Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
Unter der Überschrift »Windei« kommentiert eine Lokalzeitung die Demonstrationsveranstaltung einer Umweltinitiative gegen eine gleichzeitig stattfindende Motorsport-Rallye. Die geringe Zahl der Teilnehmer, die im Widerspruch zu der laut Zeitung groß angekündigten Demonstration steht, ist für den Verfasser des Kommentars Anlass, den Widerstand gegen den Motorsport kritisch zu beleuchten. Zum Verhalten der Demonstranten stellt der Verfasser die Frage: »Doch musste es sein, dass man ein behindertes Kind verschiebt, diesem ein Tafel mit einem Spruch gegen die Rallye-Veranstaltung umhängt, nur um Aufmerksamkeit oder Mitgefühl zu erregen?« Die Pressesprecherin der Umweltinitiative wendet sich an den Deutschen Presserat. Sie sieht in der Passage über das Kind einen Verstoß gegen ethische Grundsätze. Das betroffene Kind sei nicht geistig behindert, sondern habe lediglich eine leichte Missbildung im Ohrbereich. Die Zeitung erklärt, der Verfasser habe in seinem Kommentar die Thematik mit dem Hinweis auf das Kind zugespitzt. Helfer und Organisatoren der Rallye hätten ihm mitgeteilt, unter den Kindern, die an der Demonstration teilgenommen hätten, sei auch ein behindertes Kind gewesen. Die Zeitung veröffentlicht im Nachgang zum Kommentar mehrere kritische Leserbriefe, u. a. der Beschwerdeführerin. Außerdem entschuldigt sich die Redaktion für die Formulierung über das Kind. (1995)
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Unter der Überschrift »Es war Selbstmord'' auf der Intensivstation« berichtet eine Boulevardzeitung über den Tod eines prominenten Fernseh-Pfarrers. Der als »Exklusiv-Interview mit der Tochter« angekündigte Artikel teilt mit, dass der Schwerkranke lebenserhaltene Maßnahmen wie eine künstliche Sauerstoffzufuhr eigenhändig unterbrochen habe. Die Ärzte der Unfallklinik hätten den Todeswunsch des Patienten respektiert ebenso wie die Familie, »die der Ärzteschaft der Klinik dafür ausdrücklich dankt.« Das Landeskirchenamt beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Schlagzeile »Es war Selbstmord« ''stehe im Widerspruch zum Text und entspreche nicht dem Tatbestand. Der Beschwerdeführer zitiert eine Agenturmeldung, die berichtet, dass der Pfarrer eines natürlichen Todes gestorben sei. »Er lag auf der Normalstation und war an keine medizinischen Apparaturen angeschlossen.« Der Chefredakteur der Zeitung erklärt, die Berichterstattung entspreche den Tatsachen. Die Tochter des Pfarrers habe im Gespräch mit dem Verfasser darauf hingewiesen, dass ihr Vater die Durchführung von medizinischen Maßnahmen zur Erhaltung seines Lebens abgelehnt habe. Die Chefredaktion sei der Auffassung, dass diese Ablehnung als »Selbsttötung« bezeichnet werden könne. (1995)
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Der Gerichtsbericht einer Lokalzeitung löst eine Beschwerde aus: Eine 37jährige Frau wird wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, Mit der Bitte um ein Glas Wasser hat sie sich Eintritt in eine fremde Wohnung verschafft und auf diese Weise eine zweite Person eingeschleust, die eine Geldbörse mit 1000 Mark Inhalt entwendete: Die Zeitung nennt die ethnische Herkunft der Frau, weist auf ihr umfangreiches Vorstrafenregister hin und nennt sie eine »ehemalige Trickdiebin«. Sie zitiert den Richter, der in'' der Urteilsbegründung feststellte, die Angeklagte habe die Tat in der für Zigeunere typischen Vorgehensweise begangen. Der Gemeinnützige Verein für die Verständigung von Rom und Nicht-Rom beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht in der Wiedergabe des Richterzitats eine Verunglimpfung einer ganzen Volksgruppe. Die Chefredaktion des Blattes weist darauf hin, dass der Verfasser des Artikels aus der öffentlichen Verhandlung eines Schöffengerichts zitiert habe. Der sachliche Bericht einschließlich des Zitats stelle in keiner Weise eine Verunglimpfung einer Personengruppe dar. (1995)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht ein von der Redaktion geführtes Interview mit dem Anführer der kurdischen Guerilla-Organisatian PKK. Dieser äußert sich über die Offensive der Türkei gegen die PKK, über die Militanz der PKK-Anhänger, über Anschläge in der Bundesrepublik sowie die Rolle der deutschen Regierung in dem Konflikt. Die Redaktion fragt auch nach einer möglichen Bedrohung der deutschen Urlauber in der Türkei. Der PKK-Chef empfiehlt, die Türkei zu