Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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7055 Entscheidungen
Eine Tageszeitung berichtet online unter der Überschrift „Hatte Pistorius Vorteil gegenüber nicht-behinderten Mördern?“ über den Fall des südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius, der seine Freundin erschossen haben soll. In dem Beitrag heißt es unter anderem: „Hat Olympiasieger Oscar Pistorius beim mutmaßlichen Mord an seiner Freundin geschummelt? Maschinengewehr-Prothesen könnten ein unlauterer Vorteil gegenüber nicht-behinderten Mördern gewesen sein.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert gleich mehrere Verstöße gegenüber dem Pressekodex. Der Redaktionsleiter Online weist auf den satirischen Charakter des kritisierten Beitrages hin. Diese treffe sicher nicht immer jedermanns Stil und Geschmack. Auch aus seiner Sicht dürfe Satire nicht auf Kosten von Privatpersonen und Normalbürgern gehen. Sie sollte sich vielmehr an Persönlichkeiten abarbeiten, die von sich aus die Öffentlichkeit suchten. Diese Voraussetzung sehe er im vorliegenden Fall als gegeben an.
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„Tankstellen-Räuber (19) sitzt in Haft“ titelt die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Sie berichtet über die Festnahme eines jungen Mannes, der im Verdacht steht, eine Tankstelle überfallen zu haben. Ein Leser der Zeitung ist der Auffassung, dass die Überschrift den Eindruck erwecke, als sei der Festgenommene erwiesenermaßen der Täter. Das sei vorverurteilend. Der Redaktionsleiter Online wehrt sich gegen diesen Vorwurf. Zum einen sei der junge Mann nicht identifizierbar, weil zu seiner Person nur das Alter mitgeteilt werde. Zum anderen ergebe sich aus dem Artikel, dass der Betroffene nicht überführt sei, sondern allenfalls als Verdächtiger gesehen werde.
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Eine Regionalzeitung berichtet im Verlauf von zwei Monaten in acht Beiträgen über Suizid-Fälle. Beschwerdeführer ist die am Verlagsort der Zeitung ansässige Wohnungsbaugesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer. Dieser kritisiert eine signifikante Häufung von Berichten über Selbsttötungen. Die Zeitung halte das Thema künstlich im Blatt und veröffentliche zum Teil mehrere Meldungen zu ein und demselben Fall. Dies verletze die Richtlinie 8.5 des Pressekodex. (Diese fordert Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme ist beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handelt.) Die Wohnungsbaugesellschaft wirft der Zeitung unverantwortliches Verhalten vor. Dies gelte für die zahlreichen Beiträge ebenso wie für ein Interview unter der Überschrift „Nachahmer-Effekte sind erwiesen“. So habe die Redaktion unter der Überschrift „Frau sprang aus Hochhaus in den Tod“ berichtet, dass es relativ leicht sei, sich von einem Hochhaus zu stürzen, weil die Balkone in jeder Etage frei zugänglich seien. Als Quelle für diese Aussage gibt die Redaktion einen Polizeihauptkommissar an, der jedoch nicht wisse, dass die Balkone als Fluchtwege dienten. Schon allein deshalb dürften die Türen qua Gesetz nicht verschlossen sein. Die Berichterstattung verstoße auch gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Mit der wiedergegebenen Ansicht des Polizisten werde publizistischer Druck auf die Eigentümer von DDR-Hochhäusern ausgeübt, zu denen auch die Wohnungsbaugesellschaft zähle. Falsch sei die Passage, wonach die Gesellschaft derzeit keine Möglichkeit sehe, ihre Plattenbau-Hochhäuser so zu sichern, dass Selbstmörder von diesen nicht mehr herunterspringen könnten. Der Chefredakteur der Zeitung spricht in seiner Entgegnung von einem „Selbstmörderhaus“. Über einige Aspekte der Berichterstattung könne man sicherlich diskutieren, was in Gesprächen mit der Wohnungsbaugesellschaft auch schon geschehen sei. Daraufhin sei die Berichterstattung geändert worden, nachdem die Redakteure für den Umgang mit Suizid-Fällen besonders sensibilisiert worden seien. In einem Fall habe sich der Selbstmord (Sprung von einem Kirchturm) in aller Öffentlichkeit abgespielt. Deshalb habe sich die Redaktion zur Berichterstattung entschlossen. Der Chefredakteur verteidigt die Berichterstattung zum „Selbstmörderhaus“. Es sei Ergebnis zulässiger Recherche, wenn eine Zeitung die Frage aufwirft, warum sich regelmäßig Menschen von einem bestimmten Hochhaus stürzten, weil Balkone für jedermann zugänglich seien. Die Redaktion habe bei der Wohnungsbaugesellschaft als Hauseigentümer und bei der Polizei nachgefragt. Die Polizei habe Kritik geäußert. Die Art der Antwort des Hauseigentümers sei strittig. Darüber sei mit dem Geschäftsführer gesprochen worden.
