Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7408 Entscheidungen
Eine Sonntagszeitung berichtet, dass ein früherer Bundestagsabgeordneter 134000 Mark zurückzahlen muss. Der Betroffene beanstandet, hier werde der irreführende Eindruck erweckt, er habe absichtlich versucht, sich auf Kosten des Steuerzahlers ungerechtfertigt zu bereichern, indem er Nebeneinkünfte aus einer Vorstandstätigkeit, deren Anrechnung auf die Diäten seit 1977 gesetzlich geregelt ist, unangemeldet ließ. Der Anfang 1987 aus dem Bundestag ausgeschiedene Politiker beruft sich darauf, seine Nebentätigkeit seit 1969 ordnungsgemäß angemeldet und versteuert zu haben; von der durch die Reform des Abgeordnetengesetzes vorgeschriebenen Anrechnung dieser Einnahmen habe er jedoch erst im Jahre 1986 erfahren. Eine Klage in dieser Angelegenheit gegen den Deutschen Bundestag sei nicht, wie im Artikel widerbesseres Wissen behauptet, vom Gericht »abgeschmettert«, sondern vom Beschwerdeführer sogleich wieder zurückgezogen worden. Der ihm vom Autor des Beitrags zugeschriebene Spitzname sei eine freie Erfindung, wie der gesamte Artikel in der Absicht geschrieben wurde, ihn in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen. (1987)
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In einer Zeitungsanzeige behaupten Gegner von Tierversuchen, Tierexperimentatoren seien Wesen besonderer Art, die man nicht leichtfertig Menschen nennen sollte. Dies sei eine ehrverletzende, unwahre und an faschistische Ideologien anknüpfende Behauptung, beschwert sich ein Betroffener. (1987)
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Ein deutsches Ehepaar stürzt auf einer Jugoslawienreise mit dem Auto von der Steilküste ins Meer. Die Frau ertrinkt, der Ehemann, ein Polizeibeamter, kann sich retten, steht unter Mordverdacht. Das berichtet eine deutsche Boulevardzeitung. Einen Tag später prangert das Blatt das Verhalten eines Sprechers der Polizei an, der den Bericht über das tragische Urlaubsschicksal seines Kollegen habe verhindern wollen und statt dessen zwei andere Exklusivgeschichten angeboten habe. (1987)
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In Wort und Bild berichtet eine Zeitschrift über den Freitod einer namentlich genannten 63-jährigen Engländerin. Das Foto zeigt, wie die Frau von einem 150 m hohen Felsen ins Meer springt. Der Beschwerdeführer beanstandet die Veröffentlichung des Fotos und sieht darin »die Grenzen des Erträglichen weit überschritten«. (1987)
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In einem Parteiorgan wird über Beratungsstellen für Schwangerschaftsunterbrechungen berichtet. Eine der Beratungsstellen wird mit dem Hinweis auf ein Plakat im Wartezimmer charakterisiert, das zu Demonstration und Protest gegen staatliche Maßnahmen aufruft. Es zeuge von bedenklicher journalistischer Qualität, wenn nicht die Inhalte eines Interviews, sondern beliebige Fundstücke aus dem Wartezimmer einer staatlich anerkannten Beratungseinrichtung zur Beurteilung herangezogen werden, heißt es in der Beschwerde. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter Angabe von Ortsteil und Straßenname über den Freitod einer Rentnerin. Die Angehörigen fühlen sich seitdem durch Fragen und Blicke ihrer Nachbarn sehr gestört. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über den Tod eines Kommunalpolitikers und die unaufgeklärte Frage, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelt. Mit den Formulierungen »Liebe oder Feme?« und »Hat er den ersten Überfall ... vorgetäuscht, als Alibi gegenüber seiner Frau, weil er die Nacht bei einer Geliebten verbrachte?« spekuliert die Zeitung über den Hintergrund des Todesfalles. (1987)
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