Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7055 Entscheidungen
»Erneut sorgt ein Professor.. . für Unruhe - Eltern befürchten die Entführung ihres Kindes« verkündet eine Lokalzeitung ihren Lesern in einer Schlagzeile. Und sie berichtet: Ein 50jähriger Professor habe sich maskiert auf ein Grundstück geschlichen, so dass die Bewohner ein Verbrechen befürchteten und die Polizei einschalteten. Der Wissenschaftlerhabe seine Aktion mit seinem Auftrag begründet, wonach neue Lernziele, Lehrverfahren und Unterrichtsinhalte erforscht werden sollen. In der selben Veröffentlichung erinnert die Zeitung an einen ähnlich spektakulären Vorgang ein Jahr zuvor, für den ein Kollege des Forschers, Professor am selben Institut, verantwortlich war. Dieser Vorgang, der damals zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt hatte, wird noch einmal in Einzelheiten geschildert. Während der Name des Handelnden im aktuellen Fall unerwähnt bleibt, nennt die Zeitung im Zusammenhang mit dem ein Jahr zurückliegenden Fall den Namen des Betroffenen. Einen Tag später stellt sie klar, die Maskierungs- Aktion des Professors habe nichts mit einem Forschungsprojekt zu tun. Vielmehr werde das Verhalten des Mannes als »krankhaft« bewertet. Es sei als private Handlung einzustufen. Die betroffene Familie habe mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Mannes auf ein Strafverfahren verzichtet. Ergänzend wird mitgeteilt, dass Untersuchungen im Vorjahr zu keiner Beanstandung der Aktion durch Institutsleitung oder Staatsanwaltschaft geführt hatten. Dennoch sieht sich der Betroffene durch die Veröffentlichung diffamiert. Der Artikel stelle ohne Grund einen Zusammenhang zwischen dem damaligen Unterrichtsprojekt und dem jetzigen obskuren Entführungsfall her. (1989)
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Ein Leser äußert sich in einem Brief an seine Zeitung in drastischen Worten zu einem Kommentar. Die Redaktion antwortet ihm, der Brief werde nicht veröffentlicht, da er nur Beschimpfungen enthalte. Da ihm nicht zugemutet werden könne, die Zeitung weiter zu lesen, kündige diese ihrerseits das Abonnement und werde ab Januar die Lieferung einstellen. In einem weiteren Schreiben teilt der Verlag dem Verfasser des Leserbriefes mit, er werde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Der Betroffene ruft den Deutschen Presserat an. Er will wissen, ob es den Richtlinien für die publizistische Arbeit entspricht, einen Leserbrief abzulehnen, und ob der Verlag wegen seiner »monopolartigen Stellung« nicht zur Lieferung der Zeitung verpflichtet ist. Die Zeitung selbst vertritt die Auffassung, dass ein Verlag das Recht hat, ein Abonnement von sich aus zu kündigen. Dies sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Einen Zwang für den Verlag, einen bestimmten Leser zu beliefern, könne es nicht geben. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über die gescheiterten Erpressungsversuche eines jungen Mannes zum Nachteil eines ),bekannten Gastronomen« und eines Spielhallenbesitzers. Der Beitrag bezieht sich auf Ermittlungen der Kriminalpolizei und schildert Einzelheiten des Tatverlaufs. Während der »Gastronom« als ein Opfer der Straftat anonym bleibt, erwähnt der Artikel mehrmals den vollen Namen des ebenfalls betroffenen Spielhallenbesitzers, dessen Firma und dessen Aktivitäten als Vereinssponsor. Der Mann sieht sich in seiner Privatsphäre verletzt. (1989)
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Ein als Vereinssponsor bekannter Unternehmer beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei wortgleiche Veröffentlichungen in zwei Regionalzeitungen, die sich mit Renovierungsarbeiten in seiner Privatvilla befassen. Nachdem drei Jahre lang gebaut worden sei, beginne der Bauherr nun, an den Handwerkerleistungen »herumzumäkeln« und die Zahlungen einzustellen, behaupten die Zeitungen. Ein Glaser habe ihn inzwischen zur Zahlung verklagt, andere Handwerker seien gewillt, gleiches zutun. Der Artikel zitiert Handwerker, die meinen, nicht Zahlungsunfähigkeit sei die Ursache des Verhaltens des Unternehmers. Vielmehr betreibe der Mann ein Spiel, er habe viel Geld für Anwälte. Der Betroffene sieht sich verächtlich gemacht. Außerdem habe er keine Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. (1989)
