Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
Eine Frauenzeitschrift behauptet von einem verschreibungspflichtigen Rheumamedikament, der Wirkstoff Methotrexat wirke schneller, sei besser verträglich. Bereits eine Tablette pro Woche reiche aus, um chronische rheumatische Gelenkentzündungen nach vier bis zwölf Wochen deutlich zu lindem. Eine Apothekerfachkommission sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 14 des Pressekodex und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Redaktion zitiert eine Reihe von Fachblättern als Quellen. (1993)
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Eine Frauenzeitschrift preist ein neues »Supervitamin«. Unter Nennung der jeweiligen Quellen (Zeitschriften, Wissenschaftler) behauptet der Artikel; das neue Wundermittel beuge Krebs, Herzkrankheiten, Arthritis und Arterienverkalkung vor, könne das Leben um bis zu 15 Jahre verlängern, behebe Asthma; Bronchitis, Erkältungen und Allergien. Weiter heißt es: »Frauen, die ... regelmäßig nehmen; sollen leistungsfähiger und leichter schlank werden.« Als weitete Wirkungen werden u. a. genannt: Kräftiges Haar, besseres Sehen, straffe Haut, Schutz vor Parodontose, gestärktes Herz, Hilfe bei Cellulitis; jeweils mit Quellenverweis sowie Erklärung möglicher Wirkungen: Nebenwirkungen seien bislang nicht bekannt: Der Bericht endet mit der Empfehlung, das Präparat beim Apotheker vorzubestellen aufgrund der starken Nachfrage bei der Markteinführung in den USA. Außerdem wird die Pharmazentralnummer genannt. Eine Apothekerfachkommission beschwert sich beim Deutschen Presserat. Das angebliche Wundermittel, seit längerer Zeit schon verwendet, habe »mit Sicherheit« nicht de geschilderten Wirkungen: Die Berichterstattung sei geeignet, falsche Hoffnungen zu wecken. Die Redaktion entgegnet, die Beschwerdeführerin gehe irrig davon aus, dass es sich bei dem Präparat um ein normales Calciumascorbat handele; das unter anderer Bezeichnung schon länger zu erhalten sei. Tatsächlich sei das Mittel jedoch aktuell auf den Markt gekommen und habe völlig andere Wirkungen. (1993)
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Das Titelbild einer Satirezeitschrift zeigt den früheren Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Björn Engholm, in der Badewanne seines toten Amtsvorgängers Uwe Barschel. Der Schleswig-Holsteinische Landtag; vertreten durch seine Präsidentin, und drei Leser des Blattes legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Sie sehen die Menschenwürde Engholms und dessen Familie sowie Barschels und dessen Hinterbliebenen in unverantwortlicherweise verletzt: Wer Satire wörtlich nehme, entgegnen die Anwälte des Verlags; habe Satire nicht verstanden. Satire arbeite ihrer Natur gemäß mit Übertreibungen; Verzerrungen und Verfremdungen. Die Zeitschrift will ihr Titelbild als Ansprechung darauf verstanden wissen, dass die Kieler Affären nicht vereinfacht schwarz-weiß zu sehen und nicht so simpel in Täter- und Opferpartei zu scheiden sind. Die Botschaft dieser bildhaften Assoziation lasse sich in die Worte fassen; es zahle sich bei Politikern nicht aus, sich moralisch über andere zu erheben: Irgendwie seien sie alle anfechtbar. (1993)
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Ein Veranstaltungsmagazin nimmt zwei Berichte über Kunstausstellungen und eine Buchbesprechung in der örtlichen Zeitung zum Anlass, den Autor der Beiträge zu glossieren. Unter der Überschrift »Dr. Dudrop's arschkaltes Apfelmus - Über das allmähliche Verfestigen des Schwachsinns beim Schreiben« werden Textprobe vorgestellt und als »grauenvoll« und »gräulich« bezeichnet. Der salbadernde Oberphilosoph sei bei nächster Gelegenheit mit einem gezielten Arschtritt in irgendeine Metropole der Unterwelt zu befördern. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt der Betroffene schwere Verunglimpfung: Zitate würden aus dem Zusammenhang gerissen und dadurch entstellte Die Zeitschrift gibt zu dem Vorwurf drei Stellungnahmen ab und fordert den Presserat auf, sich einfach diejenige auszusuchen; die ihm am besten passt. In allen drei Stellungnahmen wird der Beschwerdeführer mit deutlichen Worten in seinen beruflichen Fähigkeiten abqualifiziert. (1992)
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Eine Zeitschrift berichtet über zwei Brüder, die rechtsextreme Schallplatten verkaufen. Einer der beiden beschwert sich beim Deutschen Presserat, weil in dem Beitrag sein Name genannt und das amtliche Kennzeichen des auf Ihn zugelassenen Fahrzeugs wiedergegeben wird. Die Redaktion äußert sich nicht. (1993)
