Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
7408 Entscheidungen

Presse und Polizei

Gerüchte

Namensnennung

Milieuschilderung

Unter der Überschrift »Einige >Pennertreffs< Bürgern ein Ärgernis« berichtet eine Lokalzeitung über das Verhalten von Nicht-sesshaften in der Stadt und ihr Verhältnis zu deren Bürgern. Der Artikel beginnt mit der Feststellung, die als »Penner« bezeichneten skurrilen Zeitgenossen sprächen auf Kosten von Vater Staat permanent dem Alkohol zu. Der Autor schildert die Folgen des Alkoholkonsums und die damit verbundenen »Unzumutbarkeiten« für die Bürger. Ein Leser des Blattes legt Beschwerde ein beim Deutschen Presserat. Der Artikel erzeuge Pogromstimmung gegen Nicht-sesshafte. Die Redaktion erklärt, sie habe auf einen Missstand aufmerksam machen, die Behörden zu Maßnahmen herausfordern und den betroffenen Nicht-sesshaften in ihrer Situation Hilfe vermitteln wollen. (1988)

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Anmerkungen der Redaktion

Eine Lokalzeitung veröffentlicht die Pressemitteilung einer Partei, die sich für die Schaffung einer Fußgängerzone im Ort ausspricht. Der Beitrag ist mit dem Namen des Pressereferenten der Partei unterzeichnet in den laufenden Text hat die Redaktion Bemerkungen eingefügt, auf deren Urheberschaft sie am Schluss mit dem Zusatz hinweist »( ) ... Anmerkung der Redaktion«. Auf derselben Seite berichtet die Zeitung ausführlich über das Thema Fußgängerzone und über Gegenstimmen. Sie ruft die Leser zur Meinungsäußerung auf. Die betroffene Partei und ihr Pressereferent sehen sich durch die in den Text eingefügten Bemerkungen ins Lächerliche gezogen und verunglimpft. Berichterstattung dieser Art habe nichts mit zulässiger Kritik und Glossierung des politischen Themas zu tun. (1988)

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Meinungsumfrage

Eine Boulevardzeitung fragt Bürger einer deutschen Großstadt, was sie von dem Einsatz eines privaten Bewachungsunternehmens In der U-Bahn der Stadt halten. Wörtliche Zitate der Befragten werden unter Namensnennung mit Foto veröffentlicht. Das betroffene Unternehmen sieht die Grenze der gezielten Schmähung überschritten. Die Aussagen der interviewten Personen seien bewusst verfälscht und In das Gegenteil verdreht. Die Redaktion erklärt dagegen, die Meinungsumfrage sei korrekt wiedergegeben. Denkbar seien lediglich Missverständnisse oder Erinnerungslücken. (1988)

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Archivmaterial für einen Nachruf

Eine Lokalzeitung nimmt die Todesanzeige für einen 88jährigen Mitbürger zum Anlass, im Textteil einen Nachruf zu veröffentlichen, in dem die Lebensdaten des Sohnes, der denselben Vornamen wie der verstorbene Vater trägt, enthalten sind. Das Versehen wird am folgenden Tag berichtigt. (1988)

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Diskriminierung von Arbeitslosen

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift »Arbeitslose kontrolliert: Jeder 3. hatte einen Job« über Fälle, in denen als arbeitslos gemeldete Personen eine bezahlte Tätigkeit ausüben und trotzdem weiter Arbeitslosenhilfe kassieren. Eine Industriegewerkschaft reicht beim Deutschen Presserat Beschwerde ein: Diese unbewiesene Behauptung diskriminiere Hunderttausende von Arbeitslosen. Es werde unterstellt, Arbeitslose seien Betrüger, diese Tendenz sei steigend. Die Schlagzeile werde durch den Text nicht belegt. (1988)

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Recherche

Fünf Zeitungen und Zeitschriften befassen sich mit Vorgängen um ein Strandbad an einem See: Die Kirche hat als Eigentümerin den Pachtvertrag mit der Gemeinde für das Grundstück, auf dem das öffentliche Strandbad betrieben wird, gekündigt und einen neuen Pächter eingesetzt. Die Veröffentlichungen darüber geben u. a. wieder, was ein Gemeindevertreter und Bürger zur Kündigung des Pachtvertrages geäußert haben. Danach soll u. a. Uneinigkeit über eine Vertragspassage zur Wahrung von Sitte und Moral im Schwimmbad zu der Kündigung geführt haben. Der betroffene Pfarrer hält die Darstellungen für einseitig. Den Lesern werde der falsche Eindruck vermittelt, die Kündigung des Pachtvertrages sei deswegen erfolgt, weil im Strandbad »oben ohne« gebadet werde und er darin einen Verstoß gegen Sitte und Moral sehe. Eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts durch Rückfrage bei dem Betroffenen habe es nicht gegeben. Er sei lediglich um eine Stellungnahme zur Verpachtung des Strandbades gebeten worden. Diese habe er nicht abgeben wollen, da noch nicht feststand, wer neuer Pächter werden solle. Hätte er gewusst, dass es um das Thema oben ohne« gehe, hätte er sich sofort geäußert Zwei Zeitungen lassen den Pfarrer In einer späteren Veröffentlichung dazu Stellung nehmen. (1988)

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Unfallopfer

Eine Boulevardzeitung berichtet über ein Zugunglück in Griechenland, nennt den Namen einer jungen Deutschen, die dabei ums Leben kam, und berichtet von den Schwierigkeiten der Identifikation der Opfer, »die schrecklich verstümmelt waren«. Die Familie der tödlich verunglückten Deutschen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht offiziell über das Unglück informiert worden war, beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dieser leitet ein Beschwerdeverfahren ein. Daraufhin entschuldigt sich die Chefredaktion des Blattes bei der Familie und erklärt, deren Kritik für begründet. Der Fehler sei durch Unaufmerksamkeit beim Redigieren des Agentur-Textes und nicht durch Sensationshascherei entstanden. (1988)

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