Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
Eine Lokalzeitung berichtet, dass die Vorstandswahl einer politischen Partei in der Stadt angefochten werde. Dies sei eine Folge von Auseinandersetzungen innerhalb der Partei sowie zwischen Orts- und Kreisvorstand. In einem Kommentar dazu heißt es, der interne Streit sei von einer kleinen Gruppe angezettelt worden. Zu dieser Gruppe, die drauf und dran sei, die kommunalpolitische Arbeit in der Mehrheitspartei der Stadt Lahmzulegen, zählt der Autor u. a. auch das sogenannte »Heidelberger Patientenkollektiv«. Drei Tage später stellt die Redaktion des Blattes klar: »Heidelberger Patientenkollektiv« sei die von der Partei selbst benutzte Ironische Bezeichnung für eine Gruppe von Nörglern und Querulanten. Eines der betroffenen Parteimitglieder lege Wert auf die Feststellung, dass es mit dieser Gruppe nichts zu tun habe. In einer »Gegendarstellung« mit redaktioneller Anmerkung geht die Zeitung später nochmals auf den Kommentar ein. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wird der Vergleich mit der terroristischen Vereinigung beanstandet (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über das Bemühen eines Bürgers der Stadt um Rückkehr in eine Partei, die für ihn jedoch moralisch nicht mehr tragbar sei, »sollte der Parteitag im Juli den Vorstand bestätigen (da hat doch keiner ein einwandfreies Führungszeugnis)«. In einem anderen Bericht stellt die Zeitung den Austritt weiterer Parteimitglieder als Protest gegen den undemokratischen Führungsstil des Kreisvorsitzenden dar. Die Redaktion gibt die Vorwürfe der Parteimitglieder wieder. U. a. sei der Antrag, eine Aussprache über den Vorsitzenden zu führen, nach einer für ihn typischen, äußerst undemokratischen Diskussion »niedergestimmt« worden. Der Landesverband der Partei beschwert sich. Unzulässig sei die Behauptung, keines der Vorstandsmitglieder habe ein einwandfreies Führungszeugnis. Unzulässig sei auch, eine Abstimmungsniederlage mit »niederstimmen« zu bezeichnen. (1989)
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Eine Tageszeitung meldet den Tod eines Journalisten. Sie nennt seinen Namen, die Stadt, in der er starb. Sie berichtet über die Todesursache: Die Immunschwäche Aids. Die Ehefrau des Verstorbenen sieht mit dem Hinweis auf die Krankheit die Intimsphäre ihres Mannes verletzt (1989)
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Eine Lokalzeitung schildert die Geschichte eines neunjährigen Mädchens, das In Sekten und Kommunen aufwächst und erst acht Monate lang die Schule besucht hat. Aus der Sicht des Vaters, der sich gerichtlich um Kontakte zu dem Kind bemüht, werden das Leben des Kindes und die Entwicklung der Mutter als Sektenangehörige beschrieben. Der Name des Vaters wird genannt, sein Foto veröffentlicht Ein ähnlicher Artikel erscheint vier Wochen später In einer Zeitschrift. Die Mutter des Kindes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht sich diffamiert, beanstandet die einseitige Darstellung von Einzelheiten aus dem Privatleben der Beteiligten. (1989)
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Ein Leserbrief in einer Lokalzeitung nimmt zu Demonstrationen gegen eine Kundgebung Rechtsradikaler Stellung, die am Tag des Erscheinens geplant sind »Grünrote Gesinnungsgenossen« sowie DGB hätten das Ziel, die Veranstaltung. zu verhindern: Der Leserbriefschreiber nennt dann Namen, die sich die Bürger merken sollen. Wenn es zu Auseinandersetzungen und Sachschäden komme bis hin zu Körperverletzungen, dann liege zumindest die geistige Urheberschaft bei diesen Leuten, während die Drecksarbeit durch die anreisenden roten Schläger- und Chaotentrupps übernommen werde. Im Polizeibericht der Zeitung am folgenden Tag wird mitgeteilt, dass Demonstranten tatsächlich Mitgliedern der Veranstalter den Zugang zur Kundgebung zu verwehren suchten. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Der Leserbrief löst eine Beschwerde beim Deutschen Presserat aus. Politische Gegner - so der Beschwerdeführer - werden in Form einer Schwarzen Liste genannt und dem Volkszorn ausgeliefert. (1989)
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Eine Lokalzeitung kritisiert die Verwendung von »fragwürdigem Unterrichtsmaterial« an der Kaufmännischen Schule der Stadt. Schülern solle mit Ausdrücken wie »Spaghettifresser« und »Den verdammten Ausländern gehört der Führerschein entzogen« beigebracht werden, wie ein sachlicher Bericht auszusehen habe. Das Unterrichtsmaterial sei fragwürdig, wenn es unkommentiert bleibe. Es habe unter Ausländern zu Unruhe geführt Warum die Schule es verwendet habe, sei nicht zu erfahren gewesen, da ein Gesprächspartner von der Schule nicht zu erreichen gewesen sei. Zwei Wochen später veröffentlicht die Zeitung unter der Überschrift »Nicht ausländerfeindlich« eine Stellungnahme der Schule. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wirft eine Lehrerin der Schule dem Verfasser der kritischen Betrachtung vor, ungeprüft Behauptungen übernommen zu haben, die beim Leser Eindrücke entstehen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet über den Wahlkampf in Berlin, über Filz und politische Fehlleistungen der bislang Regierenden. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, Kripo-Beamte seien im Ressort eines bis dato von Filzvorwürfen unbelasteten Senators auf korruptionsverdächtige Vorgänge gestoßen. Wörtlich heißt es: »Statt jedoch der Sache auf dem Dienstweg nachzugehen, formulierten sie ihre Ermittlungsresultate in einem Brief – „Aktion Sauberkeit“ - und baten die Staatsanwaltschaft um Übernahme.« Abschließend wird mitgeteilt, dass der Senator die Filzvorwürfe bestreitet. Darüber hinaus beschwert sich der Senator beim Deutschen Presserat. Er hält die Behauptung, der anonyme Brief sei von Kriminalbeamten verfasst, für nicht belegt, und sieht In der Veröffentlichung eine Ehrverletzung. (1989)
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Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluß mit, daß ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden mußte. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)
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Auf sechs redaktionell gestalteten Seiten einer Lokalzeitung wirbt eine Partei für ihre Politik. Die Seiten sind am oberen Rand mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet, ansonsten aber in gleicher Aufmachung wie die Rubriken »Sport« oder »Politik« mit der Bezeichnung »Pluspunkt« versehen. Zwei Leser halten diese Form der Parteiwerbung für bedenklich, da sie den Eindruck eines redaktionellen Textes erweckt. (1989)
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