Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
7550 Entscheidungen

Verdacht

Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Ausgaben, dass einer Richterin am Landgericht in einer Strafanzeige Rechtsbeugung vorgeworfen werde. Die Kammervorsitzende habe In einem Strafverfahren gegen einen kaufmännischen Angestellten verbotenerweise Unterlagen der Verteidigung kontrolliert. Vor vier Jahren habe die Staatsanwaltschaft schon einmal gegen die Richterin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Die Zeitung spricht von einem Justizskandal. Sie kommentiert den Fall und veröffentlicht Leserbriefe zum Thema. Die Betroffene wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Zeitung eine einseitige Ermittlung des Sachverhalts und die Veröffentlichung von falschen Tatsachen vor. Der Anwalt des Angeklagten habe nicht Anzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erhoben, sondern der Staatsanwaltschaft eine »Mitteilung über das - eventuelle - Bestehen eines Anfangsverdachts der Begehung einer strafbaren Handlung durch die Vorsitzende Richterin« unterbreitet. Sie sei in sämtlichen Artikeln mit vollem Namen genannt worden. Dadurch, dass auf Vorgänge vier Jahre zuvor verwiesen worden sei, die im Ergebnis zu keinem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung geführt hätten, seien die Vorwürfe gegenüber der Leserschaft vertieft worden. Die Redaktion bestreitet, Persönlichkeitsrechte der Richterin verletzt zu haben. Als Vorsitzende Richterin einer Wirtschaftsstrafkammer stehe sie im Licht der Öffentlichkeit. Aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass die Staatsanwaltschaft die Mitteilung des Rechtsanwalts als Anzeige« aufgefasst, habe. (1991)

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Vorwurf der Stasi-Tätigkeit

Unter der Überschrift »Die Alten geben noch den Ton an« berichtet eine westdeutsche Tageszeitung über die politischen Verhältnisse in einem Landkreis in einem der neuen Bundesländer. Dabei beschäftigt sich der Autor u. a. mit dem Vorsitzenden des Kreistages. Nicht dessen ungewöhnliche Sammlung von Kulturgütern (mit der sich inzwischen auch der Staatsanwalt beschäftige) errege in erster Linie die Gemüter der Bevölkerung. Es werde vielmehr als skandalös empfunden, dass sich dieser Mann trotz erwiesener Stasi Tätigkeit weigere, zurückzutreten. Statt Reformen zu stärken, hofierten die Landespolitiker der regierenden Partei »Altlasten« wie den Kunstsammler und Kreistagspräsidenten. Ein Freund des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Zeitung habe nicht belegte Behauptungen ungeprüft und ohne Nachfrage bei dem Politiker veröffentlicht. Die Redaktion rechtfertigt sich, sie habe die politische Auseinandersetzung und Aufarbeitung nach der »Wende« anhand des konkreten Beispiels darstellen wollen. Die Ereignisse im Kreistag und die damit verbundene politische Diskussion belegt sie mit einer umfangreichen Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen. (1991)

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Nachrichtenquelle

Produktinformation

Das Bundesgesundheitsamt beanstandet zwei Veröffentlichungen einer Zeitschrift. Unter der Überschrift »Pillen, die glücklich machen« werden in einem Heft mehrere Medikamente vorgestellt, die in seelischer Not helfen sollen. In einem weiteren Heft wird unter der Überschrift »Wundercreme: Jung über Nacht« die Wirkungsweise einer Hautcreme dargestellt. Beide Veröffentlichungen - so der Beschwerdeführer wecken bei zahlreichen Lesern unbegründete Hoffnungen. Die hier behaupteten positiven Wirkungen der erwähnten Arzneimittel werden nicht einmal in der Gebrauchsinformation der pharmazeutischen Industrie aufgeführt. Eine Reihe von Risiken bleibt dagegen unerwähnt. Werbende Berichterstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei außerhalb von Fachkreisen untersagt. (1991)

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Namensnennung

Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Artikeln über die Machenschaften einer Jugendsekte. Den Sektenmitgliedern wird eine rechtsradikale Gesinnung unterstellt. Die Eltern eines Mitglieds der Sekte werden in der Überschrift mit den Worten zitiert: »Unser Sohn ist eine Marionette«. Die Bezeichnung »rechtsradikal« verletze das sittliche und religiöse Empfinden der Sektenmitglieder, erklärt die Sekte in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Außerdem sei eines ihrer Mitglieder auf Grund der Daten in einem der Berichte zweifelsfrei identifizierbar. (1990)

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Volksverhetzung

In einer Stadt der früheren DDR wird ein Unternehmensberater aus dem Westen erschlagen aufgefunden. Unter der Schlagzeile »Angeber-Wessi mit Bierflasche erschlagen« verkündet eine Boulevardzeitung, der ganze Ort sei glücklich, dass der Mann tot sei. Ein Leser des Blattes stört sich an der reißerischen Aufmachung, der auf Hass und Neid zwischen Ost und West setze. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1991)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

