Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Leserbrief

Eine Tageszeitung berichtet übenden Leserbrief eines Parteisprechers und kommentiert ihn auch. Den Leserbrief selbst druckt sie aber nicht ab. Die Stadtratsfraktion der Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht einen Fall von unzulässiger, Zensur, wenn eine Zeitung einen Leserbrief nicht veröffentlicht und ihren Lesern vorenthalte, gleichwohl aber im redaktionellen Teil und in der Kommentierung auf eben diesen Brief einschlage. Die Chefredaktion missbilligt das Verhalten ihrer Redakteure und arrangiert eine Gesprächsrunde, in der sich die Autorin des Berichts und des Kommentars bei dem Leserbriefschreiber entschuldigt (1993)

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Recherche

In zwei Ausgaben beschäftigt sich eine Zeitschrift mit zwei Ärzten; die nicht nur Mittäter bei Verhören durch den Staatssicherheitsdienst der DDR, sondern auch Zeugen von Verbrechen gewesen seien. Unter Berufung auf einen ehemaligen Stasi-Offizier teilt die Autorin des Beitrages mit, beide Ärzte seien gestorben, weil sie aussteigen wollten: Sie hätten als Psychiater im Dienst der Stasi gestanden, seien inoffizielle Mitarbeiter für einen besonderen Einsatz gewesen: »Sie hatten die Aufgabe, vermeintliche Staatsverräter durch Medikamente so zu beeinflussen, dass ihnen bei Verhören und Informationen Geständnisse entlockt werden konnten.« Die Tochter eines der beiden Ärzte erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Sie sieht den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Durchsicht seiner Stasi Akten habe keinerlei Hinweise ergeben, dass ihr Vater an solchen Verbrechen beteiligt gewesen wäre. Die Verfasser der Artikel verweisen auf umfangreiche Recherchen, die ein übereinstimmendes Bild ergeben hatten. (1991)

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Öffentliches Interesse

Ein Heimat- und Verkehrsverein beklagt sich beim Deutschen Presserat über die Berichterstattung der örtlichen Zeitung, die die Glaubwürdigkeit seines Vorsitzenden in Zweifel ziehe. In zwei Berichten wird die Verwendung staatlicher Mittel für die Denkmalsanierung durch den Verein thematisiert. Vom fehlenden Bauantrag und Verwendungsnachweis, von einem denkmalschützerisch tragwürdigen Objekt und von Klüngel auf der Parteischiene Ist die Rede. Der Vorstand veranlasst eine Gegendarstellung: Die Zeitung sieht ihren Vorwurf merkwürdigen Zuschussgebarens trotz der Gegendarstellung belegt. (1993)

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Namensnennung

Eine Lokalzeitung berichtet, dass eine Zivilkammer des Landgerichts die Kündigungsschutzklage eines ehemaligen Geschäftsführers und Gesellschafters eines örtlichen Warenhauses als unbegründet abgewiesen habe. Ein Strafverfahren wegen Diebstahls laufe noch. Das Pikante an dem Fall: Der Betroffene soll das eigene Kaufhaus bestohlen haben. Die Zeitung zeigt ihn im Foto und erwähnt, dass er vor allem durch sein Engagement für den heimischen Regionalligisten im Handball bekannt geworden sei. Der Geschäftsmann beschwert sich beim Deutschen Presserat. Durch die Berichterstattung sei sein Ansehen als erfolgreicher Geschäftsführer und Sponsor ungerechtfertigt zerstört worden. Die Zeitung weist darauf hin, dass das Kaufhaus drei Tage vor der Veröffentlichung eine Presseinformation herausgegeben hat, in der der Beschwerdeführer ausdrücklich mit Namen und Position genannt und in der die Diebstahlhandlung unter Bezugnahme auf das Urteil detailliert dargestellt wird. (1993)

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Wahrheitsgehalt

Schockierende Vorwürfe gegen ein Tierheim sind das Thema eines Zeitschriftenberichts. In dem Beitrag kommt der Hausmeister des Tierheims zu Wort. Er schildert Tierquälereien und wirft der zuständigen Tierärztin Untätigkeit vor. Diese und der Tierschutzverein beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Ärztin fühlt sich öffentlich diskriminiert. Der Beitrag beruhe alleine auf den Angaben des inzwischen entlassenen Hausmeisters. Sie selbst sei zu keiner Zeit zu den Vorwürfen befragt worden. Die Redaktion verweist auf fünf weitere Informanten, darunter zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Tierheims: Leider habe man sich vergeblich um ein Interview mit der Tierärztin bemüht. (1993)

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Leserbrief

Eine Stadt gedenkt des 48. Todestages eines Dompredigers, der in den letzten Tagen des Zweiten Weltkrieges von den Nationalsozialisten ermordet worden ist. Hauptredner der Gedenkveranstaltung ist ein ehemaliger Studiendirektor, dereinst Schüler des ermordeten Geistlichen war. Die Lokalzeitung berichtet über den Verlauf der Feier. Der Redner ist mit der Berichterstattung der Zeitung nicht einverstanden, weil sie seine Ausführungen ungenau wiedergibt. Er stellt diese Ungenauigkeiten in einem Leserbrief richtig. Die Redaktion veröffentlicht den Brief, nachdem sie ihn zuvor in Teilen geändert hat. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er erhebt Bedenken gegen die Zulässigkeit dieser Änderungen und ist der Meinung, ein neuer Abdruck sei gerechtfertigt. Die Redaktion erklärt, sie habe dem Beschwerdeführer zugesichert, wesentliche Änderungen nicht ohne sein Einverständnis vorzunehmen: Allerdings sei kein Zweifel daran gelassen worden, dass nicht sinnverändernde Kürzungen aus redaktionellen Gründen immer erforderlich sein könnten. Die Änderungen im Leserbrief hätten sich kurzfristig ergeben; weil einige Zeilen gekürzt werden mussten. (1993)

