Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7408 Entscheidungen
Eine Regionalzeitung erfährt, dass die Kreistagsfraktion der CDU der Beratungsstelle eines Vereins gegen sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern einen Zuschuss von 90.000 Mark streichen will. Sie berichtet darüber unter der Überschrift „Missbrauchen die Schützer die Opfer?“ und stellt einleitend fest, dass der Kreis damit ein Tabuthema anpackt. Wörtlich heißt es: „Die bunte Vielfalt der Kinder- und Frauenberatungsstellen soll ihre wirkliche Leistung öffentlich unter Beweis stellen. Mit sechsstelligen Summen werden die aus dem Kreistopf unterstützt – und da gibt’s einen bösen Verdacht: Beraterinnen und Berater nutzen Gewalt in Familien und Beziehungen erst mal zur Sicherung ihrer eigenen Arbeitsplätze.“ Der betroffene Verein ist der Ansicht, dass der Beitrag falsche und ehrverletzende Behauptungen über seine Mitarbeiter enthält, und legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion trägt vor, dass der Autor des Beitrages in Schlagzeile und Text lediglich Tatsachen darstelle und analysiere. Die zentrale Frage, die sich aus der Recherche ergeben habe, sei dem Bericht vorangestellt und konsequenterweise mit einem Fragezeichen versehen. Unter Berufung auf den Fraktionsvorsitzenden der CDU und weitere Recherchen im Jugendamt schreibe der Autor, dass der genannte Verein im Gegensatz zu zwei anderen Beratungsstellen die Bedeutung seiner Arbeit nicht mit Bilanzen belegen könne. Mit Entschiedenheit weist die Chefredaktion die Vorhaltungen der Beschwerdeführer zurück, dass durch die Berichterstattung die Mitarbeiter des Vereins mit Sexualstraftätern verglichen und diesen gleichgestellt würden. (2000)
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Unter der Überschrift „Die Schlächter von Borneo“ dokumentiert eine Zeitschrift in Wort und Bild die grausamen Riten archaischer Kopfjäger. Bei den jüngsten ethnischen Ausschreitungen zwischen Einwanderern und Ureinwohnern habe Indonesien unvorstellbare Gräueltaten erlebt, stellt die Zeitschrift einleitend fest. Folter, Mord und Kannibalismus seien an der Tagesordnung gewesen. Schockierende Fotos des australischen Autors belegen den Text. Eine der Unterzeilen lautet: „Köpfe liegen herum, die Augen geschlossen, den Horror des letzten Augenblicks für die Ewigkeit festgehalten.“ In einer anderen wird festgestellt: „Der Geruch von totem Fleisch nimmt uns den Atem, wir müssen würgen. Ein Toter liegt da, ohne Innereien.“ Ein Leser beklagt sich darüber beim Deutschen Presserat. Er kritisiert die Veröffentlichung der Fotos, welche die Menschenwürde verletzten und Gewalt sowie Brutalität in unangemessen sensationeller Form darstellten. Die Chefredaktion der Zeitschrift äußert ihr Befremden über die Beschwerde. Sie ist der Ansicht, ein wichtiges aktuelles Thema adäquat dokumentiert zu haben: Journalistisch einwandfrei recherchiert und bildlich festgehalten von einem Fotoreporter, dessen Renommee außer Zweifel stehe. Es sei unstrittig, dass es sich hier um Vorgänge unvorstellbarer Grausamkeit handele. Man halte es aber für falsch, wenn Journalisten deshalb die Augen vor einem solchen Thema verschließen oder es durch eine weniger drastische Bildauswahl verharmlosen würden. Neben den gedruckten Bildern belegten zahlreiche weitere, zum Teil noch erheblich grausamere Darstellungen des „Kannibalismus“ die Authentizität des Berichtes. Man habe sich erst nach mehreren Diskussionen in der Redaktion entschlossen, die Reportage zu drucken. Auf Nachfrage teilt das Institut für Asienkunde in Hamburg dem Presserat mit, dass die Fakten, die in dem Beitrag dargelegt sind, grundsätzlich der Wahrheit entsprechen. Es handele sich um kurzzeitliche Gewaltausbrüche, die aller Kenntnis nach von interessierten Gruppen bewusst ausgelöst worden seien. Kannibalismus sei dabei in Einzelfällen durchaus möglich, wenngleich auch nicht üblich. Ob es sich um einen realen oder rituellen Kannibalismus handele, könne davon abhängen, wie viel dafür geboten worden sei. Die Vorgänge, welche der Beitrag schildere, seien allerdings auf Borneo keineswegs an der