Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
In einer Folge von drei Artikeln berichtet eine Boulevardzeitung über den Umgang einer Erzieherin mit den Kindern im Kindergarten einer Pfarrei und die internen Auseinandersetzungen, an denen die Erzieherin, ihr Dienstvorgesetzter, ein Pfarrer, andere Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der Kinder beteiligt sind. Die Zeitung erwähnt, die Eltern würfen der Erzieherin Terror-Methoden im Umgang mit den Kindern vor. In den Überschriften heißt es u. a. »Terror in Kindergarten« und »Terror-Kindergarten «. Die Erzieherin wird mit vollem Namen genannt. Ferner lässt die Zeitung ihre Leser wissen, der Pfarrer - auch namentlich genannt - fahre über Pfingsten gemeinsam mit der Erzieherin nach Lourdes. (1991)
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Der »mörderische Bruderkampf« auf dem Balkan und der Zerfall Jugoslawiens sind das Thema eines Magazinbeitrags. Serbien suche seine Vormachtstellung im Reich der Südslawen mit Terror zu behaupten, heißt es darin. Internationaler Druckhabe jedoch die Kür des Kroaten Mesic zum Staatspräsidenten erzwungen. Ein serbischer Pfarrer und seine Ehefrau sehen ihr Volk diffamiert. Die Autoren des Beitrags hätten einseitig bei kroatischen und slowenischen Quellen recherchiert. Die Redaktion dagegen will sich eine auf sorgfältig recherchierten Fakten beruhende politische Wertung nicht vorschreiben lassen. (1991)
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Ein Fotoamateur äußert sich in einem Brief an eine Zeitschriftenredaktion kritisch über eine Kamera. Das Schreiben trägt in großen Buchstaben die Aufschrift »KEIN LESER-BRIEF«. Dennoch wird der Brief auszugsweise veröffentlicht. Auf den Protest des Autors reagiert die Redaktion nicht. Erst als sie vom Deutschen Presserat erfährt, dass der Betroffene Beschwerde eingelegt hat, bietet sie dem Beschwerdeführer den Abdruck eines Leserbriefs an, »dessen Inhalt auf die Richtigstellung der Fakten abzielt«. (1991)
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Zwei Regionalzeitungen drucken den gleichlautenden Beitrag eines Bonner Korrespondenten ab, in dem es um »Startschwierigkeiten« eines neuen Teams in einer Bonner Parteizentrale geht. Dabei wird der Wechsel eines Funktionsträgers in die Staatskanzlei einer Landesregierung als befreiend gewertet. Er werde als inkompetent und illoyal geschildert. Bei seinem Ausstand soll es beißende Kritik an der neuen Führungsspitze gegeben haben. Der Betroffene wehrt sich durch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung sei einseitig und grob fehlerhaft. (1991)
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Der Direktor einer Stadt, in deren Umgebung Schlacke einer alten Kupferhütte gelagert wird, reicht beim Deutschen Presserat eine Sammelbeschwerde ein. Drei Presseorgane hätten durch reißerisch aufgemachte Überschriften in der Bevölkerung Angst und Verunsicherung hervorgerufen. Es werde wahrheitswidrig berichtet, Dioxin habe den ganzen Ort verseucht. Dadurch habe das Ansehen seiner Stadt großen Schaden erlitten. Eine Boulevardzeitung hatte unter der Überschrift »Der Tod aus der Kupferschlacke - Sie hat den ganzen Ort verseucht - Schon vier Tote« über eine trügerische Idylle berichtet. In der Schlacke der alten Kupferhütte lauere der Tod. Sie enthalte große Mengen des Giftes Dioxin und habe den ganzen Ort verseucht. Vier Menschen seien unter ungeklärten Umständen gestorben, viele andere klagten über Krankheiten. Eine Zeitschrift ließ ihre Leser wissen, die Stadt sei »eine einzige Gifthalde«. Der schleichende Tod lauere in den roten Bergen am Stadtrand. Überall in der Stadt herrsche Panik, sei kaum Platz für andere Gefühle. Hobbygärtner säten in diesem Frühjahr erst gar nicht mehr aus, Mütter sperrten ihre Kinder ein. Überall seien Verbotsschilder angebracht. Berichtet wird auch, dass mehr als 800000 Tonnen der Dioxin-Schlacke in über 220 Orten zur Aufschüttung bei Fußballfeldern, Kinderspielplätzen und Schulhöfen verwendet werden. Eine zweite Zeitschrift hatte unter der Überschrift »Krebsgift Dioxin - unsere Kinder in höchster Gefahr« über die entsetzliche Entdeckung berichtet, dass 800 000 Tonnen Giftschlacke auf Schulhöfen, Spazierwegen, Sport und Spielplätzen verarbeitet worden seien. Fast 300 deutsche Städte seien betroffen. In einer »Liste des Todes« wird mitgeteilt, in welchen großen deutschen Städten Sport- und Kinderspielplätze mit der Schlacke belegt sind. (1991)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift » Wurfstern ins Auge - Rudi (9) blind« über den Unfall eines Kindes. Beim Spielen habe der neunjährige Marcel seinen gleichaltrigen Freund Rudi mit einem Wurfstern so schwer verletzt, dass dieser auf einem Auge erblindete. Die Zeitung zitiert den verletzten Jungen und dessen Eltern. In dem Bericht nennt die Zeitung außer den Vornamen der beiden Jungen auch den Namen der Wohnsiedlung, in der sich der Unfall ereignete. Die Eltern des angeblichen Täters beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie wenden sich erst elf Monate nach der Veröffentlichung an den Presserat, weil sie erst jetzt von dessen Existenz erfahren. Die Anschuldigungen gegen den Sohn haben sich als haltlos herausgestellt. Rudi hat sich mit dem Wurfstern selbst verletzt. Durch die unhaltbare Diffamierung des Berichts habe die Familie - so die Beschwerdeführer-erheblichen Schaden genommen. Es habe Telefonterror und Angriffe gegen den Sohn in der Schule gegeben. Die zuständige Polizeidirektion, von der Geschäftsstelle des Presserats befragt, gibt an, der Bericht über das Unglück sei bereits vernichtet worden. (1990)
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Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Egal, was das kostet, es wird Zeit, dass für Väter und Mütter gleiches Recht gilt!« einen Beitrag zum Thema Erziehungsurlaub. Darin wird u. a. ein Pädagoge, der dem »Arbeitskreis Aktive Vaterschaft« angehört, wie folgt zitiert: »Es wird Zeit, dass Männer die gleichen Rechte wie Mutter bekommen. Egal, was das kostet«. Der namentlich Genannte (Der Familienname ist allerdings falsch geschrieben) bestreitet diese Äußerung. Ein Gespräch zwischen ihm und einem Mitarbeiter der Zeitung habe nie stattgefunden. Sein Gegendarstellungsverlangen, insgesamt viermal vorgebracht, wird von der Rechtsabteilung des Verlags abgewiesen. Daraufhin wendet sich der Betroffene an den Deutschen Presserat. Die Redaktion versichert, dass alle wörtlichen Aussagen der Beteiligten in dem Beitrag wiedergegeben worden seien. Die Gegendarstellungen seien abgelehnt worden, weil sie nicht den Anforderungen des Landespressegesetzes entsprochen hätten. Um dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu differenzieren, habe eine Redakteurin gleichwohl versucht, Kontakt zum Arbeitskreis Aktive Vaterschaft« aufzunehmen. Dass es zu einem klärenden Gespräch nicht gekommen sei, sei allein im Verzicht des Beschwerdeführers begründet. (1991)
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