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Eine Boulevardzeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Artikel unter der Überschrift „Pferdefleischskandal deckt auf: Der Irrsinn mit den Gütesiegeln! Wer blickt da noch durch?“ Auf der Titelseite der Printausgabe sind Dutzende Grafiken abgebildet, die als „Gütesiegel für Lebensmittel“ bezeichnet werden. Darunter befinden sich viele Bio-Siegel. Die Sammlung von Siegeln wird auch online veröffentlicht. Diverse Unternehmen der Bio-Branche wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Ihr Hauptvorwurf: Die Zeitung stelle einen falschen Zusammenhang zwischen dem Pferdefleischskandal und Bio-Produkten her. Die Leser bzw. Nutzer müssten den Eindruck gewinnen, die Bio-Branche und ihre Unternehmen seien in den Pferdefleischskandal verstrickt und Bio-Lebensmittel seien von dem Skandal betroffen. Beides sei jedoch falsch. In keinem einzigen Bio-Produkt sei Pferdefleisch nachgewiesen worden. Ein Hinweis auf diese Tatsache sei in der Berichterstattung nicht zu finden. Falsch sei auch, dass die abgedruckten Grafiken „Gütesiegel für Lebensmittel“ seien, wie von der Zeitung behauptet. Es seien offenbar „wild und anscheinend willkürlich gemischt“ Siegel von Anbauverbänden sowie das staatliche Bio-Siegel abgebildet worden. Der Artikel, der eigentlich der Aufklärung des Verbrauchers dienen sollte, werde so zum Verwirrspiel. Das Justiziariat der Zeitung weist den Vorwurf eines falschen Zusammenhangs zwischen dem Pferdefleischskandal und Bio-Produkten, Bio-Verbänden und Bio-Unternehmen zurück. Gegenstand der Veröffentlichung seien weder der Pferdefleischskandal noch konkrete Bio- oder Öko-Siegel. Vielmehr ergebe sich schon aus der Überschrift („Der Irrsinn mit den Gütesiegeln“), dass es der Zeitung darum gegangen sei, die für den Verbraucher extrem verwirrende Vielzahl von Lebensmittel-Kennzeichnungen und –Siegeln aufzuzeigen. Anlass für die Veröffentlichung sei gewesen, dass in einem mit dem Gütesiegel der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ausgezeichneten Produkt Pferdefleisch gefunden worden sei. Dies sei jedoch die einzige Verbindung zwischen einem Kennzeichen bzw. Siegel und dem Pferdefleischskandal. (2013)
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Eine Boulevardzeitung veröffentlicht gedruckt und online einen Artikel unter der Überschrift „Pferdefleischskandal deckt auf: Der Irrsinn mit den Gütesiegeln! Wer blickt da noch durch?