Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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7053 Entscheidungen
Eine Illustrierte entnimmt einer Fachzeitung das Zitat eines Wissenschaftlers und erweckt in einem eigenen Bericht über die hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern den Eindruck, dass dieses Zitat ihr gegenüber ausgesprochen worden ist. Eine zweite Zeitschrift verfährt ähnlich und verfälscht das Zitat als wörtliche Aussage in der Titel-Unterzeile. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess: Es geht um ein Sittlichkeitsdelikt. Der Autor erwähnt eine Schutzbehauptung des Angeklagten, der damit die betroffenen Kinder belastet. Der Artikel nennt weder den Angeklagten noch die beiden erwähnten Kinder namentlich oder auch nur mit Anfangsbuchstaben. Auch der Ort des Geschehens ist nicht erkennbar. Die Mutter eines der Kinder beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Belastungen, die ihrer Familie auch durch die Berichterstattung erwachsen sind. (1986)
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Eine Beschwerde wendet sich gegen einen Kommentar in einer Lokalzeitung mit der Schlagzeile »Presse ausgesperrt - oder wie ein Vorsitzender seinen Kopf durchsetzt«. Der Autor befasst sich unter Bezugnahme auf einen vorangegangenen Bericht mit einem Flugzeugabsturz und dem daraus resultierenden Unfrieden im Verhältnis zwischen der betroffenen Fliegergruppe und der örtlichen Zeitung. (1986)
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Eine Umweltinitiative beklagt die »geradezu beispiellose Kampagne« einer Lokalzeitung, die in der Behauptung gipfelt, die Gegner einer geplanten Industrieansiedlung schreckten nicht einmal vor der Fälschung von Unterschriftslisten zurück. Dieser Vorwurf ziele allein auf die Umweltinitiative, da diese als einzige eine Unterschriftenaktion durchgeführt habe. Der Verleger der Zeitung teilt dem Deutschen Presserat mit, dass er gegenüber den Gegnern der erwähnten Industrieansiedlung zu keinen Zugeständnissen mehr bereit sei und dass »Ergüsse der Grünen im Papierkorb landen«. (1986)
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Unter der Überschrift » Verbotene Liebe -Schüler erwürgt Lehrerin im Bett« berichtet eine Boulevardzeitung über einen Mordfall. Dabei veröffentlicht sie Einzelheiten aus dem Privatleben der Ermordeten und lässt keinen Zweifel daran, dass ein als tatverdächtig festgenommener Schüler der Täter ist. Der Verdächtige wird durch Nennung des Vornamens und Angabe des Alters identifizierbar. (1986)
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Unter der Überschrift »Zum Schluss gab es >Prügel< für die Verteidiger« berichtet eine Lokalzeitung über einen Prozess, bei dem die Verteidiger des Angeklagten versucht hätten, die Richterin »auszutricksen«. Die Richterin habe in einem Schlusswort die Verteidigung gescholten und die Rechtsanwälte hätten grußlos den Saal verlassen. Einer der betroffenen Rechtsanwälte beanstandet die Formulierungen »Prügel« und »austricksen« und bestreitet das grußlose Verlassen des Gerichtssaals. Der Redakteur steht nach wie vor zu seinem Bericht und bietet weitere Zeugen zum Beweis der Richtigkeit an. (1986)
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Eine Lokalzeitung wirft dem Rechtsdirektor der Stadt vor, während eines Smog-Voralarms mit »Alles-nicht-so-schlimm«-Parolen die Situation »zynisch« verharmlost zu haben. Die Zeitung druckt eine Entgegnung des Betroffenen in vollem Wortlaut ab, fügt jedoch einen offenen Brief des Redakteurs hinzu, in dem der Vorwurf des Zynismus aufrechterhalten wird. (1986)
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Bei einer Spazierfahrt über einen Waldweg stürzt ein Auto die Böschung hinab, gerät in Brand, die Lebensgefährtin des Fahrers kann sich nicht befreien, verbrennt lebendigen Leibes. Die Lokalzeitung berichtet und kommentiert. Die Tochter der Verunglückten beschwert sich über die »ehrverletzende und würdelose Darstellung« ihrer Mutter. Der Lebensgefährte des Unfallopfers werde diffamiert, die gute Partnerschaft, »bei der nun für den ganzen Landkreis ersichtlich ein größerer Altersunterschied bestand«, nachträglich in ein anderes Licht gerückt. (1986)
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