Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7550 Entscheidungen
Eine überregionale Zeitung berichtet unter der Überschrift „Arm, aber bockig. Dit is Berlin“ über lokale Widerstände gegen Investoren-Projekte in Berlin. Thematisiert wird vor allem ein Projekt am Checkpoint Charlie. Die Zeitung schreibt: „Über die Bebauung der beiden Flurstücke hatte der jüdische Immobilienentwickler Heskel Nathaniel lange – und vor allem einvernehmlich – mit dem Senat verhandelt.“ Plötzlich äußerten manche Leute Bedenken gegen die geplante Bebauung. Diese Bedenken würden von einer Zeitung mit einer persönlichen Kampagne gegen den israelischen Investor flankiert. Ziel sei es, den Mann in Misskredit zu bringen. Der Bürgermeister habe eingeräumt, dass die kampagnengleiche Berichterstattung über die Firma Nathaniels tatsächlich auch eine Rolle gespielt habe. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – merkt an, es würden zahlreiche Beteiligte erwähnt. Nur bei Herrn Nathaniel, dem reichen Juden, werde die Religion erwähnt und das ohne jeden Zusammenhang. Das sei Antisemitismus in Reinform. Der Geschäftsführer und der Justiziar der Zeitung wenden sich gegen den Vorwurf des Beschwerdeführers. Die Erwähnung der Religionszugehörigkeit sei keineswegs ohne Sachzusammenhang erfolgt. Herr Nathaniel sehe sich – wie nur wenige Zeilen später im Text erwähnt - aktuell einer persönlichen Kampagne ausgesetzt, die ihren Ursprung in seiner Herkunft und seiner Religion habe. Um diesen Zusammenhang zu verstehen, sei die Nennung der Religionszugehörigkeit zwingend erforderlich gewesen. Nichts liege den beiden Autorinnen ferner als Antisemitismus. Nur wenige Wochen vor der jetzt erfolgten Veröffentlichung habe die Zeitung ein großes Porträt über Herrn Nathaniel veröffentlicht, in dem eine der beiden Autorinnen deutlich ihr Unverständnis über die Schmutzkampagne gegen den israelischen Investor zum Ausdruck gebracht habe.
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Ein Nachrichtenmagazin kündigt online auf Facebook unter der Überschrift „Seenotretter im Streit mit Malta: Die Odyssee der ´Professor Albrecht Penck´“ einen verlinkten Artikel zum genannten Thema an. In der Kommentarspalte schreibt Nutzer „Sascha Grimm“: „Na dann hoffen wir mal das Neptun sein Werk vollbringt“. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, der Artikel sei vom Nutzer Sascha Grimm rassistisch und im höchsten Maße menschenfeindlich kommentiert worden. Die Redaktion sei trotz mehrmaliger Aufforderung dem Wunsch nicht nachgekommen, diesen Kommentar zu löschen. Sie trage somit zur Hetze gegen Seennotrettung bei. Das Justiziariat des Verlages teilt mit, der in der Silvesternacht um 1:44 Uhr eingestellte Kommentar sei rassistisch und in menschenverachtender Weise geschmacklos. Die Redaktion distanziere sich von der hierdurch zum Ausdruck gebrachten Geisteshaltung aufs Entschiedenste. Sie habe den Kommentar kurz nach seiner Veröffentlichung aus eigenem Antrieb gelöscht. Dass die Beschwerdeführerin diesen Kommentar beanstandet, sei ehrenwert. Die Redaktion wolle sich hiermit ausdrücklich für den Hinweis auf diese nicht tolerable Äußerung eines ihrer Nutzer bedanken. Die Redaktion verwahre sich jedoch gegen den Vorwurf, sie würde rassistischer und menschenfeindlicher Hetze Vorschub leisten. Mag der Beschwerdeführerin die Löschung des Kommentars auch nicht schnell genug gegangen sein, lasse sich jedoch kein Verstoß gegen die presseethische Sorgfalt konstruieren.
