Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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7408 Entscheidungen
Eine Fachzeitung vergleicht verschiedene Registrierkassen. Dabei wird ein Produkt mit kritischen Anmerkungen bedacht, die auf Informationen basieren, die ein Journalist bereits zwei Jahre zuvor verbreitet hat Bereits damals war das beschriebene Gerät schon gar nicht mehr auf dem Markt. Dies war zu jenem Zeitpunkt auch dem Journalisten bekannt. Die Herstellerfirma sieht In dem veralteten Artikel eine Geschäftsschädigung, die Redaktion bedauert die Veröffentlichung, der Autor hüllt sich trotz mehrfacher Erinnerung in Schweigen. (1989)
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In einer Serie schildert eine Boulevardzeitung das rücksichtslose und verkehrsregelwidrige Verhalten von Radfahrern. Verkehrsexperten und Politiker werden zitiert, Leser äußern sich. Eine der Schlagzeilen fragt »Radfahrer - Rüpel der Nation?«. Der Präsident eines Automobilclubs, der in einer der Schlagzeilen eine Steuer für Radfahrer fordert und daraufhin bei der Redaktion gegen diese Unterstellung protestiert, wird in einer späteren Ausgabe mit der entgegengesetzten Aussage zitiert. Ein Interessenverband der Radfahrer sieht in der Folge eine Fülle von Verzerrungen und in der Formulierung »Rüpel der Nation« eine diskriminierende Pauschalbehauptung. (1989)
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Ein prominenter Sänger muss wegen einer Erkrankung Konzerte absagen. Eine Boulevardzeitung spricht von 18 Absagen innerhalb eines Monats, führt eine schwere Virusgrippe als Ursache an und zitiert den Sänger wörtlich: »Ich habe 39 Grad Fieber, bin völlig heiser«. Der Betroffene verlangt eine Gegendarstellung. Man einigt sich auf einen neuen Text in der gleichen Kolumne: Der Star-Tenor sei nach drei geplatzten Konzerten wieder fit, die Tournee könne jetzt weitergehen. In verschiedenen Pressemeldungen wird aber erneut über einzelne Ausfälle berichtet. Schließlich wird berichtet, der Sänger müsse drei Wochen in eine Klinik, die Tournee werde im nächsten Jahr nachgeholt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat verweist der Sänger auf mehrere Fehler: Es war keine Virusgrippe. Es wurden nur drei von 21 Konzerten abgesagt. Er wurde von seiner Frau gepflegt, musste nicht in eine Klinik. Zitate vermitteln den falschen Eindruck, als habe die Autorin mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Dabei hat der sich weder so noch in anderer Weise tatsächlich zu seiner Krankheit geäußert. Von 39 Grad Fieber war nie die Rede. Die Redaktion erklärt, ihre Erstmitteilung sei zutreffend gewesen. Mit seiner Richtigstellung habe der Sänger bewusst eine Falschmeldung inszeniert. Die Zitate seien der Autorin von einem Sprecher des Künstlers mitgeteilt worden. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet, in der Bundesrepublik könnte jeder zweite der schwer Nierenkranken durch Empfang eines Spenderorgans wieder ein weitgehend normales Leben führen. »Doch die westdeutschen Nierenverpflanzer liegen weit zurück- nicht nur weil es an Spendernieren mangelt: Ein Kartell von Medizinern, Geräteindustrie und Dialysevereinen ist darauf bedacht, die Zahl der Blutwäsche-Patienten hoch zu halten«, heißt es im Vorspann. So habe ein Interessenverband, der sich um Dialyse und Nierentransplantation sorge, die Unterstützung für die notwendige Erweiterung eines süddeutschen Transplantationszentrums verweigert, statt dessen ein neues Dialysezentrum vorgeschlagen. Daraufhin sei das Projekt nicht weiter verfolgt worden. Der zitierte Verband sieht Ärzte und Institutionen diffamiert und verächtlich gemacht. Der Artikel enthalte eine Fülle unwahrer Behauptungen. (1989)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht im Wortlaut ein Schreiben, mit dem ein Leser sein Abonnement gekündigt hat. Auf einer kompletten Heftseite kommentiert anschließend der Chefredakteur den Stil des Briefes, seine Sprache und die Zeichensetzung. Der Absender sieht sich durch das Zerpflücken seines nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Briefes lächerlich gemacht. (1989)
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Sozialforscher bitten die Redaktion einer Boulevardzeitung, ihre Leserinnen zur Beteiligung an einer Umfrage aufzurufen, die sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz betrifft. Der Redaktion wird zur Erläuterung eine kurze Darstellung des Projekts und eine Pressemitteilung über das Ergebnis eines Workshops zum selben Thema übermittelt. Ein Volontär, mit der Ausarbeitung des Anliegens betraut, hält die in der Presseerklärung dargestellten Interviews bereits für das Zwischenergebnis einer repräsentativen Umfrage. Unter der Schlagzeile »Anmache: Karriere-Frauen schlimm dran« enthüllt sein Bericht, dass jede Frau schon ein oder mehrere Male am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden ist: Als die Sozialforscher, die ihre Fragebogen tatsächlich noch gar nicht ausgegeben haben, die Verwechslung beanstanden, fragt die Zeitung ihre Leserinnen in einer zweiten Veröffentlichung zum selben Thema: »Anmache - wer hat Erfahrungen?«. (1988)
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Eine Lokalzeitung lässt in einer Kolumne den Oberbürgermeister zu Wort kommen, der sich unter Bezugnahme auf die »eingeläutete Wahlkampfzeit« zu »kritischen Fragen der Stadtpolitik« äußert. Der OB wirbt beim Leser um Verständnis für zahlreiche Baumaßnahmen in der Stadt. Die vielen Straßenaufbrüche seien zwar lästig, es stehe aber ein gutes Gesamtkonzept dahinter, und das Ergebnis werde der Qualität der Stadt zugute kommen. Außerdem nimmt der Oberbürgermeister Stellung zu »Politanträgen von links«, unter denen es manche »Seifenblase« gebe. Sechs Wochen später steht in der Zeitung ein Interview mit dem politischen Kontrahenten des OB, dessen Partei zuvor gegen die Kolumne protestiert hatte. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die OB-Kolumne enthalte parteipolitische Werbung. Sie verletze den Grundsatz der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung. (1989)
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In einem Bericht über die Neuordnung der Wehrdienstdauer verweist eine Boulevardzeitung auf die Mitwirkung eines namentlich genannten Offiziers im Führungsstab des Verteidigungsministeriums, der »zum Dank für seine planerischen Leistungen sogar General werden soll«. Dieser sieht sich durch die Veröffentlichung diffamiert. Die Verantwortung, die ihm die Zeitung unterstelle, habe er gar nicht. (1989)
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Im Fußballstadion der englischen Stadt Sheffield ereignet sich ein Unglück, bei dem mehrere Menschen ums Leben kommen. Ordnungskräfte haben nachträglich weitere Zuschauer in das bereits gefüllte Stadion eingelassen. Diese drängen so heftig nach vorne, dass die am Absperrgitter stehenden Menschen zusammengepresst werden. Unter dem Titel »Die Bilder der Todespanik« zeigt eine Wochenzeitschrift auf drei Fotos, wie ein junger Mann mehr und mehr an das Gitter gedrückt wird und schließlich leblos zusammensackt. Ein Leser führt in seiner Beschwerde an, es entspreche nicht mehr dem Informationsauftrag der Presse, in der Bilderreihe »herauszuvergrößern, wie der arme Kerl stirbt«. (1989)
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