Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7408 Entscheidungen

Erwähnung der Religionszugehörigkeit

Unter der Überschrift »Die Geschäfte der Seelenfänger« behauptet eine Zeitschrift, Anhänger einer Sekte drängten mit aggressiven Methoden ins Immobiliengeschäft und gründeten laufend neue obskur: Vereine, um leichtgläubige Menschen auszunehmen. Berichtet wird über das Beispiel einer Wohnungsgesellschaft, die eine billige Mietwohnung freimachen und teuer verkaufen wollte, was den Mieter in den Selbstmord getrieben habe. Für Tarnorganisationen der Sekte sei u.a. die Anschrift dieser Gesellschaft angegeben worden. Der Firmeninhaber folge der Aufforderung der Sekte, für sie Geschäfte zu tätigen und Geld zu machen. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung verletze die Mitglieder der Sekte in Ihrer Menschenwürde, indem sie aufgrund ihrer religiös-weitanschaulichen Überzeugung als ungeeignete und gefährliche Geschäftsleute dargestellt werden. Die Zeitschrift bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf ein Gerichtsurteil. Zwar gehöre ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis grundsätzlich zu dem von dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfassten Sphärenkreis. Diesen Schutz gebe aber selbst auf, wer sein Bekenntnis in die Öffentlichkeit trage,' auch indem er sich an hervorgehobener Stelle engagiere. Dies habe der Firmenchef im vorliegenden Fall getan, indem er zwei Grundstücke für die Errichtung einer Sektenschule erwarb. (1990)

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Wahrheitsgehalt

Umgang mit Stasi-Akten

In einem groß aufgemachten Exklusiv-Beitrag zitiert eine Illustrierte Äußerungen prominenter Politiker über politische Gegner und Freunde der eigenen Partei. Entnommen sind die oft wenig schmeichelhaften Bemerkungen Protokollen, die der DDR-Staatssicherheitsdienst über Telefonabhöraktionen angefertigt hat. In der Schlagzeile des Textes wird die Befürchtung artikuliert, die erschnüffelten Interna könnten Munition für die deutschen Wahlen liefern. Betroffen ist auch ein Fraktionsvorsitzender in einem westdeutschen Landtag. Er soll in einem Telefongespräch z. B. von seinem Bundesvorsitzenden behauptet haben, der esse keinen Fisch und kein Fleisch, der werde nichts. Ein Rechtsstreit wird für erledigt erklärt, nachdem sich die Zeitschrift verpflichtet hat, aus dem Stasi-Material nichts mehr zu zitieren. Zwischenzeitlich hat der Betroffene auch den Deutschen Presserat angerufen. Er kann sich an das Telefongespräch nicht mehr erinnern. Selbst wenn es Mitschnitte gebe, könne niemand ausschließen, dass sie aus dem Zusammenhang gerissen oder sinnentstellt wiedergegeben worden seien. Zitate daraus seien ein schwerer Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Die Veröffentlichung vollende die kriminellen Praktiken des Staatssicherheitsdienstes. (1990)

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Wahlberichterstattung

In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wendet sich eine Partei gegen die Wahlkampfberichterstattung mehrerer Tageszeitungen vor den Landtagswahlen. Thema der Berichterstattung ist jeweils das Wahlprogramm der Partei, insbesondere die Forderung, den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches ersatzlos zu streichen. Dies hätte zur Folge, so die Presseberichte, dass sexuelle Handlungen von erwachsenen Männern an 14- bis 18jährigen gleichen Geschlechts nicht mehr bestraft würden. In diesem Zusammenhang erinnern einige der Blätter an die weitergehende Forderung, Sex mit Kindern freizugeben, welche die Partei einige Jahre zuvor gestellt, jedoch später wieder verworfen hatte. Die Beschwerdeführer sehen sich fehlinterpretiert und vermuten, dass die Zeitungen eine übereinstimmende Berichterstattung abgesprochen haben. (1990)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Auf Bitten der Polizei schildert ein Lokalblatt eine Reihe von Diebstählen, in die Frauen verwickelt sind, nach denen gefahndet wird. Die Überschrift »Diebische Zigeunerinnen« wird im Text wiederholt und in »diebische Elstern« variiert. Mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat konfrontiert, erklärt die Redaktion den Hinweis »Zigeuner« als ein Unterscheidungsmerkmal, das bei der Fahndung hilft, daher sachlich notwendig ist.

