Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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7293 Entscheidungen
In einem Schuhhaus lassen fünf Personen mehrere Schuhe unter ihrer Kleidung verschwinden. Eine Tageszeitung berichtet darüber und bezeichnet die Täter wiederholt als »Zigeuner«. Einige Tage später teilt die Redaktion ihren Lesern mit, dass die Kriminalpolizei vor »Landfahrer-Kindern« warne, die Einbrüche verüben. (1990)
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Eine Schlägerei in einer Bar ist das Thema eines Gerichtsberichts in einer Lokalzeitung. In der Unterzeile der Überschrift und auch im Text werden die Kontrahenten als Zuhälter und Landfahrer gekennzeichnet. Im Text ist auch von Zigeunern die Rede. Der Autor stellt fest, Gründe für »viele Lügen« und »wenig Erinnerungsvermögen« der Prozessbeteiligten seien in den »besonderen Gesellschaftskreisen« des Opfers (»Vergnügungsmilieu«) und des Täters (»Landfahrer«) zu suchen. (1989)
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Eine Monatszeitschrift beschäftigt sich mit einer Studie, in der »Linksideologen« an der Fachhochschule zu suggerieren versuchen, in der Stadt und ihrer Umgebung wimmele es von Nazis. In zwei folgenden Ausgaben druckt die Redaktion eine Gegendarstellung sowie Stellungnahmen zweier Betroffener ab. Ein Kollege der kritisierten Professoren sieht die Grenzen öffentlichen Anstandes überschritten, die Wahrheit verletzt und die Intimsphäre berührt. (1989)
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Eine Boulevardzeitung verkündet in einer Schlagzeile: »Gute Nachricht für alle Zigaretten-Abstinenzler - Passivrauchen schadet nicht«. Der Text dazu teilt die Ergebnisse eines Therapiekongresses zum Thema Rauchen/Passivrauchen mit. Das Passivrauchen sei für unbedenklich erklärt worden. In einem Nachsatz wird dann auf die »überaus gesundheitsschädliche« Wirkung des Rauchens für den Raucher verwiesen. Ein Ärztlicher Arbeitskreis wirft der Zeitung vor, einseitig den Standpunkt der Zigarettenindustrie und ihrer wissenschaftlichen Lobby zu vertreten. (1990)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Buchhandlungen im Test- Gemischte Gesellschaft« das Ergebnis einer kritischen Prüfung verschiedener Buchhandlungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Die Buchhandlungen werden in einer Tabelle mit Namen und Punkte-Bewertung zu sechs verschiedenen Prüfungs-Kriterien vorgestellt. Beschwerdeführer ist der Inhaber einer der erwähnten Buchhandlungen. Er wendet sich gleich nach Erscheinen des Berichts in einem Brief an die Redaktion und beanstandet, dass bei der Testerhebung in seiner Buchhandlung zwei wesentliche Merkmale übersehen worden seien: Aufzüge und automatische Türanlagen als Merkmal für Behindertenfreundlichkeit sowie eine geräumige, aufwendig eingerichtete Kinderecke als Merkmal für Kinderfreundlichkeit. Wären diese Merkmale bei dem Test berücksichtigt worden, hätte die Buchhandlung des Beschwerdeführers im Vergleich zu anderen wesentlich bessere Endergebnisse erzielt. Die Redaktion bestätigt diese Kritik und erklärt, ohne den Fehler wäre die Buchhandlung - anders als abgedruckt - als kinder- und behindertenfreundlich eingestuft worden und hätte zusätzlich zehn Punkte erhalten (Punktzahl laut Veröffentlichung: 65; maximal erreichbar: 100 Punkte). Der Beschwerdeführer bittet die Redaktion um eine entsprechende redaktionelle Richtigstellung. Abgedruckt wird stattdessen ein Ausschnitt aus dem Schreiben des Beschwerdeführers an die Redaktion. Dazu hat der Beschwerdeführer der Redaktion zuvor aber mitgeteilt, erhalte den Inhalt seines Schreibens für nicht geeignet, als Leserbrief abgedruckt zu werden, da er sich nicht an eine breite Öffentlichkeit richte.
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In einer Tageszeitung wird darüber berichtet, dass immer mehr DDR-Bürger um ihre Wohnungen und Häuser bangen, da Besucher aus dem Westen Ansprüche auf ihr ehemaliges Eigentum erheben. Mehrere Einzelfälle werden geschildert. Dabei werden auch Name und Wohnort eines Mannes aus der Bundesrepublik genannt, der die Wohnung einer Familie in der DDR beanspruche. Nach Angaben der betroffenen Familie habe der Mann aus dem Westen »unter schweren Beleidigungen« ein Kündigungsschreiben überreicht. Dieser bestreitet die Beleidigung und wirft der Zeitung vor, ohne Rücksprache über ihn berichtet zuhaben. (1990)
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Unter der Überschrift »Stasi-Agent bei...?« berichtet eine Sonntagszeitung, der Ost-Berater des Regierenden Bürgermeisters von Berlin solle nach den Behauptungen eines »ehemaligen Oberleutnants der Politischen Polizei der DDR« jahrelang bezahlter Stasi Agent gewesen sein. Der Mann solle mehrere Jahre u. a. Namen von Mitgliedern der Friedensbewegung verraten, beim Filmen und Fotografieren von Bürgerrechtlern geholfen sowie der Stasi Wohnungsschlüssel eines oppositionellen Pfarrers zu dessen Überwachung verschafft haben. Gleichzeitig habe er in der Oppositionsbewegung der DDR mitgewirkt, sei deshalb im Januar 1988 festgenommen worden. Es wird die Vermutung ausgesprochen, dass die Stasi damit ihren Spitzel habe decken wollen. Der Verdächtigte habe eingeräumt, er habe seinerzeit eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Eine Woche später berichtet die Zeitung, der Berater des Regierenden Bürgermeisters habe zugegeben, inoffizieller Mitarbeiter des für die Schwerkriminalität zuständigen Kommissariats K 1 gewesen zu sein. Er bestreite jedoch eine Mitarbeit bei der Stasi. Die Zeitung teilt dazu mit, die Abteilung K 1 sei auch politisch tätig geworden, da in der damaligen DDR auch politische Taten unter Strafrechtsbestimmungen fielen. Das Büro des Regierenden Bürgermeisters habe von einem Angebot, diese Informationen vor Veröffentlichung selbst zu überprüfen, keinen Gebrauch gemacht. Der Regierende Bürgermeister und sein Berater beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Behauptungen eines anonymen Informanten seien ungeprüft übernommen, der Betroffene auf übelste Weise öffentlich denunziert worden. (1990)
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