Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Tatsachenschilderung

In einem Leitartikel beleuchtet der Chefredakteur einer Tageszeitung die politische Lage vor dem militärischen Angriff der USA auf Libyen. Ein Leser der Zeitung führt Beschwerde beim Deutschen Presserat, weil er die Veröffentlichung als »Vorab-Rechtfertigung einer kriegerischen Handlung« beanstandet. (1986)

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Werbung

Unter der Rubrik »Gesundheit aktuell« berichtet eine Zeitschrift über Empfängnisverhütung ohne Risiko, indem sie über eine nicht näher bezeichnete Studie zur sogenannten 3-Stufen-Pille bzw. Mikro-Pille referiert. Der Text nennt den Produktnamen und den Hersteller eines als »neu« und »Sensation« bezeichneten Pillenpräparates und stellt dessen Vorteile heraus. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung eine Verquickung von Information und Werbung. (1986)

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Werbung

In einer Fachzeitschrift erscheint unter der Überschrift »Beratung für Frisör-Unternehmen« ein Beitrag, in dem ungeniert Produktwerbung betrieben wird. Ein Beratungsunternehmen sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot der Trennung zwischen redaktionellem Text und Werbung. (1985)

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Zitat

Eine Illustrierte entnimmt einer Fachzeitung das Zitat eines Wissenschaftlers und erweckt in einem eigenen Bericht über die hygienischen Verhältnisse in Krankenhäusern den Eindruck, dass dieses Zitat ihr gegenüber ausgesprochen worden ist. Eine zweite Zeitschrift verfährt ähnlich und verfälscht das Zitat als wörtliche Aussage in der Titel-Unterzeile. (1986)

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Gerichtsberichterstattung

Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess: Es geht um ein Sittlichkeitsdelikt. Der Autor erwähnt eine Schutzbehauptung des Angeklagten, der damit die betroffenen Kinder belastet. Der Artikel nennt weder den Angeklagten noch die beiden erwähnten Kinder namentlich oder auch nur mit Anfangsbuchstaben. Auch der Ort des Geschehens ist nicht erkennbar. Die Mutter eines der Kinder beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Belastungen, die ihrer Familie auch durch die Berichterstattung erwachsen sind. (1986)

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Persönlichkeitsrechte

Todesanzeige

Überschrift

Eine Berliner Zeitung bringt in Zusammenhang mit den von der Bundesregierung und den Alliierten ergriffenen Maßnahmen gegen Syrien auf ihrer Seite 1 die Aufmacher-Überschrift »Raus!«, ohne dass damit ein informierender Bericht verbunden ist. Ein Leser des Blattes sieht vor dem Hintergrund der besonderen Situation Berlins und eines »wegen der Ausländersituation permanent gereizten Klimas« in dem imperativen »Raus!« den Tatbestand der Volksverhetzung und der Diffamierung und Diskriminierung von Ausländern. Dieses »Raus!« habe objektiv »Totschlage-Charakter«. (1986)

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Gegendarstellung

Ein Lehrer sieht in einem Beitrag und in einem Kommentar der örtlichen Zeitung in ehrverletzender Weise unwahre Behauptungen über sich verbreitet. Unter der Überschrift »Werden die Schüler manipuliert?« wird berichtet, der Lehrer habe im politischen Streit um den Erhalt ortsnaher Schulen öffentlich den Vorwurf erhoben, eine Bürgeraktion setze Schüler einer Schule unter Druck und agiere von dort aus politisch. Daraufhin sei dem Lehrer von Politikern vorgeworfen worden, er habe »als Klassenlehrer selbst entsprechendes Gegenmaterial (für die Gesamtschule) verteilen « lassen. Der Eindruck, Schüler manipuliert zu haben, wird durch die Ablehnung seines Gegendarstellungsbegehrens nicht korrigiert. (1986)

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Trennung von Text und Anzeigen/Schmähung

Ein Volontär einer Lokalzeitung berichtet über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen einem Versicherungsmakler und einer Versicherungsgesellschaft und das daraus resultierende Urteil, das dem Geschäftsmann wegen Verstoßes gegen das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb Schadenersatz auferlegt. Der Betroffene reagiert mit einem Namensartikel in einer lokalen Wochenzeitung, die in einem Verlag erscheint, dessen alleinige Geschäftsführerin seine Ehefrau ist. Unter der Überschrift »Hetzer - Neider - Rufmörder« verbindet er Rechtfertigung seines Tuns mit Werbung für sein Unternehmen und Beschimpfungen des Autors des Gerichtsberichts, die in der Formulierung gipfeln: »... mit Sicherheit hätte ... das Zeug dazu, eine Abhandlung über familiäre Alkoholprobleme zu schreiben ... «. (1986)

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