Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Kündigung eines Abonnements

Ein Leser äußert sich in einem Brief an seine Zeitung in drastischen Worten zu einem Kommentar. Die Redaktion antwortet ihm, der Brief werde nicht veröffentlicht, da er nur Beschimpfungen enthalte. Da ihm nicht zugemutet werden könne, die Zeitung weiter zu lesen, kündige diese ihrerseits das Abonnement und werde ab Januar die Lieferung einstellen. In einem weiteren Schreiben teilt der Verlag dem Verfasser des Leserbriefes mit, er werde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Der Betroffene ruft den Deutschen Presserat an. Er will wissen, ob es den Richtlinien für die publizistische Arbeit entspricht, einen Leserbrief abzulehnen, und ob der Verlag wegen seiner »monopolartigen Stellung« nicht zur Lieferung der Zeitung verpflichtet ist. Die Zeitung selbst vertritt die Auffassung, dass ein Verlag das Recht hat, ein Abonnement von sich aus zu kündigen. Dies sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Einen Zwang für den Verlag, einen bestimmten Leser zu beliefern, könne es nicht geben. (1989)

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Namensnennung

Eine Lokalzeitung berichtet über die gescheiterten Erpressungsversuche eines jungen Mannes zum Nachteil eines ),bekannten Gastronomen« und eines Spielhallenbesitzers. Der Beitrag bezieht sich auf Ermittlungen der Kriminalpolizei und schildert Einzelheiten des Tatverlaufs. Während der »Gastronom« als ein Opfer der Straftat anonym bleibt, erwähnt der Artikel mehrmals den vollen Namen des ebenfalls betroffenen Spielhallenbesitzers, dessen Firma und dessen Aktivitäten als Vereinssponsor. Der Mann sieht sich in seiner Privatsphäre verletzt. (1989)

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Stellungnahme eines Betroffenen

Ein als Vereinssponsor bekannter Unternehmer beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei wortgleiche Veröffentlichungen in zwei Regionalzeitungen, die sich mit Renovierungsarbeiten in seiner Privatvilla befassen. Nachdem drei Jahre lang gebaut worden sei, beginne der Bauherr nun, an den Handwerkerleistungen »herumzumäkeln« und die Zahlungen einzustellen, behaupten die Zeitungen. Ein Glaser habe ihn inzwischen zur Zahlung verklagt, andere Handwerker seien gewillt, gleiches zutun. Der Artikel zitiert Handwerker, die meinen, nicht Zahlungsunfähigkeit sei die Ursache des Verhaltens des Unternehmers. Vielmehr betreibe der Mann ein Spiel, er habe viel Geld für Anwälte. Der Betroffene sieht sich verächtlich gemacht. Außerdem habe er keine Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. (1989)

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Leserbrief

Eine Nachrichtenagentur verbreitet die Meldung von einem Brand in einem spanischen Atomkraftwerk. Diese Meldung wird von einerdeutschen Großstadtzeitung nicht übernommen. Daraufhin erhält die Redaktion einen Leserbrief. Der Autor will wissen, warum über diesen spektakulären Fall nicht berichtet wird. Die Redaktion veröffentlicht einen Ausschnitt des Briefes, in dem der Vorfall dargestellt wird. Anstatt auch die Frage des Lesers zu übernehmen, warum darüber nicht berichtet worden sei, leitet die Redaktion den Text mit der eigenen Formulierung ein: »Wie Sie kürzlich meldeten ...«. Auf den Protest des Verfassers hin erscheint der Ausschnitt des Leserbriefs ein zweites Mal, diesmal jedoch ohne den redaktionellen Halbsatz. In den folgenden Tagen berichtet die Zeitung in zwei Meldungen über den weiteren Verlauf des Zwischenfalls in Spanien. Der Verfasser des Leserbriefs sieht seine Äußerungen manipuliert und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1989)

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Unfallopfer

Ein 20jähriger Bergsteiger stürzt ab, wird tot geborgen. Die Lokalzeitung schildert den Unfall, nennt die Namen des Opfers und eines Zeugen. Weitere Personen, die am Geschehen beteiligt sind, werden nur mit Initialen gekennzeichnet. In einem Leserbrief erläutert der Vater des Bergsteigers den Unfallverlauf aus seiner Sicht. Diese Stellungnahme wird um die Kritik an der Namensnennung gekürzt und 14 Tage später veröffentlicht. Der Vater wendet sich daraufhin an den Deutschen Presserat. (1989)

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Kritik am Asylantenrecht

»Die Mörder sind unter uns« stellt eine Zeitschriftfest. Unter dieser Schlagzeile berichtet sie über »Religions-Terroristen« arabischer Herkunft, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, wo sie »alle Gesetzeslücken ausnutzen können«. So sei in einer süddeutschen Stadt ein Mann untergetaucht, der wegen Mordverdachts in Spanien inhaftiert war und dann freigepresst wurde. Das Mitglied einer Kampfgruppe, indem Bericht mit Namen genannt, habe in der Bundesrepublik politisches Asyl beantragt, sei wegen Diebstahls hier inzwischen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Interessengemeinschaft von Flüchtlingen hält den Bericht für hetzerisch und persönlichkeitsverletzend. Die Informationen seien unter falschem Vorwand und unter Bruch des Sozialgeheimnisses beschafft worden. (1989)

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Leserbrief

In einer Tageszeitung erscheinen neun Leserbriefe. Alle befassen sich mit Äußerungen eines Abgeordneten im Landtag zu umstrittenen Promotionsverfahren an einer Universität des Landes. Alle neun Leserbriefe stammen von fingierten Absendern. Die Redaktion stellt dies in einer der folgen Ausgaben unter der Überschrift »Fingierte Leserbriefe« richtig. Sie bedauert, dass es ihr trotz großer Sorgfalt hier nicht vollständig gelungen sei, die Echtheit der Leserbriefe zu überprüfen. Der betroffene Abgeordnete beklagt, dass die Richtigstellung seinen berechtigten Interessen nicht gerecht wird. (1989)

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Foto eines Unfallopfers

Namensnennung

Unter der Überschrift »Nach 38 Operationen ein Krüppel« schildert eine Tageszeitung die Krankheits- und Leidensgeschichte einer 39jährigen Frau. U. a. wird mitgeteilt, dass die Frau gegen einen der sie behandelnden Ärzte den Vorwurf erhebt, schwere Behandlungsfehler begangen zu haben. Wegen dieses Vorwurfs hat die Frau Gutachten in Auftrag gegeben und gegen den Arzt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld erhoben. Zu dem Artikel werden Leserbriefe veröffentlicht, darunter einer, der die Position des betroffenen Arztes vertritt. Jener beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel berichte von vielen Ärzten, aber nur er werde namentlich genannt. Damit werden ihm alle angeblichen Fehlleistungen anderer Ärzte angelastet. (1989)

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Trennung von Text und Anzeigen