Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Gerichtsberichterstattung

Stellungnahme eines Betroffenen

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Unter einer Rubrik, die den Zeitungstitel mit dem Zusatz »extra-Baumarkt« verbindet, berichtet eine Tageszeitung über die Vorteile eines bestimmten Baustoffes beim Kellerbau. Eine Beschwerde beanstandet die unsachliche Einseitigkeit der Berichterstattung, die konkurrierende Baustoffe und Bauweisen abqualifiziere und damit gegen die lauteren Sitten verstoße. Die Zeitung erklärt, die Veröffentlichung basiere auf PR-Informationen und sei als Anzeige anzusehen. (1987)

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Öffentliches Ärgernis

Eine Tageszeitung berichtet im Lokalteil über die Aktivitäten eines »Modells«, das sich in einem Privathaus außerhalb des Sperrbezirks eingemietet hat und den Unmut der Anwohner auslöst. Sie kritisiert die Stadtverwaltung und fordert sie zum Eingreifen auf, Die Vermieter der Wohnung sehen in allen Beiträgen der Zeitung eine »Hetzkampagne«. (1987)

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Diskriminierung von Landfahrerkindern

Unter der Überschrift »Diebe saßen im Kleiderschrank« berichtet eine Tageszeitung überserienmäßig begangene Einbruchdiebstähle von Kindern und Jugendlichen, vor denen die Polizei warnt. U. a. heißt es in dem Bericht: »Bei den Tätern handelt es sich in fast allen Fällen um Landfahrerkinder.« (1987)

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Missstände

In einer Lokalzeitung wird berichtet, hinter einem alten Fabrikgebäude lagere ein ständig abgedeckter Gegenstand, von dem gesagt werde, es handele sich um einen fahrbereiten Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Artikel gibt Äußerungen von »Informanten« über die Person des namentlich genannten Besitzers wieder. Der Panzerbesitzer, als »Neonazi« und »Radikaler« bekannt, halte mysteriöse Treffen ab, veranstalte in Wäldern »Übungen« und Nachtwanderungen, zeige »merkwürdige« Verhaltensweisen. Der Betroffene macht vor dem Presserat geltend, es gehe nicht an, dass eine Zeitung geschäftsschädigende Äußerungen Dritter ungeprüft weitergebe. Er fordert die Zeitung auf, ihre Informanten preiszugeben. (1987)

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Stellungnahme eines Betroffenen

Ein Informationsdienst berichtet über die Kündigung eines Treuhandvertrags durch die Treuhänderin eines Bauherrenmodells und kritisiert ihr Geschäftsgebaren vor dem Hintergrund der erheblichen personellen Verflechtungen der Treuhänderin mit dem Initiator des Modells, ihrem Ehemann und Mitgesellschafter der Immobilienfirma. Dieser erhebt den Vorwurf, vor der Veröffentlichung keine Gelegenheit zu sachlich richtiger Darstellung erhalten zu haben. Zwar habe ihn der Informationsdienst schriftlich aufgefordert, zu der geplanten Veröffentlichung seine Stellungnahme abzugeben. Diese Aufforderung sei jedoch erst am Tag des Erscheinens der beanstandeten Nachricht ergangen. (1987)

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Meinungsäußerung

Eine Tageszeitung veröffentlicht ein Interview mit einem Politiker, in dem der Interviewer seinen Gesprächspartner fragt, was er zu einem namentlich genannten Richter sagt, »... dem die RZ in die Beine geschossen haben, weil er Flüchtlinge in den Foltertod ausgeliefert hat«. Ein Beschwerdeführer beanstandet, die Behauptung, der Richter habe Flüchtlinge in den Foltertod ausgeliefert, sei in ihrem Wahrheitsgehalt schlicht abwegig und grob ehrverletzend. (1987)

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Eine Tageszeitung berichtet in Wort und Bild über die zahnärztliche Behandlung eines Elefanten im Zoo. In der Überschrift wird das Fabrikat der Bohrmaschine namentlich erwähnt. Eine Beschwerde erhebt den Vorwurf der Schleichwerbung. Die Redaktion erklärt, der Formulierung der Überschrift seien differenzierte Überlegungen zur Wortwahl vorausgegangen. Der Begriff »Bohrmaschine« hätte mit dem üblicherweise zur Zahnbehandlung eingesetzten Gerät gleichgesetzt werden können. Der Begriff »Schlagbohrmaschine« hätte den Eindruck von Tierquälerei entstehen lassen können. Man habe den Markennamen genannt, der angesichts seines hohen Bekanntheitsgrades als Synonym für die Gattung dieser Art von Bohrmaschinen angesehen werden kann. (1987)

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