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Namensnennung

Unter der Überschrift »Rektor als Urkundenfälscher?« berichtet eine Lokalzeitung über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Schulleiter, der zugleich Mitglied des Stadtrates ist. Dem namentlich genannten Mann werde vorgeworfen, wiederholt im Dienst Urkunden gefälscht zu haben, indem er Prüfungsarbeiten abänderte, um ein besseres Gesamtergebnis zu erzielen. Ein »Insider« wird mit der Aussage zitiert, so habe sich der ehemalige Lehrer seinen Aufstieg zum Schulleiter »gebaut«. Den Beitrag illustriert ein Foto des Betroffenen. Die gesamte Darstellung erwecke den Eindruck einer steckbrieflichen Ächtung, betont der Schulleiterin einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. (1990)

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Ehrverletzung

Der Vorsitzende des Ortsvereins einer Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei Veröffentlichungen in einer Lokalzeitung. Im ersten Beitrag geht es um Auseinandersetzungen des Parteivorsitzenden mit Mitgliedern der eigenen und einer anderen Partei über einen Wechsel im Amt des Bürgervorstehers. Nachdem der Vorsitzende einen Kandidaten der anderen Partei zunächst für wählbar gehalten habe, äußere er nun Bedenken, weil dieser Kandidat seinerseits immer wieder den amtierenden Bürgervorsteher zur Wiederwahl vorschlage. In einem zwei Tage später veröffentlichten Leserbrief wirft ein ehemaliges Parteimitglied dem Vorsitzenden vor, in verschiedenen Punkten der Auseinandersetzung zu lügen. Die Überschrift lautet: »... ist ein Lügner«. Auf Protest des der Lüge Bezichtigten druckt die Zeitung einige Tage später einen Leserbrief des Betroffenen sowie einen Hinweis, in dem die Redaktion ihr Bedauern über die Formulierung der Überschrift »... ist ein Lügner« ausspricht. (1990)

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Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

Eine Leserin einer Lokalzeitung stößt sich an einem Kommentar des Blattes, der nach ihrer Ansicht rassische Diskriminierung und Vorurteile schürt. Der Kommentar beginnt mit der Kinderfrage » Warum sind Zigeuner böse?«. Er schildert den Vorfall, bei dem bettelnde Zigeuner an der Haustür einem Kind eine Spardose entwendeten, leitet über zu der Feststellung, Pauschalurteile seien unzulässig, und beschreibt die Lebensweise dieser Menschen, deren Verhältnis zur übrigen Bevölkerung sich in den letzten Jahren entkrampft habe. Diese mühsam erreichte »Normalität" sei durch das massenweise Eindringen rumänischer Zigeuner nun aber mehr als in Gefahr. Es beginne »eine Lunte zu glimmen«. Probleme werden geschildert. Der Kommentator hält die rumänischen Zigeuner in der Heimat für nicht wirklich bedroht und schließt mit der Aussage, gegen eine so sinnlose Heimsuchung müsse ein Land sich wehren können. (1990)

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Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

Eine Lokalzeitung kommentiert den Lebensstil der Zigeuner und die Probleme ihres Aufenthalts in Deutschland. Der Meinungsbeitrag wird eingeleitet mit der Bemerkung, die Menschen am Ort hätten dicke Schlösser vor ihren Türen und Toren, um zumindest ihren engsten Lebensraum zu schützen, denn die Stadt sei »fest in den Händen der rumänischen Zigeuner«. Zwischen allgemeinen Abhandlungen über die Lebensweise der Zigeuner als »Nomaden« erscheint die Formulierung: "Ein wenig Mafia, ein wenig indisches Kastentum. Das, was in ... untergebracht ist, gehört der untersten Stufe an«. Ein Leser beklagt, dass in Zusammenhang mit den Konflikten, die durch die Aufnahme von 1400 Roma in der Stadt entstanden seien. Diskriminierung betrieben werde. (1990)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess gegen einen ehemaligen Anwalt, der zu seiner Verteidigung die Vermutung vorbringt, die Straftat sei tatsächlich als Racheakt von einer »feindlichen Zigeunersippe« durchgeführt worden. (1987)

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