Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3-BA!
Sie müssen dazu immer das volle Aktenzeichen eingeben, also 0123/24/3-BA.

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6869 Entscheidungen

Professor zum Nobelpreisträger „befördert“

Ein Magazin veröffentlicht unter der Überschrift „Der Mann aus Zimmer 119“ einen Artikel über Joschka Fischer und seine Tätigkeit an der US-Universität Princeton. In dem Artikel wird behauptet, dass dort der „Ökonomie-Nobelpreisträger Paul Krugmann“ lehre. Ein Leser ruft den Deutschen Presserat an und weist darauf hin, dass Paul Krugmann kein Nobelpreisträger sei. Zugleich vermutet er, dass der Autor absichtlich übertrieben habe, um das neue Umfeld von Fischer in schillernden Worten darstellen zu können. Er wolle damit wohl die Leser zusätzlich beeindrucken und seinen Artikel aufwerten. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift räumt ein, dass die Redaktion Paul Krugmann tatsächlich fälschlicherweise als Nobelpreisträger bezeichnet habe. Dies sei jedoch nicht, wie vom Beschwerdeführer vermutet, absichtlich geschehen, sondern versehentlich. Krugmann gelte seit langem als Anwärter für den Nobelpreis. Dies tauche in diversen Publikationen immer mal wieder auf. Die Redaktion habe dies bedauerlicherweise verwechselt. Das Magazin bedauere das Versehen. In der Online-Version sei der Fehler behoben worden. (2006)

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Eine Verleumdung lag nicht vor

Auf der Internetseite einer Splitterpartei geht es um angebliche Verleumdungen durch den Betriebsratsvorsitzenden eines großen Automobilwerks. Dieser – so steht es auch in der Printausgabe des Partei-Blattes – habe seine Vorwürfe zurücknehmen müssen und auch zurückgenommen. Der Betriebsratsvorsitzende, der den Deutschen Presserat anruft, lässt durch seine Rechtsvertretung mitteilen, er habe sich keiner Verleumdung schuldig gemacht und demzufolge auch nichts zurückzunehmen. Die Rechtsvertretung der Partei räumt ein, dass die Aussage, der Beschwerdeführer habe „seine Verleumdungen zurücknehmen müssen“, nicht ganz korrekt sei. Dennoch könne nicht von einer wahrheitswidrigen Berichterstattung gesprochen werden. Die Rechtsvertretung zitiert den Betriebsratsvorsitzenden mit dessen Worten: „Ich habe nie die Behauptung aufgestellt, dass die (…-Partei) im Programm stehen habe, dass sie Gewerkschaften zerstören wolle, und werde das auch niemals behaupten“. Der Leser könne aufgrund des Artikels die gegensätzlichen Standpunkte der Parteien und die wesentlichen Fakten beurteilen und sich eine eigene Meinung zu dem Vorgang bilden. Die kritisierte Formulierung über die Zurücknahme der verleumderischen Aussage sei nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als eigene Bewertung und Meinungsäußerung der Redaktion zu verstehen. Die Rechtsvertretung räumt ein, dass „nach juristischem Sprachgebrauch“ in der Internet-Version nicht korrekt formuliert worden sei. (2006)

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Streit um Evolution und Schöpfung

