Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Telefonnummern veröffentlicht

In einem Beitrag unter der Überschrift »Eishockey-Skandal«-Aufstand gegen die Berlin-Hasser« stellt ein Boulevardblatt in Wort und Bild die verantwortlichen Funktionäre eines Hockey-Verbandes vor. Diese hatten zuvor drei Sportvereinen aus Berlin die Lizenzen entzogen. Unter Hinweis auf die Telefonnummern der Beteiligten werden die Leser aufgerufen, telefonisch den »Herren« doch einmal die Meinung zu sagen: Die Betroffenen, von zahlreichen Anrufern belästigt, wenden sich an` den Deutschen Presserat. Sie sehen durch diesen Aufruf die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Die Redaktion verweist auf den vorangegangenen Streit um Lizenzen, der den Eindruck habe entstehen lassen, die Verantwortlichen seien »Berlin-Hasser«. Einen Tag nach der Veröffentlichung habe man die Angelegenheit mit einem Interview bereinigt. Der verantwortliche Redakteur bedauert, dass die Telefonnummern der Büros der beteiligten Funktionäre angegeben worden sind. (1994)

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Ironie

Eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes über die Sozialhilfe ist Thema eines Kommentars einer Tageszeitung. Der Autor macht sich Gedanken, wie man die Information lesen und interpretieren könne. Die Feststellung der Behörde, der Anteil ausländischer Sozialhilfeempfänger habe im Bezugsjahr überproportional zugenommen' und Ausländer in Deutschland bekämen mehr als ein Drittel der Sozialhilfe, kommentiert er wie folgt: »Sie (die Feststellung) könnte Unbedarfte zu der Überlegung verleiten, daran sei etwas nicht unbedingt richtig. Wer dergleichen denkt, verbrennt vielleicht eines Tages auch Menschen.« Ein Berufskollege beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Kommentar enthalte eine unmissverständliche, zwar ironisch verbrämte, aber desto wirkungsvollere Logik: Es handele sich um einen Missstand, und wer davon erfahre, könne zur Abhilfe eines Tages Menschen verbrennen, nämlich ausländische Sozialhilfeempfänger. Der Artikel erlaube keine andere Schlussfolgerung und sei deshalb mit Ziffer 12 des Pressekodex unvereinbar. Die Geschäftsführung des Blattes weist den Vorwurf zurück. Der Autor des Kommentars habe auf die Möglichkeit einer extremistischen Interpretation der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsradikale hingewiesen. Er habe dies, was in einer Glosse nicht unüblich sei, mit teilweise ironischen Formulierungen hervorgehoben. Die Interpretation des Beschwerdeführers sei deshalb absurd (1994)

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Pressemitteilung verfälscht

Hinweis auf ethnische Merkmale

Meinungsäußerung

Betroffene nicht gehört

»Politik beginnt vor der Haustür« lautet ein Slogan, den eine Partei derzeit im Kommunalwahlkampf prägt. Diese Partei versteht sich als bürgernah, friedliebend und hat ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden: Eine Gemeinderatskandidatin dieser Partei scheint den Slogan und die Grundhaltung ihrer Gruppierung jedoch miss zu verstehen. Vor ihrer eigenen Haustür in der ... (Name der Straße) betreibt sie eine Grundstückspolitik, die ganz und gar nicht vorbildlich ist. Sie hat mit Beton und Holz einen Zaun gezogen und dabei ungefragt 30 Zentimeter des Nachbargrundstücks »erobert«. Diese Politik ließ sich der Nachbar nicht bieten. Jetzt darf sich die Gemeinderatskandidatin in Friedenspolitik üben und den Zaun wieder abreißen. Diese Glosse in einer Lokalzeitung veranlasst den Ehemann der Betroffenen zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Nicht seine Frau, sondern er habe den Zaun gesetzt. Drei Jahre sei das her. Es handele sich um einen trivialen Nachbarschaftskonflikt, der sicherlich keine öffentliche Aufmerksamkeit verdiene. Der Autor habe weder ihn noch seine Frau dazu gehört. Die Redaktion besteht auf der Korrektheit des dargestellten Sachverhalts. Die Veröffentlichung wenige Tage vor der Gemeinderatswahl sei rein zufällig erfolgt. Der Betroffene hätte noch vor der Wahl eine Gegendarstellung, eine Richtigstellung oder einen Widerruf verlangen können. (1994)

