Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7408 Entscheidungen

Wiedergutmachung

Ein Bürgermeister sieht den guten Ruf seiner Stadt geschädigt: Ein Boulevardblatt behauptet, Eltern hätten das Grab für ihr Kind auf dem Friedhof der Stadt selber schaufeln müssen. Das dreijährige Kind, das im Dorfteich der Stadt ertrunken sei, ist abgebildet. Die Namen sämtlicher Familienmitglieder werden genannt. Die Redaktion der Zeitung hat sich geirrt: Der Vorgang hat sich nicht in der genannten Stadt, sondern in einem sieben Kilometer entfernt liegenden Dorf abgespielt. Die Zeitung entschuldigt sich und bietet als Wiedergutmachung eine neuerliche Veröffentlichung über die wirtschaftlich und touristisch aufstrebende Stadt an. (1991)

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Grenzen der Kritik

Der Vorsitzende eines Gemeinderats erleidet einen Herzinfarkt. Die örtliche Zeitung berichtet darüber und veröffentlicht dazu zwei Kommentare: »Ein ehrenwerter Bürger wurde zur Strecke gebracht« und »Die Jagd ist aus«. Im Bericht und in den Kommentaren wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen politischen Attacken gegen den Kommunalpolitiker und seinem Herzinfarkt. Dem Betroffenen war zuvor von den Sprechern zweier oppositioneller Parteien vorgeworfen worden, seine Lederfabrik habe vergiftete Abwässer in die Kanalisation geleitet. Vertreter beider Parteien beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie sehen die Grenzen einer verantwortungsvollen Kommentierung deutlich überschritten. Dem Leser werde der Eindruck vermittelt, politische Konfrontation sei allein darauf ausgelegt, den politischen Gegner persönlich gesundheitlich zu schädigen. Die Redaktion dagegen macht den Beschwerdeführern den Vorwurf, den Vorsitzenden der Stadtverordneten wochenlang innerhalb und außerhalb des Parlaments öffentlich angegriffen zu haben, ohne einen Beweis für ihre Vorwürfe vorlegen zu können. Mit ihren unbegründeten Beschuldigungen hätten die beiden »selbstgerechten Herren« ihr Ziel erreicht, einen politischen Gegner aus dem Amt zu jagen. (1991)

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Namensnennung

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen »Henker« in der ehemaligen DDR, der von 1968 bis 1981 in einer Strafanstalt mehr als 20 Menschen mit einem Genickschuss hingerichtet haben soll. Der »Henker« wird auf der Titelseite in Großaufnahme mit einer Pistole in der Hand gezeigt. Im Text wird u. a. berichtet, dass er einen 19 Jahre alten namentlich genannten Kindermörder und einen 39 Jahre alten namentlich genannten Stasi-Hauptmann hingerichtet habe. Eine Leserin ist »zornig« darüber, dass der »Henker« in der Zeitung berichten darf, wie er im Namen des Regimes getötet habe. Sie stellt die Frage nach den Gefühlen der Angehörigen der Opfer bei der Lektüre des Artikels. (1991)

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Privatsphäre

Vertraulichkeit

Ein Journalist führt ein Gespräch mit einem ehemaligen Funktionär der früheren DDR. Dabei erhält er Informationen über die angebliche Tätigkeit eines früheren DDR-Ministers in der Hauptverwaltung Aufklärung des Staatssicherheitsdienstes. In einem Gespräch mit der Dienststelle einer Bundesbehörde lässt der Journalist die Angaben überprüfen. Die Dienststelle macht von diesem Gespräch einen Aktenvermerk. Aus diesem Vermerk geht hervor, dass der Journalist in dem Gespräch die Quelle seiner Informationen preisgegeben hat. Der Anwalt des Informanten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht die zugesagte Vertraulichkeit für das Informations- und Hintergrundgespräch verletzt. Die Vertraulichkeit werde auch durch eine Veröffentlichung des Gesprächsthemas in einer Tageszeitung verletzt. (1991)

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Foto eines Drogenopfers

Unter dem Titel »Drugs« berichtet eine Zeitschrift über die Drogenszene in einer deutschen Großstadt. Dabei veröffentlicht sie das Farbfoto eines Drogenopfers, dessen Leiche sich bereits im Zustand der Verwesung befindet. Die Gesichtszüge des Toten sind entstellt, aber dennoch deutlich erkennbar. Sein Name wird nicht genannt. Die Ehefrau des Opfers beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1991)

