antifa-Aktionen in der Vergangenheit Stellung. U. a. wird die symbolische Verbrennung der Zeitung während der Demonstration beklagt. Der Autor bedauert, dass in den vergangenen Monaten Scheiben des Verlags- und Redaktionsgebäudes seiner Zeitung mehrfach eingeschlagen; die Gebäude mit Farbbeuteln verschmiert wurden. Die Täter seien unbekannt, aber eindeutig im Lager der Antifa zu suchen. Schließlich nimmt der Autor Anstoß an der Verwendung eines RAF-Emblems bei der Demo. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht die antifaschistische Aktion in der Öffentlichkeit diskreditiert. Die Zeitung weist darauf hin, dass es bereits lange und heftig ausgetragene Meinungsverschiedenheiten zwischen der örtlichen Antifa und der Zeitung gebe. Der Vorwurf der Sachbeschädigung am Verlags- und Redaktionsgebäude beziehe sich auf Angaben der Polizei und ein Bekennerschreiben. (1994)
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Eine Bürgerinitiative beschwert sich beim Deutschen Presserat über drei Beiträge in einer Sonntagszeitung, die darin gezielt Falschmeldungen verbreite. Der erste Artikel berichtet über einen prominenten Kritiker des geplanten Endlagers für Atommüll in Gorleben. Wenige Monate zuvor habe der Grundstückseigentümer dem Bauherrn des Endlagers das Recht auf Nutzung seines Landes gestattet. Nach Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages habe er jedoch seine Taktik geändert, indem er Rechtsmittel gegen die Bauerlaubnis einlegte: Die Beschwerdeführer kritisieren an dieser Darstellung, dass sie faktisch falsche Behauptungen erhebe, um den Atomkraftgegner als einen abgefeimten Spekulanten erscheinen zu lassen. Ein zweiter Bericht schildert Demonstrationen aus Anlass des geplanten Transports abgebrannter Brennstäbe nach Gorleben. Auf den Zufahrtswegen zum Zwischenlager hätten Demonstranten schwere Straftaten begangen. Sie seien teilweise vermummt und mit Eisenstangen bewaffnet gewesen. Einige von ihnen hätten Schwellen eines' Bahngleises, von dem aus der Castor-Behälter auf einen Lastwagen umgeladen werden sollte, zersägt. Die Bürgerinitiative bestreitet den Wahrheitsgehalt dieser Darstellung. Weder das zuständige Innenministerium noch die Polizeieinsatzleitung bei der zuständigen Bezirksregierung habe entsprechende Erkenntnisse. In einem dritten Beitrag behauptet die Zeitung, der ehemalige hessische Umweltminister habe gegen die Einlagerung von Atommüll aus dem Kernkraftwerk Biblis in das Zwischenlager Gorleben nichts einzuwenden. Die Zeitung beruft sich auf vertrauliche Briefwechsel zwischen ihm und seiner Kollegin in Niedersachsen. Die Beschwerdeführer reichen dazu einen Bericht in einer anderen Tageszeitung ein, demzufolge das hessische Umweltministerium die Behauptungen als »frei erfunden« bezeichnet hat. Zum Vorwurf, einen Atomkraftgegner als Spekulanten dargestellt zu haben, erklärt die Zeitung, das Verschweigen des Vertrages und das gleichzeitige widersprüchliche Verhalten im Hinblick auf den Vertrag seien zu Recht Grund genug für eine Berichterstattung gewesen. Die Mitteilung von »vermummten und bewaffneten Demonstranten« beruhe auf vertraulichen Informationen aus dem Innenministerium: Die Redaktion habe in ihrem Bericht auf den Widerspruch zwischen der offiziellen Aussage und den tatsächlich bekannten Fakten hingewiesen. Der Briefwechsel zwischen den beiden Umweltministern sei durch einen Leserbrief der Pressesprecherin eines der beiden Ministerien im Kern bestätigt worden. (1994/95)
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Der Vertreter eines Unternehmerverbandes schreibt an die Mitgliederzeitung einer Gewerkschaft einen Leserbrief, in dem er sich ironisch mit einem Kommentar auseinandersetzt. Dessen Autor hatte dem Bundeskanzler vorgeworfen, er werde weiteren Sozialabbau betreiben, was den Leserbriefschreiben zu der Feststellung veranlasst, dass der Kommentator von einer Wiederwahl des Kanzlers ausgeht, da er sonst den vom Verfassen beklagten Sozialabbau ja nicht betreiben könne. Im letzten Absatz seines Briefes fragt der Unternehmensvertreter den Autoren der Gewerkschaftszeitung, wie er sich erkläre, dass die Mehrheit der Arbeitnehmer den Kanzler trotz jener Aufklärung wieder wählen werde. Die Antwort sei einfach: »Sie erkennen Ihren Kommentar als das, was er ist: Üble Polemik«. Die Zeitschrift veröffentlicht den Leserbrief, streicht jedoch den letzten Absatz. Darüber beschwert sich der Einsender beim Deutschen Presserat. Die Redaktion habe durch diese Kürzung den Sinn seines Briefes entstellt. Die Zeitschrift verweist auf ihr Impressum, in dem erklärt wird, dass sich die Redaktion die Kürzung von Leserbriefen vorbehält. Im übrigen liege keine sinnentstellende Kürzung vor. (1994)
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