Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7537 Entscheidungen

Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

Ein Jugoslawe, der im Zusammenhang mit der Razzia bei Roma und Sinti mit Haftbefehl gesucht worden war, wurde am Mittwoch bei einem Einbruch in.. . festgenommen, schreibt eine Lokalzeitung. Die Überschrift des Polizeiberichts lautet: »Roma-Razzia: Neue Festnahme«. Mit der Begründung, der Artikel schüre rassistische Vorurteile, legt der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. (1990)

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Hinweis auf Landfahrer

Diskriminierung von ethnischen Gruppen

In der Überschrift eines Gerichtsberichts zitiert eine Lokalzeitung den Angeklagten des Strafverfahrens, der Vorwürfe gegen eine ihn belastende Zeugin erhebt: »Eine eifersüchtige Sinti Frau ist zu allem fähig«. lm Text werden weitere negative Äußerungen des Mannes über die »Sinti Frau« wiedergegeben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in diesen Formulierungen eine schwerwiegende Diskriminierung. (1990)

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Missstände

Satire

Eine Zeitschrift veröffentlicht eine Zeichnung, die einen kaum bekleideten Mann zeigt, der sich in eindeutig erkennbarer Absicht an einem Kind zu schaffen macht. Dazu erscheint die Bildunterschrift: »In letzter Zeithäufen sich die Berichte über den sexuellen Missbrauch von Kindern - Vergessen wir aber trotz aller Abscheu nie: Kinderschänder sind auch nur Menschen«. In einer der nächsten Ausgaben folgen als Cartoon aufgemachte Zeichnungen zum gleichen Thema, in denen sich kleine Mädchen erwachsenen Männern »anbieten«. Die Bildunterschrift lautet: » Wer ist schuld am sexuellen Missbrauch von Kindern?«. Beim Deutschen Presserat gehen sechs Beschwerden gegen diese Veröffentlichungen ein, u. a. vom Deutschen Frauenrat und vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Standpunkt der Beschwerdeführer: Die Darstellung verletzt die Würde von Mädchen und Frauen, ist verhüllte Pornographie, verniedlicht Gewaltandrohung, rückt den Lustgewinn des Täters in den Mittelpunkt. Das Thema eignet sich nicht für eine satirische Betrachtung. (1990)

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Karikatur

Eine Zeitschrift verbindet einen Beitrag über die Vergütung von Führungskräften mit einer Karikatur, in der ein Mann einem anderen ein Paket mit den Worten überreicht: »Ein kleines Zusatzangebot unserer Firma«. In dieses Paket ist eine leichtbekleidete Frau »eingepackt«. Eine Unternehmerin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie hält diese Darstellung ebenso wenig witzig wie eine vergleichbare, in der »Türken« oder »Neger« aus der Kiste springen. (1990)

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Veröffentlichung einer Telefonliste

Eine Lokalzeitung berichtet über Krawalle um die Räumung eines besetzten Gebäudes. Im Flur des Hauses habe man u. a. eine Telefonliste zur »generalstabsmäßigen Verteidigungsplanung« der Besetzer gefunden. Die Liste wird zu dem Bericht abgebildet. Zwei Bürger der Stadt sehen in der Veröffentlichung der Liste einen Eingriff in die Privatsphäre und beschweren sich beim Deutschen Presserat. Ihrer Meinung nach hat die Liste »Aufforderungscharakter«: Das beweisen telefonische Belästigungen. (1990)

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Sperrfrist

Eine Lokalzeitung veröffentlicht am 16. Juni kritische »Anmerkungen zu einer noch nicht gehaltenen Rede« eines Bundestagsabgeordneten. Dieser hatte die Rede, die er am 17. Juni vor dem Bundestag halten wollte, den Redaktionen am 15. Juni per Fax mit Sperrfristvermerk zugesandt. Der Abgeordnete beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Kommentierung bereits vor Ablauf des Sperrfristdatums. (1990)

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Namensnennung

In einer Boulevardzeitung erscheint eine mehrteilige Serie »Mörder, die man nie vergisst« mit Berichten über das Leben verurteilter Straftäter nach ihrem Urteil (»Wie es weiterging – Ihr Leben nach dem Urteil«.) Innerhalb dieser Serie wird mit Namensnennung, Ortsangabe und Foto das Leben einer »Giftmörderin« nach der Entlassung aus der Haft beschrieben. Die Frau sei unter einem anderen Namen in einem Altersheim eingezogen. Nur der Heimleiter kenne ihr »Geheimnis«. Die Straftaten der Frau werden mitgeteilt. Der Artikel zerstöre jegliche Lebensperspektive der Frau, sei grausam und menschenverachtend, meint die »Humanistische Union« in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Redaktion erklärt, der Beitrag weise auf eine weitere Folge hin, die die Beschwerdeführerin verschweige; Am nächsten Tag wird berichtet, dass die Frau zwei Tage nach ihrer Haftentlassung gestorben ist. (1990)

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Kritisches Hinterfragen

Unter der Überschrift »Rätselraten um einen neuen Arbeitslosentreff« berichtet eine Lokalzeitung, demnächst werde sich in der Stadt eine neue Begegnungsstätte für Arbeitslose etablieren, um die sich »mehr als eine Merkwürdigkeit« ranke. Eine Koordinierung mit anderen, bereits erfolgreich arbeitenden, Einrichtungen habe es nicht gegeben. Während in der Regel gemeinnützige Organisationen, die öffentliche Hand oder eingetragene Vereine als Träger von Arbeitsloseninitiativen fungierten, handele es sich beider neuen Organisation um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Deren Gesellschafter sei nach eigenen Angaben als Honorarkraft in Bildungseinrichtungen tätig, anderen Informationen zufolge arbeite er jedoch als Steuerberater: Weiter wird berichtet, der Betroffene verwalte treuhänderisch Gelder von Arbeitslosen. Er habe für die Begegnungsstätte öffentliche Gelder beantragt, u. a. für eine Werkstatt, die gar nicht existiere. Der Antrag werde von der Stadt jedoch nicht unterstützt, da es an einerkonkreten Projektbeschreibung fehle. Diese sei notwendig, um kommerzielles Handeln unter Ausnutzung von Gesetzeslücken auszuschließen. -Zwei Tage später berichtet die Zeitung, der Mann, der eine »dubiose Begegnungsstätte für Arbeitslose« etablieren wolle, sei »auch politisch kein unbeschriebenes Blatt«, er habe nämlich bei der Kreistagswahl für eine rechte Partei kandidiert. - Daraufhin widerspricht der Betroffene in einer Stellungnahme, die die Zeitung auch veröffentlicht, Einzelheiten der Berichterstattung. -Zwei Tage später veröffentlicht die Autorin eine Kurzfassung ihrer beiden ersten Artikel. Dazu druckt die Zeitung schließlich eine Gegendarstellung des Betroffenen ab, der sich auch beim Deutschen Presserat beschwert. Ersieht Unwahrheiten mit Halbwahrheiten vermischt, Vertraulichkeit gebrochen und Standesrecht verletzt.

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