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Eine Regionalzeitung berichtet über einen Fall schwerer Körperverletzung. Auf dem Bahnhof einer Kleinstadt im Verbreitungsgebiet der Zeitung habe ein aus Syrien stammender Flüchtling sein Opfer mit mehreren Messerstichen niedergestreckt. Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen versuchten Totschlages durch schwere und lebensgefährliche Körperverletzung. Die Polizei habe auf Grund von Zeugenaussagen noch am Tatort einen Jugendlichen im Alter von 16 Jahren dingfest machen können. Der unbegleitete minderjährige Flüchtling lebe in einer Asylunterkunft. Anlass für die Messerattacke soll der Streit um ein Mädchen gewesen sein. Laut einer Zeugin hätten sich Opfer und Täter gekannt. Die Polizei habe sich vor Ort nicht äußern wollen. Sicher sei indes, dass es sich bei dem niedergestochenen Opfer um einen deutschen Jugendlichen handele. Was den Täter angehe, seien sich die Zeuginnen nicht einig darüber, ob er Araber sei oder aus Afghanistan stamme. Die Staatsanwaltschaft habe indes von einem 16-Jährigen aus Syrien gesprochen. Eine Leserin der Zeitung ist in diesem Fall Beschwerdeführerin. Sie sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen die Regeln, wie über minderjährige mutmaßliche Straftäter berichtet werden sollte. Außerdem rege der Artikel zu nicht informativen und gefährlichen Spekulationen über die Herkunft des Täters an. Ob dieser Araber sei oder aus Afghanistan stamme, sei irrelevant. Der Leiter Personal & Recht des Verlages nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die Nennung des Alters des Tatverdächtigen sei notwendig gewesen, damit der Leser das Geschehen richtig einordnen könne. Sowohl beim mutmaßlichen Täter als auch beim Opfer handele es sich um Minderjährige. Um das Verhältnis zwischen den beiden korrekt zu beschreiben, sei eine Nennung des Alters notwendig gewesen. Die Zeitung habe nicht identifizierbar berichtet. Es gehe in diesem Fall um eine schwere Straftat. Zudem sei der große Polizeieinsatz in der Kleinstadt der Bevölkerung sehr präsent und Stadtgespräch gewesen. Es habe ein großes öffentliches Interesse an der Berichterstattung bestanden. Der Autor habe erkennbar umfassend recherchiert und damit seine Sorgfaltspflicht erfüllt.
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Eine überregionale Zeitung berichtet online unter der Überschrift „Wegen tödlicher Krankheit: Füchse im Fadenkreuz“ über die Ausbreitung der Krankheit Fuchsräude im Landkreis Dachau. Um die Ausbreitung zu erschweren, sollen Jäger auch gesunde Tiere erlegen, schreibt die Autorin. Der Jagdschutzverein Dachau habe angekündigt, die Populationsdichte von Füchsen zu reduzieren. Eine hohe Populationsdichte begünstige die Ausbreitung der Krankheit, habe der Jagdverbandsvorsitzende gesagt, was auch vom zuständigen Veterinäramt bestätigt worden sei. Die Zeitung berichtet weiter, in der vergangenen Saison seien im Landkreis 1.030 Füchse geschossen worden. Sie zitiert wiederum den Vorsitzenden des Jagdverbandes, der gesagt habe, trotz der „Entnahme“ von mehr als tausend Tieren habe die Population der Füchse im Landkreis zugenommen. Die aktuelle Gesamtzahl der Tiere schätze der Jagdverbandsvorsitzende auf etwa das Dreifache der im vergangenen Jahr geschossenen Füchse. Wie viele der Tiere an der Fuchsräude erkrankt seien, sei laut Veterinäramt und Jagdverband unklar, heißt es im Artikel weiter. Der Jagdverband habe mehrere Füchse mit Symptomen gesichtet. Für die Krankheit bestehe keine Meldepflicht. Beschwerdeführer ist die Bürgerinitiative Pro Fuchs Ostfriesland e. V. Der Verein wirft der Redaktion mangelnde Recherche vor. Seines – des Vereins - Wissen nach gebe es keine konkreten wissenschaftlich belegbaren Zahlen zur Fuchspopulation. Aus den Jagdstatistiken der Bundesländer gehe ferner hervor, dass das langfristige Populationswachstum nicht durch die Jagd, sondern durch andere Faktoren limitiert werde. Die Rechtsabteilung des Verlages weist die Vorwürfe zurück. Anlass für den Artikel sei eine Pressemitteilung des örtlichen Jagdverbandes gewesen. Die Autorin des Beitrages nimmt zu der Beschwerde Stellung. Sie beruft sich auf ein Gespräch mit dem Jagdverbandsvorsitzenden. Um dessen Aussagen zu prüfen und weitere Fakten zu erhalten, habe sie sich an das zuständige Veterinäramt gewandt. Dabei habe es sich bestätigt, dass keine offiziellen Zahlen über infizierte Tiere vorlägen und auch nicht erhoben würden. Sie habe im Artikel bewusst deutlich gemacht, dass es sich bei den wiedergegebenen Fakten um eine Einschätzung der Jäger handele, die in diesem Fall die einzige mögliche Quelle für die Situation im Landkreis seien. Die Autorin sagt, sie schüre keine Panik. Im Gegenteil relativiere sie die Aussagen des Jagdverbandes und prüfe sie kritisch auf die Faktenlage der Krankheit sowie die Situation im Landkreis Dachau.
