Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7408 Entscheidungen

Interview mit PKK-Anführer

Eine Zeitschrift veröffentlicht ein von der Redaktion geführtes Interview mit dem Anführer der kurdischen Guerilla-Organisatian PKK. Dieser äußert sich über die Offensive der Türkei gegen die PKK, über die Militanz der PKK-Anhänger, über Anschläge in der Bundesrepublik sowie die Rolle der deutschen Regierung in dem Konflikt. Die Redaktion fragt auch nach einer möglichen Bedrohung der deutschen Urlauber in der Türkei. Der PKK-Chef empfiehlt, die Türkei zu meiden. Der Presserat der türkischen Botschaft ist der Meinung, dass die Zeitschrift gegen § 129a Abs. 3 StGB verstößt. In diesem ist die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung mit Strafe bedroht. Durch die Veröffentlichung des Interviews werde die in Deutschland verbotene PKK unterstützt, da deren Anführer ein Forum für seine Ausführungen erhält. Außerdem mache sich die Redaktion durch die Veröffentlichung zum Werkzeug der PKK und somit zum Werkzeug von Verbrechern. Unverhohlene Drohungen gegen die Bundesrepublik sowie gegen Touristen würden ohne kritische Rückfragen wiedergegeben. Zudem moniert der Beschwerdeführer ein Verstoß gegen das Wahrheitsgebot durch die Einseitigkeit des Interviews. Es fänden sich keine Fragen, die auf eine kritische Auseinandersetzung mit der PKK und ihren Aktivitäten hinausliefen. Die Chefredaktion der Zeitschrift verweist auf ihre Korrespondenz mit der türkischen Botschaft, deren Erklärung zu dem Interview sie inzwischen als Leserbrief veröffentlicht habe. (1995)

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Namensnennung bei Kindesmissbrauch

Eine Boulevardzeitung berichtet über eine Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter angeklagt ist. Unter der Überschrift »Mit der Stieftochter (13)! - Stasi-Hauptmann filmte sich beim Sex« schildert der Artikel Details der Sexspiele, die der Mann mit einer Videokamera aufgezeichnet hat. Der Angeklagte wird mit vollständigem Namen genannt, das Opfer mit dem Vornamen, die Mutter ebenfalls mit Vornamen und Alter. Außerdem nennt die Zeitung den Arbeitsplatz der Mutter. IG Medien und der Journalistinnenbund schalten den Deutschen Presserat ein. Sie sehen in der Veröffentlichung eine eklatante Verletzung der Privatsphäre. Nach Darstellung der Chefredaktion hatte die Redaktion geglaubt, die Stieftochter trage nicht den Namen des Täters und die Eltern lebten getrennt. Diese Information sei falsch gewesen. Die Redaktionsleitung habe sich, als im Anschluss an die Veröffentlichung der Fehler bekannt geworden sei, bei der Rechtsanwältin der Betroffenen entschuldigt und als Ausgleich einen erheblichen Geldbetrag gezahlt. (1995)

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Gott geleugnet

Eine Tageszeitung veröffentlicht in ihrem Jugendmagazin unter dem Motto »Totgesagte leben länger« die Auflistung, einer sogenannten »Fünferbande«. Zu dieser gehört neben Elvis, Jim Morrison, Punk und dem deutschen Film auch Gott. Von dessen »Anhängern« heißt es u. a., sie »brachten in seinem Namen Millionen Andersgläubige um«. Die Konferenz Evangelikaler Publizisten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Mit dieser Schilderung Gottes seien die religiösen Gefühle der Christen aufs schärfste verletzt worden. Er zähle sich zu den Anhängern Gottes, so der Geschäftsführer der Konferenz, habe aber weder einen anderen Menschen im einzelnen, noch »Andersgläubige« im allgemeinen umgebracht. Die Chefredaktion des Blattes räumt ein, dass die Veröffentlichung strittig sei. Sie weist darauf hin, dass sie eingehende Beschwerden in Form von Leserbriefen veröffentlicht habe: Auch der Beschwerdeführer habe einen Brief mit einer Entschuldigung erhalten: Ihm sei versichert worden, »dass eine derartige Entgleisung nicht mehr vorkommen wird.« (1995)