meiden. Der Presserat der türkischen Botschaft ist der Meinung, dass die Zeitschrift gegen § 129a Abs. 3 StGB verstößt. In diesem ist die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit Strafe bedroht. Durch die Veröffentlichung des Interviews werde die in Deutschland verbotene PKK unterstützt, da deren Anführer ein Forum für seine Ausführungen erhält. Außerdem mache sich die Redaktion durch die Veröffentlichung zum Werkzeug der PKK und somit zum Werkzeug von Verbrechern. Unverhohlene Drohungen gegen die Bundesrepublik sowie gegen Touristen würden ohne kritische Rückfragen wiedergegeben. Zudem moniert der Beschwerdeführer ein Verstoß gegen das Wahrheitsgebot durch die Einseitigkeit des Interviews. Es fänden sich keine Fragen, die auf eine kritische Auseinandersetzung mit der PKK und ihren Aktivitäten hinausliefen. Die Chefredaktion der Zeitschrift verweist auf ihre Korrespondenz mit der türkischen Botschaft, deren Erklärung zu dem Interview sie inzwischen als Leserbrief veröffentlicht habe. (1995)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über eine Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter angeklagt ist. Unter der Überschrift »Mit der Stieftochter (13)! - Stasi-Hauptmann filmte sich beim Sex« schildert der Artikel Details der Sexspiele, die der Mann mit einer Videokamera aufgezeichnet hat. Der Angeklagte wird mit vollständigem Namen genannt, das Opfer mit dem Vornamen, die Mutter ebenfalls mit Vornamen und Alter. Außerdem nennt die Zeitung den Arbeitsplatz der Mutter. IG Medien und der Journalistinnenbund schalten den Deutschen Presserat ein. Sie sehen in der Veröffentlichung eine eklatante Verletzung der Privatsphäre. Nach Darstellung der Chefredaktion hatte die Redaktion geglaubt, die Stieftochter trage nicht den Namen des Täters und die Eltern lebten getrennt. Diese Information sei falsch gewesen. Die Redaktionsleitung habe sich, als im Anschluss an die Veröffentlichung der Fehler bekannt geworden sei, bei der Rechtsanwältin der Betroffenen entschuldigt und als Ausgleich einen erheblichen Geldbetrag gezahlt. (1995)
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Eine Tageszeitung veröffentlicht in ihrem Jugendmagazin unter dem Motto »Totgesagte leben länger« die Auflistung, einer sogenannten »Fünferbande«. Zu dieser gehört neben Elvis, Jim Morrison, Punk und dem deutschen Film auch Gott. Von dessen »Anhängern« heißt es u. a., sie »brachten in seinem Namen Millionen Andersgläubige um«. Die Konferenz Evangelikaler Publizisten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Mit dieser Schilderung Gottes seien die religiösen Gefühle der Christen aufs schärfste verletzt worden. Er zähle sich zu den Anhängern Gottes, so der Geschäftsführer der Konferenz, habe aber weder einen anderen Menschen im einzelnen, noch »Andersgläubige« im allgemeinen umgebracht. Die Chefredaktion des Blattes räumt ein, dass die Veröffentlichung strittig sei. Sie weist darauf hin, dass sie eingehende Beschwerden in Form von Leserbriefen veröffentlicht habe: Auch der Beschwerdeführer habe einen Brief mit einer Entschuldigung erhalten: Ihm sei versichert worden, »dass eine derartige Entgleisung nicht mehr vorkommen wird.« (1995)
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Das Verhalten der Justiz anlässlich eines Ausbruchs von Straftätern aus einer psychiatrischen Klinik ist das Thema eines Zeitungskommentars. Der Verfasser vertritt die Meinung, die Justiz urteile zu lasch und verhänge zu viele Strafen zur Bewährung. Er wirft den Politikern eine “beispiellose Toleranz” vor und spricht von einer “Überflutung mit Ausländern (...), von denen große Teile eben auch Straftäter sind, die sich aus dem reichen Deutschland auch reiche Beute versprechen”. Ein Leser des Blattes reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Nach seiner Meinung diskriminiere der Kommentar die in Deutschland lebenden Ausländer pauschal als kriminell. Verleger und Chefredaktion der Zeitung weisen darauf hin, dass die Feststellung, dass “unser Land von Ausländern überflutet wird”, niemand leugnen könne. Bei der Passage über die Straftäterschaft handele es sich um ein Zitat des Bundesinnenministers, der im übrigen fordere, dass Ausländer nicht aus der Verbrechensübersicht ausgeklammert werden dürften. Die Zeitung wendet sich entschieden gegen die Tabuisierung der Problematik der Ausländerkriminalität. (1995)
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