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„Todesschüsse beim Mittagessen!“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Bericht geht es um einen Terroranschlag in einem Hotel in Nairobi, bei dem 14 Menschen getötet wurden. Auf beigestellten Fotos sind mehrere der Opfer zu sehen, die offenbar während des Essens an ihrem Tisch erschossen wurden. Mehrere Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sind der Auffassung, dass die Berichterstattung unangemessen sensationell sei. Zudem verletze sie den Opferschutz und die Menschenwürde. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Zeitung an der regelmäßig vertretenen Auffassung festhalte, dass die Öffentlichkeit insbesondere bei spektakulären Geschehnissen, die sich im öffentlichen Raum ereigneten, ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend informiert zu werden. Das sei auch hier der Fall. Die Darstellung der Ereignisse von Nairobi sei nicht unangemessen sensationell, denn man dokumentiere lediglich die Folgen des Anschlags in ihrer ganzen Brutalität. Die Opfer seien nicht erkennbar abgebildet worden.
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„Was tun mit dem römischen Erbe?“ titelt eine Regionalzeitung gedruckt und online. Im Beitrag informiert sie über eine Veranstaltung der „Initiative Römisches Mainz“ (IRM). Diese hatte Kommunalpolitiker eingeladen, um mit ihnen über ihre Pläne und Ziele im Hinblick auf ihren Umgang mit dem römischen Erbe der Stadt zu sprechen. Der Autor zieht das Fazit, dass der Verein befriedigende Antworten der Politiker vermisse. Ein Leser der Zeitung vermisst in dem Beitrag einen Hinweis darauf, dass dessen Autor Vorstandsmitglied des IRM ist. Als Mitglied der Initiative könne er nicht objektiv über dessen Angelegenheiten berichten. Der Beschwerdeführer vermisst die gebotene Transparenz. Der Chefredakteur der Zeitung gibt zu, dass der Autor des Beitrages im Hinblick auf seine Funktion in der „Initiative Römisches Mainz“ sicherlich keine ideale Besetzung gewesen sei. Andererseits sei das Thema politisch nicht sehr aufgeladen. Man hätte den Bericht fast „kalt“ schreiben können, da alle das römische Erbe schätzten, aber niemand der politisch Verantwortlichen in einer hoch überschuldeten Stadt bereit sei, mehr Geld für seinen Erhalt bereitzustellen. Unabhängig davon habe man mittlerweile geklärt, dass der Autor Termine der Initiative künftig nicht mehr übernehmen werde. Auf der anderen Seite jedoch ließen sich im lokalen Raum Vereinszugehörigkeiten von Mitarbeitern aber wohl nicht immer und vollständig vermeiden.
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Eine Regionalzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Ladendiebe kommen an den Tatort zurück“. Sie berichtet über die Festnahme von zwei Männern wegen des Diebstahls von zwei Jacken in einem Bekleidungsgeschäft. Der Autor teilt mit, dass es sich bei den Festgenommenen um Rumänen handele. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Angabe der Nationalität der beiden Männer. Ihre Herkunft spiele keine Rolle; die Nennung bediene rassistische Vorurteile. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet von aktuellen Studien, denen zufolge Ladendiebstähle die Einzelhändler Jahr für Jahr mehrere Milliarden Euro kosteten. Das Kölner Institut EHI schätze, dass wertmäßig rund ein Viertel aller Ladendiebstähle in Deutschland auf Banden und organisierte Kriminalität entfalle und die professionell agierenden Täter zum Stehlen aus dem überwiegend osteuropäischen Ausland anreisten. So sei der Anteil Nicht-Deutscher, die des schweren Ladendiebstahls verdächtigt würden, seit 2007 rasant gestiegen, und zwar von 40 auf inzwischen knapp 70 Prozent. Wie die Strafverfolgungsbehörden diesem Phänomen wirksam begegnen könnten, sei seit langem Gegenstand intensiver politischer Debatten. Im vorliegenden Fall – so der Chefredakteur weiter – gehe der aufgeklärte Ladendiebstahl auf das Konto zweier Rumänen, die in Deutschland keinen Wohnsitz hätten. Somit liege die Vermutung nahe, dass die Täter ebenfalls dem Milieu ausländischer Banden zuzuordnen seien. Die Angaben zu ihrer Herkunft seien deshalb erforderlich, um den Fall richtig einordnen zu können. Es liege ein begründetes Informationsinteresse der Leser an der Nennung der Nationalität der Täter vor.
