Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
Unter der Überschrift »Rektor als Urkundenfälscher?« berichtet eine Lokalzeitung über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Schulleiter, der zugleich Mitglied des Stadtrates ist. Dem namentlich genannten Mann werde vorgeworfen, wiederholt im Dienst Urkunden gefälscht zu haben, indem er Prüfungsarbeiten abänderte, um ein besseres Gesamtergebnis zu erzielen. Ein »Insider« wird mit der Aussage zitiert, so habe sich der ehemalige Lehrer seinen Aufstieg zum Schulleiter »gebaut«. Den Beitrag illustriert ein Foto des Betroffenen. Die gesamte Darstellung erwecke den Eindruck einer steckbrieflichen Ächtung, betont der Schulleiterin einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. (1990)
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Der Vorsitzende des Ortsvereins einer Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei Veröffentlichungen in einer Lokalzeitung. Im ersten Beitrag geht es um Auseinandersetzungen des Parteivorsitzenden mit Mitgliedern der eigenen und einer anderen Partei über einen Wechsel im Amt des Bürgervorstehers. Nachdem der Vorsitzende einen Kandidaten der anderen Partei zunächst für wählbar gehalten habe, äußere er nun Bedenken, weil dieser Kandidat seinerseits immer wieder den amtierenden Bürgervorsteher zur Wiederwahl vorschlage. In einem zwei Tage später veröffentlichten Leserbrief wirft ein ehemaliges Parteimitglied dem Vorsitzenden vor, in verschiedenen Punkten der Auseinandersetzung zu lügen. Die Überschrift lautet: »... ist ein Lügner«. Auf Protest des der Lüge Bezichtigten druckt die Zeitung einige Tage später einen Leserbrief des Betroffenen sowie einen Hinweis, in dem die Redaktion ihr Bedauern über die Formulierung der Überschrift »... ist ein Lügner« ausspricht. (1990)
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Eine Lokalzeitung veröffentlicht am 16. Juni kritische »Anmerkungen zu einer noch nicht gehaltenen Rede« eines Bundestagsabgeordneten. Dieser hatte die Rede, die er am 17. Juni vor dem Bundestag halten wollte, den Redaktionen am 15. Juni per Fax mit Sperrfristvermerk zugesandt. Der Abgeordnete beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Kommentierung bereits vor Ablauf des Sperrfristdatums. (1990)
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In einer Boulevardzeitung erscheint eine mehrteilige Serie »Mörder, die man nie vergisst« mit Berichten über das Leben verurteilter Straftäter nach ihrem Urteil (»Wie es weiterging – Ihr Leben nach dem Urteil«.) Innerhalb dieser Serie wird mit Namensnennung, Ortsangabe und Foto das Leben einer »Giftmörderin« nach der Entlassung aus der Haft beschrieben. Die Frau sei unter einem anderen Namen in einem Altersheim eingezogen. Nur der Heimleiter kenne ihr »Geheimnis«. Die Straftaten der Frau werden mitgeteilt. Der Artikel zerstöre jegliche Lebensperspektive der Frau, sei grausam und menschenverachtend, meint die »Humanistische Union« in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion erklärt, der Beitrag weise auf eine weitere Folge hin, die die Beschwerdeführerin verschweige; Am nächsten Tag wird berichtet, dass die Frau zwei Tage nach ihrer Haftentlassung gestorben ist. (1990)
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Unter der Überschrift »Rätselraten um einen neuen Arbeitslosentreff« berichtet eine Lokalzeitung, demnächst werde sich in der Stadt eine neue Begegnungsstätte für Arbeitslose etablieren, um die sich »mehr als eine Merkwürdigkeit« ranke. Eine Koordinierung mit anderen, bereits erfolgreich arbeitenden, Einrichtungen habe es nicht gegeben. Während in der Regel gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Hand oder eingetragene Vereine als Träger von Arbeitsloseninitiativen fungierten, handele es sich beider neuen Organisation um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deren Gesellschafter sei nach eigenen Angaben als Honorarkraft in Bildungseinrichtungen tätig, anderen Informationen zufolge arbeite er jedoch als Steuerberater: Weiter wird berichtet, der Betroffene verwalte treuhänderisch Gelder von Arbeitslosen. Er habe für die Begegnungsstätte öffentliche Gelder beantragt, u. a. für eine Werkstatt, die gar nicht existiere. Der Antrag werde von der Stadt jedoch nicht unterstützt, da es an einerkonkreten Projektbeschreibung fehle. Diese sei notwendig, um kommerzielles Handeln unter Ausnutzung von Gesetzeslücken auszuschließen. -Zwei Tage später berichtet die Zeitung, der Mann, der eine »dubiose Begegnungsstätte für Arbeitslose« etablieren wolle, sei »auch politisch kein unbeschriebenes Blatt«, er habe nämlich bei der Kreistagswahl für eine rechte Partei kandidiert. - Daraufhin widerspricht der Betroffene in einer Stellungnahme, die die Zeitung auch veröffentlicht, Einzelheiten der Berichterstattung. -Zwei Tage später veröffentlicht die Autorin eine Kurzfassung ihrer beiden ersten Artikel. Dazu druckt die Zeitung schließlich eine Gegendarstellung des Betroffenen ab, der sich auch beim Deutschen Presserat beschwert. Ersieht Unwahrheiten mit Halbwahrheiten vermischt, Vertraulichkeit gebrochen und Standesrecht verletzt.