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Eine Nachrichtenagentur verbreitet die Meldung von einem Brand in einem spanischen Atomkraftwerk. Diese Meldung wird von einerdeutschen Großstadtzeitung nicht übernommen. Daraufhin erhält die Redaktion einen Leserbrief. Der Autor will wissen, warum über diesen spektakulären Fall nicht berichtet wird. Die Redaktion veröffentlicht einen Ausschnitt des Briefes, in dem der Vorfall dargestellt wird. Anstatt auch die Frage des Lesers zu übernehmen, warum darüber nicht berichtet worden sei, leitet die Redaktion den Text mit der eigenen Formulierung ein: »Wie Sie kürzlich meldeten ...«. Auf den Protest des Verfassers hin erscheint der Ausschnitt des Leserbriefs ein zweites Mal, diesmal jedoch ohne den redaktionellen Halbsatz. In den folgenden Tagen berichtet die Zeitung in zwei Meldungen über den weiteren Verlauf des Zwischenfalls in Spanien. Der Verfasser des Leserbriefs sieht seine Äußerungen manipuliert und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1989)
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Ein 20jähriger Bergsteiger stürzt ab, wird tot geborgen. Die Lokalzeitung schildert den Unfall, nennt die Namen des Opfers und eines Zeugen. Weitere Personen, die am Geschehen beteiligt sind, werden nur mit Initialen gekennzeichnet. In einem Leserbrief erläutert der Vater des Bergsteigers den Unfallverlauf aus seiner Sicht. Diese Stellungnahme wird um die Kritik an der Namensnennung gekürzt und 14 Tage später veröffentlicht. Der Vater wendet sich daraufhin an den Deutschen Presserat. (1989)
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Unter der Schlagzeile »30 Pfund leichter in nur 15 Tagen« bietet eine Frauenzeitschrift ihren Leserinnen das Rezept einer Saure-Sahne-Diät an. Ein Arzt macht in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat geltend, er habe diese Diät entwickelt und zwei Jahre zuvor in einem Buch als Zwieback-Diät veröffentlicht. Er sieht die Ziffern 1, 3 und 4 des Pressekodex verletzt. Die Redaktion der Zeitschrift erklärt, sie habe das Diätrezept in den USA erworben und vier Jahre zuvor schon einmal als Super-Schlankheits-Diätangeboten. (1989)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Krieg den Alten!« das Ergebnis einer Umfrage über das Verhältnis der jungen Generation zur alten. Auf drei Seiten, die jeweils mit dem Schlagwort »Krieg!« überschrieben sind, wird berichtet, dass die jungen Deutschen den Generationenvertrag kündigen, nachdem die Alten »unsere Welt ruiniert und uns die Zukunft genommen« haben. Dargestellt werden die Probleme staatlicher Daseinsfürsorge und schwindender familiärer Bindungen, der »Egoismus« und das »Anspruchsdenken« der Alten. Mitarbeiter einer Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie sehen in dem Beitrag eine Volksverhetzung, die Feindschaft und Hass gegen die Generationen der Alten wecke. Mit der Frage »Unterstützen Sie die Idee, alten Menschen zu erlauben, selbst den Zeitpunkt ihres Todes wählen zu können?« werde die menschenverachtende Devise propagiert, »wer nicht mehr arbeite, brauche auch nicht zu essen«. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet über den Wahlkampf in Berlin, über Filz und politische Fehlleistungen der bislang Regierenden. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, Kripo-Beamte seien im Ressort eines bis dato von Filzvorwürfen unbelasteten Senators auf korruptionsverdächtige Vorgänge gestoßen. Wörtlich heißt es: »Statt jedoch der Sache auf dem Dienstweg nachzugehen, formulierten sie ihre Ermittlungsresultate in einem Brief – „Aktion Sauberkeit“ - und baten die Staatsanwaltschaft um Übernahme.« Abschließend wird mitgeteilt, dass der Senator die Filzvorwürfe bestreitet. Darüber hinaus beschwert sich der Senator beim Deutschen Presserat. Er hält die Behauptung, der anonyme Brief sei von Kriminalbeamten verfasst, für nicht belegt, und sieht In der Veröffentlichung eine Ehrverletzung. (1989)
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