“ Auf der Titelseite der Printausgabe sind Dutzende Grafiken abgebildet, die als „Gütesiegel für Lebensmittel“ bezeichnet werden. Darunter befinden sich viele Bio-Siegel. Die Sammlung von Siegeln wird auch online veröffentlicht. Diverse Unternehmen der Bio-Branche wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Ihr Hauptvorwurf: Die Zeitung stelle einen falschen Zusammenhang zwischen dem Pferdefleischskandal und Bio-Produkten her. Die Leser bzw. Nutzer müssten den Eindruck gewinnen, die Bio-Branche und ihre Unternehmen seien in den Pferdefleischskandal verstrickt und Bio-Lebensmittel seien von dem Skandal betroffen. Beides sei jedoch falsch. In keinem einzigen Bio-Produkt sei Pferdefleisch nachgewiesen worden. Ein Hinweis auf diese Tatsache sei in der Berichterstattung nicht zu finden. Falsch sei auch, dass die abgedruckten Grafiken „Gütesiegel für Lebensmittel“ seien, wie von der Zeitung behauptet. Es seien offenbar „wild und anscheinend willkürlich gemischt“ Siegel von Anbauverbänden sowie das staatliche Bio-Siegel abgebildet worden. Der Artikel, der eigentlich der Aufklärung des Verbrauchers dienen sollte, werde so zum Verwirrspiel. Das Justiziariat der Zeitung weist den Vorwurf eines falschen Zusammenhangs zwischen dem Pferdefleischskandal und Bio-Produkten, Bio-Verbänden und Bio-Unternehmen zurück. Gegenstand der Veröffentlichung seien weder der Pferdefleischskandal noch konkrete Bio- oder Öko-Siegel. Vielmehr ergebe sich schon aus der Überschrift („Der Irrsinn mit den Gütesiegeln“), dass es der Zeitung darum gegangen sei, die für den Verbraucher extrem verwirrende Vielzahl von Lebensmittel-Kennzeichnungen und –Siegeln aufzuzeigen. Anlass für die Veröffentlichung sei gewesen, dass in einem mit dem Gütesiegel der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) ausgezeichneten Produkt Pferdefleisch gefunden worden sei. Dies sei jedoch die einzige Verbindung zwischen einem Kennzeichen bzw. Siegel und dem Pferdefleischskandal. (2013)
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Das Titelbild einer Satire-Zeitschrift zeigt den früheren Papst Benedikt und seinen Privatsekretär Georg Gänswein. Die Überschrift lautet: „Endlich Sex! – Benedikt und sein Georg“. Drei Leser kritisieren einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), 9 (Schutz der Ehre) und 10 (Religion, Weltanschauung und Sitte) des Pressekodex. Die Titelseite verletze die religiösen Gefühle vieler Katholiken und den früheren Papst in seiner Würde. Die Zeitschrift äußert sich zu den Vorwürfen nicht.
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Das Titelbild einer Satire-Zeitschrift zeigt den früheren Papst Benedikt und seinen Privatsekretär Georg Gänswein. Die Überschrift lautet: „Endlich Sex! – Benedikt und sein Georg“. Drei Leser kritisieren einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde), 9 (Schutz der Ehre) und 10 (Religion, Weltanschauung und Sitte) des Pressekodex. Die Titelseite verletze die religiösen Gefühle vieler Katholiken und den früheren Papst in seiner Würde. Die Zeitschrift äußert sich zu den Vorwürfen nicht.
