Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
Die Redaktion eines Straßenmagazins und ein Verein zur Förderung obdachloser und armer Menschen nehmen Anstoß an dem Bericht einer Zeitschrift über “das süße Leben der Sozial-Schmarotzer”. Ihre Beschwerde beim Deutschen Presserat betrifft u.a. ein Interview mit dem Leiter eines Landessozialamtes. Ein Satz aus dem autorisierten Interviewtext sei nachträglich gestrichen worden. Die Redaktion kann nicht erkennen, dass das Interview durch das Weglassen einer Zeile entstellt worden ist. Sie hat sich für die produktionsbedingt notwendig gewordene Kürzung bei dem Betroffenen schriftlich und mündlich entschuldigt und diesem sofort angeboten, in einem Leserbrief die Angelegenheit richtig zu stellen. (1995)
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Unter der Rubrik “Namen und Nachrichten” berichtet eine Lokalzeitung über den ehemaligen Leiter des städtischen Verkehrsamtes und dessen Erfahrungen als Tourist in Aufbruchstimmung. Einen Tag vor der Reise in den Urlaub drang ein Einbrecher in das Wohnhaus des Tourismus-Experten ein und stahl u.a. dessen Reisekasse. Im Beitrag heißt es: “Und jetzt macht ... (Name wird genannt) auch eine typische Erfahrung für einen Touristen, allerdings paradoxerweise zu Hause.” Der Betroffene wehrt sich gegen die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Darstellung des Diebstahls stelle einen bewussten Angriff auf seine Person dar und verletze sein Privatleben. Die Chefredaktion ist anderer Ansicht. Der Beschwerdeführer sei zumindest eine Person der lokalen Zeitgeschichte. Der Vorgang sei glossierend, der stadtbekannten Persönlichkeit gegenüber mit sympathisierender Diktion geschildert. (1995)
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Unter der Rubrik “Was uns in dieser Woche bewegt” berichtet eine Zeitschrift, dass sich auf Volksfesten ein grausames Spiel breit mache. Unter Hinweis auf eine Kirmes “mitten in Deutschland” wird beschrieben, wie Besucher mit verbundenen Augen versuchen, mit einer Machete einen Hahn zu köpfen. Tiere würden zum Vergnügen getötet. Das Spektakel sei eine “neue, perverse Attraktion”. “Verroht unser Land?” fragt die Schlagzeile. Ein Vertreter der Stadt weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat darauf hin, dass es sich bei der kritisierten Veranstaltung um das jahrhundertealte, traditionelle “Hahneköppen” handle. Dabei werde ein bereits toter Hahn enthauptet. Mag sein, dass das “Hahneköppen” nicht nur Freunde hat, schreibt er. Jedoch sei der Vorwurf nicht gerechtfertigt, die Besucher des Volksfestes ergötzten sich an irgendeiner perversen Tierfolter. Zudem seien die martialischen Szenen erfunden. Der Verfasser des Artikels führt an, dass bei dem geschilderten Brauch bis zum Jahre 1986 lebende Tiere getötet worden seien. Es sei eine Tatsache, dass die Hähne sterben müssten, wo bei es unerheblich sei, ob dies vorher durch einen Züchter veranlasst werde. Die von ihm beschriebenen Szenen habe er so beobachtet. Die Bewertung des Spektakels als “perverse Attraktion” halte er für zulässig. Die Chefredaktion des Blattes erklärt sich bereit, Maßnahmen für eine Wiedergutmachung zu treffen, sofern der Satz “Hähne werden ausschließlich für das Volksfest getötet” einen Verstoß gegen den Pressekodex darstelle. (1995)
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Unter der Überschrift “Grün ist die Heidi” glossiert eine Tageszeitung die Proteste deutscher Politiker gegen die französischen Atomversuche auf dem Mururoa-Atoll. Ihr Schiff auf der Fahrt dorthin und die Stimmung darauf werden als “ein Abenteuer von Joseph-Conradschen Dimensionen” beschrieben. Wörtlich schreibt der Autor: “Die allmorgendlichen Statements kamen von einem steuerlos im Ozean hin- und hergeschleuderten Rosthaufen mit einer Mannschaft, so braun, so träge und so schicksalergeben wie zwanzig Nigger von der Narzissus.” Ein Leser stößt sich an dem Vergleich und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem angeblich funktionsuntauglichen Schiff und der Hautfarbe seiner Mannschaft sei geeignet, in Teilen der Bevölkerung Vorurteile gegenüber