Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7550 Entscheidungen
Eine Zeitschrift berichtet über den Unfalltod eines siebenjährigen Radfahrers, der von einem Motorradfahrer erfasst worden war. Bei voller Namensnennung wird über den Verlauf des Unfalls sowie über die spätere Gerichtsverhandlung berichtet. Es wird mitgeteilt, dass das Gericht dem Motorradfahrer nicht die Alleinschuld am Unfall zugeschrieben hat und dass unklar geblieben ist, ob sich das Unfallopfer korrekt verhalten hat. Der Vater des Kindes sieht in der Aufmachung des Artikels eine Belastung für die betroffene Familie. Er hatte der Zeitschrift Auskunft gegeben unter der Bedingung, sie werde einen Beitrag im Rahmen der Verkehrserziehung bringen. Weitere Bedingung: Kenntnisnahme des Artikels vor Veröffentlichung. Dem widerspricht die Redaktion. Außer der Bitte um ein Belegexemplar sei keine Bedingung gestellt worden. Das Ergebnis des Strafprozesses gegen den Motorradfahrer habe im Interesse einer wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit in den Bericht aufgenommen werden müssen. Die Behauptung, die Familie des Beschwerdeführers trage ebenfalls Schuld an dem Unfall, werde damit nicht aufgestellt. (1988)
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Eine Boulevardzeitung berichtet mehrere Male über einen 18jährigen, der mehrmals versucht hatte, von einer Brücke zu springen, um sich das Leben zu nehmen. In einem Fall hatte der junge Mann von einem Dach aus mit Ziegeln um sich geworfen. Berichtet wird über jeweilige Rettungsmaßnahmen von Angehörigen, Polizei und Feuerwehr, über Absperrmaßnahmen auf der Brücke, Verletzungsfolgen sowie über psychotherapeutische Folgemaßnahmen, die u. a. durch die Behörden veranlasst wurden. Eine Wohlfahrtsorganisation, die den Jugendlichen betreut, sieht Ihn durch die Berichterstattung zum Gespött seiner Umgebung gemacht. Die Zeitung hält ein öffentliches Informationsinteresse für gegeben, da die Handlungen des Betroffenen zu jeweils gravierenden polizeilichen Maßnahmen geführt haben. (1987/1988)
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Der Leser einer Zeitschrift beklagt, dass die Redaktion seine Zuschrift durch Kürzungen, Hinzufügungen und Umformulierungen manipuliert habe. Die ersten beiden Sätze der veröffentlichten Fassung seien nicht dem Leserbrief entnommen, sondern dem Anschreiben dazu, das nicht zur Veröffentlichung bestimmt war. Um deutlich herauszustellen, wo der Leserbrief anfängt und wo er aufhört, hatte ihn der Verfasser um 15 mm eingerückt. Der kritische Inhalt des eigentlichen Leserbriefes sei durch das Hinzufügen der ersten beiden Sätze entschärft und verwässert worden. (1988)
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Unter der Überschrift Depressionen: 73-jähriger sprang aus Fenster - tot« berichtet eine Lokalzeitung über den Freitod eines Mitbürgers. Der Vorname wird genannt, der Familienname ist abgekürzt, das Alter ist angegeben, der Ort und die Straße sind wiedergegeben. Die Redaktion erklärt, der Vorfall habe sich im Blickfeld der Öffentlichkeit ereignet. Deshalb habe es ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung gegeben. (1987)
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Eine Jugendzeitschrift veröffentlicht den folgenden Witz: Was ist der Unterschied zwischen einem Neger und einem Autoreifen? - Der Autoreifen singt keine Gospels, wenn man ihm Ketten anlegt! (1988)
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Die Autorin eines Buches über Synagogen beanstandet, dass die Ergebnisse ihrer jahrelangen Recherchen für dieses Buch in den Artikel einer Wochenzeitung zum selben Thema übernommen worden sind, ohne dass man sie als Quelle nennt. Es liege »Diebstahl« ihres geistigen Guts vor. Die betroffene Redaktion erklärt dazu, sie halte es nicht für fair, dass der Redakteur das bereits erschienene Buch der Beschwerdeführerin nicht zitiert habe. Durch Abdruck eines Leserbriefes und durch eine persönliche Entschuldigung habe man der Autorin jedoch Genugtuung verschafft. (1988)
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»Mögen die Eierköppe doch streiten, ob nun Mutter oder Vater... beider Bälger erwürgte« - Mit dieser Anspielung auf einen bekannten bundesdeutschen Kriminalfall beginnt die Kolumne »Taube Nüsse« in einer Zeitschrift. Von einer namentlich genannten Journalistin wird behauptet, sie sehe stets aus, »als wäre sie gerade irgendeinem Bette entstiegen«. Trotz mehrfacher Aufforderung gibt die Redaktion keine Stellungnahme ab. (1988)
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Unter der Schlagzeile »Neue Betrügertricks der Zigeuner« berichtet eine Tageszeitung, der Geldwechseltrick sei die neueste Variante, mit der polnische Zigeuner alte Menschen bestehlen. (1988)
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Unter der Schlagzeile »So besiegen Sie den Krebs« veröffentlicht eine Zeitschrift eine Serie, die auf den Erkenntnissen eines in der DDR ansässigen Wissenschaftlers beruht, dessen Name in Überschrift und Text immer wieder erwähnt wird. Ein Verlag in der Bundesrepublik beschwert sich für den Wissenschaftler, ihm würden mehrfach Zitate unterschoben, die nicht von ihm stammten. Außerdem enthalte die Serie zahlreiche Verdrehungen, Falschaussagen und Unwahrheiten. Neben einigen Angaben zur Person bestreitet der Wissenschaftler u. a., gesagt zu haben, ein Glas Buttermilch schütze vor Krebs, und razemische Milchsäuren wirkten gegen Krebsgefahr. (1988)
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