Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Satire

Zitat

Wahrheitsgehalt

Um sich vor den Katzen eines Mieters zu schützen, spannt ein Hauseigentümer unterhalb des Küchenfensters der Katzenhalter mehrere Reihen Stacheldraht. Eine Lokalzeitung berichtet darüber und zeigt ein Foto des Wohnungsmieters aus einer Perspektive, die den Eindruck vermittelt, der Mann lehne sich hinter einigen Reihen Stacheldraht aus dem Fenster. In der Unterzeile findet sich der Satz: »Mit Stacheldraht vorm Fenster ins neue Jahr«. Der beschwerdeführende Hauseigentümer beanstandet, der Artikel erwecke den Eindruck, als ob die Mieter hinter Stacheldraht leben müssten. Überschrift und Bild verfälschten den Sachverhalt und stimmten nicht mit dem - unbestritten korrekten - Text überein. (1987)

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Missstände

Diskriminierung von ausländischen Frauen

Die Leserin einer Boulevardzeitung wendet sich gegen einen Artikel unter der Überschrift »Immer mehr Deutsche heiraten AusländerInnen. Ausländische Frauen: erotisch und genügsam«. Sie beanstandet die Auflistung von Nationalitäten und Zuordnung bestimmter Eigenschaften von Frauen und hält diese Darstellung für »in äußerster Weise sexistisch und rassistisch«. (1988)

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Presse und Polizei

Gerüchte

Namensnennung

Milieuschilderung

Unter der Überschrift »Einige >Pennertreffs< Bürgern ein Ärgernis« berichtet eine Lokalzeitung über das Verhalten von Nicht-sesshaften in der Stadt und ihr Verhältnis zu deren Bürgern. Der Artikel beginnt mit der Feststellung, die als »Penner« bezeichneten skurrilen Zeitgenossen sprächen auf Kosten von Vater Staat permanent dem Alkohol zu. Der Autor schildert die Folgen des Alkoholkonsums und die damit verbundenen »Unzumutbarkeiten« für die Bürger. Ein Leser des Blattes legt Beschwerde ein beim Deutschen Presserat. Der Artikel erzeuge Pogromstimmung gegen Nicht-sesshafte. Die Redaktion erklärt, sie habe auf einen Missstand aufmerksam machen, die Behörden zu Maßnahmen herausfordern und den betroffenen Nicht-sesshaften in ihrer Situation Hilfe vermitteln wollen. (1988)

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Anmerkungen der Redaktion

Eine Lokalzeitung veröffentlicht die Pressemitteilung einer Partei, die sich für die Schaffung einer Fußgängerzone im Ort ausspricht. Der Beitrag ist mit dem Namen des Pressereferenten der Partei unterzeichnet in den laufenden Text hat die Redaktion Bemerkungen eingefügt, auf deren Urheberschaft sie am Schluss mit dem Zusatz hinweist »( ) ... Anmerkung der Redaktion«. Auf derselben Seite berichtet die Zeitung ausführlich über das Thema Fußgängerzone und über Gegenstimmen. Sie ruft die Leser zur Meinungsäußerung auf. Die betroffene Partei und ihr Pressereferent sehen sich durch die in den Text eingefügten Bemerkungen ins Lächerliche gezogen und verunglimpft. Berichterstattung dieser Art habe nichts mit zulässiger Kritik und Glossierung des politischen Themas zu tun. (1988)

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