Tagesordnung. Das Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle/Saale kann eine befriedigende Antwort auf die Fragen des Presserats auch nicht geben, ist aber ziemlich überzeugt davon, dass die Fotos echt sind, und hält auch die im Text gegebene Beschreibung im Allgemeinen für plausibel. Es scheine durchaus wahrscheinlich, dass tatsächlich Köpfe abgeschlagen, Menschen aufgeschlitzt und ihnen Organe entnommen worden seien. Das Institut verweist auf ähnliche andere Erfahrungen. Ob daraus jedoch auf einen häufigen Kannibalismus geschlossen werden könne, sei eine andere Frage. Die Bildunterzeilen seien dramatisierende Feststellungen, die im Text nicht dokumentiert worden seien. Im Ergebnis sei die Grenze zu einem nicht mehr vertretbaren Journalismus jedoch nicht überschritten. Die Pressestelle des Auswärtigen Amtes teilt dem Presserat mit, dass die in dem Artikel aufgestellte Behauptung, es habe im vergangenen Jahr Fälle von Kannibalismus oder Kopfjägerei durch Dayak auf Borneo gegeben, sich nicht erhärten lasse. Den dargestellten Sachverhalt könne man natürlich nicht völlig ausschließen, er werde aber durch die dem Auswärtigen Amt bekannten Fakten nicht gestützt. In einer beigefügten Stellungnahme der Deutschen Botschaft in Jakarta heißt es, es habe im Zeitraum von Dezember 1996 bis Februar 1997 Unruhen zwischen einheimischen Suku Dayak und zugewanderten Suku Madura gegeben. Dabei solle es in diesem Zeitraum vereinzelt zu Kopfjagd durch die Dayak gekommen sein. Kannibalismus im engeren Sinne sei dabei nicht beobachtet worden, wohl aber der rituelle Verzehr des Blutes der getöteten Opfer. (2000)
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Unter der Überschrift „Die Polizei schlug wieder zu – Schämt Euch!“ berichtet eine Boulevardzeitung über das stundenlange Martyrium eines jungen Mannes, der in der Silvesternacht mit einem Bekannten gerangelt hatte und dabei von Polizeibeamten aufgegriffen worden war. Der Junge sei, schreibt die Zeitung, das jüngste Opfer von stadtbekannten Prügelbeamten. Er sei gefesselt zur Wache gebracht und dort bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen worden. Im Krankenhaus seien später Schädelbasisfraktur, Schädelhirntrauma, geplatztes Trommelfell, Platzwunden am Kopf und im Gesicht sowie Würgemale am Hals diagnostiziert worden. Die Gewerkschaft der Polizei nimmt die Berichterstattung zum Anlass, sich beim Deutschen Presserat zu beschweren. Der Beitrag sei einseitig und vorverurteilend. Er erwecke den Eindruck, als würde die Polizei in der genannten Stadt permanent zuschlagen. Die Behauptung, der betroffene Junge sei das jüngste Opfer von stadtbekannten Prügelbeamten, wecke bei vielen Lesern den Eindruck, es gebe bei der Polizei Schläger, die in der ganzen Stadt bekannt seien und von Polizeiführung und Politik gedeckt würden. Die Leitung der Redaktion bleibt dabei: Der Vorfall sei so, wie berichtet, abgelaufen. Die Aufforderung „Schämt Euch!“ sei keineswegs generell an alle, sondern nur an die betroffenen Polizeibeamten gerichtet. Auch der Ausdruck „Prügelbeamten“ sei nicht verallgemeinernd verwendet worden. Die Feststellung „Die Polizei schlug wieder zu“ sei darauf zurückzuführen, dass es bereits zu Beginn des Jahres einen vergleichbaren Vorwurf gegen Polizeibeamte gegeben habe. Damals seien zwei Touristen die Opfer gewesen. Die Redaktionsleitung legt schließlich den Bericht einer anderen Zeitung über den selben Vorfall vor, der in der Darstellung mit der Schilderung im Boulevardblatt im wesentlichen übereinstimmt. (2000)
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Die Uniformen der Polizei seien unpraktisch, unmodern, unbeliebt, unmöglich, schreibt die Landesausgabe einer Boulevardzeitung. In ganz Deutschland, stellt sie fest, fordern die Gewerkschaften der Polizei neue Uniformen. Nur der Polizeigewerkschaft des Landes scheine das egal zu sein. Der Vorsitzende des Landesbezirks wird wie folgt zitiert: „Dazu kann ich nichts sagen.“ Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dieses Zitat sei falsch. Da die Zeitung einige Wochen zuvor Kollegen als „Prügelbeamte“ bezeichnet habe, habe die Gewerkschaft der Redaktion mitgeteilt, sie wünsche keinen Kontakt mehr mit dem Blatt. Auf die Frage des Reporters nach der Haltung der Gewerkschaft zur Frage neuer Uniformen habe er deshalb wie folgt geantwortet: „Von mir bekommen Sie keine Auskunft mehr, weder zu diesem noch zu irgend einem anderen Thema!“ Keinesfalls habe er gesagt: „Dazu kann ich nichts sagen!“ Der Sinn seiner Antwort sei dahingehend verfälscht worden, dass der Anschein entstehe, der Landesbezirk habe zu diesem wichtigen Thema keine Meinung. Dies sei falsch. In ihrer Stellungnahme räumt die Redaktionsleitung des Blattes ein, dass das Zitat nicht vollständig wiedergegeben wurde. Lächerlich sei jedoch der Vorwurf, die Zeitung wolle eine Kampagne gegen den Beschwerdeführer bzw. den Landesbezirk der Polizeigewerkschaft entfachen. Das verkürzt wiedergegebene Zitat sei wenige Tage später richtig gestellt worden. In der Richtigstellung sei wiedergegeben worden, was der Beschwerdeführer tatsächlich gesagt habe. (2000)
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Eine Lokalzeitung kommentiert den Umgang des Gemeinderates mit den Hunden im Ort: „Erst haben die Gemeindevertreter in mehreren Sitzungen darüber debattiert, auf welche Weise man die Besitzer deutlicher schröpfen kann. Jetzt beschließen sie in einer Satzung auch noch die Anleinpflicht auf öffentlichen Gehwegen.“ In der Debatte darüber habe sich eine Grünen-Abgeordnete, so die Zeitung, erneut als gehässige Hundefeindin geoutet. Wörtlich habe sie gesagt: „Wenn der Hund frei auf der Straße läuft, dann hoffe ich, dass er von einem Auto überfahren wird.“ Die genannte Kommunalpolitikerin beschwert sich daraufhin beim Deutschen Presserat. Das Zitat sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. Die Formulierung „gehässige Hundefeindin“ sei diffamierend. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, dass der Zwischenruf wörtlich richtig wiedergegeben wurde. Die Beschwerdeführerin versuche auch gar nicht, einen anderen Wortlauf geltend zu machen, geschweige denn zu belegen. Auch in der Beschwerde spreche sie nur davon, dass das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen worden sei. Die Bewertung des Autors, die Abgeordnete habe sich „erneut“ als gehässige Hundefeindin geoutet, gehe auf eine Debatte in einer früheren Sitzung des Gemeindeparlaments zurück. Damals habe sich die – wie heute – aus denselben zwei Köpfen bestehende Fraktion der Grünen eindeutig für eine Luxussteuer für Hundebesitzer ausgesprochen und bekräftigt: „Bei denen können wir uns Geld holen“. Bei der Aufklärung des Sachverhalts stößt der Presserat auf einen Leserbrief, der im letzten Absatz folgende Passage enthält: „Jedes tierische Geschöpf auf unserem Planet hat vermutlich mehr Verstand als diese Frau, die sich auch noch Politikerin schimpft und sich auch noch zu einer solch dummen herzlosen Aussage hinreißen lässt.“ Das Gremium ist der Ansicht, dass diese Passage möglicherweise eine ehrverletzende Behauptung im Sinne von Ziffer 9 des Pressekodex darstellen könnte, und bittet die Chefredaktion um eine ergänzende Stellungnahme in diesem Punkt. Diese antwortet, der Schreiber des Leserbriefes habe zwar sehr kritisch reagiert und drastisch formuliert, seine Reaktion sei aber vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt, da die Aussage relativierend eingeschränkt werde. Es handele sich mithin um keine Schmähkritik, denn der Autor formuliere seine Kritik als Vermutung, die sich an eine Politikerin und nicht an eine Privatperson richte. Gleichzeitig werde der Beschwerdeführerin in dem Brief zu Gute gehalten, dass sie sich habe hinreißen lassen. Insgesamt ist die Zeitung der Ansicht, dass es einem Leser erlaubt sein muss, auf drastische Äußerungen mit einem drastischen Leserbrief zu antworten. (1999)