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Die Onlineausgabe einer Regionalzeitung berichtet über sechs Stunden Ausnahmezustand, bedingt durch einen Suizid-Versuch über einer Autobahn. Im Beitrag geht es um einen 40-jährigen Mann, der sich von einer Autobahnbrücke in den Tod stürzen will. Polizei und Feuerwehr sind im Großeinsatz. Die Autobahn ist in diesem Bereich gesperrt. Auch der Bahnverkehr ist betroffen. Den Polizeieinsatz illustriert die Zeitung mit 21 Fotos. Zwei Bilder zeigen den Mann, wie er auf der Brüstung steht und mit Rettungskräften spricht. Sein Gesicht ist verpixelt. Mehrere Beschwerdeführer aus dem Leserkreis der Zeitung sehen in der Veröffentlichung eine Verletzung der Ziffern 8 (Persönlichkeitsrechte), Richtlinie 8.5 (Selbsttötung) und 11 (Sensationsberichterstattung, Jugendschutz). Der durch 21 Fotos bedingte Umfang, sowie die Art der Berichterstattung seien sensationell und mit den Persönlichkeitsrechten des Suizidenten nicht vereinbar. Die im Pressekodex geforderte Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen sei von der Zeitung nicht eingehalten worden. Die Fotos zeigten mehrfach den Betroffenen, wie er – sozusagen kurz vor dem Sprung – auf der Brücke stehe. Die Berichterstattung über eine Verkehrsbehinderung hätte ausgereicht, um dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden. Der Chefredakteur der Zeitung betont die übliche Zurückhaltung der Redaktion bei der Suizid-Berichterstattung. Nach Eintreffen der Beschwerde habe die Redaktion die kritisierten Bilder sofort entfernt. Der Leiter der berichtenden Lokalredaktion habe das Gespräch mit den Beschwerdeführern gesucht. Diese hätten das Gesprächsangebot jedoch nicht angenommen. Der Chefredakteur rechtfertigt die umfangreiche Berichterstattung mit dem großen öffentlichen Interesse, das wegen der weitgreifenden Verkehrsprobleme bei vielen tausend Menschen geweckt worden sei. Der Verkehr sei in großen Teilen der Stadt zusammengebrochen; kreisende Hubschrauber hätten die Bevölkerung beunruhigt.
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Die Onlineausgabe einer Regionalzeitung berichtet über sechs Stunden Ausnahmezustand, bedingt durch einen Suizid-Versuch über einer Autobahn. Im Beitrag geht es um einen 40-jährigen Mann, der sich von einer Autobahnbrücke in den Tod stürzen will. Polizei und Feuerwehr sind im Großeinsatz. Die Autobahn ist in diesem Bereich gesperrt. Auch der Bahnverkehr ist betroffen. Den Polizeieinsatz illustriert die Zeitung mit 21 Fotos. Zwei Bilder zeigen den Mann, wie er auf der Brüstung steht und mit Rettungskräften spricht. Sein Gesicht ist verpixelt. Mehrere Beschwerdeführer aus dem Leserkreis der Zeitung sehen in der Veröffentlichung eine Verletzung der Ziffern 8 (Persönlichkeitsrechte), Richtlinie 8.5 (Selbsttötung) und 11 (Sensationsberichterstattung, Jugendschutz). Der durch 21 Fotos bedingte Umfang, sowie die Art der Berichterstattung seien sensationell und mit den Persönlichkeitsrechten des Suizidenten nicht vereinbar. Die im Pressekodex geforderte Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen sei von der Zeitung nicht eingehalten worden. Die Fotos zeigten mehrfach den Betroffenen, wie er – sozusagen kurz vor dem Sprung – auf der Brücke stehe. Die Berichterstattung über eine Verkehrsbehinderung hätte ausgereicht, um dem öffentlichen Interesse gerecht zu werden. Der Chefredakteur der Zeitung betont die übliche Zurückhaltung der Redaktion bei der Suizid-Berichterstattung. Nach Eintreffen der Beschwerde habe die Redaktion die kritisierten Bilder sofort entfernt. Der Leiter der berichtenden Lokalredaktion habe das Gespräch mit den Beschwerdeführern gesucht. Diese hätten das Gesprächsangebot jedoch nicht angenommen. Der Chefredakteur rechtfertigt die umfangreiche Berichterstattung mit dem großen öffentlichen Interesse, das wegen der weitgreifenden Verkehrsprobleme bei vielen tausend Menschen geweckt worden sei. Der Verkehr sei in großen Teilen der Stadt zusammengebrochen; kreisende Hubschrauber hätten die Bevölkerung beunruhigt.
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