„Ministerin lässt Wissenschaftsgegner weiter unterrichten“ titelt eine überregionale Zeitung über zwei Schulen, an denen im Fach Biologie angeblich anstelle anerkannter wissenschaftlicher Theorien (Evolution) religiöse Auslegungen (Schöpfung) gelehrt werden. In dem Beitrag kommen ein ehemaliger Lehrer und der Vater eines früheren Schülers mit kritischen Anmerkungen zu Wort. Der Vater behauptet, an einer der beiden Schulen sei ein Lehrbuch verwendet worden, in dem Wissenschaftler als Menschen mit dem bösen Blick dargestellt würden. Die betreffende Schule kommt in dem Beitrag nicht zu Wort. Sie sei am Tag vor der Veröffentlichung nicht zu einer Stellungnahme bereit gewesen, teilt die Zeitung mit. Der Träger der Schule sieht in dem Beitrag eine einseitige Berichterstattung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Über die Bildungsanstalt seien falsche Tatsachen veröffentlicht worden, ohne zu ihr Kontakt aufzunehmen bzw. die Behauptungen vor ihrer Publizierung zu recherchieren. Zur Sache selbst teilt der Trägerverein mit, dass an der Schule die Evolutionstheorie ausführlich behandelt werde und alternative Theorien ergänzend dargestellt würden. Es sei falsch, dass die Schöpfung im Biologieunterricht behandelt werde. Dies geschehe im Fach Religion. Schließlich stellt die Schule fest, dass keine Schulbücher verwendet würden, in denen Wissenschaftler herabgewürdigt würden. Die Rechtsvertretung der Zeitung teilt mit, Ausgangspunkt des Artikels sei ein Fernsehbericht unter dem Titel „Von Göttern und Designern – ein Glaubenskrieg erreicht Europa“ gewesen. Dieser habe sich mit den so genannten „Kreationisten“ beschäftigt. Auch andere Medien hätten sich daraufhin mit dem Thema auseinandergesetzt. Der Autor des kritisierten Beitrages habe sich mehrmals bemüht, mit der Schule ins Gespräch zu kommen. Vormittags sei dort überhaupt niemand ans Telefon gegangen. Als er schließlich das Sekretariat erreicht habe, sei ihm ein Rückruf zugesagt worden. Er habe auf die Dringlichkeit seines Anliegens hingewiesen. Noch zweimal habe man ihm Rückrufe zugesagt, und zweimal sei nichts geschehen. Zum Streit um Evolution und Schöpfung – so die Zeitung – bestritten die Beschwerdeführer nicht, dass die Schöpfung positiver Gegenstand im Unterricht sei. Sie bestritten lediglich, dass die Schöpfungstheorie Teil des Biologieunterrichts sei. Der Zeitung lägen jedoch Aussagen vor, wonach dies der Fall ist. (2006)

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Andere Seite wurde nicht gehört

Eine Regionalzeitung berichtet über die Diskussionsveranstaltung an einer Schule, an der angeblich im Fach Biologie anstelle anerkannter wissenschaftlicher Theorien (Evolution) überwiegend religiöse Auslegungen (Schöpfung) gelehrt würden. Im Vorspann des Artikels heißt es unter anderem: „Seit knapp zwei Wochen berichten die Medien nun über ihre Stadt, fundamentalistischer Christen wegen, die im Biologieunterricht nicht nur Evolutionstheorie lehren, sondern noch ausführlicher die christliche Schöpfungslehre“. Die Zeitung beruft sich auf die Darstellung des Vaters eines ehemaligen Schülers, wonach die Schüler einen Biologieunterricht erleben, der Wissenschaft durch Theologie zu ersetzen suche. Der Trägerverein der Schule sieht eine einseitige Berichterstattung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Nach seiner Auffassung ist die Behauptung, im Biologieunterricht werde die christliche Schöpfung ausführlicher als die Evolution gelehrt, nicht haltbar. Die Zeitung mache die Meinung des befragten Vaters zur Tatsachenbehauptung. Die Schule stellt aus ihrer Sicht klar: An der Schule findet ein naturwissenschaftlicher Unterricht nach den Rahmensetzungen der Landes-Lehrpläne statt. Theologische Themen würden im Religionsunterricht behandelt. Der Chefredakteur der Zeitung stimmt den Beschwerdeführern in weiten Teilen zu. Auch er sehe den von einer Nachrichtenagentur gelieferten Beitrag in weiten Teilen als unzureichend an. Einseitig werde die Position von Kritikern bzw. Zweiflern dargestellt. Selbstverständlich hätte auch die andere Seite gehört werden müssen. Alles in allem sei – so der Chefredakteur abschließend – der Abdruck des Artikels kein journalistisches Ruhmesblatt. Aufgrund dieser Erkenntnisse habe die Zeitung den Artikel eines gelernten Theologen abgedruckt, in dem dieser die verschiedenen Positionen abgewogen dargestellt habe. (2007)

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Parteifreund: „Ein schmieriger Typ“

