Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7550 Entscheidungen
Einer der seinerzeit in Nicaragua entführten deutschen Aufbauhelfer wendet sich gegen einen Kommentar in einer Tageszeitung, der sich unter der Überschrift »Die Kriegsdienstverweigerer mit der Kalaschnikow« mit der Tätigkeit einer Hilfsorganisation in Nicaragua befasst. Die Bewaffnung der Helfer, der Einsatz eines namentlich genannten Deutschen und die Umstände, die zu dessen Tod geführt haben, seien falsch dargestellt. Als Betroffener dieser Berichterstattung beantragt er über den Deutschen Presserat eine Gegendarstellung. (1986)
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Eine Lokalzeitung berichtet über den Referentenentwurf der Landesregierung zum Landesmediengesetz: »Zeitungen bald im Hintertreffen, wenn das private Radio kommt«. Der Bezirksvorstand einer Gewerkschaft will dazu Stellung nehmen, stößt aber auf Ablehnung. Die Chefredaktion erklärt, sie drucke keine Stellungnahmen ab, bevor das neue Gesetz nicht im Parlament behandelt sei. Dennoch gibt die Zeitung einige Tage später auf ihrer Titelseite die Stellungnahme eines Landespolitikers wieder. (1986)
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Ein Parteipolitiker beklagt, dass seine Lokalzeitung in der Berichterstattung vor der Landtagswahl seine Partei »bewusst benachteiligt« habe. So sei der Kandidat seiner Partei als einziger nicht im Rahmen einer Telefonaktion für die Leser vorgestellt worden, obwohl der Redaktion die hierfür notwendigen Unterlagen rechtzeitig zugeleitet worden seien. Die Redaktion habe auch keine Veranstaltung der Partei besucht und Leserbriefe der Partei seien »entgegen sonstigen Gepflogenheiten« nicht abgedruckt worden. (1986)
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Im Lokalteil einer Tageszeitung wird über arbeitsrechtliche Verfehlungen eines Friseurmeisters berichtet. Dabei werden ehemalige Angestellte zitiert, die ihrem früheren Arbeitgeber zugleich Verstöße gegen Menschenwürde und Sittlichkeit zum Vorwurf machen. Der Betroffene beanstandet, die ihn betreffenden Aussagen seien nicht hinreichend recherchiert worden und der Beitrag enthalte grobe Vorurteile. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Gift-Wein: Gibt's jetzt Geld zurück? - Sensationelles Urteil gegen Händler« über ein Urteil, das ein Amtsgericht in einem Verfahren gegen eine Weinhandelsfirma verhängt hat. Die Firma fühlt sich »durch den Dreckgezogen« und unterstellt, der Beitrag in dem Blatt sei durch die gegnerische Anwaltskanzlei »lanciert« worden, »die hiermit unzulässige Anwaltswerbung betreibt«. (1986)
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Der Leser einer Lokalzeitung ärgert sich über einen Kommentar und wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Autor des Artikels werfe mit Begriffen wie »militant« und »Radikalisierung« zwei bundesdeutsche Einzelgewerkschaften »mit Chaoten in einen Topf«. (1986)
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Ein ganzseitiger Beitrag in der Wochenendausgabe einer Tageszeitung stellt das »funktionierende Zusammenspiel zwischen Tierschützern, der Regenbogenpresse und dem Fernsehen, interessiert beobachtet von der Staatsanwaltschaft«, den »mitunter eigenartigen Kampf gegen den Handel mit Versuchstieren«, wie er von einigen »engagierten Tierschützern« im Vorfeld der geplanten Änderungen des Tierschutzgesetzes »mediengerecht« inszeniert wird, kritisch dar. Insgesamt viermal wird der Name eines Mannes (»der Polizei bekannt«) erwähnt, der in die Versuchstieranlage einer Universität eingebrochen sei, um dort - allerdings vergeblich - »Hunde zu befreien«. Ein Verfahren wegen Diebstahls (der Tierschützer soll die Kundenkartei eines Tierhändlers entwendet haben) sei von einem Staatsanwalt (Name wird genannt), der ein »besonderes Engagement für den Tierschutz hege«, eingestellt worden. Ein Brief des Betroffenen an den Chefredakteur bleibt unbeantwortet, ein Leserbrief wird nicht veröffentlicht. Der Beschwerdeführer sieht seine »Persönlichkeitsrechte in erheblichem Maße außer acht gelassen«. (1986)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Glück und Erfolg - Eine wichtige Käuferinformation« einen ganzseitigen Beitrag über ein Magnet Amulett. In einem anderen Artikel (»Die Leber leidet stumm«) derselben Ausgabe wirbt ein prominenter Gesundheitsexperte für eine von ihm zusammengestellte Regenerationskur und nennt den Namen des Präparates. Beide Beiträge sind nicht als Anzeige gekennzeichnet. Die Chefredaktion erklärt in ihrer Stellungnahme, die ganzseitige Veröffentlichung sei durch Überschrift und Aufmachung als Anzeige ausreichend kenntlich gemacht. Der Artikel »Die Leber leidet stumm« dagegen sei »eindeutig redaktioneller Art«. Es liege in der Natur der Sache, dass medizinische Artikel mit Behandlungsempfehlungen verbunden seien. (1986)
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