Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7550 Entscheidungen
Eine Nachrichtenagentur verbreitet die Meldung von einem Brand in einem spanischen Atomkraftwerk. Diese Meldung wird von einerdeutschen Großstadtzeitung nicht übernommen. Daraufhin erhält die Redaktion einen Leserbrief. Der Autor will wissen, warum über diesen spektakulären Fall nicht berichtet wird. Die Redaktion veröffentlicht einen Ausschnitt des Briefes, in dem der Vorfall dargestellt wird. Anstatt auch die Frage des Lesers zu übernehmen, warum darüber nicht berichtet worden sei, leitet die Redaktion den Text mit der eigenen Formulierung ein: »Wie Sie kürzlich meldeten ...«. Auf den Protest des Verfassers hin erscheint der Ausschnitt des Leserbriefs ein zweites Mal, diesmal jedoch ohne den redaktionellen Halbsatz. In den folgenden Tagen berichtet die Zeitung in zwei Meldungen über den weiteren Verlauf des Zwischenfalls in Spanien. Der Verfasser des Leserbriefs sieht seine Äußerungen manipuliert und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1989)
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Ein 20jähriger Bergsteiger stürzt ab, wird tot geborgen. Die Lokalzeitung schildert den Unfall, nennt die Namen des Opfers und eines Zeugen. Weitere Personen, die am Geschehen beteiligt sind, werden nur mit Initialen gekennzeichnet. In einem Leserbrief erläutert der Vater des Bergsteigers den Unfallverlauf aus seiner Sicht. Diese Stellungnahme wird um die Kritik an der Namensnennung gekürzt und 14 Tage später veröffentlicht. Der Vater wendet sich daraufhin an den Deutschen Presserat. (1989)
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»Die Mörder sind unter uns« stellt eine Zeitschriftfest. Unter dieser Schlagzeile berichtet sie über »Religions-Terroristen« arabischer Herkunft, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, wo sie »alle Gesetzeslücken ausnutzen können«. So sei in einer süddeutschen Stadt ein Mann untergetaucht, der wegen Mordverdachts in Spanien inhaftiert war und dann freigepresst wurde. Das Mitglied einer Kampfgruppe, indem Bericht mit Namen genannt, habe in der Bundesrepublik politisches Asyl beantragt, sei wegen Diebstahls hier inzwischen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Interessengemeinschaft von Flüchtlingen hält den Bericht für hetzerisch und persönlichkeitsverletzend. Die Informationen seien unter falschem Vorwand und unter Bruch des Sozialgeheimnisses beschafft worden. (1989)
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In einer Tageszeitung erscheinen neun Leserbriefe. Alle befassen sich mit Äußerungen eines Abgeordneten im Landtag zu umstrittenen Promotionsverfahren an einer Universität des Landes. Alle neun Leserbriefe stammen von fingierten Absendern. Die Redaktion stellt dies in einer der folgen Ausgaben unter der Überschrift »Fingierte Leserbriefe« richtig. Sie bedauert, dass es ihr trotz großer Sorgfalt hier nicht vollständig gelungen sei, die Echtheit der Leserbriefe zu überprüfen. Der betroffene Abgeordnete beklagt, dass die Richtigstellung seinen berechtigten Interessen nicht gerecht wird. (1989)
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Unter der Überschrift »Nach 38 Operationen ein Krüppel« schildert eine Tageszeitung die Krankheits- und Leidensgeschichte einer 39jährigen Frau. U. a. wird mitgeteilt, dass die Frau gegen einen der sie behandelnden Ärzte den Vorwurf erhebt, schwere Behandlungsfehler begangen zu haben. Wegen dieses Vorwurfs hat die Frau Gutachten in Auftrag gegeben und gegen den Arzt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld erhoben. Zu dem Artikel werden Leserbriefe veröffentlicht, darunter einer, der die Position des betroffenen Arztes vertritt. Jener beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel berichte von vielen Ärzten, aber nur er werde namentlich genannt. Damit werden ihm alle angeblichen Fehlleistungen anderer Ärzte angelastet. (1989)
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Eine Gesellschaft, die die Interessen von Kriegsdienstgegnern vertritt, beklagt sich, dass es ihr nicht gelingt, Termine für Gruppentreffen und Beratungen in den Veranstaltungskalender einer Lokalzeitung einzubringen. Als Begründung für die Ablehnung gibt die Zeitung an, die Gesellschaft sei als linksextremistische Gruppierung im Verfassungsschutzbericht erwähnt. (1989)
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Unter der Überschrift »Aufregung in ... Frau auf dem Dach« berichtet eine Lokalzeitung über den Versuch einer Frau, sich durch einen Sprung vom Dach ihres Wohnhauses das Leben zu nehmen. Mitgeteilt wird, dass die Frau unter Depressionen leidet und zur psychiatrischen Behandlung in die Landesnervenklinik gebracht wurde. Ein Foto zeigt das Wohnhaus der Frau, die Unterzeile nennt Namen des Ortes und der Straße. Eine Leserin des Blattes sieht vertrauliche Informationen über Krankheitszustände unzulässig verbreitet der Artikel sei unsensibel, der Autor bedenke nicht die Auswirkungen. (1989)
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