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Eine Boulevardzeitung schildert chaotische Zustände in einer städtischen Klinik, die sie „Deutschlands Randale-Krankenhaus“ nennt. Fast jede Woche gebe es Diebstähle und Schlägereien. Eine Hebamme sei bei der Entbindung gewürgt worden. In einem Aufenthaltsraum habe ein Familienclan auf einem Campinggerät ein Lamm gegrillt. In der Notaufnahme torkelten Betrunkene umher. Und der Klinikpark sei das Revier von Kampfhunden und Mountainbikern. Die Zeitung berichtet, dass ab sofort Sheriffs mit Schlagstock durch das 1.100-Bettenhaus patrouillieren. Die Verwaltungsdirektion der Klinik kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass durch den Beitrag der Eindruck entstehe, kriminelle Handlungen seien in dem Krankenhaus an der Tagesordnung. Dies sei jedoch nicht öfter der Fall als in anderen Häusern. Die Redaktionsleitung behauptet, der Beschwerdeführer könne keinen der dargestellten Fälle als falsch bezeichnen. Er kritisiere aber, dass die Aneinanderreihung der Vorfälle ein verfälschendes Bild schaffe. Dabei übersehe er allerdings, dass die in der Berichterstattung mitgeteilten Vorfälle die Klinikleitung veranlasst haben, einen Wachdienst einzurichten. Dies sei entscheidend. (1999)
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Ein Stadtmagazin stellt in großformatigen Fotos unter dem Motto „Halloween – Die Nacht des Grauens“ neue Mode vor. Aufgeschlitzte, erschlagene oder blutüberströmte Mädchen präsentieren in leblosen Posen Kleidung, Wäsche, Schmuck oder Kontaktlinsen. In den Unterzeilen wird auf die Hersteller der Ausstattung hingewiesen. Die Modefotos seien an Grausamkeit kaum zu überbieten, findet eine Leserin. Sie seien brutal und zynisch. Gewalt werde verharmlost. Das Spiel mit dem Horror, die Lust am Entsetzen, die diese Fotos widerspiegeln, ließen sich nicht durch ästhetische Gesichtspunkte bzw. das Thema „Halloween“ verharmlosen oder gar rechtfertigen. Diese Art der Bagatellisierung von Schwerverbrechen an unschuldigen Opfern als „modischer Kick“ verhöhne grausam ermordete Mädchen und deren Familien. Die Leserin erinnert an spektakuläre Kriminalfälle und ruft den Deutschen Presserat an. Die Redaktion erklärt, Intention des Fotografen sei es gewesen, den auf keltische Rituale zurückgehenden Halloween-Kult künstlerisch-anspruchsvoll und ästhetisch-ungewohnt umzusetzen. Als Aufmachermotiv habe er dazu einen ausgehöhlten Kürbiskopf gewählt, der – ergänzt durch Dialogauszüge aus dem Horror-Klassiker „Halloween – Die Nacht des Grauens“ – eindeutig auf das Thema „Halloween“ hinweise. Ein Bezug zu spektakulären Kriminalfällen der jüngsten Zeit sei daher auf keinen Fall gegeben. Bedingt durch die surreale Art der Fotografie werde deutlich, dass die Fotostrecke nicht die Realität abbilden oder gar zur Nachahmung animieren möchte, sondern dass es sich zweifelsfrei um eine künstlerische Interpretation eines jahrhundertealten Brauches handele, der in den USA mittlerweile Volksfestcharakter genieße. (1999)
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Eine Tageszeitung veröffentlicht den Brief einer Leserin zum Thema „Organtransplantation“. Vierzehn Tage später druckt sie einen anderen Leserbrief ab, in dem ein Arzt zum Schreiben der Leserin Stellung nimmt. Die Frau schickt der Zeitung einen zweiten Brief, der aber nicht veröffentlicht wird. Stattdessen erhält sie ein Fax des Arztes, der sich darin auf Details des zweiten Briefes bezieht und die Verfasserin hart kritisiert. Die Leserin setzt sich daraufhin mit der Redaktion in Verbindung und erfährt, dass diese ihren zweiten, nicht veröffentlichten Brief an den Arzt weitergegeben hat. Dafür entschuldigt sich die Redaktion. Die Leserbriefschreiberin wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie kritisiert die Verletzung des Redaktionsgeheimnisses, da ihr Brief an einen Dritten weitergegeben worden ist. Der für die Leserbriefspalte verantwortliche Redakteur der Zeitung teilt mit, man habe den Brief der Leserin an den Arzt in der Absicht weitergegeben, die beiden „Kontrahenten“ dadurch zu einer Aussprache bewegen zu können. Er räumt ein, dass – da man dazu nicht autorisiert war – dies ein Fehler und ein Vertrauensbruch gewesen sei. Dafür habe sich die Zeitung bei der Beschwerdeführerin telefonisch und schriftlich in aller Form entschuldigt. Mehr könne man in dieser Angelegenheit nicht mehr tun. In Zukunft werde der Zeitung ein solcher Fehler nicht mehr unterlaufen. (1999)
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