Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6869 Entscheidungen
Unter der Schlagzeile »50 Tote« berichtet eine Boulevardzeitung über den spektakulären Unfall eines Tanklastzuges. Ein Leser des Blattes hält angesichts der verworrenen Nachrichtenlage in der Unglücksnacht die Schlagzeile für noch verständlich. Kein Verständnis hat er für den Hinweis im Text, dass 30 Menschen bereits am Abend tot geborgen worden seien. Diese falsche Tatsachenbehauptung habe in der Öffentlichkeit Panik ausgelöst. Tatsächlich wurden bei dem Unglück fünf Menschen getötet, 33 verletzt und 44 obdachlos. (1987)
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Eine Sonntagszeitung berichtet, dass ein früherer Bundestagsabgeordneter 134000 Mark zurückzahlen muss. Der Betroffene beanstandet, hier werde der irreführende Eindruck erweckt, er habe absichtlich versucht, sich auf Kosten des Steuerzahlers ungerechtfertigt zu bereichern, indem er Nebeneinkünfte aus einer Vorstandstätigkeit, deren Anrechnung auf die Diäten seit 1977 gesetzlich geregelt ist, unangemeldet ließ. Der Anfang 1987 aus dem Bundestag ausgeschiedene Politiker beruft sich darauf, seine Nebentätigkeit seit 1969 ordnungsgemäß angemeldet und versteuert zu haben; von der durch die Reform des Abgeordnetengesetzes vorgeschriebenen Anrechnung dieser Einnahmen habe er jedoch erst im Jahre 1986 erfahren. Eine Klage in dieser Angelegenheit gegen den Deutschen Bundestag sei nicht, wie im Artikel widerbesseres Wissen behauptet, vom Gericht »abgeschmettert«, sondern vom Beschwerdeführer sogleich wieder zurückgezogen worden. Der ihm vom Autor des Beitrags zugeschriebene Spitzname sei eine freie Erfindung, wie der gesamte Artikel in der Absicht geschrieben wurde, ihn in den Augen der Öffentlichkeit herabzusetzen. (1987)
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Ein Kandidat der Bürgermeisterwahl in einer süddeutschen Kleinstadt beanstandet, ihm werde in Berichten zweier Zeitungen wahrheitswidrig unterstellt, er habe bei einer Wahlversammlung öffentlich erklärt, sein Adoptivsohn sei der uneheliche Sohn einer Bedienung. Statt dessen habe er lediglich sich und seine Familie vorgestellt und im Hinblick auf den Adoptivsohn erklärt, entgegen der Vermutung der Öffentlichkeit seien weder er noch sein Schwiegervater der leibliche Vater des Jungen. Mit den Veröffentlichungen werde in die Intimsphäre des Adoptivsohnes und der Bedienung eingegriffen. Beide seien in der kleinen Gemeinde identifizierbar. Die Redaktionen der Zeitungen erklären, der Beschwerdeführer sei von sich aus dem Gerücht entgegengetreten, ohne darauf angesprochen worden zu sein. Der Adoptivsohn sei von Bürgern des Ortes der Bedienung zugeordnet worden. Im Zusammenhang mit der Wahlberichterstattung habe das Gerücht nicht unerwähnt bleiben dürfen, da die Adoptivangelegenheit mehrfach als Grund für die spätere Wahlniederlage des Kandidaten genannt worden sei. (1987)
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Eine Boulevardzeitung berichtet über den Tod eines Kommunalpolitikers und die unaufgeklärte Frage, ob es sich um Mord oder Selbstmord handelt. Mit den Formulierungen »Liebe oder Feme?« und »Hat er den ersten Überfall ... vorgetäuscht, als Alibi gegenüber seiner Frau, weil er die Nacht bei einer Geliebten verbrachte?« spekuliert die Zeitung über den Hintergrund des Todesfalles. (1987)
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In einer Lokalzeitung wird berichtet, hinter einem alten Fabrikgebäude lagere ein ständig abgedeckter Gegenstand, von dem gesagt werde, es handele sich um einen fahrbereiten Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Artikel gibt Äußerungen von »Informanten« über die Person des namentlich genannten Besitzers wieder. Der Panzerbesitzer, als »Neonazi« und »Radikaler« bekannt, halte mysteriöse Treffen ab, veranstalte in Wäldern »Übungen« und Nachtwanderungen, zeige »merkwürdige« Verhaltensweisen. Der Betroffene macht vor dem Presserat geltend, es gehe nicht an, dass eine Zeitung geschäftsschädigende Äußerungen Dritter ungeprüft weitergebe. Er fordert die Zeitung auf, ihre Informanten preiszugeben. (1987)
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Ein Informationsdienst berichtet über die Kündigung eines Treuhandvertrags durch die Treuhänderin eines Bauherrenmodells und kritisiert ihr Geschäftsgebaren vor dem Hintergrund der erheblichen personellen Verflechtungen der Treuhänderin mit dem Initiator des Modells, ihrem Ehemann und Mitgesellschafter der Immobilienfirma. Dieser erhebt den Vorwurf, vor der Veröffentlichung keine Gelegenheit zu sachlich richtiger Darstellung erhalten zu haben. Zwar habe ihn der Informationsdienst schriftlich aufgefordert, zu der geplanten Veröffentlichung seine Stellungnahme abzugeben. Diese Aufforderung sei jedoch erst am Tag des Erscheinens der beanstandeten Nachricht ergangen. (1987)
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Eine Tageszeitung veröffentlicht ein Interview mit einem Politiker, in dem der Interviewer seinen Gesprächspartner fragt, was er zu einem namentlich genannten Richter sagt, »... dem die RZ in die Beine geschossen haben, weil er Flüchtlinge in den Foltertod ausgeliefert hat«. Ein Beschwerdeführer beanstandet, die Behauptung, der Richter habe Flüchtlinge in den Foltertod ausgeliefert, sei in ihrem Wahrheitsgehalt schlicht abwegig und grob ehrverletzend. (1987)
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