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Der Kommentar in einer Tageszeitung bestreitet, dass es nach 1945 in Deutschland Fremdenhass oder Rassismus gegeben hat. Der Autor spricht von einer »Asyllüge«. Ausländerfeindliche Aktionen werden folgendermaßen kommentiert: »Was dann in Hoyerswerda, Rostock und in 100 anderen Orten geschah; war weniger Ausdruck politischen Bekenntnisses als bewusster Tabuverstoß jugendlicher Rowdies gegen die Gesellschaft und das von ihrer - vermeintlichen - Elite verhängte Asyldiskussionsverbot«. Es wird über die Behandlung von Flüchtlingen in anderen Ländern berichtet; wo wesentlich rigoroser als in Deutschland vorgegangen werde. In Anspielung auf Demonstrationen und Lichterketten gegen Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik ist von einem »Phantom der Ausländerfeindlichkeit« die Rede, »das es gar nicht gibt«. Wörtlich heißt es: »Vom Kindergarten bis zur Hochschule, vom Arbeitslosen bis zur Rentnerin - derlei kommandierte Umzüge sind nach der Art der Nazis oder Kommunisten ...«: Ein Leser des Blattes findet die Äußerungen des Kommentators so »ungeheuerlich«; dass er den Deutschen Presserat um eine Stellungnahme ersucht; ob und inwieweit durch den Kommentar der Pressekodex verletzt sein könnte. Der Autor benutze die offene Lüge als Stilmittel: Täter und Opfer würden in dem Kommentar planmäßig vertauscht. Vor allem die Behauptung, dass es Ausländerfeindlichkeit nach 1945 nie mehr gegeben habe; lässt der Beschwerdeführer nicht gelten. Die Veröffentlichung erfülle die erforderlichen Kriterien eines Kommentars, entgegnet die Redaktion. Dieser argumentiere aus subjektiver Sicht und verfolge den Zweck; dem Leser eine distanzierte Haltung zu den jahrelangen Versäumnissen der deutschen Asylpolitik zu vermitteln und dabei zu verdeutlichen, dass auf die große Mehrheit des deutschen Volkes der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit sowenig oder soviel zutreffe wie für andere Nationen auch. (1993)
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Ein Nachrichtenmagazin beschäftigt sich mit der DDR-Vergangenheit einer Landtagsabgeordneten. Unter der Überschrift »Blockflöte räumte MfS Zentrale auf« wird behauptet, dass in der Zeit Ihrer Mitwirkung als Delegierte eines »DDR-Bürgerkomitees zur Auflösung der Staatssicherheit« Akten spurlos verschwunden seien. Die Zeitschrift informiert über eine angebliche enge Zusammenarbeit der Bürgerrechtlerin mit einem Stasi-General und schreibt, dass die Politikerin jetzt den Vorstoß unternommen habe, alle einstigen Stasi Angehörigen in Zukunft die Ausübung höchster Staatsämter zu ermöglichen. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weist die Landtagsabgeordnete alle Unterstellungen zurück. Bis zur Wende sei sie parteilos gewesen. Den General habe sie höchstens dreimal aus dienstlichem Anlass getroffen. Das Archiv habe sie niemals eigenmächtig betreten. Ihre angeblichen Erklärungen seien unzutreffend: Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung: An der Richtigkeit der Unterlagen und der Aussagen von Zeitzeugen bestehe kein Zweifel. (1993)
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Mit einem Bericht über Auswüchse im Pferdesport weist eine Fernsehillustrierte auf eine Fernsehsendung hin, die dem Leiden von Pferdereim Reitsport gewidmet ist. Unter der Überschrift »... denn Pferde leiden stumm« wird der Pferdesport als ein »Verschleißsport« bezeichnet. Pferde würden blutig geschlagen, blutig sporniert und auf andere Weise gequält. Das Durchschnittsalter eines Pferdes betrage heute sieben Jahre. Dabei könne ein Pferd, das gut gepflegt und geritten werde, mindestens 25 Jahre alt werden. Der Bericht kritisiert die mangelhafte reiterliche Ausbildung in der Bundesrepublik. Es gebe nur 1.358 Berufsreitlehrer für rund zwei Millionen Reiter. Es sei niemand da, der korrekt unterrichte. Aufgemacht ist der Text mit dem Foto eines Pferdekopfes mit blutendem Maul und Speichelfluss. Eine Marketinggesellschaft, die für den Reitsport arbeitet, wendet sich an den Deutschen Presserat. Es handele sich hier um einen tendenziösen Text, der Assoziationen zwischen Rennpferden und »normalen« Reitpferden lanciere, die so nicht gelten könnten: Es würden für diesen Text Statistiken verwendet, aber offensichtlich bewusst falsche Schlussforderungen gezogen. Das Foto des Pferdes sei vermutlich retuschiert worden. Die Zeitschrift kann belegen, dass das Foto nicht retuschiert worden ist. Sie legt auch Quellen für die strittigen Behauptungen im Text vor. Der Bericht sei eingehend recherchiert. (1993)
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