Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Betroffene nicht gehört

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift » Wurfstern ins Auge - Rudi (9) blind« über den Unfall eines Kindes. Beim Spielen habe der neunjährige Marcel seinen gleichaltrigen Freund Rudi mit einem Wurfstern so schwer verletzt, dass dieser auf einem Auge erblindete. Die Zeitung zitiert den verletzten Jungen und dessen Eltern. In dem Bericht nennt die Zeitung außer den Vornamen der beiden Jungen auch den Namen der Wohnsiedlung, in der sich der Unfall ereignete. Die Eltern des angeblichen Täters beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie wenden sich erst elf Monate nach der Veröffentlichung an den Presserat, weil sie erst jetzt von dessen Existenz erfahren. Die Anschuldigungen gegen den Sohn haben sich als haltlos herausgestellt. Rudi hat sich mit dem Wurfstern selbst verletzt. Durch die unhaltbare Diffamierung des Berichts habe die Familie - so die Beschwerdeführer-erheblichen Schaden genommen. Es habe Telefonterror und Angriffe gegen den Sohn in der Schule gegeben. Die zuständige Polizeidirektion, von der Geschäftsstelle des Presserats befragt, gibt an, der Bericht über das Unglück sei bereits vernichtet worden. (1990)

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Zitat

Eine Tageszeitung veröffentlicht unter der Überschrift »Egal, was das kostet, es wird Zeit, dass für Väter und Mütter gleiches Recht gilt!« einen Beitrag zum Thema Erziehungsurlaub. Darin wird u. a. ein Pädagoge, der dem »Arbeitskreis Aktive Vaterschaft« angehört, wie folgt zitiert: »Es wird Zeit, dass Männer die gleichen Rechte wie Mutter bekommen. Egal, was das kostet«. Der namentlich Genannte (Der Familienname ist allerdings falsch geschrieben) bestreitet diese Äußerung. Ein Gespräch zwischen ihm und einem Mitarbeiter der Zeitung habe nie stattgefunden. Sein Gegendarstellungsverlangen, insgesamt viermal vorgebracht, wird von der Rechtsabteilung des Verlags abgewiesen. Daraufhin wendet sich der Betroffene an den Deutschen Presserat. Die Redaktion versichert, dass alle wörtlichen Aussagen der Beteiligten in dem Beitrag wiedergegeben worden seien. Die Gegendarstellungen seien abgelehnt worden, weil sie nicht den Anforderungen des Landespressegesetzes entsprochen hätten. Um dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt zu differenzieren, habe eine Redakteurin gleichwohl versucht, Kontakt zum Arbeitskreis Aktive Vaterschaft« aufzunehmen. Dass es zu einem klärenden Gespräch nicht gekommen sei, sei allein im Verzicht des Beschwerdeführers begründet. (1991)

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Tatsachenbehauptung

Eine Tageszeitung berichtet über ein Verfahren vor dem Amtsgericht sowie die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Angeklagt ist ein Hilfspolizist, den der Staatsanwalt beschuldigt, seinen Dienstherrn, einen Bürgermeister, beleidigt zu haben. Er soll in einem Schreiben die Behauptung aufgestellt haben, der Vorgesetzte habe telefonisch gedroht, ihm »den Arsch aufzureißen«. Diese Behauptung wirrt von dem Zeugen bestritten. In Ihrer Überschrift spricht die Zeitung von einer »bitteren Prozesspille« für den Bürgermeister. Die Unterzeile lautet: »Gericht: ... sagte im Zeugenstand die Unwahrheit«. Und im Vorspann heißt es: »Richter bescheinigen einem Bürgermeister, und das auch in der zweiten Instanz, als Zeuge die Unwahrheit gesagt zu haben«. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dem Leser werde der falsche Eindruck vermittelt, in dem Berufungsverfahren sei rechtskräftig festgestellt worden, der Beschwerdeführer habe in zwei Fällen die Unwahrheit gesagt. Diese Auffassung des Amtsrichters habe sich das Berufungsgericht gerade nicht zu eigen gemacht. Es sei zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte, jedenfalls was Zeitpunkt und Inhalt des angeblichen Telefonats angeht, nicht die volle Wahrheit gesagt habe. Im übrigen könne in einem Strafverfahren, das sich gegen einen Dritten Lichtet, nicht rechtskräftig festgestellt werden, dass der Zeuge die Unwahrheit gesagt hat. Die Redaktion räumt ein, dass in dem Berufungsverfahren der Beschwerdeführer nicht ausdrücklich bezichtigt wurde, als Zeuge die Unwahrheit gesagt zu haben. Die Angelegenheit sei mit einer Gegendarstellung bereinigt worden. Außerdem habe die Zeitung am folgenden Tag die gesamte Sachlage noch einmal entsprechend dargestellt. (1991)

