Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Zitat

Diskriminierung von Ausländern

Eine Lokalzeitung berichtet, jugendliche Ausländer besserten sich mit einer neuen Methode, nämlich mit Erpressung, ihr Taschengeld auf. Geschildert werden Beispiele eines Algeriers und eines anderen ausländischen Jugendlichen, gegen die die Staatsanwaltschaft ermittele. Mit Formulierungen wie »der robuste« und »der rabiate Algerier« wird der Verlauf einer angeblichen Straftat aus der Sicht einer betroffenen Familie dargestellt. Auch junge Türken, so heißt es, verhielten sich in ähnlicher Weise. Wenige Tage später folgt ein Bericht über die Gewalttaten einer »türkisch jugoslawischen Bande« im Kurviertel der Stadt. Ferner schildert die Zeitung den Verlauf eines Strafprozesses gegen einen Mann, der gegen seine Familie gewalttätig geworden ist. Die Vornamen der Betroffenen werden zitiert, die Nachnamen durch Initialien gekennzeichnet: Memnune H., Erdugal H. und Raziye. Ein Leser sieht in dieser Art der Berichterstattung ausländerfeindliche Tendenzen. Er zieht einen Vergleich mit einer anderen Zeitung, die einen Kripochef zitiert. Dieser weiß nichts von ausländischen Jugendbanden und stuft die Kriminalitätsrate ausländischer Jugendlicher nur unwesentlich höher ein als die der deutschen. (1990)

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Rückfragen beim Betroffenen

In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über eine langandauernde Auseinandersetzung zwischen einer Firma und dem Planungsausschuss der Gemeinde. Dabei geht es um den Antrag der Firma, eine neue Lagerhalle errichten zu dürfen. Die Artikel geben Stimmen von Ausschussmitgliedern, Politikern und des Betroffenen wieder. Der Firmeninhaber kommt in zwei zweispaltigen Leserbriefen zu Wort: im Juli 1987 und im März 1990. Jetzt beschwert er sich beim Deutschen Presserat: Die Berichterstattung sei einseitig, tendenziös und wahrheitswidrig. Rückfragen beim Betroffenen habe es nicht gegeben. Die Argumente der Firma seien nicht erfragt worden. Der Abdruck eines Leserbriefs sei verweigert worden. (1990)

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Ehrverletzung

Werbung

In Bild und Wort berichtet eine Lokalzeitung, angesichts des sommerlichen Wetters in den letzten Tagen hätten die Getränkehändler ohne Ende ausgeliefert. Engpässe habe es aber nicht gegeben. Zitiert wird ein namentlich genannter Getränkevertrieb mit der Aussage, er habe sich auf das schöne Wetter eingestellt. Eine Gewerbliche Schule wertet die Bildunterzeile als Werbung, die der Glaubwürdigkeit der Presse schade. (1990)

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Erwähnung der Religionszugehörigkeit

Unter der Überschrift »Die Geschäfte der Seelenfänger« behauptet eine Zeitschrift, Anhänger einer Sekte drängten mit aggressiven Methoden ins Immobiliengeschäft und gründeten laufend neue obskur: Vereine, um leichtgläubige Menschen auszunehmen. Berichtet wird über das Beispiel einer Wohnungsgesellschaft, die eine billige Mietwohnung freimachen und teuer verkaufen wollte, was den Mieter in den Selbstmord getrieben habe. Für Tarnorganisationen der Sekte sei u.a. die Anschrift dieser Gesellschaft angegeben worden. Der Firmeninhaber folge der Aufforderung der Sekte, für sie Geschäfte zu tätigen und Geld zu machen. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung verletze die Mitglieder der Sekte in Ihrer Menschenwürde, indem sie aufgrund ihrer religiös-weitanschaulichen Überzeugung als ungeeignete und gefährliche Geschäftsleute dargestellt werden. Die Zeitschrift bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf ein Gerichtsurteil. Zwar gehöre ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis grundsätzlich zu dem von dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfassten Sphärenkreis. Diesen Schutz gebe aber selbst auf, wer sein Bekenntnis in die Öffentlichkeit trage,' auch indem er sich an hervorgehobener Stelle engagiere. Dies habe der Firmenchef im vorliegenden Fall getan, indem er zwei Grundstücke für die Errichtung einer Sektenschule erwarb. (1990)

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Wahrheitsgehalt

Umgang mit Stasi-Akten

In einem groß aufgemachten Exklusiv-Beitrag zitiert eine Illustrierte Äußerungen prominenter Politiker über politische Gegner und Freunde der eigenen Partei. Entnommen sind die oft wenig schmeichelhaften Bemerkungen Protokollen, die der DDR-Staatssicherheitsdienst über Telefonabhöraktionen angefertigt hat. In der Schlagzeile des Textes wird die Befürchtung artikuliert, die erschnüffelten Interna könnten Munition für die deutschen Wahlen liefern. Betroffen ist auch ein Fraktionsvorsitzender in einem westdeutschen Landtag. Er soll in einem Telefongespräch z. B. von seinem Bundesvorsitzenden behauptet haben, der esse keinen Fisch und kein Fleisch, der werde nichts. Ein Rechtsstreit wird für erledigt erklärt, nachdem sich die Zeitschrift verpflichtet hat, aus dem Stasi-Material nichts mehr zu zitieren. Zwischenzeitlich hat der Betroffene auch den Deutschen Presserat angerufen. Er kann sich an das Telefongespräch nicht mehr erinnern. Selbst wenn es Mitschnitte gebe, könne niemand ausschließen, dass sie aus dem Zusammenhang gerissen oder sinnentstellt wiedergegeben worden seien. Zitate daraus seien ein schwerer Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Die Veröffentlichung vollende die kriminellen Praktiken des Staatssicherheitsdienstes. (1990)

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Wahlberichterstattung

In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wendet sich eine Partei gegen die Wahlkampfberichterstattung mehrerer Tageszeitungen vor den Landtagswahlen. Thema der Berichterstattung ist jeweils das Wahlprogramm der Partei, insbesondere die Forderung, den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches ersatzlos zu streichen. Dies hätte zur Folge, so die Presseberichte, dass sexuelle Handlungen von erwachsenen Männern an 14- bis 18jährigen gleichen Geschlechts nicht mehr bestraft würden. In diesem Zusammenhang erinnern einige der Blätter an die weitergehende Forderung, Sex mit Kindern freizugeben, welche die Partei einige Jahre zuvor gestellt, jedoch später wieder verworfen hatte. Die Beschwerdeführer sehen sich fehlinterpretiert und vermuten, dass die Zeitungen eine übereinstimmende Berichterstattung abgesprochen haben. (1990)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

Auf Bitten der Polizei schildert ein Lokalblatt eine Reihe von Diebstählen, in die Frauen verwickelt sind, nach denen gefahndet wird. Die Überschrift »Diebische Zigeunerinnen« wird im Text wiederholt und in »diebische Elstern« variiert. Mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat konfrontiert, erklärt die Redaktion den Hinweis »Zigeuner« als ein Unterscheidungsmerkmal, das bei der Fahndung hilft, daher sachlich notwendig ist.

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