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Parteiinterna

Ausländer

Das Verhalten der Justiz anlässlich eines Ausbruchs von Straftätern aus einer psychiatrischen Klinik ist das Thema eines Zeitungskommentars. Der Verfasser vertritt die Meinung, die Justiz urteile zu lasch und verhänge zu viele Strafen zur Bewährung. Er wirft den Politikern eine “beispiellose Toleranz” vor und spricht von einer “Überflutung mit Ausländern (...), von denen große Teile eben auch Straftäter sind, die sich aus dem reichen Deutschland auch reiche Beute versprechen”. Ein Leser des Blattes reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Nach seiner Meinung diskriminiere der Kommentar die in Deutschland lebenden Ausländer pauschal als kriminell. Verleger und Chefredaktion der Zeitung weisen darauf hin, dass die Feststellung, dass “unser Land von Ausländern überflutet wird”, niemand leugnen könne. Bei der Passage über die Straftäterschaft handele es sich um ein Zitat des Bundesinnenministers, der im übrigen fordere, dass Ausländer nicht aus der Verbrechensübersicht ausgeklammert werden dürften. Die Zeitung wendet sich entschieden gegen die Tabuisierung der Problematik der Ausländerkriminalität. (1995)

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Interview

Die Redaktion eines Straßenmagazins und ein Verein zur Förderung obdachloser und armer Menschen nehmen Anstoß an dem Bericht einer Zeitschrift über “das süße Leben der Sozial-Schmarotzer”. Ihre Beschwerde beim Deutschen Presserat betrifft u.a. ein Interview mit dem Leiter eines Landessozialamtes. Ein Satz aus dem autorisierten Interviewtext sei nachträglich gestrichen worden. Die Redaktion kann nicht erkennen, dass das Interview durch das Weglassen einer Zeile entstellt worden ist. Sie hat sich für die produktionsbedingt notwendig gewordene Kürzung bei dem Betroffenen schriftlich und mündlich entschuldigt und diesem sofort angeboten, in einem Leserbrief die Angelegenheit richtig zu stellen. (1995)

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Einbruchsdiebstahl

Unter der Rubrik “Namen und Nachrichten” berichtet eine Lokalzeitung über den ehemaligen Leiter des städtischen Verkehrsamtes und dessen Erfahrungen als Tourist in Aufbruchstimmung. Einen Tag vor der Reise in den Urlaub drang ein Einbrecher in das Wohnhaus des Tourismus-Experten ein und stahl u.a. dessen Reisekasse. Im Beitrag heißt es: “Und jetzt macht ... (Name wird genannt) auch eine typische Erfahrung für einen Touristen, allerdings paradoxerweise zu Hause.” Der Betroffene wehrt sich gegen die Veröffentlichung mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Darstellung des Diebstahls stelle einen bewussten Angriff auf seine Person dar und verletze sein Privatleben. Die Chefredaktion ist anderer Ansicht. Der Beschwerdeführer sei zumindest eine Person der lokalen Zeitgeschichte. Der Vorgang sei glossierend, der stadtbekannten Persönlichkeit gegenüber mit sympathisierender Diktion geschildert. (1995)

