Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7293 Entscheidungen

Namensnennung

»Sohn erstach Mutter« lautet die Schlagzeile einer Boulevardzeitung. Im Bericht dazu über den Gerichtsprozess wird der volle Name des Sohnes, des Halbbruders und der Mutter genannt. Weiterhin wird der Wohnort, wo die Tat geschah, durch Stadtteil und Straßenname beschrieben. Der Angeklagte beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Autorin des Berichts habe sich zwar an die Anordnung des Richters gehalten, bestimmte Dinge nicht zu berichten, aber die Bloßstellung durch die Namensnennung sei eine menschenunwürdige Handlung. Die Redaktion hält dagegen die Namensnennung für zulässig, da der Betroffene eines Kapitalverbrechens beschuldigt werde. Eine menschenunwürdige Handlung sei der Totschlag der eigenen Mutter und nicht die Namensnennung. (1991)

Weiterlesen

Vorwurf

Im Atelier eines bekannten Malers hat es gebrannt. Eine Boulevardzeitung stellt in Schlagzeile und Text die Frage, ob der Künstler aus Versehen mit einer Zigarette das Feuer selbst gelegt habe. Der im Bericht zitierte Polizeisprecher geht von Fahrlässigkeit aus, da der Brand in einem Atelierschrank entstanden ist. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat erklärt der Betroffene, der Artikel lasse nur den Eindruck zu, er habe das Atelier absichtlich selbst in Brand gesetzt. (1991)

Weiterlesen

Namensgleichheit

Meinungsfreiheit

In der Feuilletonbeilage einer Tageszeitung beschäftigt sich eine Redakteurin sehr kritisch mit einem autobiographischen Bestsellerroman und dessen Autorin. Die Eigenschaften der Schriftstellerin werden in polemischer Form mit denen der amerikanischen Bevölkerung gleichgesetzt. Ein Leser erhebt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat den Vorwurf, der Artikel vermittele weitgehend Vorurteile über Bürger der Vereinigten Staaten, die sich wegen ihrer diskriminierenden und ehrverletzenden Natur nachteilig für die in Deutschland lebenden Amerikaner auswirken könnten. Die Zeitung weist diesen Vorwurf zurück. Ihre Redakteurin nehme sich die Freiheit, gegenüber der Verfasserin des Buches den gleichen Stil anzuwenden, den sie in dem Buch entdeckt zu haben glaubt. (1991)

Weiterlesen

Betroffene nicht gehört

Namensnennung

In einer Folge von drei Artikeln berichtet eine Boulevardzeitung über den Umgang einer Erzieherin mit den Kindern im Kindergarten einer Pfarrei und die internen Auseinandersetzungen, an denen die Erzieherin, ihr Dienstvorgesetzter, ein Pfarrer, andere Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der Kinder beteiligt sind. Die Zeitung erwähnt, die Eltern würfen der Erzieherin Terror-Methoden im Umgang mit den Kindern vor. In den Überschriften heißt es u. a. »Terror in Kindergarten« und »Terror-Kindergarten «. Die Erzieherin wird mit vollem Namen genannt. Ferner lässt die Zeitung ihre Leser wissen, der Pfarrer - auch namentlich genannt - fahre über Pfingsten gemeinsam mit der Erzieherin nach Lourdes. (1991)

Weiterlesen

Politische Bewertung

Der »mörderische Bruderkampf« auf dem Balkan und der Zerfall Jugoslawiens sind das Thema eines Magazinbeitrags. Serbien suche seine Vormachtstellung im Reich der Südslawen mit Terror zu behaupten, heißt es darin. Internationaler Druckhabe jedoch die Kür des Kroaten Mesic zum Staatspräsidenten erzwungen. Ein serbischer Pfarrer und seine Ehefrau sehen ihr Volk diffamiert. Die Autoren des Beitrags hätten einseitig bei kroatischen und slowenischen Quellen recherchiert. Die Redaktion dagegen will sich eine auf sorgfältig recherchierten Fakten beruhende politische Wertung nicht vorschreiben lassen. (1991)

Weiterlesen

Stellungnahme eines Betroffenen

Eine Lokalzeitung berichtet von Unregelmäßigkeiten in der Buchführung eines örtlichen Wohlfahrtsverbandes. 46000 Mark seien nichtrichtig verbucht worden. Der Geschäftsführer habe erklärt, hiervon keine Kenntnis gehabt zu haben, wolle jedoch die Verantwortung für die Fehler einer Sachbearbeiterin übernehmen. Einige Tage später folgt ein zweiter Bericht, in dem weitere Fälle unkorrekter Buchführung mitgeteilt werden. In diesen Fällen hätten Mitarbeiter auf Anweisung des Geschäftsführers gehandelt. Der Betroffene reagiert mit einer Gegendarstellung, die auch veröffentlicht wird. Der Mann sieht sich verleumdet und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sei vor der Veröffentlichung nicht mit den Vorwürfen konfrontiert worden. (1989)

Weiterlesen

Foto eines Unbeteiligten

Eine Zeitschrift bezieht in einen Bericht über die Hintergründe der Entführung eines 8jährigen Jungen und über die Lebensumstände, Herkunft und Entwicklung des inzwischen überführten Täters auch den Vater des Entführers ein. Der Mann wird auf einem Foto gezeigt. Sein Name, Wohnort und Beruf werden erwähnt. Im Text und in der Bildunterzelle wird ihm das Zitat unterstellt: »Mein Sohn verdient keine Gnade.« Zuvor hatte der Vater dem Reporter einer Boulevardzeitung Auskunft über das Verhalten seines Sohnes im Elternhaus gegeben. Der Inhalt dieses Gesprächs war darauf in zwei Boulevardzeitungen wiedergegeben worden. Auch in diesen Veröffentlichungen waren ein Foto des Betroffenen so wie das Zitat »Keine Gnade« enthalten. Das Foto des Vaters in der Zeitschrift stammte aus dem Jahre 1985 und war aus Anlass eines Dienstjubiläums veröffentlicht worden. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat bestreitet der Vater das ihm zugeschriebene Zitat und beklagt, dass sein Foto ohne seine Einwilligung verwendet wurde. (1988)

Weiterlesen

Sinnentstellung

Eine Lokalzeitung berichtet über einen Mann, der nach siebenjähriger Haft in der DDR wegen Fluchthilfe nun in einem Schreiben an den DDR-Justizminister u. a. Freispruch, Rehabilitierung, Schadenersatz sowie die Bestrafung der Schreibtischtäter fordert. Der Betroffene sei überzeugt, dass er für Fluchthilfe keine Strafe, sondern einen Orden verdient habe. Diese Berichterstattung sei sinnentstellend, beklagt sich der Mann in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Daraufhin berichtet die Zeitung noch einmal über den Beschwerdeführer, der wegen Fluchthilfe siebeneinhalb Jahre im Zuchthaus habe verbringen müssen. (1989)

Weiterlesen