Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Ehrverletzung

Unter der Überschrift Bürokraten des Todes« veröffentlicht eine Zeitschrift ein achtseitiges Dossier über eine internationale Gefangenenhilfsorganisation. Darin wird eine Vielzahl von Tatsachenbehauptungen über Organisation, Strukturen, Personen und internationale Aktivitäten aufgestellt. Unter anderem wird behauptet, die Organisation sei durch »eine unflexible Bürokratie mitschuldig am Tod von unschuldigen Menschen«. Weiterhin wird behauptet, die deutsche Sektion der Vereinigung habe fünf Millionen Mark auf der hohen Kante und die Gesamtorganisation besitze Firmen in mehreren Ländern. Der Beitrag berichtet ferner über eine angebliche Publikation der Gefangenenhelfer, in der dazu aufgefordert werde, »das Judenproblem mit einer Bombe zu lösen«. Die Hilfsorganisation wirft dem Autor des Beitrags vor, Tatsachen mutwillig verzerrt und Details offenkundig frei erfunden zu haben, um den von ihm gewünschten Effekt zu erzielen. Da der Tatbestand der Beschwerde inzwischen auch ein Landgericht beschäftigt, nimmt die Zeitschrift zu den Vorwürfen nicht Stellung. (1992)

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Falsch adressiertes Telefax

Persönlichkeitsrechte

Vorverurteilung

Ein katholischer Pfarrer soll Mädchen sexuell missbraucht haben. Eine Lokalzeitung berichtet über entsprechende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. In dem Bericht heißt es u: a.: »Der Geistliche wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am vergangenen Samstag dem Haftrichter in ... vorgeführt. Dem Vernehmen nach soll ... dem Richter sein »kirchliches Ehrenwort« gegeben haben, dass er keine Mädchen mehr belästigen werde.« Zu dem angeblichen Schuldeingeständnis des Verdächtigen gegenüber dem Haftrichter wird letzterer am folgenden Tag in einer anderen Zeitung zitiert; dass der Beschuldigte nichts zugegeben oder gestanden habe und auch der Begriff »kirchliches Ehrenwort« ihm gegenüber nicht gefallen sei: Ein Redakteur dieser anderen Zeitung wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Konkurrenzzeitung Vorverurteilung vor. Hinzu komme; dass dem Verdächtigen ein Schuldeingeständnis gegenüber dem Haftrichter unterstellt werde, welches dieser ausweislich der Berichterstattung in seiner Zeitung ausdrücklich dementiere. Die Redaktion weist alle Vorwürfe zurück. Die Berichterstattung sei das Ergebnis sorgfältiger Recherche und zuverlässiger Informationen. (1992)

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Satire

Eine Stadtillustrierte stellt ein stadtbekanntes Original in verschiedenen Kostümen vor und persifliert die Fotos in en dazugehörigen Unterzeilen. In der folgenden Ausgabe wird der Betroffene als ein »penetranter Pfingstochse« bezeichnet, der schon ganz andere Säle leergesungen habe. Der so Karikierte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Veröffentlichungen wie diese seien eine haarsträubende Entgleisung. Im Text sei von einem »unbekannten Sittenstrolch« die Rede. Dieser »Unbekannte« werde durch ein Lichtbild, das ihn zeige, »entlarvt«. Die Redaktion hält die Vorwürfe für unberechtigt. Der Autor habe die Moderatorenleistung des Betroffenen und sein Outfit anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung aus subjektiver Empfindung beschrieben. (1992)