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Kontaktanzeige gefälscht

Eine Zeitschrift veröffentlicht die Kontaktanzeige einer Frau, die mit vollem Namen und der Adresse genannt wird. Die Betroffene ist ahnungslos. Offenbar hatte ein Unbekannter den Anzeigen-Bestell-Coupon ausgefüllt, die Unterschrift gefälscht und den Coupon bei der Zeitschrift eingereicht. Nach Veröffentlichung der Anzeige erhält die Frau entsprechende Briefe. Sie erstattet Anzeige gegen Unbekannt wegen Beleidigung und übler Nachrede. Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren jedoch einstellen, da der für die Anzeige eingesandte Coupon nicht mehr auffindbar ist und somit kein Täter ermittelt werden kann. Daraufhin wendet sich die Frau an den Deutschen Presserat. Ihr Standpunkt: Seriöse Presseorgane lassen sich - sofern sie derartige Anzeigen mit Anschriften überhaupt veröffentlichen - eine Kopie des Personalausweises vorlegen, um auf diese Weise einem Missbrauch vorzubeugen. Der Verlag bedauert den Vorfall, entschuldigt sich bei der Beschwerdeführerin und kündigt einen »gerechten Ausgleich für den erlittenen Schaden« an. Trotz intensiver Bemühungen kann der Verlag den Bestellcoupon nicht mehr finden. Alle Coupons sind sorgfältig aufbewahrt - nur dieser nicht. Bei jedem Vorgang wird überprüft, ob die Unterschrift mit dem Absender auf dem Bestellschein übereinstimmt. Eine Überprüfung der Identität des Absenders, z B. durch die Kopie des Personalausweises, - so die Einlassung der Zeitschrift - ist bei der Masse der Einsendungen nicht möglich. (1991)

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Überschrift: Anonyme Leserbriefe

»Anonyme Briefe sind Hilfeschreie« schreibt ein Lokalblatt in einem neuen Bundesland. Mit dem Argument, Menschen hätten immer noch Angst, ihre Meinung öffentlich kundzutun, kündigt die Redaktion an: »Wir behalten uns daher das Recht vor, gelegentlich auch Leserbriefe ohne Absender zu drucken.« In einem anonymen Leserbrief wird dem stellvertretenden Landrat u. a. vorgeworfen, er habe in der früheren DDR als Funktionär kostenlos oder verbilligt Auslandsreisen unternommen. In einem namentlich gekennzeichneten Leserbrief werden drei Frauen wegen ihrer DDR-Vergangenheit scharf kritisiert. In der Überschrift wird die Frage gestellt: »Wie lange sollen solche >Frauen< noch regieren?« Der Leserbrief war angeblich nur mit einem maschinengeschriebenen Namenszug gezeichnet. Es handelt sich offensichtlich um eine Dauerauseinandersetzung vor dem Hintergrund einer schwer durchschaubaren Vergangenheit der Beteiligten in der ehemaligen DDR. (1991)

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Brandmarkung

Ein Säugling wird bei einer Bluttransfusion in einem Krankenhaus mit HIV infiziert. Eine Boulevardzeitung berichtet darüber. Ihre Schlagzeile lautet »Aids-Baby - Komm' und sieh, wie Lars stirbt!« Die Zeitung druckt einen Brief der Mutter des infizierten Kindes an den Blutspender ab, der für die Infektion verantwortlich sein soll. In einer weiteren Ausgabe der Zeitung wird der Klinik eine »unglaubliche Kette von Pannen« vorgeworfen, die zu der Infektion geführt habe. Neben der Schlagzeile »Aids-Baby Lars -Sein Blut war's - Geschieden - Zwei Kinder - Homosexuell« wird der angeblich verantwortliche Blutspender abgebildet, wobei die Augen mit einem schwarzen Balken abgedeckt sind. Sein Vorname wird genannt, der erste Buchstabe des Familiennamens angegeben. Am Ende des Artikels heißt es, er reise als »lebende Bombe« durchs Land. Unter dem Titel »Lieber Gott, lass Lars nicht sterben« erscheint einen Tag später ein Interview mit dem Mann. Zwei Fotos zeigen ihn im Profil. Die Redaktion einer Homosexuellen Zeitschrift und die Aids-Hilfe beschweren sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung schaffe eine Atmosphäre der Ausgrenzung und des Hasses gegenüber HIV-Infizierten und Aids-Erkrankten, so lautet einer der Vorwürfe. (1991)

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Manuskript verfälscht

Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Textbeitrag, der mit dem Namen des Autors gekennzeichnet ist. Lediglich die ersten beiden Absätze der Veröffentlichung stimmen in weiten Teilen mit dem Manuskript des Verfassers überein. Die anderen Teile des Manuskripts werden stark verkürzt und verändert wiedergegeben. U. a. wird in der Veröffentlichung über einen »ausführlichen, mehrjährigen Schriftwechsel« berichtet. Ein solcher Schriftwechsel wird im Manuskript nicht erwähnt. Auch eine Passage im letzten Absatz des Textes findet sich nicht in der Urfassung des Autors. Die Zeitschrift druckt einige Wochen später eine Richtigstellung, in der aber auf den Sachverhalt, der der Richtigstellung zugrunde liegt, nicht hingewiesen wird. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat spricht der Autor von einer Manipulation seines Manuskripts. Die Redaktion gesteht ein, dass sie nicht sorgfältig gehandelt hat. Sie entschuldigt sich und erklärt ihre Bereitschaft, eine zweite Richtigstellung des Beschwerdeführers abzudrucken. (1991)

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