Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7408 Entscheidungen
Eine Zeitung berichtet über den Strafprozess gegen die Inhaberin eines Restaurants, der vorgeworfen wird, ihren Gästen verdorbene Speisen angeboten zu haben. Bei voller Namensnennung der Angeklagten wird mitgeteilt, die Frau habe sich zunächst wegen Krankheit verhandlungsunfähig gemeldet, sei dann aber von einem Arzt herbeigeholt worden. »Eine Sonnenbrille und ein Kopftuch schützten sie zwar vor Wind und Sonne, nicht aber vor der Anklage der Staatsanwaltschaft«. Sie bestreite Wie Tat und »lamentiere«, dies sei Schuld der Angestellten. Die Anwälte. der Frau legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Die Schuld der Frau sei zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht festgestellt gewesen. (1990)
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Unter der Überschrift » Verschwinde, sonst erschieße ich dich! - Der Major und die Nachbarin« berichtet eine Lokalzeitung über einen Strafprozess gegen den »Major Winfried K. (42) «, der wegen Beleidigung und Bedrohung seiner Wohnungsnachbarin verurteilt wurde. Der Artikel wird mit der Bemerkung eingeleitet, der Major habe mitunter seinen Umgangston vom Kasernenhof mit nach Hause genommen und dann habe es regelmäßig Ärger mit den Nachbarn gegeben. - Eine Woche später stellt die Zeitung klar, der erwähnte »Major Winfried K.« sei kein Angehöriger der Bundeswehr. Um die Identität des tatsächlich Betroffenen unkenntlich zu machen, habe die Redaktion dessen Namen und Berufsbezeichnung verändert. So sei der fiktive »Major K.« entstanden. Zwei Beschwerdeführer unterstellen der Redaktion, sie habe in tendenziöser Weise die fiktive Person konstruiert. Die Zeitung hätte sich gegenüber den Soldaten öffentlich entschuldigen müssen. Der Abdruck von Leserzuschriften sei verweigert worden. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über die Ermittlungsergebnisse zum Mord an einem jungen Mädchen, der im Verbreitungsgebiet der Zeitung geschehen ist. Die Schlagzeile lautet: »Wegen Wettschulden wurde 13-jährige Sabine von Mitschüler erdrosselt«. Die Leser erfahren, dass der 14-jährige »Martin«, »Schüler der 8. Klasse der Hauptschule...«, als »Mörder« des Mädchens gefasst worden sei und die Tat gestanden habe. Der Tathergang wird geschildert. Es wird berichtet, der Täter komme aus einem intakten Elternhaus und sei als ganz normaler Schüler beschrieben worden. Zum Artikel erscheint ein Foto, das den 14jährigen mit zwei Kripobeamten zeigt. Zwei Journalistik-Studenten beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie beanstanden Namensnennung und Abbildung des jugendlichen Straftäters. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet, wegen angeblicher Bestechungsvorwürfe ermittele jetzt der Staatsschutz gegen ein Mitglied einer Bürgeraktion. Der Name des Betroffenen wird genannt. Ein Foto, das ihn inmitten einer Gruppe von Kundgebungsrednern zeigt, illustriert den Bericht. Im weiteren Text wird mitgeteilt, der Genannte habe in einer öffentlichen Veranstaltung erklärt, ein Unternehmen, das Müllverbrennungsanlagen herstelle, habe Kommunalpolitiker bestochen. Dadurch seien die Ermittlungsbehörden veranlasst worden, diese Vorwürfe zu untersuchen. In diesem Zusammenhang sei auch der Mann gehört worden. Ein Mitglied der Bürgeraktion, das gleichfalls auf dem Gruppenfoto abgebildet ist, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel mache unbequeme Bürger zu Staatsfeinden. Die Überschrift und das Foto erweckten den Eindruck, der Staatsschutz ermittele gegen alle abgebildeten Personen. (1990)
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Eine Tageszeitung kommentiert ein internes juristisches Gutachten für den Innenausschuss des Landtages. Autor des Gutachtens ist ein Beamter des Wissenschaftlichen Dienstes, der unter der früheren Landesregierung persönlicher Referent des Justizministers gewesen ist. Dessen Gutachten zum Richterwahlgesetz gelange nun zu einem anderen Ergebnis als es früher von der seinerzeit regierenden Partei vertreten worden ist. Der Kommentator nennt in der Überschrift den Namen des Gutachters und verbindet ihn mit dem Begriff »wendig«. Der Beamte teile die Meinung seines früheren Dienstherren nun nicht mehr. »Böse Zungen unken, im Zweifelsfall passe sich ein Wissenschaftlicher Dienst eben der Auffassung seiner jeweiligen Landtagsmehrheit an.« Indessen habe der »wendige ...« aber alle Spielregeln eines juristischen Gutachtens professionell eingehalten. Der betroffene Beamte beschwert sich: Der Kommentar enthält unbegründete Beschuldigungen. (1990)
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35 Schafe und Lämmer verbrennen In einem Stall. Die Lokalzeitung berichtet darüber und kommentiert den Fall. » Wachsamkeit ist angesagt« verkündet der Autor in der Überschrift. Er meint, beiden Tätern handele es sich meistens um Leute, die psychisch nicht gesund seien. Krank oder nicht, so etwas sei gemeingefährlich. Angesichts dieser unbeschreiblich gemeinen Tat finde er, der Kommentator, es gar nicht so unsympathisch, einen »geschnappten Brandstifter« erst »nach entsprechender Vorbehandlung« an die Polizei auszuliefern. Eine Fraktion im Kreistag findet es unverzeihlich, dass eine Zeitung derartige Gedanken an Lynchjustiz verbreitet, und schaltet den Deutschen Presserat ein. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet über die Fahndung nach einem jugendlichen »jugoslawischen Landfahrer« und »ausgebufftem Einbrecher«, dem zahlreiche Straftaten zur Last gelegt werden, dessen genaues Alter und dessen Herkunft aber nicht ermittelt werden konnten. - Im nachhinein bedauert die Redaktion diese Form der Veröffentlichung. Die Chefredaktion ermahnt ihre Mitarbeiter, künftig derartige Verunglimpfungen zu vermeiden. (1989)
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»Einbrecher im Anmarsch?« fragt eine Lokalzeitung in der Schlagzeile eines Berichts über den anonymen Brief eines Bürgers an die Polizei, der die Vermutung äußert, »eine Gruppe von Roma und Sinti« bereite sich auf einen größeren Einbruchs-Coup in Deutschland vor. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet von einer Warnung der Polizei vor “Landfahrern” und wirft die Frage auf, ob “Landfahrer” für eine Reihe von Einbrüchen in der letzten Zeit verantwortlich seien. In der Nähe der Tatorte hätten ”Landfahrer” Waren angeboten, die offensichtlich aus Einbrüchen stammten. (1988)
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In einer Kurzmeldung teilt eine Lokalzeitung ihren Lesern mit, in einer Gerichtsverhandlung habe der Angeklagte Hand an sich gelegt. Die Überschrift lautet: »Roma schnitt sich vor Gericht in den Hals«. (1989)
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