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Stasi-Kontakte

Der Vorstandsvorsitzende eines Industrieunternehmens soll »offenbar vorzügliche« Kontakte zu zwei Stasi-Offizieren gehabt haben. Einer der beiden habe den westdeutschen Konzernchef gar in seine Privatwohnung eingeladen und später über Mittelsleute ein Kaminbesteck als Geschenk erhalten. So berichtet eine Zeitschrift unter der Überschrift »Heißer Deal in Kavelstorf?« Der Beitrag enthält ein Foto des Industriellen, seine Privatadresse und die Kopie einer Information des DDR-Ministeriums für Sicherheit, in der der Inhalt eines illegal abgehörten Telefonats zwischen den Beteiligten wiedergegeben wird. Der Betroffene schaltet den Deutschen Presserat ein. Zu dem Geschenk sei es gekommen, als der Industriemanager im Rahmen seiner beruflichen Aufgaben mit dem Generaldirektor des DDR-Außenhandelsbetriebs über den Export von Industrieanlagen verhandelt habe. Der Betroffene beklagt die Recherchemethoden der Textautoren. Einer der Mitverfasser habe unmittelbar vor Drucklegung den Pressesprecher des Konzerns angerufen. Durch die falsche Aussage; die Sache eile nicht, habe man diesem die Möglichkeit genommen, vor Erscheinen des Artikels bei dem Beschuldigten Informationen einzuholen und zu den Beschuldigungen Stellung zu nehmen. Die Redaktion entgegnet, sie habe nicht geschrieben, dass der Betroffene von der Stasizugehörigkeit seines Geschäftspartners gewusst habe: Die Geschenkannahme sei nur zum Beleg dafür genommen worden, dass der Vorstandsvorsitzende über »besondere Beziehungen« zu dem DDR-Funktionär verfügt habe: Den Vorwurf einer Scheinrecherche weist die Redaktion zurück. Man habe bei dem Pressesprecher in der Absicht angerufen, eine Stellungnahme zu der fraglichen Notiz zu erhalten. (1992)

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Wahrheitsgetreue Verarbeitung

»Herr Asylbetrüger; na wie geht's? / Oh ganz gut, bring Deutschen Aids« - so beginnt ein Gedicht, das eine Lokalzeitung ihren Lesern als Text eines anonymen Flugblattes in vollem Wortlaut vorstellt. In 28 Verszeilen wird das Leben und Verhalten der Asylbewerber in Deutschland persifliert. Neben dem Flugblatt ist ein Kommentar veröffentlicht, der sich mit der Problematik des Asylrechts auseinandersetzt. Zwei Kreisverbände einer Partei und ein Leser des Blattes wenden sich an den Deutschen Presserat. Der neben dem Flugblatt platzierte Kommentar erwecke in den einleitenden Formulierungen den Eindruck, dass der Inhalt des Gedichts abgelehnt werde. Tatsächlich aber analysiere der Kommentar nicht die einzelnen Aussagen des Gedichts und stelle nicht die unsachlichen, volksverhetzenden, die Wirklichkeit entstellenden und die Würde des Menschen beleidigenden Formulierungen richtig: Erschwerend komme hinzu, dass die Redaktion den Text des Flugblattes offenbar bearbeitet und in Rhythmus und Reim deutlich geglättet habe. Die Zeitung widerspricht: Sie distanziere sich sehr deutlich vom Inhalt des Flugblattes. »Es ist ... absurd, wenn einige politische Sektierer uns in eine rechte ausländerfeindliche Ecke stellen wollen.« (1992)

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Anonymisierte Zitate

Interview

Ehrverletzung

In einer Zeitschrift wird dem Landeswahlkampfleiter einer rechten Partei vorgeworfen, er habe in einem Gespräch mit Mitarbeitern der Redaktion die rechte Hand wie zum Hitlergruß erhoben. Wörtlich heißt es: »Manchmal kann der pensionierte Seifenverkäufer seine altdeutschen Reflexe dann aber doch nicht kaschieren: Im Gespräch reckt er die rechte Hand wie zum Hitlergruß. « Der Betroffene spricht in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat von einer groben Verletzung seiner Ehre: Solche Verleumdungen gegenüber einem unbescholtenen Bürger erinnerten ihn an die Methoden der Inquisition des Mittelalters. Die Redaktion legt ein Foto zum Beleg ihrer Behauptung vor. Die Qualifizierung der Handbewegung »wie zum Hitlergruß« sei eine zulässige Wertung. (1992)

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