Als „schmierigen Typen“ bezeichnet ein CDU-Mitglied einen Parteifreund, der örtlicher Ehrenvorsitzender ist. Das jedenfalls bezeugen Teilnehmer einer Sitzung übereinstimmend. Die örtliche Zeitung berichtet über den Vorfall unter der Überschrift „CDU: Wird Ehrenvorsitzender ´gemobbt´“? In einem zweiten Beitrag, der ausschließlich im Internet erscheint, berichtet die Zeitung in gleicher Weise. Dieser Veröffentlichung zufolge habe der Ehrenvorsitzende seinen Parteikollegen ultimativ aufgefordert, sich zu entschuldigen und die Beleidigung zurückzunehmen. Geschehe dies nicht, werde er sich mit juristischen Mitteln zu wehren wissen. Der Beschwerdeführer – jener Parteifreund, dem die Beleidigung zur Last gelegt wird – wendet sich an den Deutschen Presserat. Es sei unzutreffend, dass er ultimativ aufgefordert worden sei, die Beleidigung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Eine Äußerung wie die ihm vorgeworfene hätten Teilnehmer der Sitzung nicht gehört. Hätte die Zeitung recherchiert, wäre dies das Ergebnis gewesen. Der Redaktionsleiter der Zeitung teilt mit, mehrere Teilnehmer der fraglichen Sitzung – darunter auch der Ehrenvorsitzende - hätten unabhängig voneinander bestätigt, dass die Bemerkung vom „schmierigen Typen“ so gefallen sei. In einer schriftlichen Entschuldigung an den Ehrenvorsitzenden bestätige der Beschwerdeführer unzweifelhaft die Korrektheit der Darstellung. Die Redaktionsleitung betont, sie habe sich selbstverständlich mehrfach darum bemüht, den Beschwerdeführer zu einer Stellungnahme zu erreichen. Der habe aber stets auf den nichtöffentlichen Charakter der Sitzung hingewiesen. (2006)

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Aus Verdacht wurde ein Anschlag

Eine Regionalzeitung berichtet über eine Protestaktion von etwa 20 Personen vor dem Privathaus des Leiters der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde. Es ist davon die Rede, dass der Innenminister den Polizeischutz verstärkt. In weiteren Berichten geht es um „Gefährliche Krawalle“ und einen „Anschlag auf den Amtsleiter“. Die Polizei bezeichnet die Vorgänge als Demonstration und teilt mit, dass der Amtsleiter geringfügig verletzt worden sei. Eine ärztliche Versorgung sei jedoch nicht notwendig gewesen. Die Rechtshilfe in der Stadt wendet sich an den Deutschen Presserat, weil sie die Berichterstattung als übertrieben ansieht. Aus einer leichten Auseinandersetzung habe die Zeitung „gewalttätige Proteste“ gemacht und aus einem Angriff einen „Anschlag“. Die Verbindung mit einem anderen Vorfall lasse sogar die Interpretation zu, es sei im vorliegenden Fall zu einem Mordanschlag gekommen. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet die Beschwerdeführerin als eine nicht eingetragene Vereinigung im äußersten linken politischen Spektrum, die die gesamte Berichterstattung der Zeitung im Zusammenhang mit Krawallen und militanten Demonstrationen angreife. Er beruft sich im Wesentlichen auf Aussagen des Landes-Innenministers und des zuständigen Staatsanwalts. Ein Behördenleiter sei angegriffen und verletzt, seine Frau geschlagen worden. In einer Nachbarstadt seien Radmuttern an einem Auto gelöst worden. Darüber habe die Zeitung – auch unter Verwendung des Begriffs „Anschlag“ – berichtet. (2006)

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Grenze zur Schleichwerbung überschritten

„Gut zu Fuß“ titelt ein Magazin, das sich ein glückliches und langes Leben auf die Fahnen geschrieben hat. Thema des Glücks ist ein Paar bestimmter Sportschuhe. Unter dem Titel „Outdoorspaß mit Sonnengarantie“ beschäftigt sich die Zeitschrift zudem mit Urlaub im Sultanat Oman. Zu beiden Beiträgen bringt das Blatt die passenden Anzeigen. Aus Sicht eines Lesers ist eine klare Trennung von Werbung und Redaktion durch das Nebeneinander von Artikeln und Anzeigen nicht mehr gegeben. Möglicherweise sei die Redaktion im Vorfeld von Anzeigenschaltungen beeinflusst worden. Schließlich enthalte der Oman-Beitrag werbende Aussagen wie „glasklares Wasser“ und „für Bergsteiger ein Paradies“. Der Beschwerdeführer wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitschrift teilt mit, dass die Redaktion ihre Themen nach dem Leserinteresse auswähle. Anzeigen würden häufig zu den Themen akquiriert und wenn möglich bewusst zu den entsprechenden Berichten gestellt. Dies sei für den Leser von praktischem und weiterführendem Nutzen, falls er sich für das jeweilige Thema interessiere. Leser hätten dies wiederholt bestätigt. Anzeigen, die nicht als solche erkennbar seien, würden deutlich gekennzeichnet. Der Reisebeitrag – so der Chefredakteur – stehe im thematischen Zusammenhang mit dem im gleichen Heft erschienenen Artikel über die Sportschuhe. Zu dem Artikel habe man sich um eine Anzeige bemüht, was kein Verstoß gegen presseethische Grundsätze sei. Die anschauliche Sprache mit den Begriffen „glasklares Wasser“ und „für Bergsteiger ein Paradies“ liege für einen Reisetipp im Rahmen des Üblichen und gehe nicht über das Informationsbedürfnis des Lesers hinaus. (2006)