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Umfrage

Unter der Überschrift »Jude als Nachbar ungern gesehen - Umfrage: Jeder fünfte Deutsche äußert Abneigung« beschäftigt sich eine Lokalzeitung mit dem Ergebnis einer Umfrage, die ein Institut im Auftrag des Amerikanisch-Jüdischen Komitees veranstaltet hat. Nach dieser Umfrage hat mehr als jeder fünfte Deutsche eine mehr oder weniger negative Einstellung Juden gegenüber. Die Schlagzeile ist ohne Quellenangabe und ohne Anführungszeichen abgefasst. Als Quelle des Fließtextes ist eine Nachrichtenagentur benannt: In einem Kommentar unter der Überschrift »Unglaublich« äußert sich der verantwortliche Redakteur am selben Tag über die Aussagekraft des vorliegenden Umfrageergebnisses. In einer Kastenmeldung »An unsere Leser« weist der Verleger am folgenden Tag darauf hin, dass durch die Überschrift des Artikels der Eindruck entstanden sei, die Zeitung vertrete eine antisemitische Haltung. Er weist dies zurück, entschuldigt sich und teilt mit, dass der verantwortliche Redakteur zur Rechenschaft gezogen worden sei. Ein Leser bittet den Presserat um Prüfung, ob Überschrift und Text tatsächlich eine antisemitische Einstellung des Autors erkennen lassen. Er selbst ist der Ansicht, dass der Beitrag keine antisemitischen Stimmungen erzeugen kann. Verlag, Herausgeber und Chefredaktion geben zu, dass man in der Schlagzeile eine missdeutbare Meinungsäußerung sehen kann, die den Anschein entstehen lassen könnte, die Zeitung wende sich gegen Juden als Nachbarn. (1994)

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Schwarzarbeit

Unter der Überschrift »Job nicht angemeldet und doppelt abkassiert« berichtet eine Lokalzeitung über einen eklatanten Fall von Schwarzarbeit. Ein nicht namentlich genannter Teehändler soll nicht nur einen Arbeitslosen als Standverkäufer beschäftigt, sondern auf einer Baustelle weitere nicht gemeldete Arbeiter mit Jobs versorgt haben. Auch ein zweites Blatt am Ort schildert sinngemäß denselben Fall. Der betroffene Teehändler beschwert sich beim Deutschen Presserat. Unter Verweis auf eine bislang vergeblich geltend gemachte Gegendarstellung begründet er seine Beschwerde mit dem Hinweis, der Arbeitslosenhilfeempfänger sei bei ihm nur im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses tätig. Diese Arbeit sei sogleich dem Arbeitsamt und der Krankenkasse gemeldet und darüber hinaus ordnungsgemäß und pauschal versteuert worden. Aufgrund der Artikel werde er vor Ort diffamiert. Die eine Zeitung verweist auf die Entscheidungsgründe eines Landgerichts, welches das Gegendarstellungsverlangen des Beschwerdeführers zurückgewiesen hat. Das Gericht stützt seine Entscheidung darauf, dass sich die Gegendarstellung in einzelnen Punkten nicht auf tatsächliche Behauptungen beschränkt. Die zweite Zeitung trägt vor, der Beschwerdeführer sei lediglich mit dem Satz erwähnt worden »Sein Arbeitgeber soll ein Teehändler gewesen sein, bei dessen Hausbau er gemeinsam mit weiteren nicht angemeldeten Arbeitern ebenfalls mit Hand angelegt haben soll.« (1994)

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Gebrauch des Wortes »Ausländer«

»Kleiderdieben wird ihre Eitelkeit zum Verhängnis - Erkannt, weil sie Hemden aus der Beute trugen« lautet die Überschrift eines Polizeiberichts in einer Lokalzeitung. Der Autor schildert den Einbruch in eine Kleiderboutique und erwähnt dabei, dass »die beiden mutmaßlichen Einbrecher, zwei 19 und 20 Jahre alte Ausländer«, exklusive und ausgefallene Herrenhemden aus der Beute selbst angezogen hätten. Ein Ehepaar beanstandet in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat die Formulierung "Ausländer«. Dies hält es für diskriminierend in einer Zeit, in der Ausländerfeindlichkeit leider zu unserem Alltag gehört. Wenn in einem Bericht mitgeteilt werde, dass der größte Teil der Beute in einer Asylunterkunft gefunden worden sei, müsse wohl auch zwingend erwähnt werden, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um Ausländer handelt. So die Stellungnahme der Zeitung. (1994)

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