Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7550 Entscheidungen
Eine Lokalzeitung schildert die Geschichte eines neunjährigen Mädchens, das In Sekten und Kommunen aufwächst und erst acht Monate lang die Schule besucht hat. Aus der Sicht des Vaters, der sich gerichtlich um Kontakte zu dem Kind bemüht, werden das Leben des Kindes und die Entwicklung der Mutter als Sektenangehörige beschrieben. Der Name des Vaters wird genannt, sein Foto veröffentlicht Ein ähnlicher Artikel erscheint vier Wochen später In einer Zeitschrift. Die Mutter des Kindes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht sich diffamiert, beanstandet die einseitige Darstellung von Einzelheiten aus dem Privatleben der Beteiligten. (1989)
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Ein Leserbrief in einer Lokalzeitung nimmt zu Demonstrationen gegen eine Kundgebung Rechtsradikaler Stellung, die am Tag des Erscheinens geplant sind »Grünrote Gesinnungsgenossen« sowie DGB hätten das Ziel, die Veranstaltung. zu verhindern: Der Leserbriefschreiber nennt dann Namen, die sich die Bürger merken sollen. Wenn es zu Auseinandersetzungen und Sachschäden komme bis hin zu Körperverletzungen, dann liege zumindest die geistige Urheberschaft bei diesen Leuten, während die Drecksarbeit durch die anreisenden roten Schläger- und Chaotentrupps übernommen werde. Im Polizeibericht der Zeitung am folgenden Tag wird mitgeteilt, dass Demonstranten tatsächlich Mitgliedern der Veranstalter den Zugang zur Kundgebung zu verwehren suchten. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Der Leserbrief löst eine Beschwerde beim Deutschen Presserat aus. Politische Gegner - so der Beschwerdeführer - werden in Form einer Schwarzen Liste genannt und dem Volkszorn ausgeliefert. (1989)
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Eine Lokalzeitung kritisiert die Verwendung von »fragwürdigem Unterrichtsmaterial« an der Kaufmännischen Schule der Stadt. Schülern solle mit Ausdrücken wie »Spaghettifresser« und »Den verdammten Ausländern gehört der Führerschein entzogen« beigebracht werden, wie ein sachlicher Bericht auszusehen habe. Das Unterrichtsmaterial sei fragwürdig, wenn es unkommentiert bleibe. Es habe unter Ausländern zu Unruhe geführt Warum die Schule es verwendet habe, sei nicht zu erfahren gewesen, da ein Gesprächspartner von der Schule nicht zu erreichen gewesen sei. Zwei Wochen später veröffentlicht die Zeitung unter der Überschrift »Nicht ausländerfeindlich« eine Stellungnahme der Schule. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wirft eine Lehrerin der Schule dem Verfasser der kritischen Betrachtung vor, ungeprüft Behauptungen übernommen zu haben, die beim Leser Eindrücke entstehen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet über den Wahlkampf in Berlin, über Filz und politische Fehlleistungen der bislang Regierenden. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, Kripo-Beamte seien im Ressort eines bis dato von Filzvorwürfen unbelasteten Senators auf korruptionsverdächtige Vorgänge gestoßen. Wörtlich heißt es: »Statt jedoch der Sache auf dem Dienstweg nachzugehen, formulierten sie ihre Ermittlungsresultate in einem Brief – „Aktion Sauberkeit“ - und baten die Staatsanwaltschaft um Übernahme.« Abschließend wird mitgeteilt, dass der Senator die Filzvorwürfe bestreitet. Darüber hinaus beschwert sich der Senator beim Deutschen Presserat. Er hält die Behauptung, der anonyme Brief sei von Kriminalbeamten verfasst, für nicht belegt, und sieht In der Veröffentlichung eine Ehrverletzung. (1989)
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Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluß mit, daß ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden mußte. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)
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Auf sechs redaktionell gestalteten Seiten einer Lokalzeitung wirbt eine Partei für ihre Politik. Die Seiten sind am oberen Rand mit dem Wort »Anzeige« gekennzeichnet, ansonsten aber in gleicher Aufmachung wie die Rubriken »Sport« oder »Politik« mit der Bezeichnung »Pluspunkt« versehen. Zwei Leser halten diese Form der Parteiwerbung für bedenklich, da sie den Eindruck eines redaktionellen Textes erweckt. (1989)
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Der Leser einer Tageszeitung beklagt sich über drei Kommentare, die sich kritisch mit dem Kommunismus und der SED-Regierung in der DDR auseinandersetzen. Da ist von der Folter im Zuchthaus Bautzen die Rede, da wird von Folterknechten in Honeckers Zuchthäusern gesprochen. Und der Regierung wird unterstellt, sie halte Ihre Bürger mit Waffengewalt und Konzentrationslagern nieder. Der Leser hält diese Aussagen für falsch. In der DDR gebe es zur Zeit weder Zuchthäuser, Konzentrationslager noch Folter.
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Eine Stadtillustrierte beschäftigt sich unter der Rubrik »Echo der Heimat - Stimme der Welt« mit einem spektakulären Mordfall und schildert das Bemühen zweier namentlich genannter Journalisten, die vor Ort gesammelten Fakten In anschauliche Texte für zwei namentlich genannte Zeitungen zu fassen. Der Beitrag enthält In Kursivschrift eine Reihe von Originalzitaten aus den beiden Zeitungen. Die beiden Journalisten, die tatsächlich für eine andere Tageszeitung tätig sind, halten den Text für böswillig und ehrverletzend. (1989)
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Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Nur noch Feinde im Landtag von NRW?« einen Kommentar zur schlechten Atmosphäre unter den Abgeordneten des Düsseldorfer Landtags. Als Begründung nennt der Autor Vorwürfe gegen den Innenminister im Zusammenhang mit der Geiselaffäre von Gladbeck und Verhaltensweisen im Vorfeld der parlamentarischen Untersuchungen. Weiter heißt es wörtlich: »Der Kern: Es gibt mittlerweile eine Kumpanei und Komplizenschaft zwischen Verbrechern, Rechtsanwälten und Abgeordneten der Opposition. Im Parlament Nordrhein-Westfalens werden Aussagen von Mördern als glaubwürdig bezeichnet und höher bewertet als die hoher Polizeioffiziere unseres Landes. Wenn man so will: eine Koalition von Gangstern und Verleumdern gegen die Polizei und die Landesregierung.« Die Vorsitzenden zweier Landtagsfraktionen sehen in dem Kommentar die Opposition In der Wahrnehmung ihrer parlamentarischen Aufgabe verunglimpft. Die Bewertungen des Kommentars seien nicht durch Tatsachen gedeckt: Kontakte mit Geiselgangstern und deren Anwälten habe es nicht gegeben. (1989)
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