Schwarzen zu fördern und zu festigen. Hinzu komme, dass es sich um eine eigene, wertende Beschreibung durch die Zeitung handele und nicht um eine bloße Wiedergabe einer Beschreibung von Joseph Conrad. Die Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Glosse habe einen durchgehend ironisch-parodistischen Zug, der sich gleichmäßig gegen alle darin erwähnten Personen richte, also nicht nur oder gar vorrangig die farbige Besatzung des Protestschiffes. Bei der Formulierung “Nigger von Narzissus” handele es sich um eine Anspielung auf den berühmten Roman “The Nigger of the Narcissus” von Joseph Conrad aus dem Jahre 1897. Die Glosse sei insgesamt aufgebaut auf der Atmosphäre der Conradschen See-Erzählungen, die in der missglückten Protestfahrt zu dem Mururoa-Atoll wiedergefunden werde. (1995)
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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit verstößt, dass in den Klassenzimmern bayerischer Grund- und Hauptschulen obligatorisch Kreuze hängen, greift eine Satirezeitschrift in einem größeren Beitrag auf. Auf ihrer Titelseite zeigt sie den gekreuzigten Jesus als Halter einer Toilettenpapierrolle und fragt in der Schlagzeile. “Nach dem Kruzifix-Urteil: Spielt Jesus noch eine Rolle?” Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Konferenz Evangelikaler Publizisten und eine Leserin rufen den Deutschen Presserat an. Alle sind der Ansicht, dass mit dieser Veröffentlichung der christliche Glaube verhöhnt, Jesus Christus und das Kreuz in blasphemischer und gotteslästerlicher Weise dargestellt werden. Der Chefredakteur des Blattes lässt den Presserat wissen, dass er sich zu dieser Angelegenheit nicht äußern möchte. (1995)
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Studenten einer Universität veranstalten einen Kongress über das Thema “Politik – in Vergangenheit und Zukunft”. Behandelt werden u.a. auch die Sekten und neue Religionen. Eine Zeitung am Ort berichtet unter der Überschrift “Sekten auf den Leim gegangen”, zu der Veranstaltung seien lediglich Vertreter unterschiedlicher Sekten, nicht aber Sektenkritiker erschienen. Auch andere Arbeitskreise erweckten den Eindruck, als seien sie von Sekten “unterwandert”. Als Beispiel führt sie den Kurs “Politik-Consulting” an, bei dem mit einem namentlich genannten Professor ein Mann aufgetaucht sei, der “bereits im Zusammenhang mit einem Scientology-Projekt für Schlagzeilen gesorgt” habe. Der betroffene Hochschullehrer wendet sich an den Presserat. Er sieht in der Darstellung seiner Vorlesung eine Häme, die ihn in seiner Persönlichkeit verletze. Die Zeitung erklärt, aus ihrer Berichterstattung über Aktivitäten von Scientology seien ihr die Namen des Professors und dessen Familie wohlbekannt. Als eine ihrer Quellen benennt sie ein Buch unter dem Titel “Der Sekten-Konzern”. In diesem Werk seien Einzelheiten über die Rolle der Familie des Beschwerdeführers bei einem ABM-Projekt nachzulesen. (1995)
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Eine Lokalredaktion thematisiert ein soziales Problem ihrer Stadt. Unter der Überschrift »Einschlägige Marktplatz-Szene führt bei Bürgern zu Frust und Unmut« schildert die Zeitung das Verhalten von Personen, die vor allem in den Sommermonaten rund um den Marktplatz »regelrecht herumlungern: Alkoholiker, Berber, Junkies und Kriminelle.« Öffentliche Veranstaltungen würden gestört, harmlose Passanten angepöbelt und angebettelt, beschimpft, bedroht und' nicht selten zusammengeschlagen. Die Redaktion lässt in diesem Zusammenhang den zuständigen Polizeidirektor, den Leiter des Ordnungsamtes sowie den Bürgermeister der Stadt mit ihren möglichen Lösungen zu Wort kommen: Illustriert ist der Bericht mit Fotos von Personen der sogen. »Szene«. Die Augenpartien sind teilweise mit schmalen schwarzen Balken versehen. Unter der 'Überschrift »Die Angst geht um!