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In einem Beitrag über Menschen, die aus verschiedenen Anlässen - zum Teil seit Jahren - im Koma liegen, befasst sich eine Zeitschrift auch mit dem Schicksal eines prominenten Angehörigen des europäischen Hochadels. Ein Foto zeigt ihn im Krankenbett. Gegen die Veröffentlichung dieses Fotos waren bereits in den Jahren 1984 bis 1986 mehrere Unterlassungserklärungen von anderen Publikationen eingeholt worden. Jetzt beschweren sich Familienangehörige beim Deutschen Presserat. Sie sehen in der Verwendung des Fotos einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kranken. Die Redaktion hatte das Bild als Funkempfang ohne Quellenangabe archiviert. Sie ging deshalb von ihrem Recht zur Veröffentlichung aus. Der wahre Sachverhalt wird ihr erst nach der Veröffentlichung bekannt. Daraufhin gibt sie eine Unterlassungserklärung ab. (1990)
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Eine Zeitschrift berichtet über kritikwürdiges Verhalten eines Bürgermeisters: »Er ist erst 37, doch er lügt, intrigiert und schikaniert seine Bürger - man fragt sich, wer diesen Bürgermeister gewählt hat«. In der Überschrift wird der namentlich Genannte als Despot apostrophiert. Der Betroffene sieht sich verunglimpft und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1990)
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Eine Zeitschrift berichtet kritisch über Zusammensetzung, personelle Verflechtungen und das Mitteilungsblatt eines Vereins, der sich als »Selbsthilfegemeinschaft kritischer Medienkonsumenten« versteht Der Verein prangere tendenziöse Berichterstattung und Medienmanipulation in öffentlich-rechtlichen und in privaten Sendeanstalten an. Dazu wird ein Beispiel mitgeteilt. Verfassungsbeschwerden, mit denen der Verein einen direkten Einfluss auf das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten habe erstreiten wollen, seien nicht zugelassen worden. Der Vorsitzende des Vereins habe in diesem Zusammenhang von einem » von Linksradikalen unterwanderten« Senat gesprochen. Zwischen Abschluss der Recherche und dem Zeitpunkt des Erscheinens der Zeitschrift hatten sich Änderungen im Vorstand sowie beim offiziellen Mitteilungsblatt des Vereins ergeben, die in der Veröffentlichung nicht berücksichtigt sind. Der Vorsitzende des Vereins bemängelt die Recherche und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dem gleichzeitigen Verlangen nach einer Gegendarstellung kommt die Zeitschrift nach. In Anmerkungen fügt die Redaktion hinzu, dass der Beschwerdeführer bei seiner Gegendarstellung in einigen Punkten recht hat. In ihrem Editorial weist die Chefredakteurin auf die Gegendarstellung hin und bekennt, Fehler gemacht zu haben. (1990)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht eine Zeichnung, die einen kaum bekleideten Mann zeigt, der sich in eindeutig erkennbarer Absicht an einem Kind zu schaffen macht. Dazu erscheint die Bildunterschrift: »In letzter Zeithäufen sich die Berichte über den sexuellen Missbrauch von Kindern - Vergessen wir aber trotz aller Abscheu nie: Kinderschänder sind auch nur Menschen«. In einer der nächsten Ausgaben folgen als Cartoon aufgemachte Zeichnungen zum gleichen Thema, in denen sich kleine Mädchen erwachsenen Männern »anbieten«. Die Bildunterschrift lautet: » Wer ist schuld am sexuellen Missbrauch von Kindern?«. Beim Deutschen Presserat gehen sechs Beschwerden gegen diese Veröffentlichungen ein, u. a. vom Deutschen Frauenrat und vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Standpunkt der Beschwerdeführer: Die Darstellung verletzt die Würde von Mädchen und Frauen, ist verhüllte Pornographie, verniedlicht Gewaltandrohung, rückt den Lustgewinn des Täters in den Mittelpunkt. Das Thema eignet sich nicht für eine satirische Betrachtung. (1990)
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