Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7408 Entscheidungen

Informant

Ein Mann bricht in die Kanzlei des Anwalts von Ex-Stasi-Chef Erich Mielke ein und gelangt dabei an brisante Akten. Diese bietet er dem Chefredakteur einer Boulevardzeitung zum Kauf an. Das Geschäft scheitert. Als der Aktenhändler das Gebäude verlässt, wird er von Angehörigen der Redaktion fotografiert. Dieses Foto wird später an den Staatsschutz weitergeleitet: Die Polizei gibt schließlich Foto und Namen des Mannes zwecks Fahndung an die Presse weiter. In einer Beschwerde an den Deutschen Presserat beklagt der Betroffene, der seinen Einbruch in die Anwaltskanzlei als »politisch motiviert« bezeichnet, das Verhalten des Boulevardblattes, das ihn heimlich habe fotografieren lassen. Die Zeitung erklärt, sie habe aus rechtlichen und moralischen Gründen von einer Zusammenarbeit mit dem Anbieter der Akten abgesehen. Um weitere Straftaten zu verhindern, habe man das Foto gemacht und an die Polizei herausgegeben. Die Identität des Mannes sei der Redaktion unbekannt gewesen. (1994)

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Spitzname

Eine Boulevardzeitung berichtet, dass sich Anwohner einer Straße mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Auflage neuer Erschließungsgebühren durch die Stadt gewehrt haben. »Wieder Niederlage für, Gully-Udo« lautet die Überschrift. Mit »Gully-Udo« ist der Bürgermeister der Stadt gemeint. Dabei wird darauf angespielt, dass dieser im Rahmen der Stadtsanierung die Gullydeckel mit dem Stadtwappen hatte versehen lassen. Der Bürgermeister sieht in der Bezeichnung »Gully-Udo« eine Ehrverletzung und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Stadtverordnetenversammlung habe seinerzeit mit großer Mehrheit die Sanierung des Marktplatzes beschlossen. Die Angriffe der Zeitung gegen den Bürgermeister seien schon deswegen in keiner Weise angebracht, da es sich um eine Kollegialentscheidung des Magistrats gehandelt habe, die überhaupt nicht erkennen lasse, wer im einzelnen für oder gegen die Entscheidung votiert habe. Die Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Die Kosten für die Erneuerung der Gullydeckel seien den Anlegern des Markplatzes auferlegt worden. Dies hätte zu heftiger Kritik und mehreren Rechtsstreitigkeiten geführt. Die Redaktion ist deshalb der Auffassung, dass es weder schmähend noch ehrverletzend sei und erst recht kein Angriff auf die Würde des Betroffenen, wenn sie die in der Stadt übliche Bezeichnung des Bürgermeisters als »Gully-Udo« kolportiere. (1994)

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Krankheit

Eine Zeitschrift berichtet über einen »Wunderarzt« der schwerkranken Menschen wieder neues Leben schenkte. Fest stehe, ein Großteil seiner Patienten werde auf wunderbare Weise wieder gesund mit der Kraft, die aus seinen Händen ströme. Namentlich genannt wird eine Patientin, die jahrelang an einer schlimmen Darmerkrankung litt. Der Doktor habe ihr zweimal die Hände aufgelegt und anschließend sei die Krankheit weg gewesen. Die Frau wird zitiert: »Was mit mir passiert ist, ist ein Wunder«: Eine Selbsthilfevereinigung von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmkrankheiten beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Berichterstattung bei den Betroffenen falsche Hoffnungen wecke. Überhaupt nicht einverstanden sei man mit der Veröffentlichung der Telefonnummer des Arztes im redaktionellen Teil der Zeitschrift. Es handele sich zudem um eine ausländische Rufnummer, was den möglichen Schaden der Anrufer noch vergrößere. Die Redaktion entgegnet, sie habe nicht einen Wunderarzt verherrlichen, sondern verzweifelten Menschen eine weitere Möglichkeit vermitteln wollen. Die außergewöhnliche Kraft des Doktors sei durch Hunderte von Briefen dokumentiert. So bestätigt auch die namentlich genannte Patientin die Richtigkeit der Angaben. (1994)