In zwei Kommentaren setzt sich eine Zeitschrift mit dem Asylrecht von Zigeunern auseinander. Unter der Überschrift »Asyl für rumänische Zigeuner?« wird von einer »Flut« von rumänischen Zigeunern gesprochen, die in ein westdeutsches Städtchen schwappte. Bürger werden mit der Aussage zitiert: »Die Zigeuner klauen dir die Klobrille unterm Hintern weg!«. Von einer »Zigeunerinvasion« und von einem »ständig wachsenden Zustrom von Scheinasylanten« ist die Rede. Der Autor fragt: »Wer von denen ist schon echt politisch verfolgt?« und schließt mit der Bemerkung »Die Deutschen kommen vor den Zigeunern!«. - Unter der Überschrift »Schickt die Zigeuner dorthin zurück, von wo sie gekommen sind - sofort!« wirft derselbe Autorin einem weiteren Kommentar den Politikern vor, sie würden nur reden. »Aber vom Reden kriegt man die Zigeuner und die anderen Scheinasylanten nicht weg!« Die Rumänen würden sich von ihren ungeliebten Zigeunern »entsorgen«, die Zigeuner gehörten dorthin wieder zurück, von wo sie ungebeten und ohne zu fragen gekommen seien - »SO-FORT!«. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in beiden Artikeln eine Volksverhetzung: Die Leser werden unterschwellig zu gewalttätigen Aktionen angestachelt (1990)

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Meinungsäußerung

In einer Tageszeitung äußert sich ein bekannter Dramatiker über Raucher und Nichtraucher. Im Rahmen eines Vergleichs mit den Juden in der NS-Zeit stellt er die Aggressionen zwischen Rauchern und Nichtrauchern dar. Sein Essay trägt den Titel »Man wird Raucher nie ermorden«. Der Bund gegen das Zwangsmitrauchen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel greife diejenigen Politiker und Nichtraucher an, die Schutzmaßnahmen für Nichtraucher fordern. Diese Menschen würden als unmenschlich und verachtenswert dargestellt. Der Artikel sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Unsere Gesellschaft beginne in ganz aggressiver Form, Raucher nicht zu verteufeln, sondern ganz auszugrenzen - so der Standpunkt der Zeitung. Darauf habe der Autor hinweisen wollen. Ihm gehe es darum, das Bewusstsein für ein »Miteinander« zu stärken. (1991)

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Geflügeltes Wort

Eine Zeitschrift befasst sich mit dem Leiden von Asthmakranken. Die Therapie sei in den letzten Jahren zwar aufwendiger und teurer geworden, schreibt das Blatt, Hilfe scheine sie jedoch nicht zu bringen. Die Schlussfolgerung lautet: »Immer mehr Asthmatiker werden auch heute noch nur durch drei Lagen Friedhofskies von ihrer Krankheit geheilt«. Ein Leser des Blattes empfindet diese Formulierung als brutal. Der Artikel sei durchaus geeignet, asthmakranken Menschen den Selbstmord nahe zulegen. Die Redaktion hält einer entsprechenden Beschwerde beim Deutschen Presserat entgegen, der beanstandete Satz sei keine Erfindung der Autoren, sondern ein unter Ärzten und Asthmatikern geflügeltes Wort, das auf einem Ausspruch des berühmten amerikanischen Arztes Oliver Wendel-Holmes basiere. (1991)

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Produktinformation

Bundesgesundheitsamt und Bundesärztekammer beschweren sich über einen Beitrag in einer Frauenzeitschrift, die Über eine »Iss-dich-schlank-Kapsel« berichtet, die ein belgischer Arzt entwickelt habe und die seit einem Jahr erfolgreich sei. Zum Schlankwerden brauche man nur ein Rezept, eine Diät sei nicht erforderlich, und man werde nicht mehr rückfällig. Die Kapselkur sei eine medizinische Sensation. Ohne ärztliche Betreuung sei sie jedoch nicht zu machen. Die Kapsel biete »nur Vorteile«. Es sei möglich, dass einzelne Ärzte dazu unterschiedliche Ansichten hätten. »Sie sollten sich einen Arzt suchen, der ungewöhnliche Behandlungsmethoden von vornherein nicht ablehnt - einen Arzt also, mit dem sie reden können. « Sollte ein Arzt nichts davon halten, »müssen Sie entscheiden, ob Sie ihm vertrauen oder sich lieber einen anderen Arzt suchen «. In einem Kasten wird die Zusammensetzung der Kapsel beschrieben, dazu die Empfehlung gegeben, mit diesem Text in die Apotheke zu gehen, um sich die Kapsel zusammenstellen zulassen. Der Beitrag gibt auch die Stimmen einiger Personen wieder, die über Erfolge beim Abnehmen mit der Kapsel berichten (»Schlankschlucken ohne Verzicht«). Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, der Beitrag wecke unbegründete Hoffnungen auf leicht zu erreichende Schlankheit und den unbegründeten Eindruck der Harmlosigkeit der Präparate und vermittele unbegründet den Eindruck, die Präparate seien harmlos. Die Redaktion widerspricht dem Vorwurf, leichtfertig gehandelt zu haben. Ihre Berichterstattung sei sauber und abgewogen. (1991)

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