Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7053 Entscheidungen

Nachrichtenbearbeitung

Eine Lokalzeitung berichtet, dass der Sozial-, Kultur- und Umweltausschuss der Stadt den Antrag einer Partei abgelehnt hat, einen neuen Spielplatz zu errichten. Dabei erwähnt der Autor u. a., ein Anwohner eines bereits bestehenden Kinderspielplatzes »tyrannisiere« dort spielende Kleinkinder. Wenngleich der Artikel den Anwohner nicht namentlich nennt, fühlt sich ein Bürger durch den »hetzerischen und unwahren« Artikel identifizierbar diffamiert Die Redaktion stellt fest, es handele sich um einen »korrekt wiedergegebenen Vortrag« des Bürgermeisters. Man habe dem Beschwerdeführer angeboten, in einem Leserbrief seine Sicht der Dinge darzulegen. (1985)

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Wahrheitsgehalt

Drei Journalisten werfen einander Falschinformationen in ihrer Berichterstattung über die politische Situation in Osttimor vor. So soll die Darstellung der Geschichte Osttimors durch die Asienkorrespondentin einer deutschen Tageszeitung nach Ansicht eines Berufskollegen »allen anhand von historischen Quellen nachprüfbaren Tatsachen« und die Bewertung der derzeitigen Situation »allen wesentlichen kirchlichen Quellen und Menschenrechtsorganisationen« widersprechen. Dem Beschwerdeführer selbst legt ein anderer Asienkorrespondent dagegen zur Last, Lobbyist einer osttimoresischen Exilgruppe zu sein und in einer Fachzeitschrift nachweisbar falsche Behauptungen zu verbreiten und international angesehene Journalisten zu verleumden. Ein weiterer Artikel des Betroffenen in derselben Zeitschrift löst wiederum eine Beschwerde der zunächst kritisierten Berufskollegin aus. Die Redaktion habe vor Veröffentlichung des Artikels den Wahrheitsgehalt seines Inhalts und der darin enthaltenen Anschuldigungen nicht überprüft. Auch habe die Zeitschrift die privaten und geschäftlichen Interessen ihres Autors bei der Veröffentlichung nicht berücksichtigt. (1986)

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Interview

Verdeckte Recherche

Satire

Der Inhaber einer Werbeagentur beklagt sich darüber, dass eine Zeitschrift seit etwa zwei Jahren in sechs Folgen gegen ihn »eine beispiellose, gehässige, permanente Diffamierungs- und Rufmord-Kampagne« führt. Das Blatt hat auf seinen Satireseiten u. a. berichtet, der namentlich genannte Werbemann betreibe »eine Werbeagentur in der Wohnstube mit Mutti und Katze« und sein Dienstleistungsunternehmen sei »so bedeutend wie ein Fliegenschiss an der Schaufensterscheibe« eines bekannten deutschen Kaufhausunternehmens. (1986)

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Intimsphäre

Alle Medien berichten darüber: Eine Rechtsanwältin wird verhaftet, weil sie ihrem Mandanten, der des Mordes angeklagt ist, eine Waffe zugeschoben haben soll, mit der dieser dann den Staatsanwalt, seine Ehefrau und sich selbst erschoss. Eine Boulevardzeitung berichtet in drei Folgen über diesen Fall und schildert dabei aufsehenerregende Einzelheiten über das angebliche Sexualleben der Anwältin. Berichtet wird auch über Depressionen des Ehemannes und andere Einzelheiten aus dem Privatleben der Betroffenen, die keinen Bezug zu der Verhaftung zu haben schienen. Eine Richterin ruft den Presserat an. Auch die »Humanistische Union« fordert den Presserat auf, sich mit diesem Fall zu beschäftigen. (1986)

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Nachrichtenbearbeitung

Der Lokalchef einer Tageszeitung kommentiert einen von Unbekannten ausgeführten Anschlag auf einen Hochspannungsmast. Nach Ansicht einer Bürgerinitiative gegen Atomgefahren schießt er dabei »weit über die Grenzen journalistischer Fairness« hinaus. So bezeichne er einen wenige Tage zuvor von der Bürgerinitiative organisierten Flugblatt-Protest gegen Atomstrom in der Region als eine »ebenso verwerfliche Aktion«. Und er erwecke den Eindruck, ein namentlich genanntes Mitglied der Initiative stecke mit den »Mast-Absägern« und »Bombenwerfern« quasi unter einer Decke. (1986)

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Richtigstellung

Ein Rechtsanwalt beanstandet eine Agenturmeldung über einen Prozess gegen einen ehemaligen Bundesminister, in der er namentlich genannt und als vernehmungsunfähig bezeichnet wird. Die Meldung enthalte falsche Behauptungen und irreführende Formulierungen. Zwei Tage später hatte die Agentur korrigiert, der Rechtsanwalt habe nicht unter Alkoholeinfluss gestanden. Nach Ansicht des Betroffenen war dies keine angemessene Richtigstellung. Auf die vorangegangene Falschmeldung sei nicht eingegangen worden. (1986)

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Unfallopfer

Ein Leser ein Lokalzeitung beanstandet die Text- und Bildberichterstattung des Blattes über den Fund und die Bergung eines seit 1979 verschwundenen Mannes, der mit seinem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben seines Familiennamens gekennzeichnet ist: »Totenkopf schaut aus der Windschutzscheibe - Die Leiche saß sieben Jahre im Kanal am Steuer«. Der Redaktion war zum Zeitpunkt der Meldung durch die Polizei nicht bekannt, dass die Frau des Verstorbenen noch im Ort wohnt. Sie beruft sich darauf, »allen im Landkreis« sei bekannt, dass der Mann 1979 im Kanal den Freitod gesucht habe. (1986)

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Nachrichtenbearbeitung

Einer der seinerzeit in Nicaragua entführten deutschen Aufbauhelfer wendet sich gegen einen Kommentar in einer Tageszeitung, der sich unter der Überschrift »Die Kriegsdienstverweigerer mit der Kalaschnikow« mit der Tätigkeit einer Hilfsorganisation in Nicaragua befasst. Die Bewaffnung der Helfer, der Einsatz eines namentlich genannten Deutschen und die Umstände, die zu dessen Tod geführt haben, seien falsch dargestellt. Als Betroffener dieser Berichterstattung beantragt er über den Deutschen Presserat eine Gegendarstellung. (1986)

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