« kommentiert die Zeitung in derselben Ausgabe die geschilderten Zustände auf dem Marktplatz. Die geäußerte Kritik habe nichts mit einer Diskriminierung von Randgruppen zu tun. Die Forderung nach einem geordneten Leben auf dem Marktplatz sei vielmehr ein einforderbares Bürgerrecht. Wenige Tage später teilt die Zeitung in einem Meldungskasten mit, eine auf einem der Fotos abgebildete Frau lege Wert auf die Feststellung, dass sie nicht mehr zu der beschriebenen einschlägigen Szene gehöre. Ein Leser des Blattes trägt den Fall an den Deutschen Presserat heran. Der Artikel verstoße sowohl im Text wie auch Aufmachung gegen jegliche journalistische Sorgfaltspflicht und gegen das Recht am eigenen Bild. Er stigmatisiere und diskriminiere die abgebildeten Menschen. Die Personen seien nicht ausreichend unkenntlich gemacht. Die Chefredaktion betont, das Thema sei von öffentlichem Interesse. Ziel der Berichterstattung sei eine Versachlichung gewesen. Die Vorkommnisse seien belegbar. Die Redaktion habe aufgrund des Persönlichkeitsschutzes jedoch darauf verzichtet, weitere Fakten zu nennen. Im Anschluss an die Berichterstattung habe die Zeitung den Lesermeinungen breiten Platz eingeräumt. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot liege nicht vor, da die Namen von Betroffenen nicht genannt und die Gesichter der Fotografierten ausreichend unkenntlich gemacht wurden. Zur weiteren Information weist die Zeitung darauf hin, dass einige Mitglieder der Szene zwischenzeitlich wegen schwerer Delikte zu Freiheitsstrafen verurteilt worden seien. (1995)
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Eine Zeitschrift porträtiert einen Unternehmer und beschreibt dessen Karriere. Sie behauptet, der Mann verkörpere wie kaum jemand sonst im Lande den Typus des schlichten und schrulligen, aber erfolgreichen Mittelständlers. Er sei ein Mensch mit “Terrierqualitäten”, ein sentimentaler Tyrann. Auch über Streitereien in der Familie, über das Verhalten des Firmenchefs bei der Übernahme des Unternehmens wird berichtet. Vom Vater wird schließlich behauptet, er sei ein Alkoholiker gewesen. Der Betroffene schaltet den Presserat ein. Er kritisiert die Recherchemethoden des Verfassers und sieht in der Veröffentlichung eine gezielte Beschädigung seiner Person. Während des gesamten Interviews sei überhaupt nicht über die Krankheit des Vaters gesprochen worden. Dieser sei auch kein Alkoholiker gewesen, sondern habe vielmehr an einer Erkrankung der Herzkranzgefäße gelitten. Die Zeitschrift weist darauf hin, dass sich der Beschwerdeführer selbst als Gesprächspartner zur Verfügung gestellt und in zwei insgesamt zehnstündigen Gesprächen über sich und seine Verwandten berichtet habe. Er habe u.a. geschildert, wie er dem Vater bei der Lösung alkoholbedingter Probleme gegen anders gelagerte Interessen aus der Verwandtschaft beigestanden habe. Diese Darstellung seines Handelns sei positiv in den Artikel eingeflossen. Im übrigen entspreche es redaktioneller Freiheit, die Schwerpunkte der Darstellung zu setzen. (1995)
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Eine Boulevardzeitung berichtet, dass ein türkischer Asylbewerber wegen eines Sexualdelikts zu 18 Monaten Haft und 3000 Mark Schmerzensgeld verurteilt worden ist. Eine Leserin des Blattes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie kritisiert die Nennung der Nationalität des Verurteilten. Die Rechtsabteilung des Verlags hält es schon im Hinblick auf andere ausländische Mitbürger für sachdienlich und notwendig, den Täter näher zu beschreiben: Die Beschwerdeführerin hätte besser Mitleid mit der missbrauchten Schülerin haben sollen. (1995)
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Eine Lokalzeitung berichtet über den Besuch des Ministerpräsidenten und kommentiert Tätlichkeiten gegen den Regierungschef. Er und sein Fahrer, behauptet die Zeitung, seien von militanten Atomkraftgegnern attackiert und verletzt worden. Eine Bürgerinitiative sieht sich durch diese Veröffentlichung diskreditiert und ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf einen Agenturbericht; in dem der Ministerpräsident zitiert wird. Nur der entschiedene Einsatz seiner Personenschützer habe noch Schlimmeres verhindert. In ihrer Meinungsäußerung, prangere die Zeitung eindeutig nur militante Atomkraftgegner an, die vor Gewalt nicht zurückschrecken.(1995)
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