Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7055 Entscheidungen

Unfallopfer

Eine Boulevardzeitung berichtet über ein Zugunglück in Griechenland, nennt den Namen einer jungen Deutschen, die dabei ums Leben kam, und berichtet von den Schwierigkeiten der Identifikation der Opfer, »die schrecklich verstümmelt waren«. Die Familie der tödlich verunglückten Deutschen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht offiziell über das Unglück informiert worden war, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dieser leitet ein Beschwerdeverfahren ein. Daraufhin entschuldigt sich die Chefredaktion des Blattes bei der Familie und erklärt, deren Kritik für begründet. Der Fehler sei durch Unaufmerksamkeit beim Redigieren des Agentur-Textes und nicht durch Sensationshascherei entstanden. (1988)

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Nachrichtenbearbeitung

Leserbrief

Veranstaltungshinweise

Ein Veranstalter von Kulturtagen beschwert sich, dass die Zeitung des Ortes eine Veranstaltung im Rahmen dieser Kulturtage redaktionell nicht angekündigt hat. Ihm sei bewusst die Chance genommen worden, eine Anzeige zu schalten. Die Redaktion habe nämlich zunächst eine Veröffentlichung im Textteil zugesagt, diese Zusage aber kurz vor der Veranstaltung, als es für eine Anzeige zu spät war, zurückgezogen. (1988)

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Archivmaterial für einen Nachruf

Eine Lokalzeitung nimmt die Todesanzeige für einen 88jährigen Mitbürger zum Anlass, im Textteil einen Nachruf zu veröffentlichen, in dem die Lebensdaten des Sohnes, der denselben Vornamen wie der verstorbene Vater trägt, enthalten sind. Das Versehen wird am folgenden Tag berichtigt. (1988)

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Diskriminierung von Arbeitslosen

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Arbeitslose kontrolliert: Jeder 3. hatte einen Job« über Fälle, in denen als arbeitslos gemeldete Personen eine bezahlte Tätigkeit ausüben und trotzdem weiter Arbeitslosenhilfe kassieren. Eine Industriegewerkschaft reicht beim Deutschen Presserat Beschwerde ein: Diese unbewiesene Behauptung diskriminiere Hunderttausende von Arbeitslosen. Es werde unterstellt, Arbeitslose seien Betrüger, diese Tendenz sei steigend. Die Schlagzeile werde durch den Text nicht belegt. (1988)

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Recherche

Fünf Zeitungen und Zeitschriften befassen sich mit Vorgängen um ein Strandbad an einem See: Die Kirche hat als Eigentümerin den Pachtvertrag mit der Gemeinde für das Grundstück, auf dem das öffentliche Strandbad betrieben wird, gekündigt und einen neuen Pächter eingesetzt. Die Veröffentlichungen darüber geben u. a. wieder, was ein Gemeindevertreter und Bürger zur Kündigung des Pachtvertrages geäußert haben. Danach soll u. a. Uneinigkeit über eine Vertragspassage zur Wahrung von Sitte und Moral im Schwimmbad zu der Kündigung geführt haben. Der betroffene Pfarrer hält die Darstellungen für einseitig. Den Lesern werde der falsche Eindruck vermittelt, die Kündigung des Pachtvertrages sei deswegen erfolgt, weil im Strandbad »oben ohne« gebadet werde und er darin einen Verstoß gegen Sitte und Moral sehe. Eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts durch Rückfrage bei dem Betroffenen habe es nicht gegeben. Er sei lediglich um eine Stellungnahme zur Verpachtung des Strandbades gebeten worden. Diese habe er nicht abgeben wollen, da noch nicht feststand, wer neuer Pächter werden solle. Hätte er gewusst, dass es um das Thema oben ohne« gehe, hätte er sich sofort geäußert Zwei Zeitungen lassen den Pfarrer In einer späteren Veröffentlichung dazu Stellung nehmen. (1988)

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Diskriminierung von Asylanten

Darstellung eines Verkehrsunfalls

Eine Zeitschrift berichtet über den Unfalltod eines siebenjährigen Radfahrers, der von einem Motorradfahrer erfasst worden war. Bei voller Namensnennung wird über den Verlauf des Unfalls sowie über die spätere Gerichtsverhandlung berichtet. Es wird mitgeteilt, dass das Gericht dem Motorradfahrer nicht die Alleinschuld am Unfall zugeschrieben hat und dass unklar geblieben ist, ob sich das Unfallopfer korrekt verhalten hat. Der Vater des Kindes sieht in der Aufmachung des Artikels eine Belastung für die betroffene Familie. Er hatte der Zeitschrift Auskunft gegeben unter der Bedingung, sie werde einen Beitrag im Rahmen der Verkehrserziehung bringen. Weitere Bedingung: Kenntnisnahme des Artikels vor Veröffentlichung. Dem widerspricht die Redaktion. Außer der Bitte um ein Belegexemplar sei keine Bedingung gestellt worden. Das Ergebnis des Strafprozesses gegen den Motorradfahrer habe im Interesse einer wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit in den Bericht aufgenommen werden müssen. Die Behauptung, die Familie des Beschwerdeführers trage ebenfalls Schuld an dem Unfall, werde damit nicht aufgestellt. (1988)

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Selbsttötungsversuch

Eine Boulevardzeitung berichtet mehrere Male über einen 18jährigen, der mehrmals versucht hatte, von einer Brücke zu springen, um sich das Leben zu nehmen. In einem Fall hatte der junge Mann von einem Dach aus mit Ziegeln um sich geworfen. Berichtet wird über jeweilige Rettungsmaßnahmen von Angehörigen, Polizei und Feuerwehr, über Absperrmaßnahmen auf der Brücke, Verletzungsfolgen sowie über psychotherapeutische Folgemaßnahmen, die u. a. durch die Behörden veranlasst wurden. Eine Wohlfahrtsorganisation, die den Jugendlichen betreut, sieht Ihn durch die Berichterstattung zum Gespött seiner Umgebung gemacht. Die Zeitung hält ein öffentliches Informationsinteresse für gegeben, da die Handlungen des Betroffenen zu jeweils gravierenden polizeilichen Maßnahmen geführt haben. (1987/1988)

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