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Tierschutz

Unter der Rubrik “Was uns in dieser Woche bewegt” berichtet eine Zeitschrift, dass sich auf Volksfesten ein grausames Spiel breit mache. Unter Hinweis auf eine Kirmes “mitten in Deutschland” wird beschrieben, wie Besucher mit verbundenen Augen versuchen, mit einer Machete einen Hahn zu köpfen. Tiere würden zum Vergnügen getötet. Das Spektakel sei eine “neue, perverse Attraktion”. “Verroht unser Land?” fragt die Schlagzeile. Ein Vertreter der Stadt weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat darauf hin, dass es sich bei der kritisierten Veranstaltung um das jahrhundertealte, traditionelle “Hahneköppen” handle. Dabei werde ein bereits toter Hahn enthauptet. Mag sein, dass das “Hahneköppen” nicht nur Freunde hat, schreibt er. Jedoch sei der Vorwurf nicht gerechtfertigt, die Besucher des Volksfestes ergötzten sich an irgendeiner perversen Tierfolter. Zudem seien die martialischen Szenen erfunden. Der Verfasser des Artikels führt an, dass bei dem geschilderten Brauch bis zum Jahre 1986 lebende Tiere getötet worden seien. Es sei eine Tatsache, dass die Hähne sterben müssten, wo bei es unerheblich sei, ob dies vorher durch einen Züchter veranlasst werde. Die von ihm beschriebenen Szenen habe er so beobachtet. Die Bewertung des Spektakels als “perverse Attraktion” halte er für zulässig. Die Chefredaktion des Blattes erklärt sich bereit, Maßnahmen für eine Wiedergutmachung zu treffen, sofern der Satz “Hähne werden ausschließlich für das Volksfest getötet” einen Verstoß gegen den Pressekodex darstelle. (1995)

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Bezeichnung “Nigger”

Unter der Überschrift “Grün ist die Heidi” glossiert eine Tageszeitung die Proteste deutscher Politiker gegen die französischen Atomversuche auf dem Mururoa-Atoll. Ihr Schiff auf der Fahrt dorthin und die Stimmung darauf werden als “ein Abenteuer von Joseph-Conradschen Dimensionen” beschrieben. Wörtlich schreibt der Autor: “Die allmorgendlichen Statements kamen von einem steuerlos im Ozean hin- und hergeschleuderten Rosthaufen mit einer Mannschaft, so braun, so träge und so schicksalergeben wie zwanzig Nigger von der Narzissus.” Ein Leser stößt sich an dem Vergleich und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem angeblich funktionsuntauglichen Schiff und der Hautfarbe seiner Mannschaft sei geeignet, in Teilen der Bevölkerung Vorurteile gegenüber Schwarzen zu fördern und zu festigen. Hinzu komme, dass es sich um eine eigene, wertende Beschreibung durch die Zeitung handele und nicht um eine bloße Wiedergabe einer Beschreibung von Joseph Conrad. Die Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Glosse habe einen durchgehend ironisch-parodistischen Zug, der sich gleichmäßig gegen alle darin erwähnten Personen richte, also nicht nur oder gar vorrangig die farbige Besatzung des Protestschiffes. Bei der Formulierung “Nigger von Narzissus” handele es sich um eine Anspielung auf den berühmten Roman “The Nigger of the Narcissus” von Joseph Conrad aus dem Jahre 1897. Die Glosse sei insgesamt aufgebaut auf der Atmosphäre der Conradschen See-Erzählungen, die in der missglückten Protestfahrt zu dem Mururoa-Atoll wiedergefunden werde. (1995)

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Kruzifix-Urteil

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit verstößt, dass in den Klassenzimmern bayerischer Grund- und Hauptschulen obligatorisch Kreuze hängen, greift eine Satirezeitschrift in einem größeren Beitrag auf. Auf ihrer Titelseite zeigt sie den gekreuzigten Jesus als Halter einer Toilettenpapierrolle und fragt in der Schlagzeile. “Nach dem Kruzifix-Urteil: Spielt Jesus noch eine Rolle?” Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Konferenz Evangelikaler Publizisten und eine Leserin rufen den Deutschen Presserat an. Alle sind der Ansicht, dass mit dieser Veröffentlichung der christliche Glaube verhöhnt, Jesus Christus und das Kreuz in blasphemischer und gotteslästerlicher Weise dargestellt werden. Der Chefredakteur des Blattes lässt den Presserat wissen, dass er sich zu dieser Angelegenheit nicht äußern möchte. (1995)

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