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Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „12.000 Euro Strafe für Fake News“ über das Urteil eines Amtsgerichts gegen einen Blogger, der in diesem Fall der Beschwerdeführer ist. Dieser hatte 2018 in seinem Blog über einen Terroranschlag in Mannheim berichtet, der nicht stattgefunden hat. Der Blogger wirft der Zeitung und anderen Redaktionen vor, sie hätten über den Prozess falsch berichtet. Es werde von einigen Medien der Eindruck erweckt, das gegen ihn ausgesprochene Urteil sei rechtskräftig. Der Beschwerdeführer teilt mit, er habe alle Redaktionen aufgefordert, die entsprechenden Passagen zu korrigieren. Erst nach Androhung juristischer Mittel seien einige Korrekturen vorgenommen worden. Andere falsche Behauptungen seien aber nicht richtiggestellt worden. Auch ein Zeuge, ein im Bericht zitierter Polizeipräsident, habe sich verkürzt zitiert gesehen. Der Chef vom Dienst der Zeitung verweist auf ein beigelegtes Schreiben des Anwalts, den die betroffenen Medien gemeinsam mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben. Die Kanzlei nimmt zu allen Punkten Stellung, die in der Beschwerde angesprochen werden.
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Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „´Schlampe´ bleibt eine Beleidigung“ über eine Berufungsverhandlung wegen Beleidigung vor einer Strafkammer des Landgerichts. Dem Angeklagten, einem 46 Jahre alten Wirtschaftsjuristen, sei vorgeworfen worden, vor einem Jahr an einer Tankstelle am Verlagsort eine Autofahrerin schwer beleidigt zu haben. Das Amtsgericht habe ihn zu einer Geldbuße von 600 Euro verurteilt. Später sei die Auflage auf 400 Euro herabgesetzt worden, nachdem der Angeklagte auf einen Geldmangel hingewiesen habe. Später habe das Gericht erfahren, dass er in einem fast bezahlten Reihenhaus wohnt, Tennis spielt und 3400 Euro netto im Monat verdient. Schließlich – so die Zeitung weiter – habe der Mann nachgegeben und erklärt, er werde jetzt auch die restlichen 200 Euro nach dem Verkauf seiner teuren Tennisballmaschine bezahlen. Der Jurist ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er sei durch die detaillierten Angaben zu seiner Person von der Zeitung für seinen näheren und weiteren Bekanntenkreis identifizierbar dargestellt worden. Das sei gleichzusetzen mit einer Nennung seines vollen Namens. Sein Persönlichkeitsrecht sei verletzt worden. Er sei auch keine Person des öffentlichen Lebens. Die Erwähnung der Tennisballmaschine und seines Einkommens sei rufschädigend. Die Chefredakteurin sieht ein erhebliches Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem berichteten Sachverhalt. Die im Gerichtsbericht geschilderten Tatsachen seien wichtig für das Verständnis dieses Sachverhalts. Der Hinweis auf die Tennisballmaschine sei zur sachgerechten Unterrichtung der Leserschaft notwendig, nachdem der Beschwerdeführer dem Amtsgericht zunächst wahrheitswidrig vorgespiegelt habe, dass er nicht einmal in der Lage sei, eine Geldauflage von 600 Euro zu bezahlen. Zu Ziffer 8 (Schutz der Persönlichkeit) stellt die Chefredakteurin fest, dass eine Identifizierung des Betroffenen durch den Bericht nicht möglich sei. Ihr Stellvertreter habe sich um ein Gespräch mit dem Mann bemüht. Dabei habe sich jedoch gezeigt, dass es dem Kläger in Wirklichkeit nicht um die Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte, sondern nur ums Geld gehe. Zusammenfassend sei festzustellen, dass das Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen des Beschwerdeführers überwiegt.
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„Transe bekommt Haarentfernung bezahlt“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über ein Sozialgerichtsurteil. Danach muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten tragen, wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt. Eine Person, die die Zeitung liest, hält den Begriff „Transe“ nicht für objektiv. Sie sieht unter anderem die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen) verletzt und wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Kritik an der Überschrift für berechtigt und spricht von einem bedauerlichen Fauxpas. Die Formulierung sei an jenem Tag durchgerutscht. Der bearbeitende Redakteur habe diesen Begriff in die Überschrift genommen, weil sich Transsexuelle ironisierend immer mal wieder selbst als „Transen“ bezeichneten. Das rechtfertige allerdings nicht, merkt der Chefredakteur an, in einer nachrichtlichen Überschrift zu dieser diskriminierenden Vokabel zu greifen. Die Redaktion wolle Transsexuelle nicht diskriminieren. Umso ärgerlicher sei es, dass die Überschrift so erschienen sei. Der Fall sei im Verlauf der Redaktionskonferenz deutlich thematisiert worden. Nach dieser Erläuterung habe die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität die Entschuldigung der Redaktion akzeptiert und ihrerseits von einer ursprünglich beabsichtigten Anrufung des Presserats Abstand genommen.
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