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Tabu-Thema »Inzest«

Recherche

»Braucht ein Pfarrer ein Haus für 2,1 Millionen?« fragt ein Boulevardblatt seine Leser und berichtet über den Neubau eines Pfarrhauses auf einem eigenen, sehr wertvollen Stadtgrundstück. In dem Beitrag heißt es: »Jetzt langen die christlichen Abkassierer kräftig zu. Dabei geht es allerdings nicht um Peanuts. Sondern um 2,1 Millionen!«. Vier Bürger der Stadt äußern sich zu dem Vorgang. Übereinstimmendes Urteil: Die Kirche hat bessere Möglichkeiten, ihr Geld auszugeben. Die Landeskirche sieht in der Veröffentlichung eine Schmähung mit dem Ziel, den Bau eines Pfarrhauses als Beleg für Verschwendungssucht in der Kirche darzustellen: Richtig sei, dass die Neubaukosten 600.000 Mark betragen. Hinzu kommen Abbruchs-, Entsorgungs- und Gründungskosten in Höhe von 300.000 Mark. Das mit einem Wert von 1,2 Millionen Mark bezifferte Grundstück musste nicht angekauft werden. Es sei Pfarrgelände. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, man habe die Kirche nicht schmähen wollen, sondern nur die Frage gestellt, ob ein Pfarrer ein Haus im Wert von 2,1 Millionen Mark benötige. Das Projekt der Pfarrei habe in der Stadt erheblichen Ärger verursacht. (1994)

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Telefonnummern veröffentlicht

In einem Beitrag unter der Überschrift »Eishockey-Skandal«-Aufstand gegen die Berlin-Hasser« stellt ein Boulevardblatt in Wort und Bild die verantwortlichen Funktionäre eines Hockey-Verbandes vor. Diese hatten zuvor drei Sportvereinen aus Berlin die Lizenzen entzogen. Unter Hinweis auf die Telefonnummern der Beteiligten werden die Leser aufgerufen, telefonisch den »Herren« doch einmal die Meinung zu sagen: Die Betroffenen, von zahlreichen Anrufern belästigt, wenden sich an` den Deutschen Presserat. Sie sehen durch diesen Aufruf die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Die Redaktion verweist auf den vorangegangenen Streit um Lizenzen, der den Eindruck habe entstehen lassen, die Verantwortlichen seien »Berlin-Hasser«. Einen Tag nach der Veröffentlichung habe man die Angelegenheit mit einem Interview bereinigt. Der verantwortliche Redakteur bedauert, dass die Telefonnummern der Büros der beteiligten Funktionäre angegeben worden sind. (1994)

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Ironie

Eine Mitteilung des Statistischen Bundesamtes über die Sozialhilfe ist Thema eines Kommentars einer Tageszeitung. Der Autor macht sich Gedanken, wie man die Information lesen und interpretieren könne. Die Feststellung der Behörde, der Anteil ausländischer Sozialhilfeempfänger habe im Bezugsjahr überproportional zugenommen' und Ausländer in Deutschland bekämen mehr als ein Drittel der Sozialhilfe, kommentiert er wie folgt: »Sie (die Feststellung) könnte Unbedarfte zu der Überlegung verleiten, daran sei etwas nicht unbedingt richtig. Wer dergleichen denkt, verbrennt vielleicht eines Tages auch Menschen.« Ein Berufskollege beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Kommentar enthalte eine unmissverständliche, zwar ironisch verbrämte, aber desto wirkungsvollere Logik: Es handele sich um einen Missstand, und wer davon erfahre, könne zur Abhilfe eines Tages Menschen verbrennen, nämlich ausländische Sozialhilfeempfänger. Der Artikel erlaube keine andere Schlussfolgerung und sei deshalb mit Ziffer 12 des Pressekodex unvereinbar. Die Geschäftsführung des Blattes weist den Vorwurf zurück. Der Autor des Kommentars habe auf die Möglichkeit einer extremistischen Interpretation der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes durch Rechtsradikale hingewiesen. Er habe dies, was in einer Glosse nicht unüblich sei, mit teilweise ironischen Formulierungen hervorgehoben. Die Interpretation des Beschwerdeführers sei deshalb absurd (1994)

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Pressemitteilung verfälscht

Hinweis auf ethnische Merkmale

Meinungsäußerung