Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

Unter der Schlagzeile »Erschütternd! Roma-Kinder packen aus - Wenn ich nicht stehlen wollte, gab es nichts zu essen « berichtet ein Boulevardblatt über die Aussagen von Roma-Kindern gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Zeitung teilt ihren Lesern u. a. mit, dass die Behörden befürchten, diese Kinder würden als » Verräter« Gewalttaten ihrer Hintermänner ausgesetzt. (1990)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Eine Lokalzeitung schildert mehrere Fälle eines Trick-Betrugs, den ein Paar in verschiedenen Geschäften begangen hat. Mitgeteilt wird die Beschreibung der flüchtigen Täter durch die geschädigten Opfer: »Es könnte sich um Zigeuner, Inder oder Perser gehandelt haben«. (1989)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Zwei Lokalzeitungen, die durch eine Arbeitsgemeinschaft miteinander verbunden sind, berichten gleichlautend über Diebstähle in Italien, die von Kindern begangen werden. Die Überschrift stellt fest: »Geraubt und dann zum Diebstahl abgerichtet - in Italien werden Zigeunerkinder aus Jugoslawien als Lohn-Sklaven gehalten«. Der Text legt dar, dass »Zigeunerkinder« in Italien »in Gruppen oder gar in Rudeln« Passanten anbetteln und auch bestehlen, dass die Hintermänner einen regelrechten »Kindermarkt« betreiben, der von den Behörden als »Sklaverei« bezeichnet wird. Eingefügt ist ein Agenturbericht über eine Razzia im Kölner Roma-Lager. Zum Bericht erscheint das Bild von drei »jugoslawischen Zigeunerkindern« aus Berlin. - Die Redaktionen erklären, einen Sachverhalt von erheblichem öffentlichen Interesse dargestellt zu haben: Kinder wurden von Erwachsenen missbraucht. Sie erscheinen nicht als Straftäter, sondern als Opfer von Organisationen. (1990)

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Diskriminierung von Landfahrern

Eine Lokalzeitung schreibt über bettelnde »rumänische Landfahrer« in der Innenstadt. Mittellosigkeit werde von diesen »Landfahrern« trickreich vorgespielt. Nach dem Asylrecht sei ihr Aufenthalt in der Stadt widerrechtlich. Die Polizeiverordnung verbiete Betteln. Bei der Staatsanwaltschaft liege eine Anzeige gegen die »rumänischen Landfahrer« vor. - In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde bedauert die Redaktion, auf die ethnische Zugehörigkeit der Täter hingewiesen zu haben. Hinweise dieser Art werde man künftig unterlassen. (1989)

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Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

»Im Roma-Prozess vorerst kein Ende abzusehen« lautet die Schlagzeile eines Berichts, in dem eine Lokalzeitung den Stand eines 14 Monate währenden Verfahrens gegen sieben Jugoslawen schildert, die des Bandendiebstahls angeklagt sind. In der Unterzeile der Überschrift und im Text wird das Schlusswort eines der Angeklagten zitiert: »Zigeuner-Rotznasen haben uns falsch belastet«. In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde erklärt die Redaktion, in einem so exponierten Fall entspreche der Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Der zitierte Angeklagte bezeichne sich selbst als Roma. Derartige Gerichtsverfahren ließen den Schluss zu, dass bestimmte Tatmerkmale auf Täter zurück gehen, die praktisch ohne Ausnahme den ethnischen Gruppen der Sinti und Roma angehören. Tabuisierung gefährde und beschädige die Glaubwürdigkeit von Interessenvertretern ebenso wie die der Medien. (1989)

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Zitat

Eine Wochenzeitschrift beschreibt unter der Überschrift »Küsse auf dem Hinterhof« die Umgebung, in der eine als Terroristin gesuchte Frau vor ihrer Festnahme in der damaligen DDR lebte. Dabei wird die Reaktion einer Nachbarin nach Aufdeckung der Identität der Festgenommenen geschildert. Der Deutsche Journalistinnenbund ist der Meinung, der Text diskriminiere die Betroffene und andere Frauen in ihrer gleichgeschlechtlichen Orientierung. In dem angeblichen Zitat der Nachbarin (». . . Schlampe ... lesbisch . . . Terroristin. . . «) werde eine stufenweise Steigerung der Verworfenheit konstruiert. Die Redaktion sieht das anders: Sie lasse der Nachbarin das Recht auf eigene Meinung und zeige Distanz bei ihrer Wiedergabe. (1990)

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Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

Ein Jugoslawe, der im Zusammenhang mit der Razzia bei Roma und Sinti mit Haftbefehl gesucht worden war, wurde am Mittwoch bei einem Einbruch in.. . festgenommen, schreibt eine Lokalzeitung. Die Überschrift des Polizeiberichts lautet: »Roma-Razzia: Neue Festnahme«. Mit der Begründung, der Artikel schüre rassistische Vorurteile, legt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1990)

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Hinweis auf Landfahrer

Diskriminierung von ethnischen Gruppen

In der Überschrift eines Gerichtsberichts zitiert eine Lokalzeitung den Angeklagten des Strafverfahrens, der Vorwürfe gegen eine ihn belastende Zeugin erhebt: »Eine eifersüchtige Sinti Frau ist zu allem fähig«. lm Text werden weitere negative Äußerungen des Mannes über die »Sinti Frau« wiedergegeben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in diesen Formulierungen eine schwerwiegende Diskriminierung. (1990)

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Missstände