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Verdacht

Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Ausgaben, dass einer Richterin am Landgericht in einer Strafanzeige Rechtsbeugung vorgeworfen werde. Die Kammervorsitzende habe In einem Strafverfahren gegen einen kaufmännischen Angestellten verbotenerweise Unterlagen der Verteidigung kontrolliert. Vor vier Jahren habe die Staatsanwaltschaft schon einmal gegen die Richterin wegen des Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt. Die Zeitung spricht von einem Justizskandal. Sie kommentiert den Fall und veröffentlicht Leserbriefe zum Thema. Die Betroffene wirft in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat der Zeitung eine einseitige Ermittlung des Sachverhalts und die Veröffentlichung von falschen Tatsachen vor. Der Anwalt des Angeklagten habe nicht Anzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung erhoben, sondern der Staatsanwaltschaft eine »Mitteilung über das - eventuelle - Bestehen eines Anfangsverdachts der Begehung einer strafbaren Handlung durch die Vorsitzende Richterin« unterbreitet. Sie sei in sämtlichen Artikeln mit vollem Namen genannt worden. Dadurch, dass auf Vorgänge vier Jahre zuvor verwiesen worden sei, die im Ergebnis zu keinem Strafverfahren wegen Rechtsbeugung geführt hätten, seien die Vorwürfe gegenüber der Leserschaft vertieft worden. Die Redaktion bestreitet, Persönlichkeitsrechte der Richterin verletzt zu haben. Als Vorsitzende Richterin einer Wirtschaftsstrafkammer stehe sie im Licht der Öffentlichkeit. Aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft gehe hervor, dass die Staatsanwaltschaft die Mitteilung des Rechtsanwalts als Anzeige« aufgefasst, habe. (1991)

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Vorwurf der Stasi-Tätigkeit

Unter der Überschrift »Die Alten geben noch den Ton an« berichtet eine westdeutsche Tageszeitung über die politischen Verhältnisse in einem Landkreis in einem der neuen Bundesländer. Dabei beschäftigt sich der Autor u. a. mit dem Vorsitzenden des Kreistages. Nicht dessen ungewöhnliche Sammlung von Kulturgütern (mit der sich inzwischen auch der Staatsanwalt beschäftige) errege in erster Linie die Gemüter der Bevölkerung. Es werde vielmehr als skandalös empfunden, dass sich dieser Mann trotz erwiesener Stasi Tätigkeit weigere, zurückzutreten. Statt Reformen zu stärken, hofierten die Landespolitiker der regierenden Partei »Altlasten« wie den Kunstsammler und Kreistagspräsidenten. Ein Freund des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Zeitung habe nicht belegte Behauptungen ungeprüft und ohne Nachfrage bei dem Politiker veröffentlicht. Die Redaktion rechtfertigt sich, sie habe die politische Auseinandersetzung und Aufarbeitung nach der »Wende« anhand des konkreten Beispiels darstellen wollen. Die Ereignisse im Kreistag und die damit verbundene politische Diskussion belegt sie mit einer umfangreichen Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen. (1991)

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Nachrichtenquelle

Produktinformation

Das Bundesgesundheitsamt beanstandet zwei Veröffentlichungen einer Zeitschrift. Unter der Überschrift »Pillen, die glücklich machen« werden in einem Heft mehrere Medikamente vorgestellt, die in seelischer Not helfen sollen. In einem weiteren Heft wird unter der Überschrift »Wundercreme: Jung über Nacht« die Wirkungsweise einer Hautcreme dargestellt. Beide Veröffentlichungen - so der Beschwerdeführer wecken bei zahlreichen Lesern unbegründete Hoffnungen. Die hier behaupteten positiven Wirkungen der erwähnten Arzneimittel werden nicht einmal in der Gebrauchsinformation der pharmazeutischen Industrie aufgeführt. Eine Reihe von Risiken bleibt dagegen unerwähnt. Werbende Berichterstattung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sei außerhalb von Fachkreisen untersagt. (1991)

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Namensnennung

Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Artikeln über die Machenschaften einer Jugendsekte. Den Sektenmitgliedern wird eine rechtsradikale Gesinnung unterstellt. Die Eltern eines Mitglieds der Sekte werden in der Überschrift mit den Worten zitiert: »Unser Sohn ist eine Marionette«. Die Bezeichnung »rechtsradikal« verletze das sittliche und religiöse Empfinden der Sektenmitglieder, erklärt die Sekte in einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Außerdem sei eines ihrer Mitglieder auf Grund der Daten in einem der Berichte zweifelsfrei identifizierbar. (1990)

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Volksverhetzung

In einer Stadt der früheren DDR wird ein Unternehmensberater aus dem Westen erschlagen aufgefunden. Unter der Schlagzeile »Angeber-Wessi mit Bierflasche erschlagen« verkündet eine Boulevardzeitung, der ganze Ort sei glücklich, dass der Mann tot sei. Ein Leser des Blattes stört sich an der reißerischen Aufmachung, der auf Hass und Neid zwischen Ost und West setze. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1991)

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Diskriminierung von ethnischen Gruppen

In zwei Kommentaren setzt sich eine Zeitschrift mit dem Asylrecht von Zigeunern auseinander. Unter der Überschrift »Asyl für rumänische Zigeuner?« wird von einer »Flut« von rumänischen Zigeunern gesprochen, die in ein westdeutsches Städtchen schwappte. Bürger werden mit der Aussage zitiert: »Die Zigeuner klauen dir die Klobrille unterm Hintern weg!«. Von einer »Zigeunerinvasion« und von einem »ständig wachsenden Zustrom von Scheinasylanten« ist die Rede. Der Autor fragt: »Wer von denen ist schon echt politisch verfolgt?« und schließt mit der Bemerkung »Die Deutschen kommen vor den Zigeunern!«. - Unter der Überschrift »Schickt die Zigeuner dorthin zurück, von wo sie gekommen sind - sofort!« wirft derselbe Autorin einem weiteren Kommentar den Politikern vor, sie würden nur reden. »Aber vom Reden kriegt man die Zigeuner und die anderen Scheinasylanten nicht weg!« Die Rumänen würden sich von ihren ungeliebten Zigeunern »entsorgen«, die Zigeuner gehörten dorthin wieder zurück, von wo sie ungebeten und ohne zu fragen gekommen seien - »SO-FORT!«. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in beiden Artikeln eine Volksverhetzung: Die Leser werden unterschwellig zu gewalttätigen Aktionen angestachelt (1990)

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