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Bundesverdienstkreuz

Eine Tageszeitung kritisiert; dass ein Landtagsabgeordneter für die umstrittene Rettung von 42 Waisenkindern aus Sarajewo mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet werden soll: Dabei wird u. a. über die nicht erfolgte finanzielle Absicherung der damaligen Aktion berichtet. In einem nebenstehenden Kommentar werden Namen zwielichtiger Personen genannt, die gleichfalls Träger des Sundesverdienstkreuzes sind. Der Abgeordnete beklagt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass er mit Kriminellen in Verbindung gebracht wird. Die Redaktion entgegnet, sie habe sorgfältig recherchiert: Sie behaupte ausschließlich Tatsachen. (1993)

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Schleichwerbung

Das Freizeitmagazin einer Lokalzeitung enthält redaktionelle Beiträge und Anzeigen mit gleichem Bezug. Ein Zweispalter schildert die neuen Attraktionen eines Freizeitparks. In Foto und Text wird ferner ein Ponyhof vorgestellt. In zwei Anzeigenspalten daneben werden beide Unternehmen in Anzeigen präsentiert. Die Chefredakteurin einer Fachzeitschrift bittet den Deutschen Presserat um Überprüfung. Sie beanstandet, dass die Anzeigenkunden sogar in den Schlagzeilen genannt werden, und vermutet einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die Texte seien durch die Redaktion im Ganzseitenverfahren unabhängig von der individuellen Anzeige umbrochen worden: Erst die spätere Hinzufügung der Anzeigen durch die Technik habe zu dem eindeutigen Verstoß geführt. (1993)

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Kritik an einer Stadträtin

Eine Boulevardzeitung kritisiert eine 35-jährige Kommunalpolitikerin, die aus der Alternativszene in den Stadtrat »gespült« worden sei. In der Überschrift wird sie als »grüne Giftschlange aus dem Rathaus« bezeichnet. In der Unterzeile wird ihr bescheinigt, dass sie mit ihrer hasserfüllten Radikalität rotgrüne Bündnis in die Handlungsunfähigkeit treibe. Im Text heißt es, sie verspritze Gift nach allen Seiten. Neben dem Beitrag findet sich ein Foto der Politikerin mit der Bildunterzeile: »Scharfe Worte, enges Leder, keine Freunde«. Die Fraktion der Betroffenen bittet den Deutschen Presserat, die Zeitung wegen dieser »Hetze« zu rügen. Da man den Autor des Beitrages wegen seiner fortwährend unseriösen Berichterstattung nicht mehr mit Informationen beliefere, könne sich seine Recherche nur auf Hörensagen beziehen. Die Zeitung erklärt, der Text sei ordnungsgemäß recherchiert. Hintergrund der Berichterstattung sei die politische Auseinandersetzung im Rathaus über die Kompetenz der beteiligten Parteien in der Asylfrage gewesen. Im Verlaufe dieser Streitigkeiten habe eine Stadtratsfraktion die Stadträtin der Nötigung und Erpressung bezichtigt. In ihrer Parteizeitung habe sie einem Kreisverwaltungsreferenten rassistische Tendenzen vorgeworfen. Dies und das wenig verbindliche Verhalten der Frau hätten zu den in dem Artikel wiedergegebenen Unmutsäußerungen geführt. Durch ihren unüblichen Kleidungsstil verfolge die Stadträtin u. a. die Absicht, Dritte zu provozieren. Insoweit müsse sie die Wirkung ihrer Kleidung auf weniger fortschrittliche Kräfte im Stadtrat und deren Reaktion darauf einkalkulieren. (1993)

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Persönlichkeitsrechte

Eine Landespolizeidirektion legt dem Deutschen Presserat vier Veröffentlichungen eines Boulevardblattes vor, in denen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden seien. Der erste Bericht zeigt das Foto eines 25-jährigen Arbeitslosen, der mit einer Gabel eine Bank überfallen haben soll:. Die Zeitung nennt den Mann einen Gabelgangster, der ganz schön »gaga« sei. Der zweite Beitrag zeigt eine Notärztin und Rettungssanitäter bei der Notversorgung eines lebensgefährlich verletzten Mannes, der Opfer seiner eifersüchtigen Ehefrau geworden ist. Die dritte Veröffentlichung beschäftigt sich mit der Leiche eines Mannes, der im Kofferraum eines Autos gefunden wurde, das von seinem Fahrer in einen Fluss gesteuert worden war. Fotos im vierten Bericht zeigen Rettungshelfer bei der Bergung von Schwerverletzten und ein Auto, das für vier junge` Leute zur tödlichen Falle wurde. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass das Wissen um die Identität der Betroffenen für das Verständnis des Unfallgeschehens bzw. des Tathergangs unerheblich sei, so dass man die Abbildung von Tätern und Opfern in der Berichterstattung generell nicht für' gerechtfertigt halten könne. Die Zeitung erklärt ihre Handlungsweise in den beiden ersten Fällen mit der Schwere der Straftaten. Mit den Unfallfotos habe man die Leser aufrütteln wollen. Solchen Fotos komme ein warnender Charakter zu. (1993)

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