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„Pelzgeschäft ´unbedingt´ besuchen“

Ein Stadtmagazin berichtet über ein Pelzgeschäft, welches der Überschrift zufolge eine Tradition fortsetzt. Ein Leser sieht in der Veröffentlichung einen unredigierten Werbetext mit eindeutiger Reklamesprache. Eine Kennzeichnung als Anzeige fehle. Vor allem der Schlusssatz stößt dem Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat anruft, übel auf. Danach wird Besuchern der betreffenden Stadt nahe gelegt, dem Geschäft „unbedingt“ einen Besuch abzustatten. Das Magazin teilt mit, es sei in ähnlicher Angelegenheit bereits gerügt worden. Der nunmehr kritisierte Beitrag habe in der gleichen Ausgabe gestanden. Es könne daher nicht sein, dass das Magazin aus Unerfahrenheit heraus für die gleiche Angelegenheit nochmals gerügt werde. Das hätte man ja schon mit der vorangegangen Beschwerde erledigen können. Der Lizenzgeber für die Stadtmagazine ergänzt, er sei stets darum bemüht, neue Lizenznehmer zu schulen, um Verstöße wie im vorliegenden Fall von vornherein zu vermeiden. Aus seiner – des Lizenzgebers - Sicht sei die Sachlage klar: Bei dem kritisierten Beitrag handele es sich zweifelsfrei um einen Artikel, der als Anzeige hätte gekennzeichnet werden müssen. Der Verleger räumt den Fehler ein und entschuldigt ihn mit Problemen im Produktionsablauf. Der Lizenznehmer habe versichert, künftig auf die Anzeigenkennzeichnung zu achten, so dass es nicht zu weiteren Beschwerden kommen werde. (2005)

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Schleichwerbung mit einer Flasche

Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Fit für den Sommer“, dem das Bild einer jungen Frau vorangestellt ist. Sie hält eine Flasche in der Hand, auf der der Produktname vollständig zu lesen ist. Ein Leser sieht in der Aufmachung Schleichwerbung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Nach Auffassung des Chefredakteurs der Zeitschrift lässt sich dem kritisierten Beitrag nicht die für einen Verstoß erforderliche „Wettbewerbsförderungsabsicht“ entnehmen. Im Artikel selbst werde das im Bild gezeigte Produkt mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr würden in zwei Rubriken exemplarische Ratschläge gegeben, wobei das im Bild gezeigte Milch-Erzeugnis gemeinsam mit Duschgels und Körperpflegemitteln aufgeführt werde. In gleicher Weise würden tagtäglich in den verschiedensten Zeitschriften in einem redaktionellen Umfeld Artikel dargestellt. Dadurch solle der Leser Informationen über das Angebot auf dem Markt erhalten. Deshalb liege kein Verstoß gegen den Pressekodex vor. (2006)

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Eine vorsätzlich manipulierte Nachricht

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel mit der Überschrift “Grimme-Preis für Susanne Osthoff?” Angeblich solle die einstige Irak-Geisel für ihre Interview-Auftritte im “heute-journal” des ZDF und bei “Beckmann” in der ARD ausgezeichnet werden. Eine überregionale Zeitung berichtet, dem Artikel liege ein lancierter Vorschlag aus dem eigenen Haus zugrunde. Ein Redakteur der Regionalzeitung habe den Vorschlag von seinem privaten Account an die Jury in Marl geschickt und ihn dann an die Kollegen von der Medienseite weitergereicht. Die Beschwerdeführerin sieht in dem Vorgang eine inszenierte Aktion und ruft den Deutschen Presserat an. Die Chefredaktion legt dem Presserat ihre Erklärung und ihre Mitteilung an die Redaktion vor. Danach habe sie nach reiflicher Überlegung aus dem Fall die Konsequenzen gezogen und disziplinarische Maßnahmen eingeleitet. Der Redakteur, der die Meldung verfasst habe, sei bis auf weiteres von seinen Aufgaben entbunden worden. Die Chefredaktion teilt der Redaktion in ihrer schriftlichen Information mit, dass es sich bei dem Vorgang nicht um irgendeinen kleinen Fehler, sondern um eine vorsätzlich manipulierte Nachricht gehandelt habe. Die Zeitung sei für private Zwecke instrumentalisiert und missbraucht worden. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Zeitung nicht für private Kampagnen zur Verfügung stehe. (2006)

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